Die englische private limited company im deutschen Steuerrecht (Teil 2)
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Thomas Wachter
Abstract
Die englische private limited Company hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz für die deutsche GmbH entwickelt. Zwischenzeitlich soll es über 20000 solcher Gesellschaften geben, die ausschließlich in Deutschland tätig sind. Die Rechtslage ist gleichwohl vielen Bereichen noch weltgehend ungeklärt. Dies gilt nicht nur für das Gesellschafts- und Insolventrecht, sondern auch für das Steuerrecht. Selbst die Finanzverwaltung hat sich bislang mit Stellungnahmen zurückgehalten. Eine erste Äußerung der OFD Hannover ist Anlass, die Behandlung der englischen private limited company im deutschen Steuerrecht näher zu untersuchen.-Im 1. Teil des Beitrags (FR 2006. 358) wurde dargestellt, dass die englische private limited company im deutschen Steuerrecht - ebenso wie eine deutsche GmbH - als Körperschaft zu behandeln ist, die in Deutschland der unbeschränkten Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegt. Im nachfolgenden 2. Teil des Beitrags werden schwerpunktmäßig Fragen der Rechnungslegung und Bilanzierung, der Besteuerung der Gesellschafter sowie der steuerlichen Pflichten der directors erörtert.
© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
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- 10.9785/ovs-fr-2006-v
- Die englische private limited company im deutschen Steuerrecht (Teil 2)
- Der Übergang von Verlustvortragen bei Anwachsung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft
- Diskussionsbeitrag
- Ist das Entnahmeverbot f`r betrieblichen Zinsaufwand verfassungsrechtlich hinnehmbar?
- Rechtsprechung
- Verwaltungsentscheidungen
- Buchbesprechungen
- 10.9785/ovs-fr-2006-backmatter
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