Der Gebrauch von Recht zur Änderung des status quo
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Klaus F. Röhl
Zusammenfassung
Ein Konflikt entsteht gewöhnlich dadurch, daß eine Partei eine Veränderung der Verhältnisse herbeiführen möchte, während die andere am status quo festhält. Wer den status quo ändern will, muß die Rolle des Klägers übernehmen und die inzwischen gut bekannten Barrieren auf dem Weg zum Recht überwinden. Vor- und Nachteile werden daher weitgehend durch den status quo verteilt. Der Artikel zeigt auf, daß die Diskussion um Zugangs- und Erfolgsbarrieren erweitert werden muß um die Frage nach den Gründen, die den status quo bestimmen. Er entwickelt zehn Hypothesen, die die Interpretation der in der Justizforschung gewonnenen Daten verbessern sollen.
Summary
A conflict usually arises because one party wants to change things while the other party prefers to keep the status quo. The one who wants to change the status quo by the use of law has to take the role of the claimant and to overcome the well known barriers on his way to a success in court. Therefore advantages and disadvantages are to a great extent apportioned by the status quo. This article points out that the discussion on access to justice and success in court is to be widened by the question for the factors which form the status quo. Ten hypotheses are proposed which shall improve the interpretation of data gathered by judicial research.
© 1981 by Lucius & Lucius, Stuttgart
Articles in the same Issue
- Mitteilung der Redaktion
- Abhandlungen
- Der Gebrauch von Recht
- Der Gebrauch von Recht zur Änderung des status quo
- Musterprozeß - privat initiierte Rechtsetzung durch Rechtsprechung
- Illusions perdues
- Gewerkschaften und Recht
- Gewerkschaften und Arbeitsrecht
- Kollektiver Rechtsgebrauch: Die Massenklagen der IG-Metall gegen die Aussperrung
- Rezensionen
- Berichte und Ankündigungen
- Nachruf
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