Rechtsordnung und Steuerwesen
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Edited by:
Wolfgang Schön
Die formellen Voraussetzungen für die Ausübung von steuerlichen Wahl- und Antragsrechten sind von der Rechtsprechung und Literatur bislang nur rudimentär und einzelfallabhängig aufgearbeitet worden. Diese Arbeit befasst sich umfassend mit den formellen Voraussetzungen dieses Ausübungsaktes, die überwiegend gesetzlich nicht explizit geregelt sind. Hierbei werden die einzelnen Problemfelder, ausgehend von seiner Rechtsnatur als steuerrechtliche Willenserklärung, unter Vergleich mit zivil- und öffentlich-rechtlichen Grundsätzen untersucht und anhand der steuerrechtlichen Prinzipien aufgearbeitet.
Wer ist etwa zur Ausübung von Wahl- und Antragsrechten befugt und welche besonderen Konstellationen gibt es bei Personenmehrheiten? Welcher Form unterliegt die Ausübung dieser Rechte unter Berücksichtigung des BilMoG?
In der Rechtsprechung wird die Ausübung von Wahl- und Antragsrechten nur bis zum Eintritt der Bestandskraft zugelassen, wobei allerdings ein Flickenteppich von Ausnahmekonstellationen geschaffen wurde. Der Verfasser hilft diesem Zustand ab, indem er sich auf die allgemeinen steuerlichen Prinzipien besinnt und eine grundlegende systematische Lösung erarbeitet.
Schlussendlich untersucht die Arbeit, ob der Steuerpflichtige für künftige Veranlagungszeiträume an seine Wahl gebunden ist und ob er sie rückwirkend ändern oder bei Willensmängeln gar anfechten kann.
Diese Arbeit befasst sich mit der allgemeinen Primärrechtskonformität unechter Steuerbefreiungen am konkreten Beispiel der Postdienstleistungen. Zunächst werden dazu die europarechtlich zwingenden Vorgaben zur unechten Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen „öffentlicher Posteinrichtungen“ gemäß Art. 132 Abs. 1 lit. a MwStSystRL im Lichte der einschlägigen EuGHRechtsprechung eingehend analysiert, die Umsetzung in das deutsche Recht gemäß § 4 Nr. 11b UStG auf ihre Richtlinienkonformität hin bewertet sowie die Auswirkungen der Postdienstbefreiung in ökonomischer Hinsicht näher beleuchtet. Sodann wendet sich die Untersuchung der allgemeinen Frage zu, ob die Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wie sie durch unechte Befreiungen samt Vorsteuerausschluss regelmäßig ausgelöst werden, den primärrechtlichen Anforderungen des Unionsrechts (Beihilfenverbot, Grundfreiheiten, Unionsgrundrechte und allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz) standhalten.
Die Arbeit wurde mit dem Albert-Hensel-Preis 2017 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft ausgezeichnet.
Die Rechtsfigur der „nahestehenden Person“ ist ein vermeintlich alter Hut des Steuerrechts. Ursprünglich von der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung entwickelt, wurde sie später im Außensteuerrecht in § 1 Abs. 2 AStG gesetzlich normiert. Im Laufe der Jahre hat das Tatbestandsmerkmal sodann Karriere gemacht, indem es vom Gesetzgeber an prominenten Stellen des deutschen Steuerrechts platziert wurde (u. a. Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 2 EStG, Zinsschranke in § 8a KStG, Verlustabzug in § 8c KStG und umsatzsteuerrechtliche Mindestbemessungsgrundlage in § 10 Abs. 5 UStG). Erstmals zeigt eine Monographie die Friktionen im geltenden Recht auf, die aus den Transplantationen dieser Rechtsfigur in praktisch bedeutsame Vorschriften folgen. Als konkret verwertbare Ergebnisse werden dem Rechtsanwender neben einer systematischen Erörterung der einzelnen Vorschriften verbindliche Auslegungsmaßstäbe an die Hand gegeben. In diesem Rahmen wird auch die Frage erörtert, unter welchen Voraussetzungen Stiftungen im Rechtsverkehr als „nahestehend“ zu betrachten sind.
Auf der Grundlage eines strukturellen Vergleichs mit entsprechenden Vorschriften aus den Rechtsbereichen der Insolvenzanfechtung und der Handelsbilanz wird schließlich der Versuch einer steuerrechtlichen Neukonzeption der „nahestehenden Person“ de lege ferenda gewagt. Die Untersuchung leistet somit einen Beitrag zur Vereinheitlichung des Steuerrechts und zugleich zur Integration des Steuerrechts in die allgemeine Rechtsordnung.
Die Untersuchung wurde ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis 2014 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V., dem Hans-Flick-Ehrenpreis 2014 des Bonner Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft, dem Förderpreis 2014 der Esche Schümann Commichau Stiftung Hamburg, dem Förderpreis 2015 der Nürnberger Steuergespräche und dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2016 des Fachinstituts der Steuerberater e.V.
Die Liquidation ist die letzte Phase im Dasein einer Kapitalgesellschaft. An ihrem Ende steht die Vollbeendigung, mit der die juristische Person – und damit das Steuersubjekt – zu existieren aufhört. Daraus ergeben sich für das Körperschaftsteuerrecht in erster Linie zwei Probleme: Zum einen gehen Verluste unter, die bis dahin nicht genutzt worden sind – das ist vor dem Hintergrund des Leistungsfähigkeitsprinzips problematisch. Der Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung erfordert außerdem, dass sämtliche stillen Reserven vor dem Untergang des Steuersubjekts realisiert werden.
Das geltende Recht sucht diese Probleme mit der besonderen Regelung des § 11 KStG zu bewältigen. Bemerkenswert daran ist vor allem die besondere Steuerperiode, die den gesamten Zeitraum der Abwicklung umfasst und auf diese Weise den drohenden Verlustuntergang abmildert. Außerdem ist der Abwicklungsgewinn durch einen Vermögensvergleich eigener Art zu ermitteln. Die zahlreichen Probleme, die § 11 KStG aufwirft, werden in diesem Buch erstmals umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet. So werden etwa die Insolvenz- und Organschaftsbesteuerung einbezogen. Die Untersuchung berücksichtigt dabei auch die Bedürfnisse der Praxis. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zum geltenden Recht wird schließlich eine Reform der Liquidationsbesteuerung vorgeschlagen.
Die Einkünftekorrekturvorschriften zählen zu den am meisten diskutierten Themen des Internationalen Steuerrechts. Die Normen richten sich gegen die Gewinnverlagerungsmöglichkeiten, die im internationalen Konzern bei der Wahl von Verrechnungspreisen und Finanzierungsbedingungen entstehen. Aufgrund ihrer zumeist selektiven Anwendung auf grenzüberschreitende Sachverhalte geraten die Einkünftekorrekturvorschriften jedoch in Konflikt mit höherrangigem Recht, insbesondere mit den Grundfreiheiten des Europarechts.
In dieser Arbeit werden die deutschen Verrechnungspreisvorschriften und die Zinsschranke auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Europa- und Verfassungsrechts untersucht. Basis ist eine eingehende Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Zielsetzungen der Normen sowie den Vorgaben des höherrangigen Rechts. Dabei werden stets auch die Einwirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen betrachtet. Die europa- und verfassungsrechtliche Beurteilung der Einkünftekorrekturvorschriften nimmt insbesondere den Ausgleich der Interessen des Staates und der Steuerpflichtigen in den Blick. Auf Grundlage der dabei gefundenen Ergebnisse werden in der Arbeit zudem konkrete Überlegungen zur Reform der Vorschriften entwickelt.
„Aggressive Steuerplanung“ und „missbräuchliche Steuergestaltungen“ werden von Steuerverwaltungen weltweit als zentrales Problem bei der gleichmäßigen Durchsetzung des Steuerrechts wahrgenommen. Als fiskalische Reaktion sind international Anzeigepflichten bei Steuergestaltungen auf dem Vormarsch, also die Verpflichtung von Steuerpflichtigen und/oder deren Beratern zum gesonderten Hinweis auf bestimmte als aggressiv bzw. missbräuchlich eingestufte Gestaltungen. Erst vor kurzem hat die OECD ihre Mitgliedstaaten dazu angeregt, über entsprechende Regelungen nachzudenken. In Deutschland hat es im Jahre 2007 sogar einen ersten Gesetzgebungsversuch gegeben; das Vorhaben wurde zurückgestellt, aber nicht völlig aufgegeben.
Der Autor untersucht grundlegend, ob und unter welchen Bedingungen Anzeigepflichten bei Steuergestaltungen in Deutschland zweckmäßig und rechtlich zulässig wären. Seine Untersuchung gründet auf einer umfassenden rechtsvergleichenden Analyse der bestehenden Regelungen in den USA, Kanada, Großbritannien, Südafrika, Israel, Portugal und Irland sowie des deutschen und zweier französischer Gesetzesentwürfe. Hiervon ausgehend werden die verschiedenen Funktionen und Wirkungen von Anzeigepflichten dargestellt und auf ihre „Passfähigkeit“ in Deutschland untersucht. Dazu werden die Anzeigepflichten in den bestehenden verfahrensrechtlichen und materiellen Kontext gesetzt, an den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen gemessen sowie auf ihre teleologischen Implikationen für das Vorgehen gegen „missbräuchliche“ Gestaltungen analysiert.
Wenn der deutsche Gesetzgeber das neuartige Instrument steuerlicher Anzeigepflichten wieder in die Hand nimmt, wird er – und wird die Praxis – um dieses Buch nicht herumkommen.
Die Gründung von Zwischengesellschaften zum Zwecke des Treaty Shopping steht unter dem Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs. Hiergegen richten sich spezielle Missbrauchsnormen wie § 50d Abs. 3 EStG und die „Limitation on Benefits“ Klausel des Art. 28 DBAUSA, die in jüngerer Zeit fortentwickelt wurden. Das Buch untersucht diese Missbrauchsvorbehalte grundlegend und beleuchtet dabei ganz besonders, nach welchen Maßstäben sich überhaupt eine Gestaltung als „missbräuchlich“ bezeichnen lassen muss. Dies umfasst nicht nur die Ebene des nationalen Rechts nach der Neufassung des § 42 AO, sondern erfordert eine rechtskreisübergreifende Betrachtung unter Einbeziehung des europäischen Steuerrechts und des internationalen Steuerrechts im engeren Sinne.
Insoweit ergibt sich gerade für das Treaty Shopping ein vielgestaltiges Bild des Missbrauchs und es lassen sich unterschiedliche Konzeptionen und Maßgaben abstrahieren, die als Maßstäbe zur Bestimmung des Missbrauchscharakters fungieren. Der Autor identifiziert zahlreiche Kollisionen zwischen den einzelnen Maßstäben und zeigt allgemeine Zuordnungskriterien zur Bewältigung dieser Kollisionen auf, sowohl innerhalb der jeweiligen Rechtskreise als auch übergreifend zwischen diesen.
Für diejenigen Maßnahmen, die sich spezifisch gegen Treaty Shopping richten, ergibt sich damit zugleich ein Prüfungsmaßstab, an dem sich diese Missbrauchsvorbehalte messen und bewerten lassen. Auf diese Weise möchte dieses Buch nicht nur ihr Verhältnis untereinander und zu § 42 AO klären, sondern auch die Frage nach deren Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität einem Lösungsvorschlag zuführen.
Auch auf die jüngste Änderung des § 50d Abs. 3 EStG durch das Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz wird hierbei eingegangen.
Die Personengesellschaft im Steuerrecht wird in diesem Band von führenden Sachkennern aus Universität, Finanzgerichtsbarkeit und Beratungspraxis einer grundsätzlichen Analyse und Bewertung unterzogen. Die Autoren widmen sich den Grundlagen der Besteuerung von Mitunternehmern, der Gewinnermittlung der Personengesellschaft sowie der Behandlung unternehmerischer Reorganisationen unter Beteiligung von Personengesellschaften. Hinzu treten Kapitel über die Stellung der Personengesellschaft im Internationalen Steuerrecht sowie zum Rechtsvergleich zwischen verschiedenen ausländischen Systemen der Besteuerung von Personengesellschaften.
Die Abhandlungen gehen umfassend auf die Entwicklung von Gesetz, Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Diskussion ein. Sie entfalten ein gleichermaßen kritisches wie aktuelles Panorama zum Stand der Besteuerung von Mitunternehmern.
Die Beiträge dieses Bandes gehen zurück auf Vorträge, welche die Autoren - sämtlich Schüler von Brigitte Knobbe-Keuk - im Oktober 2010 auf einem Symposion zum Gedächtnis der Begründerin dieser Schriftenreihe gehalten haben.
Verluste sind eine unvermeidliche Begleiterscheinung wirtschaftlicher Betätigung. Die Verlustverrechnung ist daher ein zentrales Element der Ertragsbesteuerung und spielt zudem eine wichtige Rolle für die Verteilung steuerlicher Lasten.
Gegenwärtig trägt eine überhand nehmende Zahl an Verlustverrechnungsbeschränkungen maßgeblich zur viel beklagten Verkomplizierung des Steuerrechts bei. Hierfür ist unter anderem die Tendenz des Gesetzgebers zu einer Absenkung der nominalen Steuersätze bei gleichzeitiger Verbreitung der Bemessungsgrundlage verantwortlich. Einschränkungen der Verlustverrechnung haben bei der Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eine wichtige Rolle gespielt. Die Entlastung der Steuerpflichtigen, die von niedrigeren Steuersätzen profitieren, wurde so teilweise von Steuerpflichtigen mit Verlusten finanziert. Die Relevanz der Verlustverrechnung für die steuerliche Lastenverteilung wirft die Frage auf, inwieweit der Gesetzgeber bei ihrer Ausgestaltung verfassungsrechtlichen Bindungen - insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG - unterliegt.
Das Buch zeigt die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Verlustverrechnung und die sich daraus ergebenden Perspektiven für die Ausgestaltung des Systems der Verlustverrechnung im deutschen Steuerrecht auf.
Die Finanzkrise hat den Bedarf der deutschen Unternehmen zur Absicherung ihrer Risikopositionen erheblich verstärkt. Oftmals erfolgt die Absicherung durch sog. Hedging, d.h. durch den Abschluss gegenläufiger Deckungsgeschäfte. Mit dieser wirtschaftlichen Entwicklung einhergehend hat auch die Frage der bilanziellen Abbildung derartiger Sicherungsbeziehungen weiter an Bedeutung gewonnen. Hierbei kommt es zur Kollision zwischen einer wirtschaftlichen Betrachtung und den allgemeinen Bilanzierungsprinzipien von HGB und EStG. Ungeachtet des deckungsbedingten Risikoausschlusses führen Einzelbewertungsgrundsatz und Imparitätsprinzip weiterhin zu einer bilanziellen Verlustantizipation. In diesem Spannungsverhältnis von allgemeinen Bilanzierungsvorschriften und ökonomischer Realität ist die seit Jahrzehnten diskutierte Bewertungseinheit ein möglicher Lösungsansatz. Mit der Einführung von § 5 Abs. 1a EStG hat diese im Jahre 2006 erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Durch § 254 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Bewertungseinheit nunmehr auch handelsrechtlich kodifiziert worden.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Bildung von Bewertungseinheiten mit den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen vereinbar ist. Sie enthält eine umfassende Untersuchung der §§ 5 Abs. 1a EStG und 254 HGB. Die Analyse der dogmatischen Grundlagen und eine praxisorientierte Auslegung der einzelnen Normmerkmale stehen dabei im Vordergrund. Abschließend werden Kollisionen mit verfassungsrechtlichen Prinzipien und Wege zu deren Auflösung aufgezeigt.
In seinem ersten Teil ordnet das vorliegende Buch die Fragen disquotaler Gewinnausschüttungen in die Grundlagen der Gewinnverteilung und Gewinnauszahlung sowohl des Personen- als auch des Kapitalgesellschaftsrechts ein. Sodann werden in einem zweiten Teil die zivilrechtlichen Möglichkeiten einer quotenabweichenden Gewinnausschüttung untersucht. Hierbei steht zum einen im Vordergrund, inwieweit eine inkongruente Gewinnausschüttung dadurch erreicht werden kann, daß ein Gesellschafter über seinen schuldrechtlichen Gewinnauszahlungsanspruch verfügt. Der Autor widmet sich zum anderen der für die Praxis wichtigen Frage, welche Gestaltungen des mitgliedschaftlichen Gewinnanteilsrechts zulässig sind.
Abschließend wird die einkommensteuerrechtliche Behandlung disquotaler Gewinnausschüttungen erörtert. Hierzu werden zunächst die Grundlagen der Besteuerung von Einkommen aus Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften dargestellt. Darauf aufbauend werden schließlich die im zweiten Teil vorgestellten Gestaltungen einer disquotalen Gewinnausschüttung - auch anhand von praktischen Beispielen - auf ihre steuerrechtliche Anerkennung hin untersucht.
Das Werk wurde 2007 sowohl mit dem Gerhard Thoma-Ehrenpreis als auch mit dem Hans-Flick-Ehrenpreis ausgezeichnet.
Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage (GKKB) ist ein umfassendes Harmonisierungsprojekt. Der Richtlinienvorschlag über die GKKB aus dem Jahr 2011 enthält nicht nur ein eigenständiges System zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns, geplant ist auch eine europaweite Konsolidierung und Aufteilung der Bemessungsgrundlage. Allein die Entwicklung und Implementierung einer einheitlichen und im Grundsatz eigenständigen steuerlichen Rechnungslegung in Europa bringt große rechtspolitische Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund behandelt dieses Buch Systematik und Anwendung der Gewinnermittlungsregeln des Richtlinienvorschlags über die GKKB und die Weiterentwicklung dieser Regeln seit dem Jahr 2011. Es geht um die Frage, auf welches Prinzipienfundament die einzelnen Bestimmungen aufbauen können und wie sich deren möglichst einheitliche Auslegung sicherstellen lässt. Auch werden wichtige Einzelfragen des Ansatzes und der Bewertung von Bilanzpositionen dargestellt. Dabei wird eine vergleichende Betrachtung mit der Rechnungslegung nach dem HGB, dem EStG und den IFRS vorgenommen. Es wird diskutiert, wie mit praktisch unvermeidbaren Regelungslücken umgegangen werden kann, insbesondere ob die IFRS oder das Bilanzrecht der Mitgliedstaaten sich zur Lückenfüllung eignen. Im Ergebnis kommt den IFRS als einzigen umfassenden, europaweit gültigen Bilanzierungsstandards besondere Bedeutung zu.
Die Untersuchung bietet wichtige Grundlagenarbeit für ein zukünftiges europäisches Bilanzsteuerrecht. Sie wurde mit dem Mitchell B. Carroll Prize 2014 der International Fiscal Association (IFA) ausgezeichnet.
Das Postulat einer "freien Wahl der Rechtsform" gehört wegen seiner brisanten Folgen für die Besteuerungspraxis seit fast 25 Jahren zu den meist diskutierten Themen im Europäischen Steuerrecht. Das Buch arbeitet das dogmatische Fundament des Gebots einer Gleichbehandlung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften heraus. Basis ist eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Reichweite der Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote der Europäischen Grundfreiheiten. Ausgehend von einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Gewährleistungsgehalt der Grundfreiheiten wird vor dem Hintergrund des Binnenmarktziels des EG-Vertrags ein echtes Beschränkungsverbot begründet. Ein differenziertes Gebot der Gleichbehandlung der Rechtsformen erweist sich als systematische Konsequenz der dogmatischen Grundkonzeption der Grundfreiheiten: Das Konzept einer Wahlfreiheit wird als Kernidee des Europäischen Binnenmarkts identifiziert.
Nach einer abstrakten Bestimmung der Reichweite der Rechtsformwahlfreiheit wird ausführlich dargelegt, welche praxisrelevanten Auswirkungen das Gebot der Gleichbehandlung der Rechtsformen auf die zentralen Fragen des Europäischen Unternehmensteuerrechts, insbesondere die Verlustverrechnung, die Steuersatzdifferenzierung, die Gewinnabgrenzung und die Quellenbesteuerung hat.
Seit fast 20 Jahren beeinflusst die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Besteuerung grenzüberschreitender Altersversorgung in den Mitgliedstaaten. Hierbei sind zentrale Säulen des Europäischen Binnenmarkts berührt:
- die Arbeitnehmerfreizügigkeit,
- die Niederlassungsfreiheit,
- die Dienstleistungsfreiheit,
- die Kapitalverkehrsfreiheit
- sowie die allgemeine Freizügigkeit der Unionsbürger
Die Arbeit untersucht grundlegend, wie Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte steuerlich zu behandeln sind, die einen grenzüberschreitenden Bezug zu zwei Mitgliedstaaten der EU aufweisen.
Als Ausgangspunkt dient das Europäische Primärrecht, wie es der Europäische Gerichtshof bislang ausgelegt hat. Daneben findet das Europäische Sekundärrecht, insbesondere das europäische Sozial- und Arbeitsrecht sowie das europäische Versicherungsrecht, Eingang in die Untersuchung. Die sekundärrechtlichen Bestimmungen werden insbesondere in das Spannungsverhältnis zwischen dem steuerpolitischen Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten und den grundfreiheitlichen Vorgaben für die Besteuerung von grenzüberschreitender Altersversorgung eingebettet. Auch die Regelungsmechanismen der Doppelbesteuerungsabkommen und deren Wechselwirkungen mit dem Europäischen Recht werden einbezogen.
Die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs an den deutschen Gesetzgeber im Jahr 2009, die Regelungen der „Riester-Rente“ den Anforderungen des Europäischen Rechts anzupassen, zeigt die ständige Aktualität der in diesem Buch erörterten Themen. Die gründliche Aufarbeitung der rechtspolitisch möglichen Besteuerungsvarianten für grenzüberschreitende Altersversorgung ebnet den Weg für sachgerechte Reformen.