Fernunterrichtsschutzgesetz und Umsatzsteuer – siamesische Zwillinge?
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Zusammenfassung
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und das Umsatzsteuergesetz - zwei Gesetze, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben. Und dennoch sind sie in der Praxis eng miteinander verbunden. Wer Bildungsangebote online oder im Fernunterricht vertreibt, muss nicht nur die strengen Vorgaben des FernUSG beachten, sondern auch die umsatzsteuerrechtliche Behandlung seiner Leistungen im Blick behalten. Diese Doppelbindung ist in letzter Zeit für Bildungsanbieter zunehmend relevant geworden und keinesfalls trivial. Sie beeinflusst nicht nur die Gestaltung der Verträge, sondern auch die Preisstrukturen und die wirtschaftliche Attraktivität der Bildungsleistungen. Ferner sind zulassungspflichtige Fernlehrgänge, die ohne Zulassung an den Markt gebracht werden, nichtig; hier droht die Rückzahlung der Kursgebühren. Bildungsanbieter, die über eine Zulassung nach dem FernUSG verfügen, sind nicht nur insoweit auf der sicheren Seite; sie kommen fast schon automatisch in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.
© 2026 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Fernunterrichtsschutzgesetz und Umsatzsteuer – siamesische Zwillinge?
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- Also jetzt doch: die Nebenleistung teilt nicht mehr stets das umsatzsteuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung — Zugleich Anm. zu EuGH, Urt. v. 5.3.2026 – C-409/24 bis C-411/24 – J-GmbH u.a.
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- Lieferung, sonstige Leistung
- Begriff „Gutschein“ – Kundentreueprogramm in Form von Punkten, die in Abhängigkeit von früheren Einkäufen vergeben werden – Punkte, die später gegen Waren von geringem Wert eingetauscht werden können
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- Auf die kurzfristige Beherbergung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen anwendbarer ermäßigter Mehrwertsteuersatz – Nebenleistungen zur Beherbergung – Nationale Regelung, die eine Methode zur Aufteilung der steuerbaren Umsätze vorsieht – Nichtanwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen
- Vorsteuerabzug
- Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs
- Verwaltungsentscheidungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Umsätze im Rahmen der Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
- Lieferung, sonstige Leistung
- Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 30.6.2022 – V R 25/21
- Vorsteuerabzug
- Steuerrechtliche Behandlung sog. Familiengenossenschaften – Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder
- Steuerberechnung
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Februar 2026
- Impressum
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