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        Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Verwaltungszwangsmaßnahme der Versiegelung eines Geschäftsraums – Antrag auf Aussetzung – Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle
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                                August 20, 2025
                            
                        
                    
                
            
  Online erschienen: 2025-08-20
 
 
  Erschienen im Druck: 2025-08-01
 
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
                                        
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 - Einfache Rechnung
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 - Unterliegt die Verwaltung nichtrechtsfähiger gemeinnütziger Stiftungen der Umsatzsteuer? – Kritische Anmerkungen zu BFH, Urt. v. 5.12.2024 – V R 13/22
 - Praxisforum Umsatzsteuer
 - Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“ — Zugleich Anmerkung zu BFH, Urt. v. 30.4.2025 – XI R 15/22
 - Rechtsprechung
 - Steuerbare Umsätze
 - Freiwillige Zahlungen für kostenlose Angebote im Internet
 - Steuerbefreiungen
 - Bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten – Universalpostdiensteanbieter – Ausdrücke „Universalpostdienst“ und „Dienstleistung von öffentlichem Interesse“
 - Vorsteuerabzug
 - Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
 - Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
 - Änderung der Bemessungsgrundlage
 - Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“
 - Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit der Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
 - Bußgeldvorschriften
 - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Verwaltungszwangsmaßnahme der Versiegelung eines Geschäftsraums – Antrag auf Aussetzung – Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle
 - Verwaltungsentscheidungen
 - Steuersätze
 - Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung von Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a UStG durch das JStG 2024
 - Ausstellung von Rechnungen
 - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); 2. Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen
 - Impressum
 
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