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BMF-Schreiben v. 18.3.2025 zur Kleinunternehmerregelung nach §§ 19, 19a UStG ab 1.1.2025
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Christian Sterzinger
Published/Copyright:
May 21, 2025
Zusammenfassung
Das BMF hat zur Neufassung des § 19 UStG und zur Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zum 1.1.2025 umfassend Stellung genommen und den UStAE angepasst (BMF, Schr. v. 18.3.2025 - III C 3 - S 7360/00027/044/105, BStBl. I 2025, 742= UR 2025, 271). Hierbei wurden die Abschnitte des UStAE zu §19 UStG überarbeitet und ein Abschn. 19a.1. UStAE eingefügt. Zudem wurden auch andere Teile des UStAE angepasst, insb. die Ausführungen zu § 14c UStG und zum Vorsteuerabzug. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Neuregelungen des UStAE.
Online erschienen: 2025-05-21
Erschienen im Druck: 2025-05-01
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- BMF-Schreiben v. 18.3.2025 zur Kleinunternehmerregelung nach §§ 19, 19a UStG ab 1.1.2025
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erfolgs- und Festvergütungen bei einer M&A Beratung — Zugleich Anmerkung zu Sächsischen FG, Urt. v. 13.11.2024 – 2 K 432/23, rkr.
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- Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II)
- Steuerbefreiungen
- Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen
- Steuerberechnung
- Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO
- Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten
- Wiederholter Verstoß gegen steuerliche Pflichten – Streichung des Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Verwaltungsentscheidungen
- Steuersätze
- Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a UStG durch das JStG 2024
- Impressum
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