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Änderung der §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 Satz 1 UStG zum 1.7.2021
Published/Copyright:
June 20, 2021
Published Online: 2021-06-20
Published in Print: 2021-06-01
© 2021 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Versagung von Rechten (§ 25f UStG) und Haftung des Steuerhinterziehers (§ 71 AO) bei Steuerhinterziehung in der Leistungskette
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Die neue Bedeutung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Zusammenfassender Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und deren steuerstrafrechtliche Auswirkungen sowie die Neufassung des § 26a UStG
- Rechtsprechung
- Vorsteuerabzug
- Zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung – Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie vom 16.9.2020 – C-528/19
- Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S.d. InvG; kein Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge, deren Kosten Eingang in den Preis der steuerfreien Verwaltungsleistung an die (Gesamtheit der) Anleger finden
- Gesamtschuldnerische Steuerschuldnerschaft
- Gesamtschuldnerische Haftung des Leistungsempfängers, der von seinem Vorsteuerabzug in dem Wissen Gebrauch gemacht hat, dass der Steuerschuldner die Mehrwertsteuer nicht abführen wird – Verpflichtung zur Entrichtung von Verzugszinsen
- Verwaltungsentscheidungen
- Steuerberechnung
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat April 2021
- Haftung
- Änderung der §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 Satz 1 UStG zum 1.7.2021
- Impressum
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