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Nationale Regelung, wonach es Personengesellschaften, deren Gesellschafter neben dem Organträger nicht nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, verwehrt ist, einer Mehrwertsteuergruppe anzugehören
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Werner Widmann
Published/Copyright:
May 20, 2021
Published Online: 2021-05-20
Published in Print: 2021-05-01
© 2021 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen für den Versandhandel mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit
- Diskussionsbeiträge
- Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternativen – Teil 2
- Rechtsprechung
- Steuerbare Umsätze
- Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten
- Unternehmer, Unternehmen
- Nationale Regelung, wonach es Personengesellschaften, deren Gesellschafter neben dem Organträger nicht nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, verwehrt ist, einer Mehrwertsteuergruppe anzugehören
- Person, die den Rechtsanwaltsberuf ausübt – Grundsatz der Rechtskraft – Tragweite dieses Grundsatzes im Fall, dass diese Entscheidung mit dem Unionsrecht unvereinbar ist
- Lieferung, sonstige Leistung
- Dienstleistung, die vor dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union erbracht wurde – Keine Zuständigkeit des EuGH
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- Guter Glaube des Ausstellers der Rechnung – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Steuer vorzusehen
- Besteuerung der Kleinunternehmer
- Methode zur Berechnung des Referenzjahresumsatzes für die Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen – Begriff „Nebenumsatz mit Immobilien“ – Vermietung einer Immobilie durch eine natürliche Person, die mehrere freie Berufe ausübt
- Verwaltungsentscheidungen
- Steuerbefreiungen
- Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschn. 8.1. UStAE); Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen
- Besteuerung von Reiseleistungen
- Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
- Impressum
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- Besteuerung der Kleinunternehmer
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- Besteuerung von Reiseleistungen
- Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
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