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Der maßgebliche Zeitpunkt für die Anzeige wegen einer Verspätung von Reisegepäck
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Elmar M. Giemulla
Published/Copyright:
April 15, 2024
Zusammenfassung
Muss die Verspätung von Gepäck dem Carrier erst (bzw. nochmals) nach der Rückgabe des Gepäcks angezeigt werden? Mit der Auslegung von Art. 31 Montrealer Übereinkommen befasst sich möglicherweise der EuGH aufgrund eines Vorlagebeschlusses des LG Frankfurt/M.
Online erschienen: 2024-04-15
Erschienen im Druck: 2024-04-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Editorial
- Vorteile für Reisende und Unternehmen zu niedrigsten Kosten?
- Aufsätze
- Rechtliche Herausforderungen in der Hotelklassifizierung: Eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Tourist Protection and Digital Transformation: From Digital Platforms to Artificial Intelligence
- Der maßgebliche Zeitpunkt für die Anzeige wegen einer Verspätung von Reisegepäck
- Entscheidungen
- Reisevertrag
- Richtlinie (EU) 2015/2302 / Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Zeitpunkt
- Motorradreise / Reisemangel / Unfall
- Reisevertrag / Reisemangel / Minderung / Sonnen- und Poolliegen
- Reisevertrag / Zuweisung Hotelzimmer / Juniorsuite / Familienzimmer
- Luftbeförderung
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Verspätung / Einfinden am Flugsteig / Ersatzflug
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Außergewöhnliche Umstände / Wetterbedingungen
- Montrealer Übereinkommen / Verlust des Reisegepäcks / Ersatzanschaffungskosten
- Seebeförderung
- Kreuzfahrt / Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit / Höhere Gewalt
- Österreichische Entscheidungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen / Wirksamkeitskontrolle / Maturareise
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnliche Umstände / Corona-Pandemie
- Impressum
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