Aspekte des Entlassmanagements nach § 39 SGB V
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Michael Ossege
Mit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes am 1.1.2012 hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Änderungen in das Gesetz eingebracht. Eine Änderung besteht darin, dass das Entlassmanagement in § 39 SGB V eingebracht worden ist. Inhalt des Entlassmanagements ist insoweit die Unterstützung der Patienten bei der Bewältigung des Übergangs von einer Krankenhausbehandlung zu anderen Versorgungsbereichen. Das Ziel des Gesetzgebers besteht insoweit darin, die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten, die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten oder stationären Versorgungsbereichen zu verbessern, die Entlastung von Patienten und ihren Angehörigen zu ermöglichen sowie zu einer möglichen Vermeidung des Drehtüreffektes beizutragen. Vor diesem Hintergrund ist das Entlassmanagement generell positiv zu bewertenden. Der nachfolgende Beitrag untersucht, ob dieses Ziel mit den vorgenommenen Ergänzungen des Gesetzes erreicht werden kann.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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