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Kooperations- und Honorararztverträge – eine Standortbestimmung
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Rudolf Ratzel
Veröffentlicht/Copyright:
29. April 2014
Die Frage der Zulässigkeit von Kooperationsmodellen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten ist in der politischen Diskussion von aktueller Bedeutung. Dabei muss man zwischen Wunschdenken und dem, was die Rechtsprechung überwiegend vertritt, unterscheiden. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um „Fangprämien“, die nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch innerhalb der Ärzteschaft1 geführt wird, sind einige Richtigstellungen daher unerlässlich.
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2009-11-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Kooperations- und Honorararztverträge – eine Standortbestimmung
- Kontraindikation und Kindeswohl. Die „zulässige“ Knochenmarkspende durch Kinder
- Nochmals: die Eignung des Prüfers bei der Durchführung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Rechtsprechungkompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Kooperations- und Honorararztverträge – eine Standortbestimmung
- Kontraindikation und Kindeswohl. Die „zulässige“ Knochenmarkspende durch Kinder
- Nochmals: die Eignung des Prüfers bei der Durchführung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
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