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Umsatzsteuerliche Regelungen für medizinische Analysen und Abgrenzung zwischen § 4 Nr.14 UStG und § 4 Nr.16 UStG – Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache L. u. P. GmbH –

  • Rolf Michels and Thomas Ketteler-Eising
Published/Copyright: September 14, 2013
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Abstract

Mehrfach hatte sich der EuGH in den letzten Jahren mit der Befreiung ärztlicher Leistungen von der Umsatzsteuer auseinander zu setzen. Die Entscheidungen haben im Bereich der Ärzteschaft und ihrer steuerlichen Berater bei einer Vielzahl von Leistungen zu einer Verunsicherung über die Anwendung der Befreiungsvorschriften geführt. Das aktuell entschiedene Verfahren betrifft die Frage, inwieweit die medizinischen Analysen der Laborärzte als ärztliche Heilbehandlungsleistung anzusehen und von der Umsatzsteuer befreit sind. Zudem war Gegenstand des Verfahrens die Frage, ob die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr.14 UStG oder nach §4 Nr.16 UStG zur Anwendung kommt. Gerade die diesbezüglichen Abgrenzungen können für die Laborärzte und andere Ärzte, die nach dem Berufsbild typischerweise nicht in einem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient tätig sind, zu einem Problem werden. Abschließend hat sich der EuGH mit der Vereinbarkeit der nach § 4 Nr. 16 UStG erforderlichen Voraussetzungen mit den Regelungen der 6.EG-Richtlinie auseinander gesetzt. Problematisch bleibt, dass der EuGH im Ergebnis dem Gleichheitsgrundsatz mit seiner Entscheidung nicht gerecht wird, was verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Dem geht der folgende Beitrag nach.

Online erschienen: 2013-09-14
Erschienen im Druck: 2006-11

© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 30.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs-ur-2006-619/html?lang=en
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