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Systembezogene Änderung bei der Umsatzbesteuerung „Reverse-Charge-Verfahren“

  • Werner Widmann
Published/Copyright: September 14, 2013
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Abstract

Der durch ein gründliches Planspiel fundierte Vorstoß Deutschlands zum Übergang zur generellen Verlagerung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsempfänger bei Umsätzen über einem Betrag von mehr als 5 000 € auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. Art. 27 der 6. EG-Richtlinie ist ebenso wie ein ähnliches Vorhaben Österreichs erst einmal durch die Ablehnung der Europäischen Kommission ins Stocken geraten. Die grundsätzlichen Argumente der Europäischen Kommission und auch der Wirtschaft gegen das sog. Reverse-Charge-Verfahren überzeugen aber nicht, denn die bei der Mehrwertsteuer gegenwärtig systembedingten Steuerausfälle zwingen zu einer Änderung … nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern auch im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteurung. Anderenfalls droht die Gefahr eines auch verfassungsrechtlich nicht tolerierbaren strukturellen Erhebungsdefizits.

Online erschienen: 2013-09-14
Erschienen im Druck: 2006-11

© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 30.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs-ur-2006-624/html
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