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Beweiswürdigung medizinischer Aufzeichnungen zwischen Richter und Sachverständigem am Beispiel der digitalen Volumentomografie
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Irene Schöneseiffen
Veröffentlicht/Copyright:
29. April 2014
Mit immer größerer Präzision erlaubt die technische Fortentwicklung es der Medizin, einen „Blick ins Innere“ des Menschen zu werfen, um Diagnose und Behandlungsmaßnahmen auf den konkreten Patienten auszurichten. Diese Aufnahmen werden in digitalisierter Form gespeichert und könnten somit auch in einem etwaigen Arzthaftungsprozess nutzbar gemacht werden. Dann stellt sich jedoch die Frage, wie mit diesen Aufzeichnungen Beweis geführt werden kann und durch wen die Anschauung erfolgen soll: (nur) durch den medizinischen Sachverständigen oder (auch) durch den Richter?
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2009-1-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- 10.9785/ovs-gesr-2009-iii
- 10.9785/ovs-gesr-2009-v
- Die neuere Entwicklung in der Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht
- Der medizinische Heileingriff als Körperverletzung und die strafrechtliche Bedeutung von Aufklärungsmängeln im Überblick
- Beweiswürdigung medizinischer Aufzeichnungen zwischen Richter und Sachverständigem am Beispiel der digitalen Volumentomografie
- Rechtsprechungkompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- 10.9785/ovs-gesr-2009-viii
- 10.9785/ovs-gesr-2009-backmatter
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