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Die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage — Zugleich eine Besprechung des BGH, Urt. v. 21.11.2024 – VII ZR 39/24, MDR 2025, 91
Published/Copyright:
March 4, 2025
Zusammenfassung
Die Betreiber von Autowaschanlagen versuchen immer wieder, sich der Haftung für Schäden an Kundenfahrzeugen zu entziehen. Zu diesem Zweck fassen sie ihre Allgemeinen Geschäftsschäden gehören zu den typischen Schäden, die während des Waschvorgangs an Fahrzeugen entstehen können. Der folgende Beitrag nimmt die aktuelle Entscheidung des BGH v. 21.11.2024 - VII ZR 39/24, MDR 2025, 91 zum Anlass, sich mit der Haftung eines Waschanlagenbetreibers zu befassen und einen Vorschlag für eine entsprechende AGB-Klausel zur Beschränkung zu formulieren.
Online erschienen: 2025-03-04
Erschienen im Druck: 2025-01-01
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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