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Neue Jahresfrist in § 50c EStG: Zur erstmaligen Anwendung der neuen Jahresfrist in § 50c Abs. 3 Satz 2 EStG
-
Andreas Kempf
, Barbara Zuber and Ronald Gebhardt
Published/Copyright:
March 4, 2025
Zusammenfassung
Insbesondere im Kontext von durch Betriebsprüfungen aufgedeckten (grenzüberschreitenden) vGA oder Lizenzzahlungen stellt sich in der Praxis aktuell die Frage, wieviel Zeit für einen Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer/Abzugsteuer nach § 50a EStG bleibt. Nach altem Recht waren dafür (nach Ablauf der gängigen Vierjahresfrist) sechs Monate nach Entrichtung vorgesehen, nach neuem Recht zwölf Monate. Für Fälle vor der gesetzlichen Verlängerung der Frist geht die Frage dahin, welche der beiden genannten Fristen aktuell zur Anwendung kommt.
Online erschienen: 2025-03-04
Erschienen im Druck: 2025-01-01
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Grenzgängerregelung: Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 – Grenzgängerregelung
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