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Anwaltsgebühren sind nach Art. 74 CISG nicht ersatzfähig
Published/Copyright:
August 22, 2018
Published Online: 2018-08-22
Published in Print: 2018-08-01
© 2018 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Inhalt
- Doppelexequatur: „ne vaut“ oder „no worries“?
- Entscheidungen
- Verderbliche und saisongebundene Ware ist unmittelbar bei Anlieferung zu untersuchen / Inhalt der Mängelrüge
- Anwaltsgebühren sind nach Art. 74 CISG nicht ersatzfähig
- Die Voraussetzungen von Angebot und Annahme gem. CISG
- Sachmangel setzt nicht voraus, dass (die tatsächlich fehlende) Eigenschaft im Kaufvertrag genannt ist
- Sachmangel in Form der Minderlieferung / Vorleistungspflicht des Käufers
- Vollstreckung des Anspruchs auf Buchauszug im EU-Ausland
- Anwendung der Vertikal-GVO auf Paritätsklauseln / Handelsvertreter als Abnehmer i.S.d. Vertikal-GVO
- Impressum
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