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March 20, 2021
Published Online: 2021-03-20
Published in Print: 2021-03-01
© 2021 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- GesR Report
- Aktuelles / BfArM
- Liste der verfügbaren Antigentests
- Aktuelles / Ethikrat
- Physiker und Philosoph Armin Grunwald in den Deutschen Ethikrat berufen
- Aktuelles / GKV-Spitzenverband
- Mehr Patientenschutz durch neue Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus – Corona-Ausnahmen bleiben möglich
- Aufsätze
- Die Arzthaftung wegen hygienischer Mängel unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- 20 Jahre Lebendspendekommission an der Sächsischen Landesärztekammer
- Das sogenannte Werkstudentenprivileg – eine Belastung für Studierende?
- Rechtsprechung kompakt
- Approbation: Entzug und Wiedererlangung der Berufswürdigkeit
- Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit
- Entschädigung eines Arztes für Strafverfolgungsmaßnahmen („Göttingen“)
- Ärztebewertungsportale – Warnhinweis bei (bloßem) Manipulationsverdacht zulässig?
- Geriatrischer Versorgungsverbund – konkretisiertes Konzept genügt
- Sozialversicherungsfreiheit einer Apothekenvertreterin
- Rechtsprechung
- Rücknahme des Nachbesetzungsantrags
- Verlegung von Arztstellen zwischen MVZ‘s
- Unterschrift(en) unter Abrechnungssammelerklärung
- Entziehung einer belegärztlichen Sonderbedarfszulassung
- Gesetzgebungskompetenz für Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus
- Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen
- Krankenhaus: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Besuchskonzept (Corona- Schutz)
- Haftung für Fenstersturz eines dementen Heimbewohners
- „Corona-Schutzimpfung“ per Eilbeschluss des VG?
- Irreführende Arzneimittelwerbung
- Rezensionen
- Adolf Laufs/Christian Katzenmeier/Volker Lipp, Arztrecht, 8. Aufl.
- Cornelius Kniepert, Befunderhebung oder Diagnose? Zur Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers vom Diagnosefehler und deren Auswirkung auf die ärztliche Praxis
- GesR Report
- Aktuelles / DKG
- Zum Referentenentwurf zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Abs. 1a KHG
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