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Entgeltliche und unentgeltliche Anteilsübertragung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften – Zur Reichweite der Bruchteilsbetrachtung i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG bei Gesellschaftsverbindlichkeiten

  • Lisa Riedel
Published/Copyright: June 27, 2025
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Zusammenfassung

Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften gilt in Bezug auf die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens die Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Hält die vermögensverwaltende Personengesellschaft Grundstücke, steht für Zwecke der privaten Veräußerungsgeschäfte die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gleich (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Zahlreiche Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dieser Bruchteilsbetrachtung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften sind noch ungeklärt. Die Verfasserin behandelt die Frage, wie bei der Übertragung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die Gesellschaftsverbindlichkeiten im Hinblick auf die Bruchteilsbetrachtung für den übertragenden und den erwerbenden Gesellschafter zu würdigen sind.

Online erschienen: 2025-06-27
Erschienen im Druck: 2025-07-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 14.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/fr-2025-1071302/html
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