Der Veranlassungszusammenhang des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG – Analyse sowie Einordnung der aktuellen Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen
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Markus Morawitz
Zusammenfassung
Shakespeare lässt Hamlet in der gleichnamigen Tragödie die bekannten Worte „Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage“ sprechen; übertragen auf den steuerlichen Kontext müsste es hinsichtlich der hier thematisierten Kosten der Steuerpflichtigen dann heißen: Werbungskosten oder nicht, das ist hier die Frage. Diese Frage hat der BFH in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen zum Schuldzinsenabzug und zum Abzug von Umzugskosten im Kontext des häuslichen Arbeitszimmers mit Verweis auf den sog. Veranlassungszusammenhang verneint. Da dieser Veranlassungszusammenhang aber nicht immer klar und eindeutig feststellbar ist, werden trotz der Entscheidungen auch in Zukunft weiter unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen den Steuerpflichtigen und deren Berater auf der einen und der Finanzverwaltung auf der anderen Seite drohen; letztendlich entscheidet in diesen Fällen dann wieder die Finanzgerichtsbarkeit über die Existenz eines für den Werbungskostenabzug essentiellen Veranlassungszusammenhangs. Explizite Gesetzesadjustierungen könnten hier teilweise helfen.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Neues zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG
- Zur Maßgeblichkeit der konkreten Organisationsstruktur für die Teilbetriebsabgrenzung – Zu den Tatbestandsmerkmalen „in einem Unternehmensteil“ und „in organisatorischer Hinsicht“ in Art. 2 Buchst. j FRL
- Der Veranlassungszusammenhang des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG – Analyse sowie Einordnung der aktuellen Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen
- Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Zugleich Anmerkung zu BFH v. 5.2.2025 – VI R 3/23, FR 2025, 578
- Ceterum censeo
- Donalds schöne neue Steuerwelt
- Rechtsprechung
- Freiberufler
- Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
- Werbungskosten
- Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
- Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
- Rechtsschutzgarantie
- Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Überspannung der Darlegungsanforderungen bzgl. der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- Verwaltungsentscheidungen
- Wegzugsbesteuerung
- Folgen des EuGH-Urteils vom 26.2.2019, Wächtler – C-581/17 (EU:C:2019:138), unter Berücksichtigung des BFH-Urteils v. 6.9.2023 – I R 35/20 (FR 2024, 282, zur Veröffentlichung im BStBl. II vorgesehen)
- Impressum
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- Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Zugleich Anmerkung zu BFH v. 5.2.2025 – VI R 3/23, FR 2025, 578
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