Durchgriffsverbot und wirtschaftliche Betrachtungsweise – Zum steuerlichen Umgang mit der umgekehrten Betriebsaufspaltung im Lichte des BFH-Urteils v. 22.2.2024, BStBl. II 2024, 487 = FR 2024, 677
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Stephan Meyering
Zusammenfassung
In einer Entscheidung vom 22.2.2024 hat sich der BFH zur Anwendung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bei Vorliegen einer umgekehrten Betriebs-aufspaltung im Konzernverbund positioniert. Das Urteil bejaht die Möglichkeit der erweiterten Kürzung für eine immobilienvermietende GmbH. Unsere Analyse der Gesellschaftsstruktur sowie der Urteilsbegründung zeigt auf, dass Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung geboten sind. Diese Zweifel betreffen den fragwürdigen Anwendungsbereich des für die Entscheidung zentralen Durchgriffsverbots. Sie stützen sich außerdem auf die Beschäftigung mit der teleologischen Auslegung und einem Vergleich mit international anerkannten Besteuerungsprinzipien. Gleichzeitig lassen sich daraus Maßnahmen ableiten, welche der Gesetzgeber ergreifen sollte, um steuerliche Ungleichbehandlungen zukünftig zu vermeiden.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Durchgriffsverbot und wirtschaftliche Betrachtungsweise – Zum steuerlichen Umgang mit der umgekehrten Betriebsaufspaltung im Lichte des BFH-Urteils v. 22.2.2024, BStBl. II 2024, 487 = FR 2024, 677
- Ceterum censeo
- Entmutigung durch Steuerzahlen?
- Kurzbeiträge
- Organschaftswirkungen einer atypisch stillen Beteiligung durch BFH geklärt
- Rechtsprechung
- Organschaft
- Organschaft und atypisch stille Beteiligung
- Organschaft und atypisch stille Beteiligung
- Reinvestitionsrücklage
- Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft
- Umwandlungen
- Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II
- Gewerbesteuer
- Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus Streubesitz im Erhebungszeitraum 2001
- Außensteuerrecht
- Britische „remittance basis“-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne des Außensteuerrechts
- Impressum
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