Kann der im AStG kodifizierte Fremdvergleichsgrundsatz eine verdeckte Gewinnausschüttung des EStG suspendieren? – Eine Analyse der steuerlichen und bilanziellen Korrekturen von Nutzungsvorteilen im grenzüberschreitenden Dreiecksverhältnis
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Dana Zabel
Zusammenfasung
Nutzungsvorteile zwischen Schwestergesellschaften im grenzüberschreitenden Dreiecksverhältnis sind nach Auffassung der Finanzverwaltung entgegen der herrschenden Rechtsauffassung nicht über eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ausschließlich durch Anwendung des § 1 AStG zu korrigieren. Als Rechtfertigung dient die Sicherstellung eines zutreffenden Inlandsgewinns. § 1 AStG wäre somit nicht nur eine konkurrierende Korrekturvorschrift zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG, sondern könnte auch die verdeckte Gewinnausschüttung nach § 20 Abs.1 EStG suspendieren. Die grundlegende Rechtsprechung zur Gewährung von Nutzungsvorteilen bietet zur Prüfung dieser Vorgehensweise kaum Hilfestellung, sondern wirkt im Gegenteil in gewissen Teilen sogar irreführend. Der folgende Beitrag untersucht, ob das Vorgehen der Finanzverwaltung einerseits und die von der Rechtsprechung vorgeschlagenen Korrekturen andererseits sowohl steuerlich als auch bilanzrechtlich haltbar sind. Es wird schrittweise aufgezeigt, welche steuerlichen und bilanziellen Korrekturen erforderlich sind, um in einer grenzüberschreitenden Dreieckskonstellation fremdübliche Verhältnisse herzustellen.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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