Buchwertfortführung beim Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften – Quo vadis, Gesetzgeber?
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Maria Marquardsen
Zusammenfassung
Im November 2023 erging die Entscheidung des BVerfG zur Frage, ob § 6 Abs. 5 EStG dahingehend verfassungsgemäß ist, dass der Transfer von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in dieser Regelung nicht explizit erfasst war. Mit dem Beschluss sollte sich der „Zoff im BFH“ - wie der ehemalige Vorsitzende des I. Senats, Prof. Dr. Dietmar Gosch, die Uneinigkeit einst taufte (DStR 2010, 1173) - klären. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass die bis dato geltende Gesetzeslage mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sei. An den Gesetzgeber erging der Auftrag, „unverzüglich“ eine Neuregelung zu treffen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024, BGBl. I 2024 Nr. 387, ist der Gesetzgeber diesem Regelungsauftrag nachkommen. Hierzu wurde eine neue Nr. 4 in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG aufgenommen. Den verfassungsrechtlichen Bedenken wird damit aber nur auf den ersten Blick abgeholfen. Der folgende Beitrag soll die Neuregelung in den bestehenden Normkanon systematisch einordnen, Schwächen der legislativen Vorgehensweise beleuchten und mit einer Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber schließen.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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