Keine Probezeit bei Entgeltumwandlung? – In Erwartung der Revisionsentscheidung des BFH in der Sache I R 50/22
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Ralf Linden
Zusammenfassung
Der Verfasser arbeitet die wesentlichen Argumente für eine Revisionsentscheidung des I. Senats des BFH in den vom FG Düsseldorf v. 16.11.2021 - 6 K 2196/17 K,G,F, EFG 2022, 127 Nr. 2 entschiedenen Fragen heraus. Dort geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die für ein gesellschaftsrechtliche Veranlassung mitentscheidende Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation des Gesellschafter-Geschäftsführers und der Leistungsfähigkeit der GmbH unmittelbar nach Gründung der Kapitalgesellschaft entfällt, wenn eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Der Verf. meint, dass es weder auf die Erdienbarkeit noch auf eine Probezeit ankommt.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Keine Probezeit bei Entgeltumwandlung? – In Erwartung der Revisionsentscheidung des BFH in der Sache I R 50/22
- Ceterum censeo
- Brust oder Keule
- Kurzbeiträge
- Einbringung eines Anteils an der Komplementär-GmbH durch einen Kommanditisten – Anm. zu BFH, Urt. v. 1.2.2024 – IV R 9/20, FR 2024, 580
- Rechtsprechung
- Sachzuwendungen/Pauschalierung
- Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen
- Pensionsrückstellung/Umwandlung
- Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
- Einbringung
- Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft
- Impressum
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