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Angaben zum Beruf als Stolperfalle bei der Wahl von Aufsichtsratskandidaten — Kommentar zu KG v. 24.9.2025 – 2 U 106/23, AG 2025, 892
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Jan-David Geiger
and Moritz Rudzio
Published/Copyright:
January 29, 2026
Zusammenfassung
Bei der Hauptversammlung kann selbst die Verletzung eher formaler Vorgaben eine Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit von wichtigen Beschlüssen begründen. Mit einer solchen formalen, aber ungemein praxisrelevanten Vorgabe im Bereich der Aufsichtsratswahlen hat sich nun das KG befasst: Was müssen Wahlvorschlag und Einberufung zum Beruf von Aufsichtsratskandidaten angeben, insbesondere wenn ein Kandidat außer seinem Aufsichtsratsmandat keine weitere berufliche Tätigkeit ausübt?
Online erschienen: 2026-01-29
Erschienen im Druck: 2026-02-01
© 2026 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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