Praxisrelevante Rechtsfragen der Gründung und Governance einer monistischen SE
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Zusammenfassung
Die Karriere der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland darf als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Die kontinuierlich steigende Zahl operativ tätiger SEs spricht für sich. Die positive Resonanz kommt dabei nicht von ungefähr, bietet die SE doch eine ganze Reihe von Vorteilen. Während die Mehrzahl der in Deutschland ansässigen SEs nach wie vor das aus dem deutschen Aktienrecht geläufige dualistische Leitungssystem aufweist, findet sich inzwischen auch eine stattliche Anzahl von SEs mit monistischer Leitungsstruktur. Diese Leitungsstruktur kann insbesondere für Familienunternehmen und VCfinanzierte Unternehmen attraktiv sein. Zugleich bleibt die monistische SE auch fast 20 Jahre nach ihrer Einführung ein Fremdkörper im deutschen Aktienrecht, dessen Normenbestand sich am dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat ausrichtet und dessen Interpretation durch Gerichte und Literatur für die monistische SE daher nur von bedingtem Nutzen ist. Vor diesem Hintergrund geben die Verfasser im folgenden Beitrag einen kurzen Überblick über die Grundstruktur sowie mögliche Vorteile des monistischen Leitungssystems. Sodann beleuchten sie einige praxisrelevante Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung einer monistischen SE stellen.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Praxisrelevante Rechtsfragen der Gründung und Governance einer monistischen SE
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- Keine Pflicht zur Nachholung eines Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Aktivierung einer Vorrats-SE — Kommentar zu EuGH v. 16.5.2024 – C-706/22 – Olympus, AG 2024, 586
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- Fleischer/Hüttemann, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung — 3. Aufl. 2024, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 1.796 S., geb., 229 €
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- Impressum
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