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g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) (§§ 22–23)

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Einkommensteuergesetz
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g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) (§§ 22–23)§22Arten der sonstigen EinkünfteSonstige Einkünfte sind1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezügefreiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unter-haltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen; dem Empfän-ger sind dagegen zuzurechnena) Bezüge, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalbder Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung ge-währt werden, undb) Bezüge im Sinne des § 1 der Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die andie Stelle von Familienfideikommissen getreten sind, in der im Bundesgesetzblatt Teil III,Gliederungsnummer 611–4-3, veröffentlichten bereinigten Fassung.3Zu den in Satz 1 bezeichneten Einkünften gehören aucha) Leibrenten und andere Leistungen,aa) die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse,den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rentenversicherungen imSinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b erbracht werden, soweit sie jeweils derBesteuerung unterliegen.2Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegen-den Anteil ist der Jahresbetrag der Rente.3Der der Besteuerung unterliegende Anteil istnach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatzaus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:Jahr desRenten-beginnsBesteuerungsan-teil in %Jahr desRenten-beginnsBesteuerungs-anteil in %Jahr desRenten-beginnsBesteuerungs-anteil in %bis 200550201774202989ab 20065220187620309020075420197820319120085620208020329220095820218120339320106020228220349420116220238320359520126420248420369620136620258520379720146820268620389820157020278720399920167220288820401004Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteue-rung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente.5Dieser gilt abdem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbe-zugs.6Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung desJahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahres-betrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreienTeils der Rente zugrunde liegt.7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Renteführen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Be-WMTP GmbHgedruckt am 22.02.2022 12:12:26KESt21_para009b-034b.3dS. 1787 von 2116Werk: KEST21DruckdatenFischer 1787Arten der sonstigen Einkünfte§22
© 2022 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) (§§ 22–23)§22Arten der sonstigen EinkünfteSonstige Einkünfte sind1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezügefreiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unter-haltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen; dem Empfän-ger sind dagegen zuzurechnena) Bezüge, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalbder Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung ge-währt werden, undb) Bezüge im Sinne des § 1 der Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die andie Stelle von Familienfideikommissen getreten sind, in der im Bundesgesetzblatt Teil III,Gliederungsnummer 611–4-3, veröffentlichten bereinigten Fassung.3Zu den in Satz 1 bezeichneten Einkünften gehören aucha) Leibrenten und andere Leistungen,aa) die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse,den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rentenversicherungen imSinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b erbracht werden, soweit sie jeweils derBesteuerung unterliegen.2Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegen-den Anteil ist der Jahresbetrag der Rente.3Der der Besteuerung unterliegende Anteil istnach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatzaus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:Jahr desRenten-beginnsBesteuerungsan-teil in %Jahr desRenten-beginnsBesteuerungs-anteil in %Jahr desRenten-beginnsBesteuerungs-anteil in %bis 200550201774202989ab 20065220187620309020075420197820319120085620208020329220095820218120339320106020228220349420116220238320359520126420248420369620136620258520379720146820268620389820157020278720399920167220288820401004Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteue-rung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente.5Dieser gilt abdem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbe-zugs.6Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung desJahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahres-betrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreienTeils der Rente zugrunde liegt.7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Renteführen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Be-WMTP GmbHgedruckt am 22.02.2022 12:12:26KESt21_para009b-034b.3dS. 1787 von 2116Werk: KEST21DruckdatenFischer 1787Arten der sonstigen Einkünfte§22
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Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. Bearbeiter V
  3. Vorwort VII
  4. Bearbeiterverzeichnis IX
  5. Inhaltsverzeichnis XI
  6. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur XIX
  7. Abkürzungsverzeichnis XXI
  8. Einleitung 1
  9. Einkommensteuergesetz (EStG)
  10. I. Steuerpflicht (§§ 1–1a) 37
  11. II. Einkommen (§§ 2–24b)
  12. 1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung (§§ 2–2a) 58
  13. 2. Steuerfreie Einnahmen (§§ 3–3c) 131
  14. 3. Gewinn (§§ 4–7k) § 4 306
  15. 3. Gewinn (§§ 4–7k) § 5 525
  16. 3. Gewinn (§§ 4–7k) § 6 645
  17. 3. Gewinn (§§ 4–7k) § 7 820
  18. 4. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8–9a) 891
  19. 4a. Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug (§ 9b) 987
  20. 4b. Kinderbetreuungskosten (§ 9c) 993
  21. 5. Sonderausgaben (§§ 10–10i) 993
  22. 6. Vereinnahmung und Verausgabung (§§ 11–11b) 1097
  23. 7. Nicht abzugsfähige Ausgaben (§ 12) 1118
  24. 8. Die einzelnen Einkunftsarten (§§ 13–24b)
  25. a) Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) (§§ 13–14a) 1135
  26. b) Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) (§§ 15–17) § 15 1191
  27. b) Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) (§§ 15–17) § 16 1388
  28. b) Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) (§§ 15–17) § 17 1484
  29. c) Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) (§ 18) 1550
  30. d) Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) (§§ 19–19a) 1586
  31. e) Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) (§ 20) 1661
  32. f ) Vermietung und Verpachtung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6) (§ 21) 1741
  33. g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) (§§ 22–23) 1787
  34. h) Gemeinsame Vorschriften (§§ 24–24b) 1851
  35. III. Veranlagung (§§ 25–30) 1886
  36. IV. Tarif (§§ 31–34b) 1911
  37. V. Steuerermäßigungen (§§ 34c–35c) 2117
  38. VI. Steuererhebung (§§ 36–47) 2183
  39. VII. Steuerabzug bei Bauleistungen (§§ 48–48d) 2420
  40. VIII. Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§§ 49–50a) 2439
  41. IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften (§§ 50b–61) 2542
  42. X. Kindergeld (§§ 62–78) 2710
  43. XI. Altersvorsorgezulage (§§ 79–99) 2774
  44. XII. Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (§ 100) 2814
  45. XIII. Mobilitätsprämie (§§ 101–109) 2818
  46. XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie (§§ 110–111) 2828
  47. Glossar 2835
  48. Stichwortverzeichnis 2857
Downloaded on 23.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/9783504387792-028/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOopVmFQlPp71VrW9-yK5knJnqBTZHERQOcBB1paSSLT1KUddb2Vj
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