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III. Besonderheiten der Erstellung von Websites

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Handbuch EDV-Recht
This chapter is in the book Handbuch EDV-Recht
Einalternatives Modellist, die Rechte an den Anpassungen (auch) dem Auftragnehmer zu-zugestehen, etwa auch als Rücklizenz, damit dieser die Anpassungen, soweit tunlich, in denStandard übernehmen kann. Dies würde dem Auftraggeber über Erleichterungen bei derNachführung der Pflege zugutekommen. Jedoch wäre klarzustellen, wie die Vergütungsfolgengenau sind, damit nicht der Auftraggeber über die Pflege (Updates) seine Anpassungsarbeitennoch mal bezahlt.Die EVB-IT Erstellungs-AGB haben insoweit ein etwas verdrehtes Modell der Rücklizenzfür Änderungen am Code bei Anpassungsleistungen (bei reinem Customizing gilt Ziff. 2.2.2EVB-IT Erstellungs-AGB, die keine solche Regelung enthalten):„Ziff. 2.2.1Anpassung von Standardsoftware auf QuellcodeebeneWerden Anpassungen an Standardsoftware auf Quellcodeebene vorgenommen, hat der Auftragneh-mer spätestens mit der Angebotsabgabe mitzuteilen, ob er die Anpassungen an der Standardsoft-ware in den Standard aufnehmen werde. Erklärt er dies, ist er verpflichtet, die Anpassungen in denauf die Bereitstellung zur Abnahme folgenden Programmstand der Standardsoftware aufzuneh-men.“BeiEVB-IT Erstellungs-AGB, die auch auf Customizing anzuwenden sind,1011gelten die De-finitionen, wonach nicht zur Individualsoftware gehören das „Customizing und die Anpas-sungen von Standardsoftware, die gem. Ziff. 2.2.1 in den Standard übernommen wurden.“ZumNachführenregelt Ziff. 4.2 Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB restriktiv, aber immerhin:„Enthalten neue Programmstände wesentliche neue Funktionalitäten, ist das Customizingin Bezug auf diese Funktionalitäten nur insoweit geschuldet, als dies für die Funktionsfähig-keit erforderlich ist.“III. Besonderheiten der Erstellung von Websites1. AllgemeinesEs ist wohl weit überwiegend die Meinung, dass die Website selbstnicht als Software urhe-berrechtlich geschütztist (s. G Rz. 89 f., J Rz. 44 ff.), auch wenn sie letztlich aus Program-men besteht bzw. aus Programmen dargestellt wird. Unabhängig aber davon beurteilt sich derWebsite-Vertrag nach ganz ähnlichen Kriterien wie der Softwareerstellungsvertrag. Allerdingskommt im Detail häufig eine wesentlich stärkere Einbindung des Auftraggebers zum Zuge,was wiederum damit zusammenhängt, dass wohl sehr häufig kein detailliertes „Pflichten-heft“ erstellt wird. Daraus resultiert wiederum eine relativ aktiveDesign-Phase, ähnlich ei-nem Prototyping. Dem Auftraggeber wird vorgeführt, wie die Website aussehen könnte. Dazugibt es auch entsprechende Programme, die diese Präsentation wesentlich erleichtern und il-lustrieren. Infolgedessen könnte gut auf solche Verträge als Muster zurückgegriffen werden,die die Planungsphase besonders betonen bis hin zu denen, wo die Erforschung der Kunden-anforderungen und der Verhältnisse beim Kunden im Vordergrund stehen, wenn dies auchnicht so tief in die Geschäftsabläufe des Kunden hinein erforderlich ist, wie dort.1012Aufgrund dieser engen Zusammenarbeit der Vertragspartner kommt tendenziellDienstver-tragin Betracht.1013Da aber andererseits eine funktionsfähige Website, vielleicht sogar mitKriterien wie schnell aufbauend, barrierefrei u.Ä. gefordert ist, ist durchaus auch das Erfolgs-moment wie bei der Softwareerstellung zu vermerken und infolgedessen dürfte weit über-2322SchneiderQRz. 784Erstellung von Software – das Softwareprojekt1011 S.a.Bischof, CR 2013, 353.1012 S. v.a. das Muster vonWitte, in: Redeker, IT-Verträge, Kap. 1.4, zitiert in Rz. 105 u. Rz. 124.1013 S.a.Härting, ITRB 2002, 218.784785786787788
© 2017 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Einalternatives Modellist, die Rechte an den Anpassungen (auch) dem Auftragnehmer zu-zugestehen, etwa auch als Rücklizenz, damit dieser die Anpassungen, soweit tunlich, in denStandard übernehmen kann. Dies würde dem Auftraggeber über Erleichterungen bei derNachführung der Pflege zugutekommen. Jedoch wäre klarzustellen, wie die Vergütungsfolgengenau sind, damit nicht der Auftraggeber über die Pflege (Updates) seine Anpassungsarbeitennoch mal bezahlt.Die EVB-IT Erstellungs-AGB haben insoweit ein etwas verdrehtes Modell der Rücklizenzfür Änderungen am Code bei Anpassungsleistungen (bei reinem Customizing gilt Ziff. 2.2.2EVB-IT Erstellungs-AGB, die keine solche Regelung enthalten):„Ziff. 2.2.1Anpassung von Standardsoftware auf QuellcodeebeneWerden Anpassungen an Standardsoftware auf Quellcodeebene vorgenommen, hat der Auftragneh-mer spätestens mit der Angebotsabgabe mitzuteilen, ob er die Anpassungen an der Standardsoft-ware in den Standard aufnehmen werde. Erklärt er dies, ist er verpflichtet, die Anpassungen in denauf die Bereitstellung zur Abnahme folgenden Programmstand der Standardsoftware aufzuneh-men.“BeiEVB-IT Erstellungs-AGB, die auch auf Customizing anzuwenden sind,1011gelten die De-finitionen, wonach nicht zur Individualsoftware gehören das „Customizing und die Anpas-sungen von Standardsoftware, die gem. Ziff. 2.2.1 in den Standard übernommen wurden.“ZumNachführenregelt Ziff. 4.2 Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB restriktiv, aber immerhin:„Enthalten neue Programmstände wesentliche neue Funktionalitäten, ist das Customizingin Bezug auf diese Funktionalitäten nur insoweit geschuldet, als dies für die Funktionsfähig-keit erforderlich ist.“III. Besonderheiten der Erstellung von Websites1. AllgemeinesEs ist wohl weit überwiegend die Meinung, dass die Website selbstnicht als Software urhe-berrechtlich geschütztist (s. G Rz. 89 f., J Rz. 44 ff.), auch wenn sie letztlich aus Program-men besteht bzw. aus Programmen dargestellt wird. Unabhängig aber davon beurteilt sich derWebsite-Vertrag nach ganz ähnlichen Kriterien wie der Softwareerstellungsvertrag. Allerdingskommt im Detail häufig eine wesentlich stärkere Einbindung des Auftraggebers zum Zuge,was wiederum damit zusammenhängt, dass wohl sehr häufig kein detailliertes „Pflichten-heft“ erstellt wird. Daraus resultiert wiederum eine relativ aktiveDesign-Phase, ähnlich ei-nem Prototyping. Dem Auftraggeber wird vorgeführt, wie die Website aussehen könnte. Dazugibt es auch entsprechende Programme, die diese Präsentation wesentlich erleichtern und il-lustrieren. Infolgedessen könnte gut auf solche Verträge als Muster zurückgegriffen werden,die die Planungsphase besonders betonen bis hin zu denen, wo die Erforschung der Kunden-anforderungen und der Verhältnisse beim Kunden im Vordergrund stehen, wenn dies auchnicht so tief in die Geschäftsabläufe des Kunden hinein erforderlich ist, wie dort.1012Aufgrund dieser engen Zusammenarbeit der Vertragspartner kommt tendenziellDienstver-tragin Betracht.1013Da aber andererseits eine funktionsfähige Website, vielleicht sogar mitKriterien wie schnell aufbauend, barrierefrei u.Ä. gefordert ist, ist durchaus auch das Erfolgs-moment wie bei der Softwareerstellung zu vermerken und infolgedessen dürfte weit über-2322SchneiderQRz. 784Erstellung von Software – das Softwareprojekt1011 S.a.Bischof, CR 2013, 353.1012 S. v.a. das Muster vonWitte, in: Redeker, IT-Verträge, Kap. 1.4, zitiert in Rz. 105 u. Rz. 124.1013 S.a.Härting, ITRB 2002, 218.784785786787788
© 2017 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Chapters in this book

  1. Frontmatter i
  2. Vorwort v
  3. Inhaltsübersicht vii
  4. Abkürzungsverzeichnis xiii
  5. Literaturverzeichnis xxiii
  6. Allgemeiner Teil: Grundlagen des IT-Rechts und Rechtsschutz
  7. A. Datenschutz und IT-Management
  8. I. Datenschutz Grundlagen 1
  9. II. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 125
  10. III. Arbeitnehmerdatenschutz 177
  11. IV. Kundendatenschutz 258
  12. V. Datenschutz im Internet bei Telemedien und Telekommunikation 321
  13. VI. IT-Sicherheit 349
  14. VII. IT-Compliance 393
  15. VIII. E-Government 407
  16. B. E-Business: Fernabsatz – E-Commerce – E-Werbung – Provider-Haftung
  17. I. Grundlagen 427
  18. II. Fernabsatzvertragsrecht 457
  19. III. E-Commerce-Vertragsrecht (Teil 1): Das gesetzliche Pflichtenprogramm 530
  20. IV. E-Commerce-Vertragsrecht (Teil 2): Vertragsschluss – Wirksamkeit – AGB 557
  21. V. E-Werbung und weitere geschäftliche Handlungen 606
  22. VI. Haftung und Privilegierung der Provider 664
  23. C. Arbeitsvertragsrecht
  24. I. Branchentypische Formen des Arbeitseinsatzes: Selbständiger Auftragnehmer (EDV-Dienstleister), Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Freiberufler 746
  25. II. Allgemeines zur AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 754
  26. III. Inhaltskontrolle von ausgewählten arbeitsvertraglichen Klauseln 757
  27. IV. Urheberrechtliche Aspekte bei Verträgen mit Programmierern 763
  28. V. IT-Outsourcing und Betriebsübergang nach § 613a BGB 766
  29. D. Vergabe von IT-Leistungen
  30. I. Grundsätze der Vergabe von IT-Leistungen 768
  31. II. Die Entwicklung des Vergaberechts 774
  32. III. Aufbau, Struktur und rechtliche Grundlagen des Vergaberechts 780
  33. IV. Hilfreiche Dokumente bei der Vergabe von IT-Leistungen 783
  34. V. Die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts (§ 97 GWB) 785
  35. VI. Ausschreibungspflicht bei Vergabe von IT-Leistungen (EU-Vergabe) 791
  36. VII. Vergabeverfahren nach VgV 808
  37. VIII. Verwendung elektronischer Mittel zur Kommunikation, Vergabeverfahren, E-Vergabe 858
  38. IX. Rechtsschutz 861
  39. E. Strafrecht
  40. I. Allgemeine Ausführungen zum IT-Strafrecht 880
  41. II. Straftaten mit Bezug zur Informationstechnologie 884
  42. F. Die steuerliche Behandlung von Software und IT-Dienstleistungen
  43. I. Einführung 926
  44. II. Bewertung und Bilanzierung von Software 937
  45. III. Umsatzsteuerliche Regelungen 953
  46. IV. Quellensteuer 971
  47. V. Verrechnungspreise 996
  48. VI. Cloud Computing 1010
  49. VII. Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten 1014
  50. VIII. Steuerliche Beurteilung wichtiger Fallgestaltungen 1016
  51. G. Urheberrechtsschutz für Software
  52. I. Schutzvoraussetzungen, §§ 69a ff. UrhG 1023
  53. II. Schutzobjekt(e) 1050
  54. III. Mitarbeiter als Urheber, § 69b UrhG 1054
  55. IV. Urheberrechtlich relevante Handlungen 1066
  56. V. Rechtseinräumung, § 69d UrhG 1075
  57. VI. Wirkungen für Handel und Vertrieb von Software 1103
  58. VII. Onlinenutzung 1128
  59. VIII. Open Source Software 1130
  60. H. Sonstiger Rechtsschutz für Software und softwarebezogene Schöpfungen
  61. I. Patentschutz 1181
  62. II. Topographienschutz 1213
  63. III. Der Schutz der Software durch Warenzeichen bzw. Marken 1216
  64. IV. Der Schutz der Software durch Titelschutz 1224
  65. V. Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Software 1230
  66. VI. Wettbewerbsrechtlicher Schutz von Software im Mitarbeiterverhältnis 1234
  67. VII. Abgabe 1243
  68. I. Rechtsschutz für Datenbanken
  69. I. Allgemeines zum Spezialschutz für Datenbanken, Problemlage 1245
  70. II. Richtlinie 69/9/EG v. 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, DB-RL 1255
  71. III. Urheber-Rechtsschutz für Datenbanken, § 4 Abs. 2 UrhG „Datenbankwerk“ 1259
  72. IV. Der Sonderrechtsschutz des Datenbankherstellers 1263
  73. V. Nicht geschützte Datenbanken 1286
  74. VI. Datenbankverträge 1287
  75. J. Rechtsschutz für sonstige digitale Güter
  76. I. Digitale Agenda 1290
  77. II. E-Books 1294
  78. III. Hybride Werke 1299
  79. IV. Urheberrechte im Internet 1303
  80. V. Leistungsschutzrecht 1311
  81. VI. Konvergenz durch Digitalisierung, Impulse für Urheberrecht und Datenschutz 1313
  82. K. Domainnamen
  83. I. Grundlagen des Domainrechts 1317
  84. II. Besonderer Teil: Spezielle Konstellationen, Fallgruppen 1337
  85. L. Softwareverträge und Kartellrecht
  86. I. Anwendbares Recht und Marktabgrenzung 1375
  87. II. Kartellverbot 1386
  88. III. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung 1422
  89. Besonderer Teil IT-Vertragsrecht und IT-Verfahrensrecht
  90. M. Grundlagen des IT-Vertragsrechts
  91. I. Überblick, Besonderheiten des IT-Vertragsrechts 1440
  92. II. Leistungsgegenstände und vertragstypologische Einordnung der EDV-/IT-Verträge 1464
  93. III. Schema/Überblick 1551
  94. IV. Typische dogmatische Problemlagen 1555
  95. V. Vergütung, Fälligkeit, Verzug, wirtschaftliche Betriebsführung 1643
  96. VI. Neue Methoden/Folgen 1648
  97. VII. AGB-Recht/Vertragsgestaltung 1652
  98. VIII. Leistungsstörungen, Mängelrechte (Grundsätzliches) 1697
  99. IX. Mängelbeispiele aus der Rspr. 1727
  100. N. Planung und Beratung bei IT-Projekten
  101. I. Abgrenzung zu anderen Verträgen, Vertragsarten, Vertragstypen 1773
  102. II. AGB zur Planung von IT-Projekten und Beratung bei Softwareerstellung bis zum Pflichtenheft 1799
  103. III. Freie Mitarbeit, Subunternehmerschaft, Rahmenverträge 1859
  104. IV. Besonderheiten bei Überwachung und Leitung von Projekten 1887
  105. V. Besonderheiten, sog. „Services“, zusätzliche Leistungen 1893
  106. O. Hardwarebeschaffungsverträge
  107. I. Einführung 1897
  108. II. Hardware-Kauf 1902
  109. III. Hardware-Miete 1980
  110. IV. Hardware-Leasing (unter Einbeziehung auch von Software) 2005
  111. P. Hardwarewartungsverträge
  112. I. Der „klassische“ Wartungsvertrag 2040
  113. II. Besonderheiten, zusätzliche Leistungen 2126
  114. Q. Erstellung von Software – das Softwareprojekt
  115. I. Erstellung von Software 2129
  116. II. Besonderheiten bei Softwareanpassung 2283
  117. III. Besonderheiten der Erstellung von Websites 2322
  118. R. Standardsoftwareüberlassung
  119. I. Einteilung der Vertragsgegenstände 2330
  120. II. Standardsoftwareüberlassung nach Kaufrecht (kaufrechtliche AGB) 2378
  121. III. Standardsoftwareüberlassung nach Mietrecht (nicht-kaufrechtliche AGB) 2481
  122. S. Softwarepflegeverträge
  123. I. Allgemeines 2522
  124. II. Vorvertragliches Stadium 2532
  125. III. Vertragsgegenstand, Leistungsbereiche 2534
  126. IV. Vertragliche Leistungen des Auftragnehmers, Spezifizierung des Leistungsumfanges, Rechtseinräumung 2574
  127. V. Vertragsdauer und Fristen 2584
  128. VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 2592
  129. VII. Vergütung, Fälligkeit 2599
  130. VIII. Änderungen während der Vertragsdauer 2607
  131. IX. Übergabe der Leistung, Annahme, Abnahme 2610
  132. X. Mängelhaftung, Gewährleistung 2611
  133. XI. Haftung 2617
  134. XII. Schutz der Rechte 2618
  135. XIII. Weitere Arbeiten 2619
  136. XIV. Vertragsende, -beendigung 2620
  137. XV. Andere Verträge, Beziehungen zu diesen 2622
  138. XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand 2625
  139. XVII. Schriftformklauseln, Vertragsübertragung auf Dritte 2626
  140. T. Systemverträge
  141. I. Zum Vertragstyp und seinen Ausprägungen 2627
  142. II. Ausprägung und Beurteilung des Systemvertrags mit Arbeiten an der Software 2663
  143. U. Rechenzentrums- und Service-RZ-Verträge, Outsourcing
  144. I. Outsourcing, Stufen zum Cloud Computing 2714
  145. II. CC-Verträge 2734
  146. III. ASP und SaaS, Abgrenzung 2751
  147. IV. Rechenzentrumsverträge, ASP 2752
  148. V. Backup-Verträge 2793
  149. VI. Quellcode-Hinterlegung, Escrow 2798
  150. VII. Insolvenz 2816
  151. VIII. Geheimhaltungsvereinbarung, NDA 2821
  152. V. Vertriebsverträge
  153. I. Gegenstand des Vertriebsrechts 2823
  154. II. Übersicht über Arten des Vertriebs und rechtliche Grundlagen 2825
  155. III. Softwarevertriebsverträge 2832
  156. IV. Gebrauchtsoftwarevertrieb und Onlinevertrieb/Download – Vertrag 2869
  157. V. Master-Kopie, Kopierrecht des Kunden 2874
  158. VI. OEM-Hardware-Vertrag (Original Equipment Manufacturer) 2875
  159. VII. Hardware-Vertriebsvertrag 2880
  160. VIII. Verträge für Entwicklungssysteme 2883
  161. IX. Vertrieb von Datenbanken 2885
  162. W. Vertragsrecht der Internet-Dienstleistungen
  163. I. Einführung 2888
  164. II. Access-Providing 2910
  165. III. Presence-Providing 2947
  166. IV. Vermarktungsverträge, Werbeverträge 2970
  167. V. E-Mail-Dienste 2981
  168. VI. Web 2.0-Dienste-Providing 2985
  169. VII. Streaming-Dienste 2989
  170. VIII. Application Service Providing (Verweis) 2993
  171. IX. Cloud-Computing 2993
  172. X. Online-Dateiverwaltung 3000
  173. XI. Filesharing-Dienste 3003
  174. XII. Internetvertrieb von Online-Glücksspielen 3007
  175. XIII. Online-Branchenverzeichnis 3007
  176. XIV. Web-Design-Vertrag 3008
  177. XV. Domain-Services 3010
  178. XVI. App-Verträge (Verweis) 3012
  179. XVII. Linking-Vertrag 3012
  180. XVIII. Besondere Arten des Internet-Geschäfts 3013
  181. X. IT-Verfahrensrecht
  182. I. Vorprozessuales Stadium 3021
  183. II. Prozessuales Stadium 3047
  184. Anhang 1: Vertragsmuster 3109
  185. Anhang 2: Matrix der Vertragsthemen und Vertragsgegenstände mit Rz 3259
  186. Stichwortverzeichnis 3261
Downloaded on 23.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/9783504384586-095/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOormuUXWxXqjBjSlqME0ovm6-NHgOuuV9yoM8fS7w_WYVXh_Byd7
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