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Die zivilrechtliche Haftung für Basisinformationsblätter nach Art. 11 Abs. 2 PRIIP-VO als eigenständige Anspruchsgrundlage des EU-Rechts

  • Rüdiger Wilhelmi and Rouven Kuschnereit
Published/Copyright: October 11, 2018
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Zusammenfassung

Kurzinformationsblätter gehören inzwischen zum festen Repertoire der deutschen und europäischen Finanzmarktregulierung. Die Basisinformationsblätter der VO (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-VO) stellen die jüngste Maßnahme des Unionsgesetzgebers in Bezug auf die Information der Anleger über Finanzmarktprodukte dar. Wichtiger Teil des Regulierungskonzepts ist die Einstandspflicht für die Fehlerfreiheit der den Anlegern gegebenen Informationen. Dementsprechend ordnet die PRIIP-VO in Art. 11 eine zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Basisinformationsblätter an. Diese ist als eigene Anspruchsgrundlage des europäischen Rechts ausgestaltet. Als solche wirft sie eine Vielzahl von Fragen auf, die nicht nur die Anwendung der Vorschrift, sondern auch Grundfragen des Privatrechts der EU und seiner Anspruchsgrundlagen betreffen. Ihnen geht der folgende Beitrag nach.

Published Online: 2018-10-11
Published in Print: 2018-10-11

© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Downloaded on 25.2.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2018-0505/html
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