Gefahr für den Wettbewerb?
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Tobias Witschke
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Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit.
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Frontmatter
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VORWORT
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INHALTSVERZEICHNIS
7 -
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EINLEITUNG
11 -
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1. KAPITEL DER URSPRUNG DER FUSIONSKONTROLLE (ARTIKEL 66) IM EGKS-VERTRAG „LEX RUHR“ ODER „ERSTES WETTBEWERBSGESETZ“ IN EUROPA?
41 -
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2. KAPITEL DIE NEUORDNUNG DER RUHRSTAHLINDUSTRIE UND DER SCHUMANPLAN
81 -
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3. KAPITEL DIE NEUORDNUNG DER RUHRSTAHLINDUSTRIE - EINE BILANZ
113 -
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4. KAPITEL DIE FUSIONSKONTROLLENPOLITIK DER HOHEN BEHÖRDE UND DIE DEKONZENTRATION' DER MITTLEREN RUHRKONZERNE
175 -
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5. KAPITEL DIE WETTBEWERBSPOLITIK DER HOHEN BEHÖRDE UND DIE NACHFOLGEGESELLSCHAFTEN DER VST
213 -
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6. KAPITEL DIE WETTBEWERBSPOLITIK DER HOHEN BEHÖRDE UND DIE ,THYSSEN-GRUPPE‘
257 -
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7. KAPITEL ANTITRUSTGESETZGEBUNG UND PREISWETTBEWERB IM GEMEINSAMEN MARKT DER EGKS 1952 - 1963
315 -
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II. ZUSAMMENFASSUNG
337 -
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III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
347 -
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IV. QUELLENVERZEICHNIS
349 -
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V. BIBLIOGRAPHIE
355 -
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VI. PERSONENREGISTER
381
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