Die strafrahmenorientierte Auslegung im System der strafrechtlichen Rechtsfindung
Abstract
I. Die fehlende theoretische Begleitung der strafrechtsorientierten Auslegung in der praktischen Rechtsanwendung
Bringt man unter Strafrechtlern das Gespräch auf das Thema einer „strafrahmenorientierten Auslegung“, so fällt den meisten von ihnen auf Anhieb eine Reihe von Beispielen ein – seien es „Klassiker“, seien es solche, die im Zusammenhang mit einer gerade bearbeiteten Fragestellung stehen. Versucht man sich dann zu vergewissern, wie eine solche Strafrahmenorientierung einzuordnen und zu bewerten sei, werden die Antworten rasch zögerlicher. Dieser Befund ist nicht verwunderlich, denn er spiegelt ein im Grunde durchaus zwiespältiges Bild in Rechtsprechung und Literatur wider. Ein Blick in Lehrbücher oder Kommentare zu bzw. vor § 1 StGB zeigt nämlich, dass zur Auslegung der Strafgesetze zumeist auf die „klassischen“ Kanones verwiesen wird. Eine Diskussion der Bedeutung einer Strafrahmenorientierung für die Auslegung fehlt dagegen von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen regelmäßig.
© Walter de Gruyter
Artikel in diesem Heft
- Die strafrahmenorientierte Auslegung im System der strafrechtlichen Rechtsfindung
- Neue Formen der Datenspeicherung und das Urkundenstrafrecht
- Zur Architektur der Bandendelikte
- Leichenteilasservate zwischen Forschungsfreiheit und Störung der Totenruhe: Zu den postmortalen klinisch-forensischen Untersuchungen am Gehirn von Ulrike Meinhof
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen im französischen Recht – Modellcharakter für Deutschland?
- Die „Verkehrsfähigkeit von Beweisen“ im Strafverfahren
- Gesetzgebung: Grundzüge der neuen polnischen Strafprozessordnung von 1997
- Zeitgeschichte: Die Entwicklung des italienischen Strafrechts in den 60er und 70er Jahren
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- Die strafrahmenorientierte Auslegung im System der strafrechtlichen Rechtsfindung
- Neue Formen der Datenspeicherung und das Urkundenstrafrecht
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