Von der Großen Koalition wurde die Institutionenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine neue Basis gestellt: Die organisationsrechtlich relevanten Beschlüsse der Großen Koalition lassen sich in drei zentralen Punkten zusammenfassen: (1.) Seit 01.04.2007 gibt es erstmals die gesetzliche Möglichkeit zu kassenartenübergreifenden Vereinigungen. (2.) Am 01.07.2008 nahm der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“ seine Arbeit als Verband der Krankenkassen auf. Die bis dato in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechtes existierenden Dachverbände der jeweiligen Kassenarten verloren ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben. (3.) Seit 01.01.2010 sind alle Krankenkassen insolvenzfähig. Ziel dieses Aufsatzes ist es, zu rekonstruieren, wie es zu diesen Änderungen kam, und zu zeigen, wie sich diese bisher ausgewirkt haben.
© 2010 by Lucius & Lucius, Stuttgart
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