Zusammenfassung
Die Generosität der Altersversorgung von Abgeordneten des Bundestages und der Länderparlamente, über die sie souverän entscheiden, stand in der Vergangenheit wiederholt im Blickpunkt öffentlicher Kritik. Unter Verweis auf die Einschränkungen, die den Beteiligten an anderen staatlichen Alterssicherungssystemen zugemutet wurden, haben die Parlamentarier ab etwa 1989jedoch auch an ihren jeweiligen Sondersystemen mehrfach Einschnitte vorgenommen. In diesem Beitrag wird nach den Gründen und dem Umfang der Einschränkungen bei der Altersversorgung von Abgeordneten gefragt. Es werden deshalb zunächst die historische Entwicklung dieses Sondersystems skizziert sowie die Anspruchsregelungen und -niveaus im Bund und in den 16 Bundesländern dargestellt und verglichen. Es schließen sich - ausgehend vom Prinzipal-Agenten-Ansatz - Überlegungen an, warum Abgeordnete freiwillig auf finanzielle Ansprüche vernichten. Vor diesem Hintergrund werden die entsprechenden Änderungen der Abgeordnetengesetze ab ca. 1989 analysiert. Es wird festgestellt, dass die beschlossenen Einschränkungen im Umfang eher geringer ausfielen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist ein Spezifikum der Neuregelungen, dass sie regelmäßig erst für neu- b%w. wiedergewählte Parlamentarier wirksam werden und diejenigen Abgeordneten, die entsprechende Beschlüsse fassen, weitgehend von Verschlechterungen ausnehmen.
© 2006 by Lucius & Lucius, Stuttgart
Articles in the same Issue
- Inhaltsverzeichnis
- Abhandlungen
- Status quo vadis?
- Die Altersversorgung von Abgeordneten in Deutschland: Entscheidungen in eigener Sache
- Das Genter System der Arbeitslosenversicherung - immer noch gewerkschaftliches Rekrutierungsinstrument oder sozialpolitisches Auslaufmodell?
- Zur Kritik der Altersdiskriminierung: Exklusion und biographische Krise in der Moderne
- Kritik
- Passen Allgemeinheitsprinzip und Sozialstaat zusammen? Überlegungen zur Kritik der Wohlfahrtsökonomik von Timothy P. Roth
- Tagungsankündigung
- Abstracts
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