Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Neue obergerichtliche Orientierungshilfen zur Compliance-Organisation in der Kapitalgesellschaft
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Markus Lieberknecht
Abstract
384 Mit dem OLG Nürnberg hat sich seit längerer Zeit wieder ein Obergericht detailliert zum Inhalt der Legalitätskontrollpflicht der Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften geäußert. Das Urteil unterstreicht auch für kleinere Unternehmen die Notwendigkeit eines Überwachungssystems, das insbesondere die Durchführung von Stichproben und die strikte Wahrung des Vier-Augen-Prinzips bei kritischen Prozessen umfassen soll. Diese Überlegungen überzeugen im Grundsatz, wobei das Verständnis kritischer Prozesse zu extensiv erscheint. Kritikwürdig sowohl mit Blick auf die Dogmatik als auch auf die Verhaltenssteuerung ist zudem der Ansatz, Compliance-Vorkenntnisse des Geschäftsleiters haftungsschärfend zu berücksichtigen.
Abstract
At long last, an appellate court has weighed in on the compliance duties of directors under German company law again. The judgment rendered by the Higher Regional Court of Nuremberg emphasizes that implementing a monitoring system is no less obligatory in relatively small companies. In particular, such monitoring should include random testing and strictly adhere to the dual control principle where critical procedures are concerned. The court’s reasoning is largely convincing, albeit its understanding of the aforementioned critical procedures appears too broad. What is more, the court’s idea of taking a director’s pre-existing education in compliance matters into account as an 385aggravating factor when assessing their breach of duty invites further criticism both in terms of doctrine and behavioral control.
Note
Frau stud. iur. Maya Assendelft sei herzlich für ihre Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts gedankt.
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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