Zusammenfassung
Nach Ende des Zweiten Golfkriegs beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland mit einzelnen Inspektoren sowie drei Hubschraubern und zwei Flugzeugen der Bundeswehr samt Personal an der Sonderkommission der Vereinten Nationen (UNSCOM) im Irak. Vor Ort sollten sie bei der international geforderten Zerstörung der irakischen Massenvernichtungswaffen unterstützen. Bei der Entsendung handelte es sich um die erste personelle Beteiligung der Bundeswehr an einer Maßnahme der Vereinten Nationen. Nach der personellen Nichtbeteiligung am Zweiten Golfkrieg erhofften sich das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung hierdurch internationales Ansehen zu generieren, gegenüber den USA Handlungsbereitschaft bei der Beilegung internationaler Krisen zu demonstrieren und erste militärische Erfahrungen im Rahmen einer multinationalen Maßnahme außerhalb des NATO-Bündnisses zu sammeln. Politisch wurde die Beteiligung damit legitimiert, dass sie nicht als Einsatz der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes galt, sondern als logistische Unterstützung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebilligten Abrüstungsmaßnahme.
Die US-geführte Militäroperation zur Befreiung Kuwaits während des Zweiten Golfkriegs 1990/91 fand ohne personelle Beteiligung der Bundeswehr statt. Im Gedächtnis der deutschen Entscheidungsträger hinterließ dieses Ereignis tiefe Spuren. Zwar hatten die Regierungspolitiker des gerade vereinten Deutschlands wiederholt erklärt, mehr Verantwortung bei der Lösung internationaler Konflikte übernehmen und Seite an Seite neben seinem wichtigsten Partner, den USA, stehen zu wollen,[1] aus innenpolitisch-rechtlichen Vorbehalten hatte die Beteiligung deutscher Soldaten an der Befreiung des von irakischen Truppen besetzten Emirats für sie aber nie wirklich zur Debatte gestanden. Insbesondere der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), der seit den 1970er Jahren die Position vertrat, das Grundgesetz lasse Einsätze der Bundeswehr im Ausland nicht zu, hatte die Entsendung deutscher Soldaten in der Region frühzeitig unterbunden.[1] Offiziell begründet wurde seine Haltung neben den rechtlichen Aspekten damit, dass die deutsche Einheit nicht gefährdet werden durfte; der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur endgültigen Regelung der deutschen Nachkriegsordnung war bei Beginn der internationalen Intervention noch nicht von der Sowjetunion ratifiziert worden. Erst am 15. März 1991 trat dieser in Kraft.[2] Zudem führte der Krieg zu Demonstrationen in Teilen der deutschen Bevölkerung, die eine Militärintervention und die Beteiligung der Bundeswehr an dieser ablehnten. Für eine außenpolitische Neupositionierung fehlte der gesamtgesellschaftliche Rückhalt.[3] Zwar zahlte die Bundesregierung rund 17 Mrd. D-Mark – etwa zehn Prozent der internationalen Interventionskosten[4] –, stationierte auf Ersuchen der dortigen Regierung zum Schutz vor irakischen Angriffen Soldaten und Flugzeuge auf dem Gebiet des NATO-Mitglieds Türkei[5] und entsandte im März 1991 auf Bitten der USA Marineeinheiten zur Minenräumung in den Persischen Golf.[6] Selbst Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) sprach in seinen Memoiren aber von einem Freikaufen aus der Verantwortung.[7] Insbesondere US-Medien und der US-Kongress – weniger die US-Administration – hatten dieses Verhalten international scharf kritisiert.[8]
Um den öffentlich selbst erhobenen Ansprüchen einer für die Wahrung des internationalen Friedens einstehenden Regierung zu entsprechen, um den USA, die die deutsche Einheit so tatkräftig unterstützt hatten, ein guter Partner zu sein und um der von den US-Kongressabgeordneten erhobenen Kritik einer angeblich fehlenden Lastenteilung zwischen europäischen und nordamerikanischen Bündnispartnern bei der Bewältigung internationaler Konflikte entgegenzutreten, wollte sich die Bundesregierung zumindest an der irakischen Nachkriegsordnung substantiell beteiligen. Durch die von den USA im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VNSR) eingebrachte Resolution 687 wurde der irakischen Führung am 3. April 1991 – auch mit den Stimmen der Sowjetunion und Chinas – ein bis dahin beispielloses Kontrollregime auferlegt.[9] Neben der Entsendung einer VN-Beobachtermission (UNIKOM[10]) zur Schaffung einer demilitarisierten Zone und zur Überwachung der Grenzdemarkation zwischen dem Irak und Kuwait sollte der Irak unter Aufsicht einer VN-Sonderkommission (UNSCOM[11]) alle Massenvernichtungswaffen, also alle atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bzw. deren Produktions- und Lagerstätten, sowie alle Raketen mit einer Reichweite von über 150 Kilometern unschädlich machen. Nur bei Befolgung dieser Auflagen sollten die nach der Besetzung Kuwaits gegen den Irak verhängten internationalen Sanktionen aufgehoben werden.[12]
Die Bundesregierung hatte sich bereits 1988 im Zuge des Ersten Golfkriegs zwischen dem Iran und Irak (1980–1988) bei den Vereinten Nationen (VN) für ein Verbot chemischer Waffen eingesetzt.[13] Zuvor war bekannt geworden, dass bundesdeutsche Firmen an der Aufrüstung des Irak – und auch von Libyen – und hier vor allem an der Lieferung von Material zur Herstellung von Chemiewaffen beteiligt waren.[14] Saddam Hussein hatte diese Waffen gegen den Iran und 1988 gegen die im Nordirak lebende Bevölkerungsgruppe der Kurden eingesetzt.[15] 1991 bedrohte er mit seinen Raketen Israel und Saudi-Arabien. Noch während der laufenden Befreiung Kuwaits im Zweiten Golfkrieg, als die internationale öffentliche Kritik an der personellen Nichtbeteiligung der Bundesrepublik gerade verhallte, griffen US-Medien die Beteiligung deutscher Firmen an der Produktion dieser irakischen Waffen auf und fügten dem deutschen Ansehen im Februar 1991 erneut Schaden zu.[16] Anfang März pochte Außenminister Genscher gegenüber US-Außenminister James Baker (Rep) daher selbst auf möglichst weitreichende Abrüstungsmaßnahmen des Irak.[17] Vor diesem Hintergrund und mit dem Gefühl, dass die eigenen Anstrengungen zur Beilegung des Konflikts international nicht ausreichend wahrgenommen wurden, schien es nur zwangsläufig, dass sich die Bundesregierung nach Verabschiedung der Resolution 687 bei der Umsetzung dieser präzedenzlosen VN-Bestimmungen und der Vernichtung eben jener ABC-Waffen substantiell beteiligte.[18] Der Handlungsdruck auf die Bundesressorts stieg umso mehr, als dass die USA nach dem Vorschlag Genschers ausdrücklich auf deutsche personelle, technische und finanzielle Unterstützung setzten.[19] Dies lag nicht zuletzt auch daran, dass Genscher und Kohl die USA Anfang April 1991 parallel dazu drängten, humanitäre Hilfe für die nach einem missglückten Aufstand im Norden des Irak erneut von Saddam Hussein verfolgten irakischen Kurden zu leisten.[20] Eine Teilung der Lasten schien unabwendbar.
Trotz einer zu dieser Zeit innenpolitisch aufgeheizten Debatte über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Entsendung der Bundeswehr ins Ausland[21] schickte die Bundesregierung in der Folge neben dem bis dato größten Hilfseinsatz der Bundeswehr für die in den Iran und die Türkei geflüchteten irakischen Kurden (Operation Kurdenhilfe)[22] einzelne zivile und militärische Experten als Inspektoren zur UNSCOM in den Irak und stationierte für die VN-Maßnahme Helikopter und Flugzeuge der Bundeswehr sowie das zugehörige Personal in der Region. Die Beteiligung an der durch Resolution 687 zur Überwachung der Abrüstung eingesetzten Sonderkommission wurde die erste Beteiligung der Bundeswehr an einer Maßnahme der Vereinten Nationen, bei der uniformiertes Personal im Einsatzland stationiert wurde.[23] Es stellt sich daher die Frage, wie die handelnden Bundesressorts die Beteiligung der Bundeswehr an der UNSCOM ohne vorherige Änderung des Grundgesetzes legitimierten, nachdem die Entsendung deutscher Soldaten zur Befreiung Kuwaits wenige Monate zuvor von den politischen Entscheidungsträgern noch ausgeschlossen und die Stationierung deutscher Soldaten im NATO-Land Türkei politisch heftig debattiert worden war.
Nach Ablauf der 30-jährigen Schutzfrist liegt mittlerweile eine breite Auswahl an Ministerialakten zur Beantwortung dieser Frage offen. Auf Grundlage von Akten des Auswärtigen Amts (AA), hier insbesondere aus den Beständen B 30 und B 43 mit den Akten des für VN-Fragen zuständigen Referats 230 sowie des für Rüstung und Rüstungskontrolle zuständigen Grundsatzreferats 250, von Akten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), hier insbesondere aus dem Bestand BW 2 des Generalinspekteurs und des Führungsstabs der Streitkräfte, sowie denen der Abteilung 2 des Bundeskanzleramts (BKAmt), das soweit es die bisher zugänglichen Akten nahelegen bei der Entscheidungsfindung keine tragende Rolle spielte,[24] rekonstruiert der folgende Beitrag die Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten deutschen Ressorts zur Entsendung der Bundeswehr 1991 in den Irak. Hierbei zeichnet er den Beginn des deutschen militärischen Engagements im Rahmen der UNSCOM aus Sicht der Ministerialbürokratie bzw. der Exekutive nach. Die Beteiligung stellte einen wichtigen, oft übersehenen Schritt der Bundeswehr auf ihrem Weg von einer Armee zur Landes- und Bündnisverteidigung in Mitteleuropa zu einem weltweit genutzten Instrument der deutschen Außenpolitik dar.[25] Das Verständnis über die Entscheidung zur Beteiligung an der UNSCOM schafft Anknüpfungspunkte zur Analyse späterer Entsendungen der Bundeswehr, die in den kommenden Jahren sukzessive zu erforschen sind.
Der folgende Beitrag gliedert sich in sieben Abschnitte. Nach einem Überblick über den Stand der geschichtswissenschaftlichen Forschung zu Verwendungen der Bundeswehr im Ausland folgt ein kurzer historischer Abriss zum Zweiten Golfkrieg und zur Aufstellung der UNSCOM. In den Abschnitten drei und vier wird die Entscheidungsfindung der beteiligten Bundesressorts zur Entsendung von Einzelpersonen als Experten sowie von fliegerischen Kräften der Bundeswehr in die UNSCOM untersucht. Abschnitt fünf geht auf die ersten Erfahrungen ein, die die Bundeswehr im Rahmen der UNSCOM sammelte, ehe in Abschnitt sechs die Gründe für ihren vorzeitigen Abzug aus der VN-Maßnahme rekonstruiert werden. Im siebten und letzten Teil folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf zukünftige Forschungsvorhaben über die UNSCOM bzw. zur deutschen »Einsatzgeschichte«.
1. Die UNSCOM-Beteiligung als Teil einer deutschen »Einsatzgeschichte«: Ein Überblick über den geschichtswissenschaftlichen Forschungsstand
Gemäß des 2018 erlassenen Traditionserlasses zählt »der Beitrag der Bundeswehr zum internationalen Krisenmanagement sowie ihre Bewährung in Einsätzen und im Gefecht« zu den zentralen Bezugspunkten der Tradition der Bundeswehr.[26] Von Seiten der Geschichtswissenschaften hat diese Traditionslinie bislang allerdings nur wenig Aufmerksamkeit erhalten. Dies lässt sich mit der noch bestehenden Schutzfrist der meisten Archivquellen erklären. In Deutschland beträgt diese in der Regel 30 Jahre. Zwar haben sich seit den 1970er Jahren zunächst Juristen und insbesondere in den 1990er Jahren auch immer wieder Politologen intensiv mit dem Thema der Entsendung der Bundeswehr ins Ausland befasst, aufgrund fehlender Einsicht in die Ministerialakten konnten sie aber allenfalls die politischen Entscheidungsprozesse im parlamentarischen Raum bzw. auf höchster Ebene der Bundesministerien analysieren, nicht aber die bürokratischen Aushandlungs- und Planungsprozesse, die den Entscheidungen der höchsten politischen Ebene zugrunde lagen.[27]
Erstmals aktengestützt aufgearbeitet wurde ein Auslandseinsatz der Bundeswehr von Hans-Peter Kriemann. In seiner Publikation »Hineingerutscht« widmete er sich der deutschen Beteiligung am Kosovokonflikt 1998/99 und konzentrierte sich auf das Akteursverhalten der Bundesregierung.[28] Zwar war das Engagement der Bundeswehr im Kosovo dahingehend etwas Neues, als dass es sich um den ersten aktiven Kampfeinsatz deutscher Streitkräfte nach Ende des Zweiten Weltkriegs handelte und dieser ohne Mandat des VNSR erfolgte, bei Weitem war es aber nicht das erste Auslandsengagement der Bundeswehr. Weil die Soldaten hierbei weder Waffen trugen noch exekutive Aufgaben durchsetzten, leisteten sie seit 1959 ohne größere innenpolitische Diskussionen zigfach humanitäre Hilfe im Ausland.[29] Umstritten waren dagegen Entsendungen, die als »Einsatz im Sinne des Grundgesetzes« gewertet werden konnten. Letztere Kategorie ging auf die Novellierung des Grundgesetzes von 1968 zurück. In Art. 87 a Abs. 2 war damals festgeschrieben worden war, dass die Bundeswehr »[a]ußer zur Verteidigung [...] nur eingesetzt werden« durfte, insoweit es das Grundgesetz »ausdrücklich« zuließ.[30] Abgesehen von einer kurzen Phase des politischen Konsens zwischen 1982 und 1987,[31] rangen die Ministerien bis 1994 um die verfassungsrechtliche Deutung, zu welchen Maßnahmen die Bundeswehr im Ausland entsprechend dieser grundgesetzlichen Vorgabe genutzt werden durfte und wann von einem »Einsatz« der Bundeswehr im Ausland gesprochen werden musste.[32]
Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, die Entscheidungsfindung der ersten Entsendungen bundesdeutscher Soldaten ins Ausland Anfang der 1990er Jahre detaillierter zu betrachten. Bei diesen handelte es sich nämlich nicht um humanitäre Hilfe im eigentlichen Sinne, für die deutschen Politiker aber auch nicht um Einsätze der Bundeswehr. Die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an der VN-Sonderkommission im Irak war eine der ersten Auslandsverwendungen in dieser Grauzone, die es lohnt, genauer untersucht zu werden. Die bisherige Forschung hat dieses Engagement häufig übersehen. Weder Alexander Siedschlag[33] noch Nina Philippi,[34] die einige der ersten umfassenderen politikwissenschaftlichen Studien über Auslandseinsätze der Bundeswehr verfassten, gingen in ihren Werken analytisch auf die UNSCOM-Beteiligung ein. Neuere Publikationen wie die von Andreas Rauch,[35] Arne Freiherr von Neubeck[36] oder Ulf von Krause[37] bezogen sich zwar auf das deutsche Engagement im Rahmen der UNSCOM, mangels Ministerialquellen blieben sie aber auf öffentlich zugängliche Informationen bzw. Zeitzeugengespräche beschränkt. In ihrer Detailliertheit stechen lediglich die Aufsätze von Bernd Schulte[38] und Günter Kruse[39] im Sammelband »Von Kambodscha bis Kosovo« heraus. Schulte und Kruse waren Teil des deutschen UNSCOM-Engagements und hatten weitreichende Einblicke in das Geschehen. In ihren Aufsätzen berichteten sie daher eher als Zeitzeugen denn mit dem Anspruch wissenschaftlicher Nachprüfbarkeit. Ansonsten hat die UNSCOM-Beteiligung der Bundeswehr bislang keine größere wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren. Die vorliegende Abhandlung möchte diese Lücke schließen und Grundlagen für weitere Forschungen zur »Einsatzgeschichte« der Bundeswehr schaffen.
2. Der Zweite Golfkrieg und seine Folgen für den Irak
Am 2. August 1990 überfielen irakische Truppen das kleine Nachbarland Kuwait und lösten eine Welle internationalen Protests aus.[40] Eine breite Koalition unter Führung der USA verlegte Soldaten nach Saudi-Arabien, um ein weiteres Vordringen irakischer Truppen zu unterbinden und den irakischen Machthaber Saddam Hussein zum Rückzug aus Kuwait zu bewegen (Operation Desert Shield). Weil sich Saddam Hussein aber trotz wiederholter internationaler Forderungen weigerte, seine Truppen abzuziehen,[41] begann die vom VNSR legitimierte, unter Führung der USA stehende Militärkoalition am 16/17. Januar 1991 mit Luft- und später auch Bodenangriffen gegen den Irak (Operation Desert Storm). Nach geringem Widerstand zogen sich die irakischen Soldaten aus Kuwait zurück, ehe ihre Regierung den internationalen Bedingungen für einen Waffenstillstand nachkam. Mit dessen Inkrafttreten wurde der Zweite Golfkrieg offiziell am 11./12. April 1991 beendet.[42]
Um die Region nach den vorangegangenen Konflikten zwischen dem Irak und seinen Nachbarn Iran und Kuwait, den Raketenangriffen auf Israel und Saudi-Arabien während des Zweiten Golfkriegs sowie den wiederholten Massakern an der eigenen Bevölkerung zu stabilisieren bzw. künftige irakische Aggressionen zu minimieren, wurden dem Irak nach der Kapitulation die Zerstörung aller Massenvernichtungswaffen und aller Mittel- und Langstreckenraketen auferlegt. Die zur Überwachung dieses Prozesses durch Resolution 687 eingesetzte Sonderkommission UNSCOM wurde der irakischen Administration unter Bezug auf Kapitel VII der VN-Charta aufgezwungen. Letzteres gibt dem VNSR bei der Bedrohung oder dem Bruch des internationalen Friedens die Möglichkeit, diesen auch mit militärischen Mitteln wiederherzustellen. Aus Sicht der Vereinten Nationen handelte es sich bei der UNSCOM daher nicht um eine »Peacekeeping-Mission«, für die in der Regel das Einverständnis des Einsatzlandes benötigt wird. Die UNSCOM war eine Zwangsmaßnahme der Vereinten Nationen, die vom VNSR als Nebenorgan geführt wurde.[43] Im Folgenden wird die UNSCOM daher auch nicht als VN-Mission, sondern als VN-Maßnahme bezeichnet.
Die zunächst unter Leitung des schwedischen Diplomaten Rolf Ekéus stehende 21-köpfige Sonderkommission hatte ihr Hauptquartier in New York. Ein Büro in Bahrain diente als Drehscheibe für den Transport und die Einweisung der internationalen Experten der ad hoc zusammengestellten Inspektionsteams, die wiederholt in den Irak reisten. Erst 1994 wurde hierzu das »Baghdad Monitoring and Verification Center« (BMVC) in der irakischen Hauptstadt eröffnet. Für den Transport der Inspektoren sowie zur Unterstützung der Luftaufklärung kamen bis 1996 deutsche Kräfte zum Einsatz;[44] ein Novum, hatte sich die Bundesregierung bis dahin doch nie mit im Einsatzland stationierten Soldaten an einer VN-Maßnahme im Ausland beteiligt.[45]
Zwar schaffte es die UNSCOM aufgrund von Widerständen der irakischen Administration nicht,[46] ihr Mandat zufriedenstellend abzuschließen, sodass sie 1999 durch die United Nations Monitoring, Verification and Inspection Commission (UNMOVIC) ersetzt wurde.[47] Die Behauptung der US-Administration, der Irak hintergehe die VN-Inspektoren und verfüge weiter über Massenvernichtungswaffen, mit der sie 2003 ihren Angriff auf den Irak rechtfertigte, stellte sich nachträglich aber als falsch heraus.[48] Prinzipiell hatte die UNSCOM ihr Mandat erfüllt.[49] Die rot-grüne Bundesregierung, insbesondere Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen), hatten die US-Vorwürfe offiziell nie überzeugt. Dies war 2003 eine Begründung dafür, dass es zu keiner deutschen Beteiligung am Irakkrieg kam.[50] Durch den Abzug ihrer militärischen Kräfte im Herbst 1996 hatte die damals noch schwarz-gelbe Bundesregierung zuvor aber selbst nicht mehr dazu beitragen wollen, die Arbeit der UNSCOM zu erleichtern. Trotzdem kann die deutsche Beteiligung aus nationaler Sicht als Erfolg gewertet werden. Für die handelnden Bundesressorts war nämlich nicht nur das Ergebnis der Mission von Bedeutung, sondern auch die Erfüllung nationaler Ressortinteressen, wie im Folgenden zu zeigen ist.
3. Die deutsche Entscheidung zur personellen Beteiligung an der UNSCOM
Außenpolitisch sah sich die Bundesregierung 1991 unter Druck. Gründe hierfür waren die deutsche militärische Zurückhaltung während des Zweiten Golfkriegs, die große innenpolitische Ablehnung gegenüber der Entsendung deutscher Soldaten zum Schutz des NATO-Partners Türkei und die Verwicklung deutscher Firmen in die irakische Waffenproduktion. Weil die Bundesregierung seit der deutschen Einheit im vorausgegangenen Jahr wiederholt davon gesprochen hatte, international mehr Verantwortung übernehmen zu wollen,[51] war es aus Sicht des AA im April 1991 nur zwangsläufig, sich an der UNSCOM zu beteiligen. Erklärtes Ziel der deutschen Diplomatie unter Außenminister Genscher war die Stärkung multilateraler Strukturen, insbesondere der Vereinten Nationen. In Abkehr von Nationalismus und Großmachtdenken strebten sie durch die Annäherung aller Staaten der Erde die Schaffung einer »Weltinnenpolitik« an.[52] Eine erfolgreiche Mission galt nicht nur als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem von Deutschland angestrebten weltweiten Verzicht auf chemische und biologische Waffen.[53] Die Verwirklichung der mit ihren weitreichenden Befugnissen bis dato einmaligen Resolution 687 wäre auch ein Erfolg für die Vereinten Nationen und alle an ihr beteiligten Regierungen, so die Überlegungen der deutschen Diplomaten in New York.[54]
Um den engsten Partnern, allen voran den USA, zu zeigen, dass die neue Bundesrepublik ihrer internationalen Verantwortung zur Beilegung von Konflikten gerecht würde, kandidierte das AA frühzeitig für einen Posten in der UNSCOM-Leitung. Letztere sollte nach damaligen Informationen aus 20 bis 25 Fachleuten bestehen.[55] Darüber hinaus plante das AA von Beginn an zehn bis zwanzig Experten als Inspektoren in den Irak zu senden.[56] Die deutschen Diplomaten steckten bei ihren Überlegungen aber in einem Dilemma. Grundsätzlich war davon auszugehen, dass Militärs mehr Erfahrung in diesem Bereich besaßen und wesentlich leichter zu entsenden waren als Zivilisten. Aus rechtlich-politischen Gründen lehnte das AA seit den 1970er Jahren eine militärische Beteiligung an Maßnahmen der Vereinten Nationen ohne vorherige Änderung des Grundgesetzes aber ab. Offiziell vertrat es die Position, dass ein solches Engagement aufgrund des Artikels 87 a Abs. 2 nicht vom Grundgesetz gedeckt sei. Auch wenn insbesondere das BMVg seit 1987/88 eine andere Meinung hatte, hielt das AA an seiner Position fest. Außenminister Genscher hatte diese Meinung seit Jahren vertreten, sodass die Diplomaten ohne rechtliche Änderung um den Verlust seiner Glaubwürdigkeit bangten.[57]
Hatten sich bis Ende der 1980er Jahre noch überwiegend Ministerialbeamte und Rechtswissenschaftler mit dem theoretisch wirkenden Fall einer Entsendung der Bundeswehr ins Ausland befasst, wurden die Fragen der rechtlichen Zulässigkeit und der moralischen Opportunität insbesondere seit Beginn des Zweiten Golfkriegs auch im politischen und gesellschaftlichen Raum der Bundesrepublik debattiert.[58] Der Haltung ihrer Führung entsprechend, schlossen die Bonner Diplomaten einen Einsatz deutscher Soldaten im Sinne des Grundgesetzes, also die »Verwendung der Bundeswehr als Waffenträger«,[59] aus politischen Gründen aus. Entsprechend vorsichtig agierten sie im Frühjahr 1991, als es um die sichtbare Beteiligung an der UNSCOM ging.
Tatsächlich besaßen einige Angehörige der Bundeswehr erste Erfahrung in Fragen der militärischen Abrüstung. Durch den Abzug der sowjetischen Truppen aus den neuen Bundesländern und die Auflösung der Nationalen Volksarmee mussten nicht nur Unmengen an Kriegsgerät gesichtet, ausgesondert und verschrottet, sondern auch kontaminierte Bereiche gesichert und entgiftet werden.[60] Zwar mahnte Staatssekretär Hans Werner Lautenschlager nach der Debatte um die Entsendung deutscher Soldaten in die Türkei und den Golf auf einer Direktorenbesprechung des AA am 8. April 1991 zur Vorsicht vor einer erneuten Diskussion um die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland, insgesamt lag die personelle Beteiligung an der UNSCOM aber im außenpolitischen Interesse des AA. Die Skepsis vor der Entsendung deutscher Soldaten wich der Hoffnung auf außenpolitische Erträge. Weil auch der Staatsminister im AA, Helmut Schäfer (FDP), angesichts der internationalen Lage eine allgemeine politische Erwünschtheit der Beteiligung erkannte und nicht mit Widerstand von Seiten der deutschen Parlamentarier rechnete[61] – die Beteiligung an VN-mandatierten und VN-geführten Maßnahmen ohne Kampfauftrag befürwortete auch die oppositionelle SPD nach einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes[62] –, entwickelte das AA eine Argumentation, mit der es die Beteiligung deutscher Soldaten an der UNSCOM nur wenige Monate nach dem Verzicht auf eine militärische Teilnahme am Zweiten Golfkrieg rechtfertigen konnte. Die Diplomaten sahen in der Entsendung einzelner Angehöriger der Bundeswehr nicht die Entsendung geschlossener Verbände, schon gar nicht von Kampfverbänden. Die Art des Engagements unterschied sich daher grundlegend von jenem im Zweiten Golfkrieg. Die Einzelpersonen würden aus ihrer Sicht »keine militärischen«, sondern nur wissenschaftlich-technische Aufgaben erfüllen und wären zur »Durchführung ihrer Tätigkeiten nicht auf die Verfügung über Waffen angewiesen«.[63] Für den Schutz waren die Inspektoren nämlich nicht selbst verantwortlich, sondern der Irak.[64] Ihren Dienst verrichteten sie unbewaffnet, als Experten mit besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Abrüstung, so die Argumentation im AA.
Der vermutlich ausschlaggebende Faktor für die deutschen Diplomaten war allerdings, dass die Vereinten Nationen von den Inspektoren verlangten, in neutraler, also ziviler Kleidung aufzutreten, selbst wenn es sich um Militärs handelte.[65] Hierdurch erhoffte sich die Weltorganisation einen zusätzlichen Schutz für Inspektoren aus denjenigen Ländern, die aktiv am Krieg gegen den Irak beteiligt gewesen waren.[66] Wenn selbst Soldaten in Zivilkleidung zum Einsatz kamen, so die Überlegungen im AA, musste ihre Tätigkeit »unterhalb der Schwelle eines ›Einsatzes‹ im Sinne des Art. 87 a Absatz 2 GG« liegen. Für die Juristen im AA handelte es sich somit um eine »rein technische Verwendung«, bei der die Bundeswehr nicht »als Waffenträger« tätig wurde, und damit nicht um einen Auslandseinsatz.[67] Von ihrem Standpunkt her war die angestrebte Beteiligung somit keine Eskalation der politisch-gesellschaftlichen Debatte um die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland. Anfang Mai nannte das AA den Vereinten Nationen daher die Namen der ersten zehn potentiellen, überwiegend aus der Bundeswehr stammenden Inspektoren.[68] Dass es sich für das AA weder um einen Auslandseinsatz der Bundeswehr noch um die Beteiligung an einer VN-Mission handelte, zeigte sich auch bei der internen Vergabe der Federführung. Anders als bei der Koordinierung der Beteiligung des Bundesgrenzschutzes (BGS) an der VN-Mission UNTAG[69] in Namibia 1989/90 übernahm nicht das VN-Referat 230 die Federführung für die Koordination des deutschen UNSCOM-Engagements, sondern das der Abteilung 2A für Abrüstung und Rüstungskontrolle unterstehende Grundsatzreferat 250.[70]
Wesentlich an der Ausarbeitung dieser Position beteiligt war der Diplomat Peter von Butler, damals Referatsleiter 242, insbesondere zuständig für die Genfer Abrüstungskonferenz und hier vor allem für nukleare Teststopps sowie die Rüstungskontrolle von biologischen und chemischen Waffen. Von Butler sprach sich innerhalb des AA und gegenüber dem BMVg frühzeitig für eine personelle, zivile und militärische Beteiligung an der UNSCOM aus.[71] Mitte April wurde er den Vereinten Nationen als einer der beiden deutschen Kandidaten für die UNSCOM-Leitung empfohlen.[72] Zwar wurde der schwedische Diplomat Ekéus mit der Führung der Maßnahme betraut und der US-Amerikaner Robert Gallucci zu seinem Stellvertreter ernannt,[73] trotz politisch gewichtiger Gegenkandidaten aus Frankreich und Kanada erhielt die Bundesrepublik mit Unterstützung der USA vom VN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar den Zuschlag für die Stelle des Arbeitsgruppenleiters »Langzeitplanung« (Future Compliance Monitoring Group);[74] ein Beweis dafür, dass auch die Vereinten Nationen auf ein größeres deutsches Engagement hofften.[75] Um sich Informationen aus erster Hand zu sichern und auf die Entwicklung der Mission einwirken zu können, wurde der Posten vom AA nicht mit einem Militär besetzt, sondern eben mit jenem für Fragen der Nichtverbreitung von ABC-Waffen zuständigen Referatsleiters im AA, Peter von Butler.[76] Fortan war dieser bzw. dessen Nachfolger für das AA die entscheidende Person in New York und ein weiterer Beleg dafür, dass es sich bei der Unterstützung der UNSCOM nicht um eine militärische Beteiligung handelte.[77]
Zu Beginn der Überlegungen ging es dem AA somit einzig um die Entsendung einiger Experten und noch nicht um das Engagement der Bundeswehr mit luftbeweglichen Kräften. Bereits die Entsendung einiger Inspektoren war für die deutschen Diplomaten ein sichtbares Zeichen an ihre Partner und die Vereinten Nationen, dass sich das geeinte Deutschland seiner Verantwortung stellte und einen wichtigen abrüstungspolitischen Beitrag leistete.
Das CDU-geführte BMVg, das in dieser Frage ohnehin eine »großzügigere« Auslegung des Grundgesetzes vertrat, hatte nichts gegen die Abstellung einzelner Soldaten einzuwenden.[78] Der Aufwand des Verteidigungsministeriums hielt sich in Grenzen, zumal es selbst Interesse an einer stärkeren Präsenz in einem Land besaß, dem die USA große Beachtung schenkten.
Die politische Entscheidung zur deutschen Beteiligung ging auf die beiden genannten Ressorts zurück. Einen Kabinettsbeschluss oder ressortübergreifende Abstimmungen gab es nicht, auch wenn die Zustimmung des BKAmts, das die Anfrage aus den USA und die Prüfungen im AA und BMVg von Beginn an auf Arbeitsebene beobachtete, als gegeben anzusehen ist.[79] Ein größeres Mitwirken des BKAmts, wie bei der wenige Tage zuvor beschlossenen Entsendung von Marineeinheiten zur Räumung von Minen im Persischen Golf, die Kanzler Kohl im März 1991 persönlich zur Billigung vorgelegen hatte,[80] ließ sich aus den eingesehenen Akten nicht erkennen. Vermutlich war die Entsendung von Einzelpersonen von zu geringer Brisanz. Grundsätzlich erachtete das BKAmt VN-Politik auch als Spielfeld des AA. Selbst stand es VN-Maßnahmen eher skeptisch gegenüber. Aus bündnis- und europapolitischen Gründen lag die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland jedoch in seinem Interesse.[81] Eine finale Bewertung seiner Position wird allerdings erst mit Ablauf weiterer Schutzfristen möglich sein.
Eine Befassung des Parlaments gab es nicht. Die Parlamentarier wurden überwiegend durch Fragen der Opposition informiert.[82] Auf die noch wenige Wochen zuvor emotional geführte Debatte um die Entsendung deutscher Soldaten in die Türkei, die von allen Oppositionsparteien abgelehnt worden war,[83] hatte der Einstieg bei der UNSCOM keine merklichen Auswirkungen. Dies lag nicht zuletzt auch daran, dass die Art der Beteiligung bei der sozialdemokratischen Opposition nach ihrem Parteitag Ende Mai 1991, auf dem die SPD nach Änderung des Grundgesetzes für die Teilnahme der Bundeswehr an VN-Missionen stimmte, nicht grundlegend auf Ablehnung stieß. Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Hans-Jochen Vogel, schien sie noch gerade vertretbar, sodass die Entscheidung der beteiligten Bundesressorts nicht nachdrücklich kritisiert wurde.[84] Angesichts der Intensivierung der Jugoslawienkonflikte war die SPD aber auch längst mit Überlegungen zu einer internationalen Intervention und der Entsendung deutscher Soldaten in diese Region konfrontiert. Beides schien wesentlich problematischer als ein von allen ständigen Mitgliedern des VNSR unterstütztes Engagement im Irak.[85]
4. Die Entscheidung zur Entsendung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr in den Irak
Die erste Inspektion im Rahmen des irakischen Abrüstungsregimes sollte Mitte Mai 1991 beginnen. Hierfür war die in Wien ansässige und mit allen atomaren Angelegenheiten betraute Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)[86] beauftragt worden. Weil das Sitzland Österreich die Bitte der Vereinten Nationen, ein Flugzeug für den Transport der Inspektoren kostenfrei zur Verfügung zu stellen, aus finanziellen Gründen ablehnte und nur anbot, eine Zivilmaschine für 58 000 US-Dollar zu chartern, bat das VN-Sekretariat in New York auch Deutschland um Hilfe.[87]
Die deutschen VN-Diplomaten befürworteten die logistische Unterstützung der ersten praktischen Verifikationsmaßnahme nachdrücklich. Hierin sahen sie eine weitere Chance, Einfluss auf die Arbeit der Kommission zu nehmen. Selbst der einige Jahre zuvor noch skeptisch gesehene Einsatz eines Flugzeugs der Bundeswehr kam bei den Diplomaten in Betracht.[88] Weil die Maschine im Auftrag des Generalsekretärs der Vereinten Nationen fliegen würde und keinen militärischen Auftrag hatte, erachteten sie dies als legitim.[89] Zwar sahen sich auch die handelnden Bundesressorts außerstande, den Vereinten Nationen einen kostenfreien Transport zu gewähren, sie sagten jedoch zu, die für die Nutzung eines Bundeswehrflugzeugs anfallenden 50 000 US-Dollar mit dem später zu zahlenden Pflichtbeitrag der Bundesrepublik zu verrechnen.[90] Einen weiteren, allein von Deutschland zu zahlenden Beitrag hatte das Finanzministerium blockiert.[91] Zwar fand das VN-Sekretariat das Angebot interessant, aus Sicherheitsgründen griff es aber auf eine rumänische Maschine zurück. Letztere gehörte zur VN-Mission UNIKOM und hatte den irakischen Luftraum schon mehrfach durchflogen. Angesichts der seit April 1991 vom VNSR bewilligten internationalen Hilfe für die von Saddam Hussein verfolgten Kurden im Norden des Irak,[92] bei der unter US-Führung gegen den Willen der irakischen Regierung eine räumlich begrenzte Flugverbotszone und auf irakischem Territorium Schutzzonen für die geflüchteten Menschen etabliert worden waren,[93] wollten die Vereinten Nationen offenbar kein Risiko eingehen und auf die Nutzung eines »westlichen« Flugzeugs verzichten. Für kommende Inspektionen kündigte das VN-Sekretariat aber an, auf das deutsche Angebot zurückzukommen.[94] Ein größeres Engagement der Bundeswehr zeichnete sich ab.
Tatsächlich bat der Leiter der UNSCOM nach Beendigung der IAEO-Inspektion am 20. Mai 1991 unter anderem die deutschen Stellen schriftlich um die Bereitstellung von Passagier- bzw. Transportflugzeugen, von Transport- und Rettungshubschraubern[95] sowie von Gelände- und Lastkraftfahrzeugen. Diese sollten die Beweglichkeit der Inspektoren im Einsatzland erhöhen.[96] Grundsätzlich besaß die Bundeswehr bereits Erfahrung bei der Entsendung von Flugzeugen und Hubschraubern in die Region. Anfang April hatte die Bundesregierung zur Unterstützung der aus dem Irak fliehenden Kurden entschieden, Hilfsgüter mit Transall-Transportflugzeugen der Bundeswehr in die Region zu fliegen. Zudem hatte sie 24 CH-53- und 16 Bell UH-1-Transporthubschauber in der Türkei und dem Iran stationiert und ein Feldlazarett der Bundeswehr sowie medizinische Helfer des Deutschen Roten Kreuz (DRK) entsandt (Operation Kurdenhilfe).[97] Zwar handelte es sich hierbei um den bis dahin größten Hilfseinsatz der Bundeswehr im Ausland, er unterschied sich aber grundlegend von der nun anstehenden Aufgabe. Die Kurdenhilfe erfolgte in nationaler Verantwortung, mit Zustimmung der Gastländer und aus humanitären Stücken. Die UNSCOM war eine Zwangsmaßnahme des VNSR, die Kooperationsbereitschaft des Irak entsprechend gering. Tatsächlich wurden der irakischen Regierung fremde Hubschrauber aufgezwungen, da die Vereinten Nationen irakische Hubschrauber ablehnten.[98] Zudem waren die Gefahren im irakischen Territorium größer als bei der deutschen Kurdenhilfe. Insbesondere die hohe Zahl an Blindgängern nach den Bombardierungen der US-Koalition war an den Inspektionsstätten ein Gefahrenherd, den es zu beachten galt.[99]
Weil das AA außenpolitisches Interesse an der Durchführung der Maßnahme besaß, die Bundesrepublik bei der Besetzung einer leitenden Stelle in der UNSCOM-Führung berücksichtigt worden war und deutsches Personal von dieser als Inspektoren angefragt wurde, setzten sich die Diplomaten in Absprache mit dem BMVg trotz ihrer Zurückhaltung gegenüber der Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland für ein noch stärkeres deutsches UNSCOM-Engagement ein. Neben zwei Transportflugzeugen des Typs Transall sollten unter anderem auch zwei Hubschrauber des Typs Bell UH-1 sowie mehr als ein Dutzend weiterer Experten bereitgestellt werden. Das AA erhoffte sich hierdurch ein noch stärkeres außenpolitisches Signal und »die erstmalige Chance zum Einstieg in konkrete regionale Rüstungskontrollmaßnahmen«; ein Feld, das die deutschen Diplomaten gerne stärker bespielen wollten. Der Einsatz zusätzlicher militärischer Fähigkeiten sollte das diplomatische Engagement noch einmal flankieren, wobei die Diplomaten auf den internationalen Bedarf reagierten und nicht selbst mit eigenen Vorschlägen und dem Anspruch einer Führungsnation in Erscheinung traten.
Rechtlich erachtete das AA auch diese Art der Beteiligung als legitim. Aus seiner Sicht handelte es sich nicht um die Teilnahme an einer VN-Mission zur »Friedenssicherung«, die bisher aus rechtlich-politischen Gründen ausgeschlossen worden war. Für die deutschen Diplomaten galten die Entsendung deutscher Luftfahrzeuge und deren Personal als Unterstützung einer »Abrüstungsmaßnahme in Kooperation mit dem Betroffenen.« Entsprechend der VN-Grundsätze sollten die deutschen Luftfahrzeuge weiß lackiert und mit VN-Emblem gekennzeichnet werden.[100] Darüber hinaus sollten die deutschen Soldaten wie die Inspektoren keine Uniform tragen. Dienstgrad- und Hoheitsabzeichen waren von ihren Fliegermonturen zu entfernen.[101] Hierbei handelte es sich allerdings wohl nicht um den Versuch des AA, deutsche Soldaten verdeckt ins Ausland zu schicken. Auch wenn die deutschen Diplomaten aufgrund der vorherigen Debatte um die Entsendungen von Soldaten der Bundeswehr in die Türkei und in den Golf sensibilisiert waren, orientierten sie sich an den Vorgaben der Vereinten Nationen, auch wenn sie diese in ihrem Interesse auslegten. Wäre das Tragen von Zivilkleidung keine Option gewesen, hätte das AA die Beteiligung wohlmöglich gar nicht erst in Betracht gezogen. Rechtlich handelte es sich für das AA dadurch aber weiter um die Unterstützung eines abrüstungspolitischen Auftrags und nicht um einen militärischen Einsatz der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes.[102]
Anders als die Entsendung von Einzelpersonen war die Entsendung militärischer Kräfte im AA aber weiter umstritten. Der Leiter der Politischen Abteilung 2, Jürgen Chrobog, erkannte darin Maßnahmen, die sich »sehr dicht an der Grenze dessen befinden, was wir ohne Verfassungsänderung tun können.« Weil Staatssekretär Dieter Kastrup aber der Meinung war, dass »weder verfassungsrechtlich noch politisch eine gefährliche Grenze überschritten« würde, stimmte Außenminister Genscher am 4. Juli der Entsendung von deutschen Luftfahrzeugen samt Personal zu.[103] Der international für härtere Maßnahmen gegen das Regime Saddam Husseins und größere Hilfe für die Kurden eingetretene Genscher stand selbst in einer Bringschuld. Einer verstärkten deutschen Hilfe konnte er sich kaum verweigern. Zudem hatte Botschafter Ekéus die deutsche Seite am 12. Juni 1991 noch einmal offiziell um die Bereitstellung von drei in Bagdad zu stationierenden CH-53-Helikoptern mit Personal gebeten und auch die USA deutsche Hubschrauber erfragt.[104] Die Mehrheit der von den Vereinten Nationen angeschriebenen 25 Staaten verfügte entweder nicht über geeignete Maschinen oder konnte diese nicht kurzfristig bereitstellen.[105] Die Auftragserfüllung der UNSCOM und die vom AA antizipierten Erfolge schienen gefährdet. Die auf Landes- und Bündnisverteidigung ausgelegte Bundeswehr besaß dagegen eine große Zahl an mittleren Transporthubschraubern. Noch dazu setzte sich auch die Arbeitsebene des BMVg für die Zustimmung des Außenministers ein. Bei Nichterfüllung der US-Bitte fürchtete sie ein Zerwürfnis mit ihrem wichtigsten NATO-Partner.[106] Juristische Bedenken blieben für sie ohne Belang.
Von einem jahrelangen Engagement gingen die beiden Ressorts allerdings nicht aus. Zunächst rechneten sie mit einer Beteiligung bis Ende 1991.[107] Hätten die Militärpolitiker gewusst, dass die Beteiligung fünf Jahre Ressourcen binden würde, hätten sie vielleicht anders gehandelt. Jetzt erhofften sie sich aber durch den »erstmalige[n] VN-Einsatz der Bundeswehr«, die »innenpolitische Diskussion« im Hinblick auf die deutsche militärische VN-Beteiligung »zu versachlichen, und einen wichtigen Beitrag zur Legitimationsfrage der Streitkräfte [zu] leisten.«[108] Darüber hinaus besaß das Heer angesichts möglicher zukünftiger weltweiter Einsätze ein besonderes Ausbildungsinteresse. Durch den klimatisch und geografisch fremden Einsatzraum schien eine UNSCOM-Beteiligung nützlich.[109] Für das BMVg war die geplante Entsendung von Luftfahrzeugen in den Irak daher eine gute Ausbildungs- und PR-Möglichkeit.
Das Angebot zur Stellung eines, später von zwei Transall-Transportflugzeugen besaß zudem taktischen Nutzen. Die Transall sollten auch Ersatzteile für die Hubschrauber in die Region fliegen.[110] Von den Vereinten Nationen wurde dies begrüßt, aber nicht nur weil die Transall die Arbeit der UNSCOM erleichtern sollte. Im Irak agierten die Vereinten Nationen ebenfalls mit der VN-Mission UNIKOM zur Überwachung einer entmilitarisierten Zone zwischen dem Irak und Kuwait. Zum Transport deren Personals hatten die Vereinten Nationen ein rumänisches Flugzeug gechartert. Weil die UNIKOM und die UNSCOM im gleichen Raum agierten und es wirtschaftlich sinnvoll erschien, Kapazitäten zu bündeln, erhofften sich die Vereinten Nationen von der deutschen Transall im Rahmen freier Kapazitäten auch Flüge für die UNIKOM.[111] Letzteres lag aus politischen Gründen zwar nicht im Interesse des AA, weil es sich hierbei um die Beteiligung an einer VN-Mission gehandelt hätte, die aus politischen Erwägungen erst nach Änderung des Grundgesetzes möglich werden sollte.[112] Dennoch stimmten die deutschen Diplomaten in Abstimmung mit dem BMVg zu, dass die Transall – nicht die Hubschrauber – »bei Bedarf« auch für Flüge der UNIKOM verwendet werden durften.[113] Das AA erhoffte sich hierdurch größeres Gewicht auf die Arbeit der Weltgemeinschaft zu entfalten, bestand aber darauf, dass die UNSCOM für die Einsatzplanung der deutschen Flugzeuge zuständig blieb, ergo die Transall der UNSCOM unterstellt blieben und es zu keiner offiziellen Beteiligung an der UNIKOM kam. Die Entsendung der deutschen Luftfahrzeuge war somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten und ließ sich für das AA dadurch rechtfertigen, dass es sich nicht um die Beteiligung an einer VN-Mission und um keinen Auslandseinsatz der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes handelte, sondern um die Unterstützung einer abrüstungspolitischen Maßnahme der Vereinten Nationen.
Problematisch blieb zunächst aber die Frage der Finanzierung. Beim bis zum Ende des Jahres 1991 eingeplanten Einsatz von drei CH-53-Hubschraubern rechnete das BMVg mit Kosten von rund zwölf Mio. D-Mark.[114] Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (CDU) hatte der Entsendung von Luftfahrzeugen nur unter der Bedingung zugestimmt, dass das AA die Finanzierung klärte.[115] Wie so häufig zeigte sich an dieser Frage, dass nicht alle Ressorts bei außenpolitischen Fragen die gleichen Interessen vertraten. Vielmehr versuchten sie möglichst großen eigenen Nutzen bei möglichst geringen Kosten zu erzielen. Weil der VNSR mittlerweile entschieden hatte, dass der Irak die UNSCOM nachträglich durch seine Ölverkäufe finanzieren sollte, mussten die beteiligten Staaten ihre Kosten zunächst auslegen. In Deutschland schlugen sie daher zuerst im Budget des BMVg zu Buche. Letzteres widerstrebte dem BMF, das jegliche zusätzliche freiwillige Leistungen über die Zahlungen des deutschen Pflichtanteils hinaus ablehnte.[116] Nur weil das AA der Bundesregierung »ein überragendes politisches Interesse« an der erfolgreichen Umsetzung der Resolution 687 bescheinigte,[117] willigten die anderen Ressorts ein. Anders als beim parallel vom Bundeskabinett beschlossenen Engagement von bis zu 15 Beamten des BGS in der VN-Mission MINURSO in der Westsahara[118] erfolgte die Aufstockung der deutschen UNSCOM-Beteiligung erneut ohne Kabinetts- oder Parlamentsbeschluss. Letzterer fehlte allerdings auch bei der MINURSO-Beteiligung. Beide Entsendungen hielt die Regierung für alleinige Angelegenheiten der Exekutive, das Engagement im Irak offenbar sogar für eine rein außenpolitische Tätigkeit im Verantwortungsbereich des AA. Die Entsendung von Material und im Irak stationiertem Personal ging wohl erneut nur auf die Entscheidung des AA und des BMVg zurück. Die Aufmerksamkeit im parlamentarischen und im öffentlichen Raum blieb daher weiter begrenzt,[119] zumal die SPD-Führung der Beteiligung, wie oben gesehen, gerade noch zustimmte. Durch die Unabhängigkeitserklärungen von Kroatien und Slowenien am 25. Juni 1991 und die daraus resultierende Zuspitzung der Jugoslawienkonflikte lag die gesellschaftliche Aufmerksamkeit aber ohnehin in Südosteuropa.[120] Grundsätzlich war dies im Interesse des AA. In der UNSCOM-Beteiligung sah es ein außenpolitisches und kein innenpolitisches Signal. Die Transporthilfe war für die deutschen Diplomaten aber auch nie die wichtigste UNSCOM-Hilfe, obwohl sie am sichtbarsten war. Die »substantielle Mitgestaltung und Beeinflussung« der UNSCOM-Arbeit durch die in die Leitung nach New York bzw. direkt in den Irak entsandten deutschen Experten besaß für sie außenpolitisch größere Bedeutung.[121] Auch wenn die luftbeweglichen Kräfte aus Sicht der deutschen Diplomaten somit »nur« einen außenpolitisch relevanten Prozess unterstützten, war ihre Entsendung ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung der Bundeswehr zu einem weltweit genutzten Instrument der deutschen Außenpolitik.
5 Die Bundeswehr und die UNSCOM: Erste Erfahrungen mit dem VN-System
Die ersten Soldaten der Bundeswehr, die unter der Fahne der Vereinten Nationen Dienst verrichteten, waren als Abrüstungsexperten der UNSCOM tätig. Konkret handelte es sich um einen Referenten des Rüstungskontrollreferats Fü S III 5 des BMVg sowie um zwei Angehörige der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr für ABC-Schutz in Munster.[122] Später kamen weitere Einzelpersonen hinzu. Als Experten auf ihrem Feld betraten sie im Irak wie alle Angehörigen der UNSCOM Neuland. Kritisch schien ihre Entsendung aus politischer Sicht, wie oben gezeigt, jedoch nicht.
Wesentlich problematischer gestaltete sich die Verlegung der Luftfahrzeuge. Da die Hubschrauber nicht ohne Weiteres zerlegt werden konnten, sollten diese selbstständig im Luftmarsch in den Irak verlegen, obwohl die USA angeboten hatten, beim Transport der Hubschrauber zu helfen.[123] Dass zwischen der Entscheidung Anfang Juli und der Stationierung im Oktober mehrere Wochen vergingen, lag aber nicht allein an der Vorbereitung in Deutschland. Weil der Einsatz der Hubschrauber dem Irak auferlegt wurde und sich dieser weigerte, ausländische Hubschrauber zu tolerieren, wurden diese zunächst nicht von den Bundesressorts in Marsch gesetzt.[124] Die vom Hubschrauberregiment 35 aus Mendig stammenden Kräfte mussten somit warten,[125] was dazu beitrug, dass die Öffentlichkeit weiter kaum Notiz von den Vorbereitungen nahm.
Obwohl die Entscheidung zu Entsendung eines Transall-Transportflugzeugs zeitlich nach der Entscheidung zur Entsendung der Hubschrauber gefällt worden war, traf die Transall früher im Einsatzraum ein als die Helikopter. Erstere landete am 6. August 1991 in Bahrain, von wo aus sie zwei Tage später erstmals Inspektoren und Material in den Irak flog.[126] Diesbezüglich wurden 13 deutsche Soldaten, zwei Crews sowie drei Mechaniker zur Wartung, in Bahrain stationiert.[127] Zur Koordination entsandte die Bundeswehr Oberstleutnant Bernd-Dieter Schulte als Verbindungselement in die deutsche Auslandsvertretung nach Manama.[128]
Der Einflug der Hubschrauber wurde dagegen weiter vom Irak verweigert, sodass diese Anfang September zunächst nur bis Diyarbakır (Türkei) flogen.[129] Erst nach langen Verhandlungen zwischen den Vereinten Nationen und dem Irak[130] erreichten die drei CH-53 am 2. Oktober Bagdad, ohne dass hiervon in der Heimat Kenntnis genommen wurde. Der Jahrestag der deutschen Einheit und die Kämpfe in Jugoslawien bestimmten das Medieninteresse.[131]
Zusätzlich zu den bereits in Bahrain befindlichen Soldaten der Transalls wurden mit der Ankunft der Helikopter 35 deutsche Soldaten in der irakischen Hauptstadt stationiert; sechs Hubschrauberpiloten und Co-Piloten, zwei Bordtechniker, drei Lademeister sowie das zugehörige Bodenpersonal.[132] Trotz der Kosten in Millionenhöhe tauschten die Heeresflieger ihr Personal zunächst alle drei, später alle sechs Wochen aus.[133] Für die Vereinten Nationen war dies ein bürokratischer Aufwand. Jeder Soldat musste schriftlich über die UNSCOM angemeldet werden und ein VN-Reisedokument erhalten. Mitte November 1991 befürchtete das AA daher einen steigenden Unmut bei den Vereinten Nationen.[134] Das BMVg war gegenüber dem AA allerdings nicht bereit, seine Personalentscheidungen zu begründen, da es das AA nicht für zuständig hielt.[135] Eigenheiten der VN-Administration mussten bei den Bundesressorts erst noch verstanden werden.
Die Anfrage der Vereinten Nationen nach Transportfähigkeiten war zwar nicht mit weiteren Auflagen für das Personal verbunden gewesen, auf Wunsch des AA hatten sich die Bundesressorts in Anlehnung an das Auftreten der Inspektoren jedoch geeinigt, auch das fliegende Personal ohne Uniformen, also ohne Hoheitsabzeichen, zu entsenden. Nur weil dadurch ein Einsatz im Sinne des Grundgesetzes ausgeschlossen schien und beim »äußeren Erscheinungsbild« der Soldaten bereits sichtbar wurde, dass es sich nicht um einen »›Blauhelm‹-Einsatz« der Vereinten Nationen handelte, hatte das AA die Entsendung befürwortet.[136] Die Luftfahrzeuge waren weiß lackiert und die deutschen Kräfte in Absprache mit dem Irak unbewaffnet.[137] Nur so war die Entsendung aus Sicht der deutschen Diplomaten rechtlich überhaupt möglich. Anders als in der Literatur beschrieben, scheint das AA aber nicht aktiv und in Abgrenzung zu den restlichen internationalen Angehörigen der Mission auf ein »ziviles« Aussehen der deutschen Soldaten gedrängt zu haben.[138] Nur weil die UNSCOM-Angehörigen grundsätzlich ein nicht-militärisches Erscheinungsbild haben sollten, kam die Entsendung der Bundeswehr für die deutschen Diplomaten wohl überhaupt erst infrage.
Bereits wenige Tage nach Eintreffen der Hubschrauber führte das äußere Erscheinungsbild der Soldaten aber zu Spannungen zwischen den Ressorts. Durch Zufall erfuhr das AA, dass das BMVg seine Kräfte am 8. Oktober 1991 angewiesen hatte, im Irak doch Dienstgrad- und Hoheitszeichen, also Uniform, zu tragen.[139] Offiziell sei dies auf irakischen Wunsch geschehen, nachdem irakische Sicherheitskräfte zwei in zivil gekleidete Mitglieder der deutschen Fliegergruppe vorrübergehend in Bagdad festgesetzt hätten.[140] Das Tragen der Uniformen sollte die Soldaten erkenntlich machen und ähnliche Zwischenfälle verhindern, so die Aussage des BMVg gegenüber den deutschen Diplomaten. Obwohl die UNSCOM-Leitung mit dem Vorgehen einverstanden schien,[141] wies Staatssekretär im AA Dieter Kastrup den im Außenministerium angesiedelten Abrüstungsbeauftragten der Bundesregierung, Botschafter Josef Holik, an, auf Abteilungsleiterebene beim BMVg vorstellig zu werden und die Anordnung zu revidieren.[142] Für das AA handelte es sich beim äußeren Erscheinungsbild der Soldaten »um den sensibelsten Punkt in der politischen Abstimmung zwischen AA und BMVg«,[143] zumal die Staatsministerin im AA, Ursula Seiler-Albring (FDP), Ende September 1991 im Bundestag bestätigt hatte, dass die Bundeswehrsoldaten nur Zivilkleidung tragen würden.[144] Die Argumentation, dass es sich bei den Maßnahmen nicht um einen Einsatz der Bundeswehr handelte, drohte ins Wanken zu geraten.
Obwohl sich das BMVg in Person des Stabsabteilungsleiters Fü S III, Generalmajor Manfred Eisele, beim AA für die unterbliebene Unterrichtung entschuldigte, zog es den Befehl zum Tragen der Uniform nicht zurück.[145] Selbst einige der vor Ort eingesetzten Diplomaten mussten nämlich vermelden, dass das Tragen deutscher Uniformen positiv für die Soldaten war. Im Gegensatz zu US-Amerikanern wurden Deutsche von den Irakern offenbar freundlicher behandelt. Das Tragen der Uniformen schloss Verwechslungen aus.[146] Zwar bestand aus Sicht des AA nie eine persönliche Gefahr für die Bundeswehrsoldaten,[147] dennoch war es nach diesen Meldungen trotz Verstimmung bereit, deren Uniformierung zu tolerieren und die Aussage der Staatsministerin öffentlich zu korrigieren.[148] Angesichts anderer Konflikte hatte die Entsendung bisher nicht für politisches oder gesellschaftliches Aufsehen gesorgt. Die fortwährende Stationierung der Soldaten im Irak, auch mit Uniform, ergab für das AA wohl größeren Sinn als mit dem BMVg zu debattieren, zumal es sich bereits Ende Oktober mit dem Verteidigungsministerium darauf einigte, Sanitätssoldaten der Bundeswehr in die VN-Mission UNAMIC[149] nach Kambodscha zu entsenden, also erstmals eine VN-Mission personell mit Soldaten zu unterstützen.[150] Anders als geplant, avancierte die Beteiligung der luftbeweglichen Kräfte im Irak somit zur ersten uniformierten Teilnahme der Bundeswehr an einer VN-Maßnahme, ohne dass hierfür das Grundgesetz geändert worden wäre.
Allerdings waren die deutschen Soldaten kein Kontingent im heutigen Verständnis, das der UNSCOM-Führung als geschlossene Einheit unterstand. Jeder einzelne Soldat besaß den Status eines »Experts on Mission« der Vereinten Nationen.[151] Normalerweise wird dieser nur an Einzelpersonen verliehen.[152] Außer einer Sanitätseinheit aus Neuseeland besaß die UNSCOM neben den deutschen Kräften aber auch gar keine weiteren nationalen Kontingente. Da offenbar auch jeder Neuseeländer den Status eines »Experts on Mission« besaß,[153] handelte es sich hierbei wohl nicht um eine Ausnahme für die behutsam agierenden Entscheidungsträger in Deutschland, sondern eher um eine weitere Besonderheit der UNSCOM, die auch für die Vereinten Nationen keine VN-Mission war.
Vor Ort wurden die auf die Landes- und Bündnisverteidigung vorbereiteten deutschen Heeresflieger derweil mit ganz anderen Problemen konfrontiert. Das Zurücklegen weiter Strecken ohne Möglichkeit von Zwischenstopps machte die Mitnahme von Zusatztanks erforderlich. Diese mussten von den US-Streitkräften geliehen werden. In der Bundesrepublik besaßen diese jedoch keine Zulassung, sodass sie nur durch eine befristete Unbedenklichkeitserklärung des Materialamts der Luftwaffe genutzt werden durften.[154] Weil die Innentanks aber 18 Sitzplätze belegten, mussten sie im Irak bei zwei Hubschraubern wieder ausgebaut werden, um die Inspektoren und ihr Gerät transportieren zu können.[155]
Eine weitere Herausforderung war der Materialverschleiß. Die auf den Betrieb in Mitteleuropa ausgelegten Maschinen hatten mit den warmen Temperaturen und dem allgegenwärtigen Sand zu kämpfen. Insbesondere die Rotorblätter und die Triebwerke hatten hierunter zu leiden.[156] Die Transall sollten alle sechs Wochen zur technischen Inspektion nach Deutschland geflogen und getauscht werden.[157] Während sich die Hubschrauberpiloten zunächst über die Abwechslung vom Heimatbetrieb und die fliegerischen Herausforderungen in der Wüste freuten,[158] offenbarte die Beteiligung auf technischer Ebene deutliche Defizite, die vor der Übernahme weiterer weltweiter Aufgaben abzustellen waren. Welche Erkenntnisse die Bundeswehr und das BMVg aus der UNSCOM-Beteiligung für spätere Entsendungen der Bundeswehr abschließenden zogen, wird jedoch erst in den kommenden Jahren nach Öffnung weiterer Archivquellen bewertet werden können.
6. Vom Kurzzeiteinsatz zur mehrjährigen Auslandsbeteiligung der Bundeswehr
Ursprünglich hatten das AA und das BMVg nur mit einer mehrmonatigen Entsendung bis Ende 1991 gerechnet. Die Vereinten Nationen zeigten sich mit der deutschen Unterstützung aber sehr zufrieden und verwiesen auf den fortbestehenden Bedarf. Ohne die deutschen Luftfahrzeuge, so die Führungsebene der UNSCOM, sei die Mission nicht in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen.[159] Folglich bat sie Mitte November 1991 um eine sechsmonatige Verlängerung des Engagements der beiden Transall sowie von zwei der drei CH-53-Hubschraubern.[160] Weil die Vereinten Nationen 1992 kleinere Inspektionsteams in den Irak entsenden wollten, stand zunächst infrage, ob die großen CH-53 mit einer Transportkapazität von bis zu 35 Personen durch kleinere Maschinen ersetzt werden sollten.[161] Mitte November bat Botschafter Ekéus dennoch um die weitere Gestellung von zwei CH-53 für die erste Hälfte des Jahres 1992.[162] Neben dem bloßen Transport der Inspektoren wurden sie auch als Plattform für Fotoaufnahmen zur Inspektion aus niedriger Höhe sowie zum Verwundetentransport genutzt und waren insbesondere für die Durchführung unangekündigter Inspektionen unerlässlich.[163] Aus VN-politischen Gründen stimmte das AA daher für die Verlängerung dieses »sichtbaren« deutschen Beitrags,[164] zumal eine öffentliche Diskussion über die Rechtsmäßigkeit der Entsendung ausgeblieben war und man Spielraum für sein Handeln sah.[165] Selbst konnte das AA durch die Beteiligung nur gewinnen. Personal und Material musste es nicht stellen, die Kosten nicht selbst tragen. Anders stellte sich die Situation für das BMVg und die Bundeswehr dar. Diese mussten nicht nur jeden Monat Personal aus und in den Irak verlegen, was allerdings am selbst gewählten Prozedere lag. In einer Zeit drastischer Kürzungen mussten sie auch die Kosten aus dem Haushalt des BMVg vorstrecken.[166] Obwohl das BMVg Ende 1991 einem weiteren sechsmonatigen Engagement zustimmte[167] – der dritte Helikopter sollte aus logistischen Gründen national finanziert als Reserve vor Ort bleiben[168] –, geriet das Engagement aufgrund der vom BMVg auszulegenden Kosten bereits 1992 in Gefahr.[169] Nur weil das BMVg nicht für den außenpolitischen Schaden eines Abzugs verantwortlich sein wollte und das Heer weitere Ausbildungsinteressen bekundete, wurde die Beteiligung mehrfach verlängert.[170]
Mit der Zeit nahm der Erfahrungsgewinn aber auch für das Heer ab,[171] sodass die Beteiligung zu einer immer größeren personellen, materiellen und finanziellen Belastung wurde.[172] Gegenüber den Vereinten Nationen bezifferte die Bundesregierung die laufenden Kosten allein bis Ende 1994 auf über 65 Mio. D-Mark.[173] Spätestens durch das große militärische Engagement im Rahmen der NATO-Mission IFOR[174] in Bosnien und Herzegowina, wo ab Dezember 1995 fünf CH-53-Hubschrauber zum Einsatz kamen, wurden die im Zuge der Verkleinerung der Bundeswehr immer überschaubarer werdenden deutschen Kräfte an anderer Stelle gebraucht.[175] Zwar wurde Ende Dezember 1995 bereits eine Transall sowie Ende Januar 1996 der dritte, aus nationalen Gründen vor Ort gebliebene CH-53-Hubschrauber aus dem Irak abgezogen und die Operationsfähigkeit der UNSCOM durch fehlenden Ersatz beschränkt.[176] Weil sich das BMVg aus außenpolitischen Gründen aber weiter nicht unverzüglich aus der Mission zurückziehen wollte – insbesondere die USA baten um Fortsetzung – und sich die Suche nach einem alternativen Truppensteller verzögerte,[177] lief die Teilnahme bis Ende September 1996 weiter. Während die Hubschrauber am 19. August 1996 durch fünf Bell UH-1 aus Chile ersetzt wurden,[178] kam eine letztmalige Verlängerung der Transall-Unterstützung bis Dezember 1996 nicht zustande. Bei dieser hatte sich das BMVg erfolglos die rechtsverbindliche Rückerstattung der entstandenen Kosten zusichern lassen wollen.[179] Die letzten in der Region stationierten deutschen luftbeweglichen Kräfte flogen am 1/2. Oktober 1996 mit ihrer Transall nach Köln/Wahn und wurden dort vom Staatssekretär im BMVg, Peter Wichert, empfangen.[180] Unterstützt von einem zivilen geleasten Flugzeug und weiteren deutschen Inspektoren,[181] lief die UNSCOM beeinflusst von immer größeren Spannungen zwischen den USA und dem Irak noch über zwei Jahre weiter.[182] Auch so handelte es sich für die Bundeswehr aber bereits um die bis dahin längste Auslands- und die längste Beteiligung an einer VN-Maßnahme ihrer Geschichte.
7. Die UNSCOM-Beteiligung als Schritt der Bundeswehr in Richtung Armee im Einsatz
Auch wenn eine abschließende Bewertung des deutschen UNSCOM-Engagements, insbesondere das der vielen deutschen Inspektoren vor Ort, erst nach Ablauf der Schutzfrist aller relevanten nationalen und internationalen Archivquellen möglich sein wird, konnten die deutschen Akteure grundsätzlich zufrieden mit der UNSCOM-Beteiligung der Bundeswehr sein.[183] Sie war ohne innenpolitische Kontroversen geblieben und unfallfrei verlaufen.[184] Die Vereinten Nationen waren – zumindest öffentlich – voll des Lobes für die jahrelange Bereitstellung wichtiger Fähigkeiten, die es der UNSCOM im spannungsreichen irakischen Umfeld erst ermöglichten, ihre Aufgabe mit der nötigen Flexibilität zu erfüllen.[185]
Die Transalls waren über 4000 Flugstunden geflogen und hatten fast 14 000 Passagiere sowie über 2200 Tonnen Fracht befördert;[186] nicht alle für die UNSCOM, sondern auch einige für die VN-Mission UNIKOM, ohne dass die deutschen Kräfte offiziell an der Mission beteiligt gewesen wären. Auch die CH-53-Hubschrauber flogen über 4000 Flugstunden, transportierten rund 1800 Tonnen Material und insgesamt etwa 43 500 Passagiere.[187] Die Maßnahmen kosteten rund 90 Mio. D-Mark.[188] Bis Anfang 1999 war die Beteiligung das längste Auslandsengagement der Bundeswehr im Rahmen einer Maßnahme der Vereinten Nationen; dann wurde sie von der Beteiligung an der VN-Mission UNOMIG[189] in Georgien überholt. Dass es trotz einer zuvor heftig geführten Debatte um die Rechtmäßigkeit der Entsendung der Bundeswehr ins Ausland ohne vorherige Änderung des Grundgesetzes zur Teilnahme an der UNSCOM mit Fähigkeiten der Bundeswehr kam, lag an nationalen Interessen, die die beteiligten Bundesressorts mit dem Engagement verfolgten.
Die Diplomaten des AA wollten durch ein sichtbares Auftreten ein außenpolitisches Zeichen setzen und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung zur Bewältigung eines internationalen Konflikts demonstrieren. Zudem wollten sie durch die Beteiligung eine gewichtige Rolle in der irakischen Nachkriegsordnung übernehmen und hierdurch Ansehen und Einfluss in den Vereinten Nationen gewinnen. Letzteres ebnete den Weg, um 1992 öffentlich Interesse an einem ständigen Sitz für die Bundesrepublik in einem reformierten VNSR zu bekunden.[190] Darüber hinaus erhofften sich die Diplomaten rasche Erkenntnisse von den deutschen Inspektoren über vergangene Lieferungen deutscher Firmen an den Irak, die politisch von größter Bedeutung waren und vor allem in der US-Öffentlichkeit zum Schaden des deutschen Ansehens geführt hatten.[191]
Das AA entwickelte dafür die Position, dass es sich bei der UNSCOM-Beteiligung nicht um einen Auslandseinsatz der Bundeswehr, sondern nur um die Unterstützung einer Abrüstungsmaßnahme der Vereinten Nationen handelte. Möglich war diese Sicht dadurch, dass die Vereinten Nationen die UNSCOM nicht als VN-Mission, sondern als Zwangsmaßnahme nach Kapitel VII der VN-Charta sahen, zumindest die Inspektoren in Zivilkleidung auftraten, auch wenn es sich um Militärs handelte, und alle Angehörigen der UNSCOM unbewaffnet waren.
Das BMVg sah in der Beteiligung die Möglichkeit, ein auf die innenpolitische Debatte gerichtetes positives Beispiel für die Entsendungen der Bundeswehr ins Ausland zu setzen. Gleichzeitig wollte es gegenüber dem wichtigsten deutschen Verbündeten, den USA, Handlungsbereitschaft demonstrieren. In Vorbereitung auf zukünftige internationale Verwendungen wollten Teile der Bundeswehr darüber hinaus Erfahrungen im Rahmen einer multinationalen Maßnahme außerhalb des NATO-Bündnisses sammeln. Zugute kam den deutschen Entscheidungsträgern, dass die Beteiligung ohne Zwischenfälle verlief und nie so stark polarisierte wie das wenige Monate später beginnende Engagement der Bundeswehr in der Adria oder in Somalia.
Rückwirkend verlieh das BMVg auch den an der UNSCOM beteiligten Soldaten eine Einsatzmedaille.[192] Für die Bundeswehr zählt das Engagement mittlerweile zu einem ihrer ersten und zum zwischenzeitlich längsten Auslandseinsatz ihrer Geschichte,[193] auch wenn es aufgrund der fehlenden Bewaffnung selbst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 nicht zu einem Kabinetts- oder Parlamentsbeschluss kam und es sich für die Bundesministerien damals offiziell weiter nur um »einen anerkannten Beitrag zur Abrüstung irakischer Massenvernichtungswaffen« handelte.[194]
Aufgrund der ausgebliebenen politischen und gesellschaftlichen Diskussion sahen die deutschen Diplomaten die Entsendung von Soldaten der Bundeswehr, beispielsweise nach Kambodscha oder Somalia, in den kommenden Monaten und Jahren immer öfter als weitere potenzielle Option ihres außenpolitischen Werkzeugkastens. Vor diesem Hintergrund war das deutsche Engagement bei der UNSCOM ein wichtiger Schritt zur Entwicklung der Bundeswehr von einer Armee zur Landes- und Bündnisverteidigung zu einem weltweit genutzten Instrument der deutschen Außenpolitik.
Danksagung
Der Autor dankt Silvia-Lucretia Nicola und zwei anonymen Gutachtern für ihre gewinnbringenden Kommentare zu einem früheren Entwurf dieses Beitrags.
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- Die Beteiligung der Bundeswehr an der Sonderkommission der Vereinten Nationen (UNSCOM) im Irak, 1991–1996
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- Vincent P. O’Hara and Leonard R. Heinz, Innovating Victory. Naval Technology in Three Wars, Annapolis, MD: Naval Institute Press 2022, XIII, 303 S., $ 22.17 [ISBN 978-1-68247-732-8]
- Anton Gleißner, Die Königlich Bayerische Gendarmerie 1812–1919, München: C. H. Beck 2021, XIII, 743 S. (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, 176), EUR 49,00 [ISBN 978-3-406-10791-7]
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- Buchbesprechungen, Frühe Neuzeit
- Tim Blanning, Glanz und Größe. Der Aufbruch Europas 1648–1815. Aus dem Engl. von Richard Barth und Jörn Pinnow, München: DVA 2022, 927 S., EUR 49,00 [ISBN 978-3-421-04860-8]
- Joachim Krüger, Der letzte Versuch einer Hegemonialpolitik am Öresund. Dänemark-Norwegen und der Große Nordische Krieg (1700–1721), Münster: LIT 2019, 537 S. (= Nordische Geschichte, 13), EUR 74,90 [ISBN 978-3-643-14480-5]
- Buchbesprechungen, 1789–1870
- Thomas Schuler, Napoleon und die Schweiz, Basel: NZZ Libro 2022, 256 S., EUR 36,00 [ISBN 978-3-907291-85-6]
- Einigkeit, Freiheit, Menschlichkeit. Guillaume Henri Dufour als General, Ingenieur, Kartograf und Politiker. Hrsg. von Joseph Jung, Basel: NZZ Libro 2022, 419 S., 44.00 CHF [ISBN 978-3-907396-00-1]
- Marcus Junkelmann, »Sie allein können Bayern retten«. Carl Ernst von Gravenreuth. Eine Karriere zwischen Napoleon und Montgelas, Regensburg: Pustet 2022, XXVI, 732 S., EUR 49,95 [ISBN 978-3-7917-3043-1]
- Rüdiger Hachtmann, 1848. Revolution in Berlin, Berlin: BeBra 2022, 240 S., EUR 26,00 [ISBN 978-3-8148-0261-9]
- Earl J. Hess, Civil War Field Artillery. Promise and Performance on the Battlefield, Baton Rouge, LA: Louisiana State University Press 2022, XXII, 396 S., $ 50.00 [ISBN 978-0-8071-7800-3]
- Buchbesprechungen, 1871–1918
- Thomas Gerhards, Staat, Nation und Moderne: Europa 1870–1920, Stuttgart: Kohlhammer 2022, 205 S. (= Europäische Geschichte der Neuzeit), EUR 29,00 [ISBN 978-3-17-037741-7]
- Alain Pagès, Die Dreyfus-Affäre. Wahrheiten und Legenden. Aus dem Franz. von Fabian Scharf, Stuttgart: Kohlhammer 2022, 210 S., EUR 30,00 [ISBN 978-3-17-041700-7]
- Forging the Trident. Theodore Roosevelt and the United States Navy. Ed. by John B. Hattendorf and William P. Leeman, Annapolis, MD: Naval Institute Press 2020, X, 293 S. (= Studies in Naval History and Sea Power), $ 49.00 [ISBN 978-1-68247-534-8]
- Rafael Kolman, Das belgische und das schweizerische Heer in deutschen Militärfachzeitschriften: Fremdwahrnehmung preussisch-deutscher Offiziere von 1890–1914, Bern: Bern Open Publishing 2022, 92 S. (= Berner Studien zur Geschichte. Reihe 5: Ära der Weltkriege, 4), kostenloser Download <https://boris.unibe.ch/169531> [ISBN 978-3-03917-052-4]
- Sebastian Bischoff, Kriegsziel Belgien. Annexionsdebatten und nationale Feindbilder in der deutschen Öffentlichkeit, 1914–1918, Münster, New York: Waxmann 2018, 329 S. (= Historische Belgienforschung, 4), EUR 39,90 [ISBN 978-3-8309-3705-0]
- Manfred Rasch, Das Ruhrgebiet im Ersten Weltkrieg. Technik und Wirtschaft, Münster: Aschendorff 2022, 553 S., EUR 39,90 [ISBN 978-3-402-13334-7]
- Kriegsgefangenschaft in Österreich-Ungarn 1914–1918. Historiographien, Kontext, Themen. Hrsg. von Verena Moritz und Julia Walleczek-Fritz, Wien [u. a.]: Böhlau 2021, 672 S., (= Kriegsfolgen-Forschung, 10), EUR 70,00 [ISBN 978-3-205-21492-2]
- Marco Mondini, Der Feldherr. Luigi Cadorna im »Großen Krieg« 1915–1918. Aus dem Ital. von Bettina Dürr, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2022, VI, 232 S. (= Transfer), EUR 34,95 [ISBN 978-3-11-069342-3]
- Frank Jacob, East Asia and the First World War, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2022, VI, 170 S., EUR 29,95 [ISBN 978-3-11-073708-0]
- Out of Line, out of Place. A Global and Local History of World War I Internments. Ed. by Rotem Kowner and Iris Rachamimov, Ithaca, NY, London: Cornell University Press 2022, XII, 319 S., £ 24.99 [ISBN 978-1-501-76590-2]
- Hartmut Gräber, Die staatlichen Gedenkblätter für die Hinterbliebenen des Ersten Weltkriegs und die von Kaiser Wilhelm II. entworfenen Vorläufer des Evangelischen Trostbundes. Eine Studie. Deutschland, Frankreich, Britisches Reich, Italien und USA, Norderstedt, BoD – Books on Demand 2020, 250 S., EUR 28,99 [ISBN 978-3-7519-9351-7]
- Buchbesprechungen, 1919–1945
- Ulrich van der Heyden, Die Affäre Patzig. Ein Kriegsverbrechen für das Kaiserreich? Eine durch Erinnerungen ergänzte Geschichte eines eigentlich bekannten Kriegsverbrechens im Ersten Weltkrieg, Kiel: Solivagus Praeteritum 2021, 240 S., EUR 19,90 [ISBN 978-3-947064-06-9]
- Andreas Holzem und Antonia Leugers, Krieg und Frieden in München 1914–1939. Topografie eines Diskurses – Darstellung und Dokumente, Paderborn [u. a.]: Schöningh 2021, XII, 976 S., EUR 129,00 [ISBN 978-3-506-70156-5]
- Peter Longerich, Außer Kontrolle. Deutschland 1923, Wien: Molden 2022, 319 S., EUR 33,00 [ISBN 978-3-222-15102-6]
- Wolfgang Schieder, Ein faschistischer Diktator. Adolf Hitler – Biografie, Darmstadt: wbg Theiss 2023, 272 S., EUR 29,00 [ISBN 978-3-8062-4569-1]
- Benjamin Carter Hett, Eskalationen. Wie Hitler die Welt in den Krieg zwang. Aus dem amerik. Englisch übers. von Karin Hielscher, Ditzingen: Reclam 2020, 560 S., EUR 32,00 [ISBN 978-3-15-011322-6]
- David Tüscher, Einer von den Normalen. Biographie und narrativer Selbstentwurf des NS-Direkttäters Dr. Erich Isselhorst, Weilerswist: Velbrück 2022, 375 S., EUR 44,90 [ISBN 978-3-95832-314-8]
- Folker Reichert, Fackel in der Finsternis. Der Historiker Carl Erdmann und das »Dritte Reich«, Bd 1: Die Biographie; Bd 2: Briefe 1933–1945, Darmstadt: wbg Academic 2022, 424+504 S., EUR 150,00 [ISBN 978-3-534-27403-1]
- Tim Pröse, Hans-Erdmann Schönbeck: »... und nie kann ich vergessen«. Ein Stalingrad-Überlebender erzählt von Krieg, Widerstand – und dem Wunder, 100 Jahre zu leben, München: Heyne 2022, 287 S., EUR 18,00 [ISBN 978-3-453-21830-7]
- Silke Petry und Rolf Keller, Kriegsgefangenenlager Wietzendorf. Geschichte und Gedenken. Hrsg. von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und der Gemeinde Wietzendorf, Celle: Stiftung niedersächsische Gedenkstätten 2021, 144 S., EUR 12,90 [ISBN 978-3-946991-09-0]
- Jan Kamieński, Verborgen vor den Augen des Feindes. Widerstand aus dem Inneren des Dritten Reichs. Hrsg. von Wolfgang Howald, Dresden: Sandstein 2023, 328 S., EUR 24,00 [ISBN 978-3-95498-734-4]
- Gaj Trifković, Kesselschlachten in Jugoslawien. Unternehmen »Weiß« und »Schwarz« 1943, Aachen: Helios 2022, 175 S., EUR 24,00 [ISBN 978-3-86933-286-4]
- Peter Harmsen, Asian Armageddon, 1944–1945, Oxford [u. a.]: Casemate 2021, VIII, 239 S. (= War in the Far East, 3), £ 40.00 [ISBN 978-1-61200-627-7]
- Gerhard Krebs, Spannungen im japanischen Kaiserhaus. Prinzen als Oppositionelle in Krisen-, Kriegs- und Besatzungszeit 1930–1951. Eine Publikation der OAG Deutsche Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens, Tokyo, München, Iudicium 2021, 325 S., EUR 30,00 [ISBN 978-3-86205-673-6]
- André Pecher, Friedrich Oskar Ruge. Lebenswelt, Rolle und Selbstverständnis eines Marineoffiziers von 1914 bis 1945, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2021, VIII, 508 S. (= Zeitalter der Weltkriege, 22), EUR 54,95 [ISBN 978-3-11-063350-4]
- Frank Möller, Einer gewaltigen Übermacht ehrenvoll unterlegen ...? Militaria-Literatur über den Zweiten Weltkrieg am Beispiel des Kriegsschauplatzes Nordeifel/»Hürtgenwald«, Göttingen: V&R unipress, Universitätsverlag Osnabrück 2022, 228 S. (= Konfliktlandschaften, 2), EUR 25,00 [ISBN 978-3-8471-1462-8]
- Buchbesprechungen, Nach 1945
- Thorsten Loch, Deutsche Generale 1945–1990. Profession – Karriere – Herkunft, Berlin: Ch. Links 2021, XI, 653 S. (= Deutsch-deutsche Militärgeschichte, 2), EUR 55,00 [ISBN 978-3-96289-090-2]
- Wilfried von Bredow, Die Bundeswehr. Von der Gründung bis zur Zeitenwende, Berlin: BeBra 2023, 240 S., EUR 28,00 [ISBN 978-3-89809-212-8]
- Helmut R. Hammerich, »Stets am Feind!« Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, 520 S., EUR 40,00 [ISBN 978-3-525-36392-8]
- Matthias Gretzschel, F 122 – Die Fregatten der Bremen-Klasse, Hamburg: Mittler 2022, 176 S., EUR 39,95 [ISBN 978-3-8132-1123-8]
- Jörg Beining, Streng geheim! Elektronische Kampfführung im Kalten Krieg. Die EloKa der Bundeswehr und die NATO aus östlicher Perspektive, Berlin: Miles 2021, 356 S., EUR 29,80 [ISBN 978-3-96776-007-1]
- Philipp Schultheiß, Ausgeklammert statt anerkannt. Ehemalige NVA-Angehörige und die DDR-Aufarbeitung, Berlin: Ch. Links 2022, 285 S. (= Forschungen zur DDR- und ostdeutschen Gesellschaft), EUR 30,00 [ISBN 978-3-96289-166-4]
- Julia Katharina Nordmann, Das vergessene Gedenken. Die Trauer- und Gedenkkultur der Bundeswehr, Berlin [u. a.]: De Gruyter 2022, VII, 515 S. (= Beiträge zur Militärgeschichte, 80), EUR 51,95 [ISBN 978-3-11-078400-8]
- Steven T. Wills, Strategy Shelved. The Collapse of Cold War Naval Strategic Planning, Annapolis, MD: Naval Institute Press 2021, IX, 293 S., $ 44.95 [ISBN 978-1-68247-633-8]
- Die Ukraine zwischen Russland und der Europäischen Union. Hrsg. von Gilbert H. Gornig und Alfred Eisfeld, Berlin: Duncker & Humblot 2021, 298 S. (= Abhandlungen des Göttinger Arbeitskreises e.V., 15), EUR 79,80 [ISBN 978-3-428-18497-2]
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gesamtinhaltsverzeichnis 2023
Articles in the same Issue
- Frontmatter
- Frontmatter
- Nachruf
- Werner Rahn (1939–2022)
- Aufsätze
- The Prussian Army’s First Spymaster: Colonel Heinrich von Brandt and the Nachrichtenbüro, 1866–1876
- Die Frühjahrsarbeiten der Aufklärungs-streitkräfte und weitere neue Dokumente zur Entwicklung des deutschen seestrategischen Denkens im Ersten Weltkrieg
- Die Beteiligung der Bundeswehr an der Sonderkommission der Vereinten Nationen (UNSCOM) im Irak, 1991–1996
- Nachrichten aus der Forschung
- »The German Nuclear Question, Adenauer, and the International Order, 1955–1963«
- »Friedensprozesse, Friedensschlüsse und Kriegsfolgen«
- »Kriegsgefangenschaft und Internierung«
- »Reichswehr und Technik«
- Buchbesprechungen, Allgemeines
- Michael Zeuske, Afrika – Atlantik – Amerika. Sklaverei und Sklavenhandel in Afrika, auf dem Atlantik und in den Amerikas sowie in Europa, Berlin [u. a.]: De Gruyter 2022, VIII, 330 S. (= Dependency and Slavery Studies, 2), EUR 79,95 [ISBN 978-3-11-078714-6]
- Anthony King, Urban Warfare in the Twenty-First Century, Cambridge [u. a.]: Polity Press 2021, X, 270 S., £ 55.00 [ISBN 978-1-509-54365-6]
- Vincent P. O’Hara and Leonard R. Heinz, Innovating Victory. Naval Technology in Three Wars, Annapolis, MD: Naval Institute Press 2022, XIII, 303 S., $ 22.17 [ISBN 978-1-68247-732-8]
- Anton Gleißner, Die Königlich Bayerische Gendarmerie 1812–1919, München: C. H. Beck 2021, XIII, 743 S. (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, 176), EUR 49,00 [ISBN 978-3-406-10791-7]
- Jens Lowartz, Das Marinelazarett in der Kieler Wik. Eine Pavillonanlage und ihre bautypologischen Vorbilder. Mit einem Beitr. von Nadine Waschull und einem Re-print des Buches von Paul Arendt (1907). Hrsg. von Klaus Gereon Beuckers, Kiel: Ludwig 2020, 238 S. (= Kieler Kunsthistorische Schriften, N.F., 19), EUR 29,90 [ISBN 978-3-86935-389-0]
- Buchbesprechungen, Altertum und Mittelalter
- Gérard Coulon und Jean-Claude Golvin, Die Architekten des Imperiums. Wie das Heer ein Weltreich erbaute. Aus dem Franz. von Birgit Lamerz-Beckschäfer, Darmstadt: wbg Philipp von Zabern 2020, 176 S., EUR 40,00 [ISBN 978-3-8053-5220-8]
- Alexander Demandt, Diokletian. Kaiser zweier Welten. Eine Biographie, München: C. H. Beck 2022, 432 S., EUR 32,00 [ISBN 978-3-406-78731-7]
- Michael Borgolte, Die Welten des Mittelalters. Globalgeschichte eines Jahrtausends, München: C.H. Beck 2022, 1102 S., EUR 48,00 [ISBN 978-3-406-78446-0]
- Buchbesprechungen, Frühe Neuzeit
- Tim Blanning, Glanz und Größe. Der Aufbruch Europas 1648–1815. Aus dem Engl. von Richard Barth und Jörn Pinnow, München: DVA 2022, 927 S., EUR 49,00 [ISBN 978-3-421-04860-8]
- Joachim Krüger, Der letzte Versuch einer Hegemonialpolitik am Öresund. Dänemark-Norwegen und der Große Nordische Krieg (1700–1721), Münster: LIT 2019, 537 S. (= Nordische Geschichte, 13), EUR 74,90 [ISBN 978-3-643-14480-5]
- Buchbesprechungen, 1789–1870
- Thomas Schuler, Napoleon und die Schweiz, Basel: NZZ Libro 2022, 256 S., EUR 36,00 [ISBN 978-3-907291-85-6]
- Einigkeit, Freiheit, Menschlichkeit. Guillaume Henri Dufour als General, Ingenieur, Kartograf und Politiker. Hrsg. von Joseph Jung, Basel: NZZ Libro 2022, 419 S., 44.00 CHF [ISBN 978-3-907396-00-1]
- Marcus Junkelmann, »Sie allein können Bayern retten«. Carl Ernst von Gravenreuth. Eine Karriere zwischen Napoleon und Montgelas, Regensburg: Pustet 2022, XXVI, 732 S., EUR 49,95 [ISBN 978-3-7917-3043-1]
- Rüdiger Hachtmann, 1848. Revolution in Berlin, Berlin: BeBra 2022, 240 S., EUR 26,00 [ISBN 978-3-8148-0261-9]
- Earl J. Hess, Civil War Field Artillery. Promise and Performance on the Battlefield, Baton Rouge, LA: Louisiana State University Press 2022, XXII, 396 S., $ 50.00 [ISBN 978-0-8071-7800-3]
- Buchbesprechungen, 1871–1918
- Thomas Gerhards, Staat, Nation und Moderne: Europa 1870–1920, Stuttgart: Kohlhammer 2022, 205 S. (= Europäische Geschichte der Neuzeit), EUR 29,00 [ISBN 978-3-17-037741-7]
- Alain Pagès, Die Dreyfus-Affäre. Wahrheiten und Legenden. Aus dem Franz. von Fabian Scharf, Stuttgart: Kohlhammer 2022, 210 S., EUR 30,00 [ISBN 978-3-17-041700-7]
- Forging the Trident. Theodore Roosevelt and the United States Navy. Ed. by John B. Hattendorf and William P. Leeman, Annapolis, MD: Naval Institute Press 2020, X, 293 S. (= Studies in Naval History and Sea Power), $ 49.00 [ISBN 978-1-68247-534-8]
- Rafael Kolman, Das belgische und das schweizerische Heer in deutschen Militärfachzeitschriften: Fremdwahrnehmung preussisch-deutscher Offiziere von 1890–1914, Bern: Bern Open Publishing 2022, 92 S. (= Berner Studien zur Geschichte. Reihe 5: Ära der Weltkriege, 4), kostenloser Download <https://boris.unibe.ch/169531> [ISBN 978-3-03917-052-4]
- Sebastian Bischoff, Kriegsziel Belgien. Annexionsdebatten und nationale Feindbilder in der deutschen Öffentlichkeit, 1914–1918, Münster, New York: Waxmann 2018, 329 S. (= Historische Belgienforschung, 4), EUR 39,90 [ISBN 978-3-8309-3705-0]
- Manfred Rasch, Das Ruhrgebiet im Ersten Weltkrieg. Technik und Wirtschaft, Münster: Aschendorff 2022, 553 S., EUR 39,90 [ISBN 978-3-402-13334-7]
- Kriegsgefangenschaft in Österreich-Ungarn 1914–1918. Historiographien, Kontext, Themen. Hrsg. von Verena Moritz und Julia Walleczek-Fritz, Wien [u. a.]: Böhlau 2021, 672 S., (= Kriegsfolgen-Forschung, 10), EUR 70,00 [ISBN 978-3-205-21492-2]
- Marco Mondini, Der Feldherr. Luigi Cadorna im »Großen Krieg« 1915–1918. Aus dem Ital. von Bettina Dürr, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2022, VI, 232 S. (= Transfer), EUR 34,95 [ISBN 978-3-11-069342-3]
- Frank Jacob, East Asia and the First World War, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2022, VI, 170 S., EUR 29,95 [ISBN 978-3-11-073708-0]
- Out of Line, out of Place. A Global and Local History of World War I Internments. Ed. by Rotem Kowner and Iris Rachamimov, Ithaca, NY, London: Cornell University Press 2022, XII, 319 S., £ 24.99 [ISBN 978-1-501-76590-2]
- Hartmut Gräber, Die staatlichen Gedenkblätter für die Hinterbliebenen des Ersten Weltkriegs und die von Kaiser Wilhelm II. entworfenen Vorläufer des Evangelischen Trostbundes. Eine Studie. Deutschland, Frankreich, Britisches Reich, Italien und USA, Norderstedt, BoD – Books on Demand 2020, 250 S., EUR 28,99 [ISBN 978-3-7519-9351-7]
- Buchbesprechungen, 1919–1945
- Ulrich van der Heyden, Die Affäre Patzig. Ein Kriegsverbrechen für das Kaiserreich? Eine durch Erinnerungen ergänzte Geschichte eines eigentlich bekannten Kriegsverbrechens im Ersten Weltkrieg, Kiel: Solivagus Praeteritum 2021, 240 S., EUR 19,90 [ISBN 978-3-947064-06-9]
- Andreas Holzem und Antonia Leugers, Krieg und Frieden in München 1914–1939. Topografie eines Diskurses – Darstellung und Dokumente, Paderborn [u. a.]: Schöningh 2021, XII, 976 S., EUR 129,00 [ISBN 978-3-506-70156-5]
- Peter Longerich, Außer Kontrolle. Deutschland 1923, Wien: Molden 2022, 319 S., EUR 33,00 [ISBN 978-3-222-15102-6]
- Wolfgang Schieder, Ein faschistischer Diktator. Adolf Hitler – Biografie, Darmstadt: wbg Theiss 2023, 272 S., EUR 29,00 [ISBN 978-3-8062-4569-1]
- Benjamin Carter Hett, Eskalationen. Wie Hitler die Welt in den Krieg zwang. Aus dem amerik. Englisch übers. von Karin Hielscher, Ditzingen: Reclam 2020, 560 S., EUR 32,00 [ISBN 978-3-15-011322-6]
- David Tüscher, Einer von den Normalen. Biographie und narrativer Selbstentwurf des NS-Direkttäters Dr. Erich Isselhorst, Weilerswist: Velbrück 2022, 375 S., EUR 44,90 [ISBN 978-3-95832-314-8]
- Folker Reichert, Fackel in der Finsternis. Der Historiker Carl Erdmann und das »Dritte Reich«, Bd 1: Die Biographie; Bd 2: Briefe 1933–1945, Darmstadt: wbg Academic 2022, 424+504 S., EUR 150,00 [ISBN 978-3-534-27403-1]
- Tim Pröse, Hans-Erdmann Schönbeck: »... und nie kann ich vergessen«. Ein Stalingrad-Überlebender erzählt von Krieg, Widerstand – und dem Wunder, 100 Jahre zu leben, München: Heyne 2022, 287 S., EUR 18,00 [ISBN 978-3-453-21830-7]
- Silke Petry und Rolf Keller, Kriegsgefangenenlager Wietzendorf. Geschichte und Gedenken. Hrsg. von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und der Gemeinde Wietzendorf, Celle: Stiftung niedersächsische Gedenkstätten 2021, 144 S., EUR 12,90 [ISBN 978-3-946991-09-0]
- Jan Kamieński, Verborgen vor den Augen des Feindes. Widerstand aus dem Inneren des Dritten Reichs. Hrsg. von Wolfgang Howald, Dresden: Sandstein 2023, 328 S., EUR 24,00 [ISBN 978-3-95498-734-4]
- Gaj Trifković, Kesselschlachten in Jugoslawien. Unternehmen »Weiß« und »Schwarz« 1943, Aachen: Helios 2022, 175 S., EUR 24,00 [ISBN 978-3-86933-286-4]
- Peter Harmsen, Asian Armageddon, 1944–1945, Oxford [u. a.]: Casemate 2021, VIII, 239 S. (= War in the Far East, 3), £ 40.00 [ISBN 978-1-61200-627-7]
- Gerhard Krebs, Spannungen im japanischen Kaiserhaus. Prinzen als Oppositionelle in Krisen-, Kriegs- und Besatzungszeit 1930–1951. Eine Publikation der OAG Deutsche Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens, Tokyo, München, Iudicium 2021, 325 S., EUR 30,00 [ISBN 978-3-86205-673-6]
- André Pecher, Friedrich Oskar Ruge. Lebenswelt, Rolle und Selbstverständnis eines Marineoffiziers von 1914 bis 1945, Berlin [u. a.]: De Gruyter Oldenbourg 2021, VIII, 508 S. (= Zeitalter der Weltkriege, 22), EUR 54,95 [ISBN 978-3-11-063350-4]
- Frank Möller, Einer gewaltigen Übermacht ehrenvoll unterlegen ...? Militaria-Literatur über den Zweiten Weltkrieg am Beispiel des Kriegsschauplatzes Nordeifel/»Hürtgenwald«, Göttingen: V&R unipress, Universitätsverlag Osnabrück 2022, 228 S. (= Konfliktlandschaften, 2), EUR 25,00 [ISBN 978-3-8471-1462-8]
- Buchbesprechungen, Nach 1945
- Thorsten Loch, Deutsche Generale 1945–1990. Profession – Karriere – Herkunft, Berlin: Ch. Links 2021, XI, 653 S. (= Deutsch-deutsche Militärgeschichte, 2), EUR 55,00 [ISBN 978-3-96289-090-2]
- Wilfried von Bredow, Die Bundeswehr. Von der Gründung bis zur Zeitenwende, Berlin: BeBra 2023, 240 S., EUR 28,00 [ISBN 978-3-89809-212-8]
- Helmut R. Hammerich, »Stets am Feind!« Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, 520 S., EUR 40,00 [ISBN 978-3-525-36392-8]
- Matthias Gretzschel, F 122 – Die Fregatten der Bremen-Klasse, Hamburg: Mittler 2022, 176 S., EUR 39,95 [ISBN 978-3-8132-1123-8]
- Jörg Beining, Streng geheim! Elektronische Kampfführung im Kalten Krieg. Die EloKa der Bundeswehr und die NATO aus östlicher Perspektive, Berlin: Miles 2021, 356 S., EUR 29,80 [ISBN 978-3-96776-007-1]
- Philipp Schultheiß, Ausgeklammert statt anerkannt. Ehemalige NVA-Angehörige und die DDR-Aufarbeitung, Berlin: Ch. Links 2022, 285 S. (= Forschungen zur DDR- und ostdeutschen Gesellschaft), EUR 30,00 [ISBN 978-3-96289-166-4]
- Julia Katharina Nordmann, Das vergessene Gedenken. Die Trauer- und Gedenkkultur der Bundeswehr, Berlin [u. a.]: De Gruyter 2022, VII, 515 S. (= Beiträge zur Militärgeschichte, 80), EUR 51,95 [ISBN 978-3-11-078400-8]
- Steven T. Wills, Strategy Shelved. The Collapse of Cold War Naval Strategic Planning, Annapolis, MD: Naval Institute Press 2021, IX, 293 S., $ 44.95 [ISBN 978-1-68247-633-8]
- Die Ukraine zwischen Russland und der Europäischen Union. Hrsg. von Gilbert H. Gornig und Alfred Eisfeld, Berlin: Duncker & Humblot 2021, 298 S. (= Abhandlungen des Göttinger Arbeitskreises e.V., 15), EUR 79,80 [ISBN 978-3-428-18497-2]
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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