50 Jahre Jauchegrubenfall (BGHSt 14, 193) – Alter Wein in noch älteren Schläuchen?
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Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
»Als ich vor fast drei Jahren in meinen ›Erörterungen über den allgemeinen Tatbestand der Verbrechen‹ mich gegen die Annahme eines dolus generalis erklärte, schien es mir, als beschäftigte ich mich dabei mit einer Kontroverse, welche in der nächsten Zeit schon nur ein dogmengeschichtliches Interesse in Anspruch nehmen würde. Die Erkenntnis, dass der angebliche dolus generalis ein unhaltbares Gebilde der Theorie sei und in der Wirklichkeit weder jemals existiert haben, noch existieren könnte, schien auf dem sicheren Wege zur Alleinherrschaft fortzuschreiten. In Wahrheit verhielt sich die Sache anders . . .«
August Geyer im Jahre 1865 (Zur Lehre vom dolus generalis und vom Kausalzusammenhang)
© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin
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