Article
Licensed
Unlicensed
Requires Authentication
Wettbewerbswidrigkeit von Kontaktgesprächen eines Personalberaters am Arbeitsplatz (mit Anmerkung Schaub)
Published/Copyright:
July 27, 2005
Abstract
Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Arbeitnehmer von einem Personalberater am Arbeitsplatz in einem zur ersten Kontaktaufnahme geführten Telefongespräch nach seinem Interesse an einer neuen Stelle befragt und diese kurz beschrieben wird.
Eine mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht zu vereinbarende Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs liegt vor, wenn sich der im Auftrag eines Wettbewerbers anrufende Personalberater bei einem solchen Gespräch darüber hinwegsetzt, dass der Arbeitnehmer daran kein Interesse hat, oder das Gespräch über eine knappe Stellenbeschreibung hinaus ausdehnt.
:
Online erschienen: 2005-07-27
Erschienen im Druck: 2005-01-01
© Walter de Gruyter
You are currently not able to access this content.
You are currently not able to access this content.
Articles in the same Issue
- Die Korrektur von Gehörverletzungen im Zivilprozess
- Strafrechtlicher Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen : - Zur Einführung eines § 201 a in das Strafgesetzbuch -
- Die Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme nach § 364 Satz 1 StPO bei Einstellung des Strafverfahrens wegen der behaupteten Tat nach den §§ 153 ff. StPO
- Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung verschiedener Steuerklassen bei Ehegatten (mit Anmerkung Koch)
- Wettbewerbswidrigkeit von Kontaktgesprächen eines Personalberaters am Arbeitsplatz (mit Anmerkung Schaub)
- Aufklärungspflichten gewerblicher Vermittler von Terminoptionen gelten auch für Kapitalanlagebetreuer
- Grenzen der Geltendmachung von Mehrwertsteuer als Schaden
- Geschäftsführer einer in städtischem Alleinbesitz befindlichen GmbH als Amtsträger; Änderung der Strafdrohung und Verjährung (mit Anmerkung Dölling)
- Strafklageverbrauch nach Einstellung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; Täuschung und Schädigungsvorsatz bei Kapitaleinlagebetrug (mit Anmerkung Beulke)
- Buchbesprechungen
- BAG Aktuell
Articles in the same Issue
- Die Korrektur von Gehörverletzungen im Zivilprozess
- Strafrechtlicher Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen : - Zur Einführung eines § 201 a in das Strafgesetzbuch -
- Die Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme nach § 364 Satz 1 StPO bei Einstellung des Strafverfahrens wegen der behaupteten Tat nach den §§ 153 ff. StPO
- Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung verschiedener Steuerklassen bei Ehegatten (mit Anmerkung Koch)
- Wettbewerbswidrigkeit von Kontaktgesprächen eines Personalberaters am Arbeitsplatz (mit Anmerkung Schaub)
- Aufklärungspflichten gewerblicher Vermittler von Terminoptionen gelten auch für Kapitalanlagebetreuer
- Grenzen der Geltendmachung von Mehrwertsteuer als Schaden
- Geschäftsführer einer in städtischem Alleinbesitz befindlichen GmbH als Amtsträger; Änderung der Strafdrohung und Verjährung (mit Anmerkung Dölling)
- Strafklageverbrauch nach Einstellung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; Täuschung und Schädigungsvorsatz bei Kapitaleinlagebetrug (mit Anmerkung Beulke)
- Buchbesprechungen
- BAG Aktuell