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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen
BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 – 5 StR 157/20, für BGHSt bestimmt
Published/Copyright:
October 8, 2020
Online erschienen: 2020-10-08
Erschienen im Druck: 2020-10-02
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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