Der folgende Beitrag setzt sich mit der noch wenig beleuchteten Frage auseinander, ob die durch einen vollmachtlosen Vertreter erklärte Kündigung durch den Vertretenen genehmigt werden kann. Dabei soll auch geklärt werden, ob eine solche Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme der Kündigung zurückwirken kann.
Hinweis
Der Beitrag entstand während meiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht von Prof. Dr. Karsten Altenhain an der Universität Düsseldorf und als Dozent im Strafrecht an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW.
Published Online: 2019-04-16
Published in Print: 2019-04-08
© 2018 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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