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StR Unmittelbares Ansetzen zum Versuch
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Nikolaus Bosch
Published/Copyright:
November 10, 2011
Wann der Täter zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt und damit den objektiven Tatbestand des Versuchs verwirklicht, lässt sich nicht präzise mit der Stoppuhr, sondern letztlich nur wertend im abwägenden Vergleich mit Parallelkonstellationen ermitteln. Umso wichtiger ist es aber, dass in strafrechtlichen Klausuren als Begründungsersatz nicht auf die hierzu vertretenen Theorien verwiesen wird, sondern die dafür maßgebenden Wertungskriterien offengelegt werden und sachverhaltsnah argumentiert wird. Hierfür möchte der vorliegende Beitrag eine Hilfestellung bieten.
Online erschienen: 2011-11-10
Erschienen im Druck: 2011-December
© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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