Die aktuelle Entscheidung Die Europarechtsfreundlichkeit des BVerfG nach dem Honeywell-Beschluss
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Mit dem Honeywell-Beschluss vom 6. Juli 2010 schreibt das BVerfG seine Rechtsprechung zum Verhältnis nationales Verfassungsrecht – Europarecht fort. Danach setzt eine Ultravires- Kontrolle durch das BVerfG einen hinreichend qualifizierten Kompetenzverstoß der europäischen Organe voraus. Dies ist nur dann der Fall, wenn kompetenzwidriges Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt. Der EuGH muss vor Annahme eines Ultra-vires-Aktes befasst worden sein. Für den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung an Urteile des EuGH gilt, dass auch der EuGH Anspruch auf Fehlertoleranz und im Übrigen das Recht zur Rechtsfortbildung hat. Der Beitrag unternimmt eine Einordnung der Rechtsprechung, auch im Hinblick auf die jüngere Judikatur des EuGH zum Verbot der Altersdiskriminierung.
© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
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