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Die aktuelle Entscheidung Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Sonderrecht

  • Oliver Lepsius
Published/Copyright: June 29, 2010
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JURA - Juristische Ausbildung
From the journal Volume 32 Issue 7

Der Beschluss des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 4 StGB (Strafbarkeit der Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft, »Lex Wunsiedel«) verdeutlicht Grund und Grenze der Verfassungsdogmatik zur Meinungsfreiheit. Einerseits bekräftigt das BVerfG die überkommene Dogmatik zur Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG, andererseits lässt es als einmalige Ausnahme einen gesetzlichen Grundrechtseingriff zu, der weder als allgemeines Gesetz noch als Recht der persönlichen Ehre den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG genügt. Der Beschluss ist zum einen für die schulmäßige Anwendung der Dogmatik zur Meinungsfreiheit bei Art. 5 Abs. 1 GG lehrreich. Zum anderen wirft er Fragen auf, die ins Grundsätzliche gehen: Lässt sich die hergebrachte Dogmatik durch die Statuierung sachbereichsspezifischer Ausnahmen oder durch die Erfindung verfassungsunmittelbarer Grundrechtsschranken bewahren?

Online erschienen: 2010-06-29
Erschienen im Druck: 2010-July

© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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Downloaded on 29.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/jura.2010.527/pdf
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