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Interesse als Kategorie zur Erforschung frühneuzeitlicher Außenbeziehungen. Überlegungen am Beispiel der Westfälischen Friedensverhandlungen

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Published/Copyright: June 1, 2022
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Zusammenfassung

Seit dem 17. Jahrhundert gilt Interesse als „Schlüsselkategorie“ der politischen Sprache (Herfried Münkler). Auch heute ist der Begriff in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen präsent: in den Internationalen Beziehungen, den Politikwissenschaften, der Soziologie, den Wirtschaftswissenschaften, der Anthropologie oder den Geschichtswissenschaften. Häufig erscheint Interesse dabei als wertneutrale, feststehende und vielfältig einsetzbare Kategorie. Dabei beschreibt es zunächst ein relationales Verhältnis zwischen Akteur und Bezugsobjekt. Was als Interesse definiert wird, unterliegt gesellschaftlichen Normen und Werten und damit dem Wandel.

Dieser Beitrag untersucht diesen prominenten, aber oft unscharf bleibenden Terminus, indem er zunächst einen Überblick über seinen Stellenwert in verschiedenen modernen Wissenschaftsdisziplinen gibt, um dann den frühneuzeitlichen Gebrauch im politik-theoretischen Diskurs und in der diplomatischen Praxis zu betrachten. Als Fallstudie dient die diplomatische Kommunikation auf dem Westfälischen Friedenskongress.

Die zeitgenössische Verwendung des Begriffs im diplomatischen Kontext zeigt, dass Interesse (1) der Beschreibung menschlichen Verhaltens und (2) der Verortung der eigenen Position sowie der von Dritten zueinander diente. Als Element politischer Sprache erfüllte Interesse eine integrative bzw. exkludierende Funktion. In diesem Sinne kann ein kulturgeschichtlich-fundierter Ansatz den beschreibenden Charakter des Begriffs aufgreifen. Interesse ist somit eine beschreibende, relationale Kategorie, die helfen kann, Akteurs-Bezugsobjekt-Konstellationen zu analysieren – im 17. wie im 21. Jahrhundert.

Abstract

Since the 17th century, interest has been considered a „key category” of political language (Herfried Münkler). Today, the term can be found in various scientific disciplines: in international relations, political science, sociology, economics, anthropology or history. Here, interest often appears as a neutral, fixed and versatile category. Yet, it initially describes the relation between actor and object of interest. What is defined as interest is subject to social norms and values and thus to change.

This paper examines this prominent but seldom defined term by first providing an overview of its status in various modern academic disciplines and then looking at its early modern usage in political-theoretical discourse and diplomatic practice. Diplomatic communication at the peace congress of Westphalia serves as a case study.

The contemporary use of the term in the diplomatic context shows that interest helped (1) to describe human behaviour and (2) to situate one’s own position and that of third parties in relation to each other. As an element of political language, interest fulfilled an integrative or rather exclusionary function. In this sense, a cultural-historical approach can make use of the descriptive character of the term. Interest is thus a descriptive, relational category that can help to analyse actor–object of interest constellations – in the 17th as well as in the 21st century.

„Man kann es geradezu als ein Weltwunder bezeichnen, daß derartig auseinanderstrebende Interessen sich in dem gemeinsamen Willen getroffen haben, ihre eigenen Dinge zusammen mit den Angelegenheiten der gesamten Christenheit an einem einzigen Ort auszuhandeln.“[1] So schilderte der venezianische Vermittler auf dem Westfälischen Friedenskongress Alvise Contarini rückblickend die Aufgabe, die er und seine Kollegen während der Friedensverhandlungen zu bewältigen hatten. Dies ähnelt der modernen Definition von Verhandeln laut einem Klassiker der Verhandlungsführung, die Verhandeln als „back-and-forth communication designed to reach an agreement when you and the other side have some interests that are shared and others that are opposed“[2] versteht. Eine Einigung – hierzu zählt auch ein Friedensschluss – bedeutet, widerstreitende Interessen auszugleichen.

Interesse erscheint als wertneutrale, feststehende und vielfältig einsetzbare Kategorie. Der Begriff ist omnipräsent in den Internationalen Beziehungen, dient aber auch der Definition und Abgrenzung gesellschaftlicher Gruppen. In den Politikwissenschaften, der Soziologie, den Wirtschaftswissenschaften, der Anthropologie und den Geschichtswissenschaften gehört der Ausdruck zum Standardvokabular; dies zeigt auch das aktuell so lebendige Feld frühneuzeitlicher Außenbeziehungen sowie der Diplomatiegeschichte.[3] Seit dem 17. Jahrhundert gilt Interesse als „Schlüsselkonzept der politischen Sprache“.[4] In diesem Sinne betitelte Heinz Schilling seinen Band im „Handbuch der Geschichte der Internationalen Beziehungen“ mit „Konfessionalisierung und Staatsinteressen“[5]: Neben Dynastie, Religion/Konfession und Tradition entwickele sich das „Staatsinteresse“ zur Leitkategorie frühneuzeitlicher Außenbeziehungen. In der Neuen Diplomatiegeschichte wird aus akteurszentrierter Perspektive von den Interessen der Akteurinnen und Akteure gesprochen; Interesse sei ein „Kernbegriff der Patron-Klient-Rhetorik“[6]. Auch im Bereich der frühneuzeitlichen Wissensgeschichte werden der Begriff, sein ökonomischer Ursprung und dessen Implikationen zunehmend diskutiert.[7] Gleichzeitig wird weithin das Fehlen einer klaren und anwendbaren Definition beklagt; der Begriff wird gar als mythisch diskreditiert.[8] Tatsächlich wird selten tiefergehend reflektiert, was mit Interesse gemeint ist.

Die folgenden Ausführungen wollen sich diesem prominenten, aber oft unscharfen Terminus nähern, indem sie zunächst einen Überblick über seinen Stellenwert in verschiedenen modernen Wissenschaftsdisziplinen geben, um dann den frühneuzeitlichen Gebrauch im politiktheoretischen Diskurs und in der diplomatischen Praxis zu betrachten. Als Fallstudie dient die diplomatische Kommunikation auf dem Westfälischen Friedenskongress. Diese eignet sich insofern, als halb Europa zu den Verhandlungen in Münster und Osnabrück versammelt war, also ein breites europäisches Panorama der Verwendung des Interessenbegriffs in der diplomatischen Praxis gezeichnet werden kann. Die Studie liefert einen Überblick über die Gebrauchsformen und prüft, inwieweit diese dem zeitgenössischen theoretischen Diskurs entsprachen. Hierauf aufbauend lässt sich schließlich der Begriff als modernes kulturgeschichtlich fundiertes Analysekonzept adaptieren.

I. Der Interessenbegriff in der modernen Forschung

Der Interessenbegriff ist, ausgehend von der schottischen Aufklärung (David Hume, Adam Smith) und später dem Utilitarismus (Jeremy Bentham, John Stuart Mill)[9], stark von einer wirtschaftswissenschaftlichen Sicht und dem Konzept eines ökonomisch, rational geprägten Eigeninteresses als Leitkategorie menschlichen Handelns geprägt. Hierauf fußt die Theorie des homo oeconomicus[10], die weiterentwickelt die Grundlage für rational choice, agency und Spieltheorien bildet, die ebenfalls auf eine Kosten-Nutzen-Kalkulation abzielen. Diese wirtschaftswissenschaftliche Dominanz führt tendenziell zu einer Verengung des Konzepts. Daher bemühen sich gerade Soziologie und Politikwissenschaften, den Begriff zu weiten, so dass er menschliche Verhaltensweisen in allen Lebensbereichen erfassen kann.

In den Politikwissenschaften spielt der Begriff im Bereich der politischen Systeme sowie in den Internationalen Beziehungen eine wichtige Rolle. Erstere fokussieren auf gesellschaftliche Interessengruppen und deren Zusammenwirken mit anderen sozialen und politischen Institutionen. Das Interessenkonzept ermöglicht es, Individuum und Gesellschaft in Relation zueinander zu setzen.[11] Grundlegend für die Internationalen Beziehungen ist die Annahme, dass internationale Beziehungen von potenziellen Interessenkonflikten zwischen staatlichen bzw. nichtstaatlichen Akteuren geprägt sind, wobei der Begriff durchaus kontrovers ist.[12] Immer wieder ist schlagwortartig die Rede von „nationalen“ oder „geostrategischen“ Interessen.[13] Ältere Forschungen, gerade der Realismus, betrachteten Interesse als objektive Kategorie, an der Staaten ihr Handeln ausrichten sollten. Die heutige Forschung versteht Interessen dagegen als von Regierungen definiert und geprägt von kulturellen und gesellschaftlichen Normen und Werten.[14] Kulturwissenschaftlich, psychologisch oder soziologisch inspirierte Ansätze, wie Forschungen zu foreign policy decision-making, nehmen neben Staaten zunehmend individuelle Akteurinnen und Akteure als Trägerinnen und Träger von Interessen in den Blick bzw. hinterfragen die Genese der Interessendefinition.[15]

Dies deckt sich mit soziologischen Ansätzen, die auf Einzelakteurinnen und -akteure und die Frage, wie Interessen ihre Handlungen beeinflussen, fokussieren. Anders als im Modell des homo oecomonicus erscheint Interesse nicht begrenzt auf ein rationales, ökonomisches Eigeninteresse, „but as part of a world that is deeply irrational and emotional“.[16] Dabei wird dem Interesse als handlungsleitendem Faktor ein unterschiedlich großer Stellenwert beigemessen: von bedeutungslos bis hin zur alles bestimmenden Kraft menschlichen Handelns.[17] Auffallend ist in der modernen Soziologie – wie auch in anderen Disziplinen –, dass Interesse zwar zum Standardvokabular gehört, aber nicht den Stellenwert eines eigenen Konzepts hat wie noch in der klassischen Soziologie. Richard Swedberg spricht von einem „‚proto-concept‘ or a term that is used without awareness and conceptual precision“.[18]

Trotz dieses Mangels an klaren Definitionen kristallisieren sich einige Grundeigenschaften des Interessenkonzepts heraus. Der Politikwissenschaftler August Pradetto definiert Interesse als „eine Konstellation zwischen einem individuellen oder kollektiven Akteur und einem von ihm wertgeschätzten materiellen oder ideellen Objekt”.[19] Im Folgenden wird deshalb von den Akteurinnen und Akteuren bzw. den Subjekten des Interesses und dem Bezugsobjekt bzw. -punkt des Interesses gesprochen. Im Fokus steht das Interesse als verbindendes Element. Es handelt sich um ein relationales Konzept, mit dessen Hilfe Beziehungen zwischen (kollektiven und individuellen) Akteurinnen bzw. Akteuren und Gesellschaft erkennbar und sagbar werden.[20] Interessen sind dabei in ihrer Genese „ideenbezogen”[21], das heißt, sie sind in ihrer spezifischen Ausprägung abhängig vom historischen Kontext, von Normen und Werten der Akteurinnen und Akteure. Sie stehen nicht alleine, sondern immer in Verbindung mit moralischen Diskursen.[22]

Auch in der Geschichtswissenschaft ist der Terminus zwar präsent, wird aber häufig unreflektiert verwendet. Deutlich zeigt sich der Einfluss der klassischen Sicht der Internationalen Beziehungen, die nach nationalen oder staatlichen Interessen fragt. Genau dies wurde im Zuge des cultural turn kritisiert. Interesse galt als Konzept einer veralteten Diplomatiegeschichte, in der ‚große Männer‘ scheinbar objektive ‚staatliche Interessen‘ vertraten.[23] Gegen diese Kritik wurde eingewandt, Interesse könne weiterhin nützlich sein, um Macht und Machtverhältnisse rational zu analysieren.[24] Auch dem liegt ein Verständnis von Interesse als einer objektivierbaren Kategorie zugrunde. Tatsächlich ist Interesse aber weder rational noch mythisch, sondern zunächst einfach beschreibend. Als Analysekategorie hilft es, relationale, meist gesellschaftliche, aber auch individuelle Konstellationen zu untersuchen; hier liegt das Potenzial für eine kulturgeschichtlich basierte Nutzung des Begriffs.

Trotz der Kritik hat der Begriff seine Stellung behauptet. Gerade die Frühneuzeitforschung hat zu seiner begriffsgeschichtlichen Fundierung beigetragen.[25] Jüngst trugen die kulturgeschichtlich geprägten Studien von Nadir Weber und Philip Haas den Begriff groß im Titel. Beide nutzen ihn weitgehend in seiner zeitgenössischen Bedeutung im Sinne von Staatsräson, untersuchen jedoch nicht seinen Gebrauch in der politisch-diplomatischen Praxis.[26] In einer kleinen Fallstudie hat Samuel Weber gezeigt, wie das zeitgenössische Interessenkonzept von einem diplomatischen Akteur rezepiert und adaptiert wurde.[27] Insgesamt verschiebt die Neue Diplomatiegeschichte den Fokus zusätzlich: Obwohl weiterhin von dynastischen, konfessionellen oder territorialen Interessen die Rede ist, wird zunehmend eine stärker soziologisch beeinflusste Perspektive eingenommen, die Interesse als Element sozialen Handelns versteht[28]; die „Eigen“interessen diplomatischer Akteurinnen und Akteure geraten in den Blick. Dennoch fehlt auch hier eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff, seinen Grenzen und Potenzialen.

II. Interesse im politiktheoretischen Diskurs des 16. und 17. Jahrhunderts

Etymologisch kommt Interesse vom Lateinischen „inter esse“ und bedeutet „dazwischen liegen/von Bedeutung sein/dabei sein“, was bereits auf die relationale Struktur hinweist.[29] Seit dem 16. Jahrhundert weitete sich der Begriff, der bis dahin – auf das römische Recht zurückgehend – vor allem in einem ökonomischen Kontext im Sinne von Schadensersatz, Zinsen („id quod interest“) sowie Nutzen oder Schaden im Allgemeinen verwendet wurde; er wurde anthropologisiert und politisiert. Dabei lassen sich im 16. und 17. Jahrhundert drei zentrale Diskursbereiche ausmachen: politische Theorie, Naturrecht und Moralphilosophie.[30]

Der Begriff des Staatsinteresses avancierte im politischen Diskurs zum handlungsleitenden Prinzip, wobei er in enger Verbindung mit dem Konzept der Staatsräson – oder mit Blick auf das Reich den Arcana Imperii – stand. Naturrecht und Moralphilosophie hingegen nutzten den Terminus zur Beschreibung der menschlichen Natur. Die Idee des interessengeleiteten Menschen wurde zur Basis verschiedener naturrechtlicher Konzepte.[31] Für französische Philosophen wie Michel de Montaigne und François de La Rochefoucauld waren Interessen Triebfedern menschlichen Handelns. Aus der spanischen Moraltheologie kam eine negativ konnotierte Sicht auf das Einzelinteresse im Sinne von Eigennutz als Gegensatz zur Tugend und, übertragen auf das Politische, zum Gemeinwohl hinzu.[32] Mit der Zeit – und im Wechselspiel mit der politischen Theorie – wurde diese negative Sicht von einer pragmatischeren abgelöst, die den Menschen als interessengesteuert beschrieb.[33] Dies zeigt sich bei Montaigne und La Rochefoucauld ebenso wie bei Balthasar Gracián. Eigeninteresse und gemeinschaftliche Interessen wurden gegenübergestellt; zwar sei es in der Regel schädlich und dem Gemeinwohl unterzuordnen, dennoch dürfe es nicht ignoriert werden.[34] Interesse – obwohl meist negativ konnotiert – diente der Beschreibung menschlichen Handelns. In diesem Sinne wurde der Begriff auch im 18. Jahrhundert im wissenschaftlichen Gelehrtendiskurs aufgegriffen, um das Mit- und Gegeneinander der Forschenden zu beschreiben. Deutlich tritt hier wieder der Einfluss des Ökonomischen hervor, also der ursprünglichen Bedeutung von Interesse als Kosten-Nutzen-Kalkulation.[35]

Der politiktheoretische Diskurs um Staatsinteressen und Staatsräson bewegte sich ebenfalls zwischen einer negativen Beurteilung und einer wertneutralen bis positiven Sicht: Im Kontext des Anti-Machiavellismus-Diskurses lautete der Vorwurf, interessenorientiertes Handeln verstoße gegen Religion, Moral und Tugend. Gleichzeitig erschien Interesse als scheinbar objektive Kategorie, die als Handlungsmaßstab eines Fürsten oder Gemeinwesens herangezogen werden konnte und Politik kalkulier- und berechenbar machen sollte.[36]

Als erster differenzierte Francesco Guicciardini zwischen Eigen-, Partikular- und Staatsinteressen: Da diese in einem Spannungsverhältnis stünden, müsse man die eigenen, „wahren“ Interessen erkennen, um das politische Handeln danach ausrichten zu können.[37] Für Giovanni Botero wiederum bedeutete die Verfolgung der Staatsräson Regieren entsprechend der Staatsinteressen, die er von Religion oder anderen Handlungsmaximen abgrenzte.[38] Eine derartige Gegenüberstellung löste sich mit der Zeit auf, so dass Interesse nicht mehr im Gegensatz zu moralischem Handeln stand, sondern als wertneutrale Beschreibung herangezogen wurde, die den Vorteil hatte, nicht theologisch oder transzendental aufgeladen zu sein.[39]

Europaweit über Konfessionsgrenzen hinweg rezipiert wurde Henri de Rohans „De l’interest des princes et Estats de la chrestienté“[40] (1639). Der Hugenottenführer schilderte die aktuelle französische auswärtige Politik als pragmatisch und interessengelenkt.[41] Interessen sollten zur Richtschnur politischen Handelns werden, nicht Leidenschaften oder „falsche“ Interessen. Letztere führten zu Unglück, wie die Konflikte des Dreißigjährigen Krieges belegten.[42] Auf den Punkt bringt Rohan dies in der vielzitierten ersten Passage:

„Les Princes commandent aux peuples, l’interest commande aus princes. La connoissance de cét interest, est d’autant plus relevée par dessus celle des actions des Princes, qu’eux mesmes le sont par dessus les peuples. Le Prince se peut tromper, son conseil peut ester corrompu; mais l’interest seul ne peut iamais manquer selon qu’il est bien ou mal entendu, il fait viure ou mourir les Estats.”[43]

Für Rohan stand der Fürst im Mittelpunkt, dessen Interessen mit denen des Staates gleichzusetzen waren.[44]

Aufschlussreich ist der Vergleich mit der deutschen Übersetzung (1640)[45], die signifikante Unterschiede aufweist:

„Die Fürsten gebieten ihren Underthanen, deß Lands Wolfahrt aber, gebeut vnd verbindt den Fürsten: Wie nun der Fürst mehr ist als seine Unterthanen, Also ist an rechter Erkandtnus deß Lands Interesse vnd Wolfahrt auch mehr, als an all andern seinem Thun vnd Lassen gelegen. Ein Fürst kann zu zeiten zu milt berichtet, vnd seine Raeth corrumpirt vnd bestochen werden: Deß Lands Wolfahrt aber kann nimmer fehlen.“[46]

Das französische „interest“ wird, wie auch im Folgenden, mit „Wohlfahrt“ und „Interesse“ übersetzt, was dem Ganzen eine gemeinwohlorientierte Konnotation verleiht.[47] Ähnlich wird „l’interest des Princes“[48] als Interesse der „Potentaten vnd Ständ“[49] interpretiert. Im Kontext des Reiches rücken das Gemeinwesen und die Stände als politische Einheiten in den Fokus. Dies stützt Haas’ Beobachtung einer ausgeprägten Nähe von Interesse und Gemeinwohl in zeitgenössischen, deutschsprachigen Traktaten zu dynastischer Politik.[50]

Die deutschsprachige Staatsrechtsdebatte stand Konzepten von Staatsräson, Staatsinteressen und den Arcana Imperii zunächst distanziert gegenüber.[51] Auch als das dahinterstehende Gedankengut längst in die politische Praxis eingeflossen war, war man bemüht, sich nicht dem Vorwurf des Machiavellismus auszusetzen.[52] Zu Beginn des 17. Jahrhunderts versachlichte sich die Debatte. Gerade in den Außenbeziehungen nahm man an, Fürsten würden von je spezifischen kollektiven Interessen geleitet; für den Bestand eines Staatswesens sei es nicht klug, sich allein von Tugend und Moral führen zu lassen. Michael Stolleis betrachtet diese Entwicklung als Basis für die Entstehung des modernen Völkerrechts.[53] Dabei löste mitnichten eine säkulare – aber letztlich modern gedachte – Staatsräson die ältere Leitkategorie Dynastie ab; vielmehr wurde die Dynastie und damit dynastische Politik als Ganzes in die Debatte um Staatsräson und Staatsinteressen integriert. Dynastische Ehen erschienen als Mittel der Staatsräson.[54] Ähnliches gilt für Religion. Sie wurde zwar zum Teil politischen Überlegungen und Prinzipien untergeordnet, verlor aber nicht ihre Bedeutung als Handlungsmaßstab, das heißt Religion wurde verstärkt aus Perspektive der Staatsräson diskutiert. Konfessionelle und machtpolitische Überlegungen vermischten sich.[55]

Zwei Punkte werden deutlich: Erstens fokussieren die theoretische Debatte in Frankreich und im Alten Reich auf den Bereich der Außenbeziehungen. In England hingegen fand der Begriff – befördert durch den Bürgerkrieg – bald mit Blick auf das Gegeneinander und den Ausgleich verschiedener gesellschaftlicher Interessengruppen in einem innenpolitischen Kontext Verwendung.[56] Zweitens zeigen der staatstheoretische sowie der moralisch-philosophische Diskurs, dass Interesse sowohl eine präskriptiv-normative als auch eine deskriptiv-analytische Dimension innewohnte. Gerade bei Rohan überwog scheinbar das normative Moment, indem die Interessen des Fürsten bzw. des Staates als Leitlinie propagiert wurden.[57] Gleichzeitig zeigt sich insbesondere bei der Analyse der verschiedenen Fallbeispiele bereits der deskriptive Aspekt. Interesse erscheint als objektive Kategorie, nach der nicht nur das eigene Handeln ausgerichtet werden soll, sondern die es zugleich ermöglicht, das Gegenüber – ob es sich nun um Individuen oder Staatswesen handelt – einzuschätzen und sein zukünftiges Verhalten zu prognostizieren. Menschliches Handeln wirkt auf diese Weise kalkulier- und berechenbarer. Dies ist im Kontext der von Stolleis konstatierten Verwissenschaftlichung des politischen Theoriediskurses im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts zu betrachten: Wie die Natur wurden auch der Mensch und das politische Gemeinwesen beobachtet.[58] Interesse ist damit als Element politischer Sprache zu verstehen, mit dessen Hilfe relationale Verhältnisse im Sinne von „x hat ein Interesse an y“ beschrieben und artikuliert werden konnten.[59]

Die Interessendefinitionen suggerieren dabei Objektivität; tatsächlich sind sie norm- und wertebasiert.[60] Das heißt, die Akteurinnen und Akteure bewerten sich bzw. das Gegenüber anhand nicht explizit ausgeführter Maßstäbe und beanspruchen so Deutungshoheit. Im Kontext frühneuzeitlicher Außenbeziehungen spielen Religion, Reputation, Dynastie, Gemeinwohl, aber auch Vorstellungen von Sicherheit und Frieden eine Rolle, wobei die jeweiligen Interpretationen zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteure divergieren konnten und potenziell veränderlich sind.[61] Interessendiskurse stehen stets in Verbindung mit anderen, moralischen Diskursen, um Bedeutung zu erlangen.[62]

Inwiefern sich diese theoretischen Debatten in der diplomatischen Praxis widerspiegeln, soll anhand der diplomatischen Kommunikation auf dem Westfälischen Friedenskongress schlaglichtartig untersucht werden. Ob die Gesandten die staatsrechtlichen Debatten rezipierten, lässt sich schwer überprüfen. In Einzelfällen ist bekannt, dass sie im Besitz zentraler Werke waren.[63] Gerade unter den kaiserlichen und reichsständischen Gesandten verfügten etliche über eine juristische Ausbildung und dürften mit den Staatsräsondebatten vertraut gewesen sein.[64] Um den Bogen zur diplomatischen Praxis zu schlagen, sollen im Folgenden die Instruktionen, die Berichterstattung, die Sitzungsprotokolle der Reichsstände und die Friedensverträge auf die Verwendung des Interessenbegriffs untersucht werden.

III. Der Interessenbegriff in den Westfälischen Friedensverhandlungen

Eine begriffsgeschichtliche Analyse kann nur eine begrenzte Sicht liefern, da Interessen auch dann von den Akteurinnen und Akteuren als handlungsleitend verstanden werden können, wenn sie diese nicht explizit benennen.[65] Dennoch eröffnet eine Bestandsaufnahme der Verwendung des Interessenbegriffs in den Westfälischen Friedensverhandlungen den Blick auf den zeitgenössischen Gebrauch in der Praxis: Wie wurde über Interessen gesprochen? Um wessen Interessen handelte es sich? Wer war woran interessiert? Welche Interessen galten als legitim oder illegitim? Interesse darf dabei nicht – wie die Quellen suggerieren – als objektive Kategorie verstanden werden. Vielmehr handelt es sich um Zuschreibungen mit spezifischen kommunikativen Funktionen.[66] Dieser Beitrag will schlaglichtartig das Untersuchungsgebiet ausleuchten, um abschließend grundlegende methodische Überlegungen anstellen zu können.[67]

Grundlage bildet ein breites Spektrum diplomatiegeschichtlicher Quellen, die unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in verschiedenen Kontexten berücksichtigen: (1) die Friedensverträge zwischen Spanien und den Niederlanden (Friede von Münster), dem Kaiser und Frankreich (IPM) sowie dem Kaiser und Schweden (IPO)[68], (2) die kaiserlichen, französischen, spanischen und schwedischen sowie für die Reichsstände die kurbayerischen und kursächsischen Instruktionen[69], (3) kaiserliche, schwedische, französische und kursächsische Korrespondenzen, (4) Diarien kaiserlicher und reichsständischer Gesandter sowie (5) die Beratungsprotokolle der reichsständischen Kurien.[70]

Die stichprobenartige Analyse liefert Einblicke in die vielfältige Verwendung des Interessenbegriffs von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren in verschiedenen europäischen Sprachen, in diversen Kontexten: Mit den Instruktionen ist die offizielle Linie der höfischen Entscheidungsträger berücksichtigt, während die Korrespondenzen den internen Sprachgebrauch der Gesandten mit den Heimathöfen erfassen. Die Protokolle geben Einblick in die Verwendung des Interessenbegriffs der Reichsstände in den Beratungen. Die Verträge spiegeln die endgültige offizielle diplomatische Sprache wider.

Eine Bestandsaufnahme auf Basis der Friedensverträge zeigt, dass Formen von Interesse zum Standardvokabular gehörten: Im Vertrag zwischen dem Kaiser und Schweden finden sich 15 verschiedene Verwendungen, im Vertrag zwischen Kaiser und Frankreich acht. In den deutschen und französischen Übersetzungen sind es etwas weniger, da hier auf äquivalente Ausdrucksweisen zurückgegriffen wurde.[71] Im spanisch-niederländischen Friedensvertrag werden in der lateinischen Fassung zwei Mal Formen von Interesse verwendet, in der deutschen sechs Mal, in der niederländisch-spanischen sieben Mal.[72]

Bereits hier zeigt sich die sprachliche Verwendungsvielfalt: Interesse tritt als Substantiv, als substantiviertes Adjektiv und als Verb auf: „qui sont intéresséz en la Paix”[73] „Romerske rijkes interesse“[74], „aller Interessierten“[75], „los intereses comunes de sangre y de estado”[76]. Der Begriff wird dabei meist durch vorangestellte Adjektive, Komposita oder besitzanzeigende Substantive inhaltlich präzisiert; etwa den Zusatz, um wessen Interessen es sich handelt, um den Bezugspunkt und/oder die Art des Interesses. Andernfalls bliebe der Begriff eine „Leerformel”[77].

Ähnlich findet sich der Interessenbegriff als Element interner Entscheidungsfindungsprozesse, wie ihn Gutachten, Instruktionen und Resolutionen abbilden. Eine Analyse der eigenen sowie der gegnerischen Interessen bildete die Grundlage für die Weisungen an die Diplomaten am Verhandlungsort. Um das Spektrum der Begriffsverwendung zu verdeutlichen, soll exemplarisch diese interne Interessenabwägung anhand kaiserlicher Gutachten und Instruktionen beleuchtet werden, die die kaiserlichen Interessen resultierend aus der Rollenvielfalt Ferdinands III. reflektieren.

Die Rollen Ferdinands III. als Reichsoberhaupt und Habsburger bargen Konfliktpotential, wobei ein Hauptproblem die viel beschworene Einheit der Casa de Austria war.[78] Von Beginn an hatte der Kaiser betont, nicht ohne Spanien Frieden schließen zu wollen:

„Eß ist aber dise meine intention zuemahl nit dahin angesehen, daß man wegen deß Spanischen interesse die reichs- und fridenshandlungen mit Schweden, Franckreich oder auch den protestierenden aufhalte, sondern dieselbige sovil nun mensch- und müglich befördere […], jedoch dergestalt, daß der schluß deß fridens ohne inclusion der cron Spanien nicht geschehe.“[79]

Ferdinand III. wollte weder einen Frieden ohne Spanien noch die Verhandlungen mit den Reichsständen respektive Frankreich gefährden. Tatsächlich vermied er eine endgültige Positionierung, bis der Friedensschluss hieran fast gescheitert wäre. Der Druck von Seiten der Reichsstände „den friden umb fremdes interesse willen nit aufzuhalten”[80], wie es die kaiserlichen Gesandten in einer Relation vom September 1648 schrieben, wuchs beständig. Eine Neugewichtung der Interessen fand schließlich ihren Ausdruck in einem Gutachten des Geheimen Rats, das „[d]ie entscheidende Wende“[81] in der kaiserlichen Politik und ein gutes Beispiel für eine differenzierte Interessenabwägung darstellt:

„Nun is zu betau[er]n, nit allin vor Euer Mayestät, sonder vor deß ganzen Reichs und christenheit interesse, daß die reichsstende sich so weit bloß gegeben, daß ein solliches [der Universalfriede] nit mehr von Franckhreich zu hoffen, es sey dan, das die cron Franckhreich selbst erkenne, daß ihr interesse ist, mit Spanien ingleichem frieden zu machen […]. Wie dem allem [sei], so haben Euer Mayestät ihres orths bißher alles gethan, was sie ex societate belli et coniunctione sanguinis et connexitate interesse communis immer tuen kinden und mögen […].“[82]

Im Folgenden wurden detailliert die Vor- und Nachteile abgewogen mit dem Schluss, dass es keine Alternative gebe, „Ihrer Mayestät erzhauß in Teutschlandt zu salviren, auch des königs in Hispanien interesse und königreich von noch grösserer gefahr zu retten“.[83]

Hier zeigen sich zentrale Elemente der Verwendung von Interesse: (1) Es muss klargestellt werden, um wessen Interesse es sich handelt (Akteur). Mit Spanien, Frankreich, dem Kaiser, dem Reich, der Christenheit und der Gemeinschaft wurde verschiedenen (kollektiven) Akteurinnen und Akteuren Interessen zugeschrieben, die staatlicher, aber auch ideeller Natur sein konnten. Gerade bei Letzteren zeigt sich der Anspruch auf moralische Deutungshoheit. (2) Dabei wird der Begriff chiffrenartig verwendet, d. h. der Bezugspunkt des Interesses wird nicht zwingend ausgeführt, sondern als bekannt vorausgesetzt; die Nennung des Akteurs beschreibt ihn implizit. (3) In der Detailanalyse findet der Begriff weniger Verwendung. Vielmehr steckt er den Argumentationsrahmen ab, in dem die Prioritätensetzung der definierten Interessen stattfand. (4) Schließlich geht mit der Interessenzuschreibung eine Wertung einher, wobei nicht die Existenz von Interessen an sich als negativ deklariert wird, sondern deren spezifische Definition durch das Gegenüber. So wurden den Reichsständen und Frankreich vorgeworfen, entgegen der eigenen Interessen zu handeln, wohingegen der Kaiser die Interessen der gesamten Christenheit im Blick habe. Damit wurde sowohl Deutungshoheit über die Interessendefinition beansprucht als auch eine moralisch höherwertige Position eingenommen. Umgekehrt sprachen die Reichsstände vom „frembden interesse“ und nahmen eine ebensolche Wertung vor. Interesse konnte also – intern wie extern – als Marker von Zugehörigkeit und Abgrenzung genutzt werden und war letztlich ein Mittel im Kampf um die Deutungshoheit am Kongress.

Im Folgenden werden die verschiedenen Elemente einer Interessenkonstellation systematisch aufgeschlüsselt, um ein Panorama der Verwendungsweisen zu eröffnen. Es ist nach dem Subjekt, also den Akteurinnen und Akteuren (wer ist interessiert?), und dem Bezugspunkt des Interesses (woran ist er/sie interessiert?) ebenso zu fragen wie nach dem Stellenwert, das dem Interesse zugesprochenen wird. Auf diese Weise lässt sich Interesse als relationales Verhältnis erfassen, das Akteurin bzw. Akteur und Bezugspunkt verbindet.

1. Vielfalt der Akteurinnen und Akteure

Um wessen Interesse handelte es sich bzw. wem wurden Interessen zugeschrieben? Überwiegend ist von überindividuellen, kollektiven Einheiten die Rede: einem Herrschaftsgebilde[84], einer Dynastie[85] oder einer politischen Korporation wie den Ständen[86]. Gerade Dynastien als zentrale kollektive Akteure frühneuzeitlicher Außenbeziehungen werden häufig als Subjekte des Interesses genannt.[87] Bei Herrschenden handelt es sich sowohl um Einzelpersonen, gleichzeitig stehen sie für das Herrschaftsgebiet und die Dynastie, repräsentieren also überindividuelle Einheiten.[88] Herrscher bzw. Herrscherin und Territorium sind aber nicht gleichzusetzen, was das Reich und die geschilderte Rollenvielfalt Ferdinands III., die sich nachhaltig auf seine Interessen auswirkte, verdeutlichen.

Häufig wurde Interesse zur Gruppenbezeichnung; die Akteurinnen und Akteure wurden über den Bezugspunkt des Interesses beschrieben. So erklärte der Lübecker Gesandte im Städterat während einer Debatte über einen möglichen ständischen Vorbehalt gegen die französische Satisfaktion: „Gleich wie dieses reservatum oder erclärung die interessatos principaliter angehe und sie selbsten, wo sie der schuh drückhe, am besten wißen […].“[89]

Die Stände spielten als Akteure im Reich eine besondere Rolle, wobei je nach Kontext zwischen katholischen und protestantischen Reichsständen differenziert oder sie als Einheit dargestellt wurden.[90] Gelegentlich finden sich, wie gezeigt, auch abstrakte Kollektive als Träger von Interessen, wie das Gemeinwesen oder die Christenheit.[91] Dabei wurde nicht immer klar präzisiert, wer genau welches Interesse hatte. Vielmehr diente Interesse der Beschreibung von Gruppenzugehörigkeit; es hatte also eine integrative bzw. exkludierende Funktion.

Darüber hinaus finden sich Verweise auf Einzelpersonen als Interessenträgerinnen bzw. -träger. Hierbei handelte es sich – neben den Herrschenden – um Minister und einzelne Gesandte. Die Forschung fokussiert meist auf die Perspektive der Herrschenden und Dynastien oder auf die der Diplomaten. Dabei ist es wichtig, beide Ebenen und somit die Pluralität der Akteurinnen und Akteure zu erfassen.

2. Bezugspunkte des Interesses

Die Differenzierung der Bezugspunkte des Interesses ist so komplex wie die sich u. a. aus der Rollenvielfalt ergebenden, verschränkten Interessen der Akteurinnen und Akteure, wie das Beispiel Ferdinands III. zeigt. Der Politikwissenschaftler Ulrich von Alemann unterscheidet zwischen individuellen, materiellen und sozialen Interessen und vermischt dabei Subjekt- und Objekt-Ebene.[92] Max Weber spricht von materiellen und ideellen Interessen, die weiter in andere Formen des Interesses – etwa ökonomische – differenzierbar sind.[93] Tatsächlich sind die Übergänge oft fließend. Der Faktor Religion verdeutlicht dies: Als religiös beschriebene Interessen sind nicht nur ideell, sondern beinhalten meist eine machtpolitische, territoriale und/oder finanzielle Ebene. Damit stellt sich die Frage nach dem die eigene Interessendefinition prägenden Norm- und Wertehorizont.[94] Welche Rolle spielten z. B. Ehre und Reputation, Friedensvorstellungen oder Sicherheitsdenken?

Dennoch lassen sich im Kontext der Friedensverhandlungen eine Reihe spezifischer Bezugspunkte des Interesses ausmachen: Es ging um Herrschaftsrechte[95], Erbangelegenheiten[96], territoriale[97] und finanzielle[98] Ansprüche. Bei Letzteren tritt die ursprüngliche Wortbedeutung von Interesse als Schadensersatz/Zinsen hervor. Gerade hier waren besonders häufig einzelne Gesandte Träger des Interesses; genauso findet sich diese Bedeutung aber auch in den Vertragstexten.[99]

Der Bezugspunkt des Interesses konnte auch abstrakter, also in gewissem Sinne ideell sein. Im Kontext der Friedensverhandlungen stechen Religion bzw. Glaube und Frieden hervor, wobei diese eng mit handfesten materiellen, d. h. territorialen, finanziellen und machtpolitischen Interessen verwoben waren, wie z. B. die Verhandlungen um den Geistlichen Vorbehalt zeigen.[100] Bisweilen wurden diese unter „interesse religionis“[101] oder auch konfessionell präzisiert „catholicorum interesse“[102] als Sammelbegriff zusammengefasst, mit deren Hilfe eine generelle Position beschrieben wurde, ohne die Details zu schildern. Damit wurde der Anspruch erhoben, dass es um mehr gehe als um territoriale oder machtpolitische Fragen.

Das vielfach bekundete Interesse am Frieden – oder der Vorwurf eines Mangels an diesem – ist noch abstrakter. Frieden erscheint als allgemeines, hohes Ziel. Das Interesse am Frieden bildete den kleinsten gemeinsamen Nenner; der Vorwurf, dieses fehle, entzog den Verhandlungen ihre Grundlage. Das dahinter unterschiedliche Friedensbegriffe und konkurrierende Interessen in anderen Bereichen standen, konnte hinter allgemeinen Bekundungen verdeckt werden.[103]

Interesse diente demnach oftmals als Chiffre, hinter der sich Positionen verbargen, die als bekannt vorausgesetzt wurden. Wurden die inhaltlichen Details diskutiert, fand der Begriff, wie in dem kaiserlichen Gutachten, weniger Verwendung. Gleichzeitig zeigen die Debatten um das Interesse am Frieden oder religiöse Interessen bereits, wie sehr Interesse in der Kommunikation als Mittel im Kampf um Deutungshoheiten diente.

3. Der Stellenwert des Interesses in Entscheidungsprozessen

Schließlich ist zu fragen, wie das Verhältnis zwischen Akteur und Bezugspunkt zu beschreiben ist; es geht um den Stellenwert des Interesses und die ihm zugesprochene Legitimität. Eine solche Bewertung ist in der internen Kommunikation und den Verhandlungen zentral: In ersterer musste geklärt werden, wie wichtig ein Interesse im Verhältnis zu einem anderen Interesse war. Was hatte Priorität, der Friede im Reich oder die Einheit des Hauses Habsburg? Wann waren Kompromisse möglich, wo waren rote Linien? War es ein lang-, mittel- oder kurzfristiges Ziel? Eine solche Interessenanalyse war wichtiger Teil politischer Entscheidungsprozesse.[104] In den Verhandlungen musste die Bedeutung des eigenen Anliegens herausgestrichen bzw. das des Gegenübers abgewertet werden; es ging um die Legitimität und Deutungshoheit. Sprachlich wurde dies etwa durch ein ergänzendes Adjektiv sichtbar gemacht.[105] Die scheinbare Formelhaftigkeit war Ausdruck des spezifischen Diskurses, in dem die Gesandten agierten und verhandelten.[106]

Es blieb aber nicht bei einer rein sprachlich-formalen Kennzeichnung; es fand eine präzise Abwägung statt: Die eigenen wie auch die Interessen Dritter wurden gegeneinandergehalten; die oben geschilderten kaiserlichen Überlegungen zur Einheit der Casa de Austria zeigen dies. Die Gesandten erhielten etwa die Weisung, die Interessen von Bündnispartnern zu unterstützen, solange diese nicht die eigenen behinderten.[107] Der Interessenbegriff ermöglichte es, komplexe Sachverhalte zu bündeln und sie schlagwortartig in der Diskussion aufzugreifen.

Ebenso wurde die Legitimität eines Interesses diskutiert. Die des eigenen konnte betont werden, wenn etwa der Vertreter Sachsen-Weimars im Fürstenrat vom „chur- und fürstlichen haußes Sachßen rechtmäßigen interesse“[108] sprach. Umgekehrt wurde die Legitimität eines Interesses bestritten. So erklärten die Kaiserlichen mit Blick auf braunschweig-lüneburgische Entschädigungsansprüche:

„Wan einem iedwedern nach seiner impression ein interesse zu erdencken und derentwegen recompens zu suchen sölte nachgegeben werden, würde man in infinitum gehen und nimmer zu endt kommen […].“[109]

Gerade bei territorialen Fragen und Besitzansprüchen ist die enge Verbindung zum ursprünglichen finanziellen Kontext als Schadensersatz oder eben als Rechtsanspruch erkennbar.[110] Ein (legitimes) Interesse zu haben, bedeutete, einen Rechtsanspruch zu besitzen.

Dem Gegenüber wurde häufig unterstellt, nicht im eigenen, sondern im Interesse Dritter zu handeln, wovor Rohan explizit warnte. Die Kaiserlichen warfen den protestantischen Ständen wiederholt vor, die Interessen der Kronen zu verfolgen.[111] Es war eben nicht das Haben eines Interesses an sich, das kritisiert wurde, es war die jeweilige Ausdeutung. Interesse erschien objektiv und diente dazu, das eigene Handeln, das der Verbündeten und der Gegner zu beschreiben und in der eigenen Wahrnehmung kalkulierbar zu machen. Mehr noch, mit ihm ließen sich Wertungen – das richtige oder falsche Interesse – und Inklusion und Exklusion – das eigene gegenüber dem gegnerischen Interesse – kommunizieren. Dem lag keine grundlegende Ablehnung des Konzepts zugrunde.

Obwohl der theoretische Diskurs eine prinzipiell negative Bewertung von als partikular, individuell oder privat beschriebenen Interessen nahelegt[112], zeichnet die diplomatische Praxis ein pragmatischeres Bild: Gerade in den Beratungen der Stände wurde wertfrei von dem eigenen oder dem Partikularinteresse Dritter gesprochen.[113] Auch das Interesse von Einzelpersonen wurde nicht per se abgewertet.[114] Zwar hatten die Interessen der Gesandten hinter den offiziell zu vertretenden Interessen zurückzustehen; wenn sie aber nicht, so die schwedische Instruktion, in Konflikt mit den Interessen Königin Christinas gerieten, konnten sie diese durchaus verfolgen.[115]

Problematisch wurde es, wenn die Einzelinteressen konträr zu den Interessen der Gemeinschaft standen, wie es der theoretische Diskurs prophezeite. So erklärten die kaiserlichen Gesandten einer Deputation der katholischen Stände: „Daß man friedt machen und einem ieden in seinem particularinteresse satisfaction geben solle, were unmöglich zu erhalten.“[116] Einzelinteressen bekamen eine geringere Priorität beigemessen, wurden aber nicht grundsätzlich abgelehnt. Wer mit seinem Insistieren den Frieden angeblich behinderte, dem wurde dies entsprechend angelastet.[117]

Gleiches galt, wenn ein Individuum seine Interessen über das Gesamtinteresse stellte, wie es die Kaiserlichen Mazarin und dem französischen König vorwarfen:

„Wie geringer lust bey denen cronen zum friden erscheint, bezeugen unßere heutige allergehorsamste relationes. Sie richten ihre consilia nach den waffen unndt des in Frankhreich individuel interesse.“[118]

Dies deckt sich mit Rohan, der vor Irreführungen durch leitende Minister warnte.[119] Dass Einzelinteressen, gerade von führenden Ministern, durchaus taktische Vorteile bieten konnten, zeigen die kaiserlichen Überlegungen zu einer Standeserhebung des schwedischen Reichskanzlers Axel Oxenstierna, Vater des Gesandten Johan Oxenstierna: „Waß sein khan, daß rathe ich, thuen Euer Kaiserliche Majestät, dan an diesem interesse des Oxenstirn ligt gar alleß.“[120]

In der diplomatischen Praxis dominierte eine pragmatische Sicht: Interessen an sich waren weder negativ noch positiv. Sie dienten der Handlungsanalyse, in deren Rahmen eine Wertung der je spezifischen Interessen vorgenommen werden konnte. Es gab keine Interessenfelder, die per se als legitim oder illegitim eingestuft wurden. Hier waren die Prioritätensetzung und die Perspektive ausschlaggebend. Was der eine als Verrat an den Interessen des Gemeinwohls betrachtete, wertete der andere genau als deren Beförderung. Eine negative Abwertung von Interessen diente oft der Legitimierung der eigenen Position. Interesse wurde somit zur Argumentationsfigur im Kampf um die Deutungshoheit.

4. Interessenanalyse als diplomatische Aufgabe

Die Zeitgenossen waren sich der Interessenvielfalt und des damit einhergehenden Konfliktpotentials bewusst, wie Contarinis eingangs zitierte Reflexion verdeutlicht.[121] Tatsächlich waren es die Gesandten, die den Interessenausgleich – nach außen wie nach innen – erreichen mussten. Sie waren auch in der eigenen Wahrnehmung per definitionem Interessenvertreter.[122] Gerade die Vertreter der Hauptmächte und der Kurfürsten hatten zudem für die Interessen Dritter, kleinerer Mächte, einzutreten. Der kaiserliche Prinzipalgesandte Maximilian von Trauttmansdorff musste z. B. die Vielfalt der Interessen Ferdinands III. und dessen Verbündeter in Einklang bringen, was zu Konflikten mit den Partnern Kurbayern und Spanien führte. In einem Brief an den Kaiser wehrte er sich gegen bayerische Kritik an seiner Person: „Euer Kaiserliche Majestät undt dero hauß interesse hete ich also sollen zuruckhlassen, aber ihrer churfürstlichen durchlaucht anligen pro conditione sine qua non halten. Seindt guete zumutungen vor mich.“[123] Interessenabwägung diente in diesem Fall der Legitimation des einzelnen Gesandten.

Entsprechend ihrer Rolle als Interessenvertreter gehörte die Interessenanalyse zu den zentralen Aufgaben der Gesandten. Einschlägige Betrachtungen finden sich in den Relationen: Welche Interessen hatten der Gegner bzw. die Verbündeten? Wie verhielten sich diese zu den eigenen Interessen?[124] Instruktionen und interne Gutachten lieferten Analysen oft in verdichteter Form, wie das kaiserliche Beispiel gezeigt hat. Sie bildeten – augenscheinlich auf Basis einer Aufschlüsselung der Interessen – die Leitlinie für die Regierung bzw. die Gesandten vor Ort.

Die zeitgenössische Verwendung des Interessenbegriffs zeigt einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Während der theoretische Diskurs sich aus verschiedenen Strängen – politischer Theorie, Naturrecht, Moraltheologie sowie Ökonomie – zusammensetzte, die relativ autonom nebeneinander herliefen, war seine Verwendung in der diplomatischen Praxis umfassender. Auch hier liegt, den theoretischen Diskurs spiegelnd, der Schwerpunkt auf Interesse im Sinne von Staatsräson, gleichzeitig finden aber auch moraltheologische Überlegungen zum interessengeleiteten Wesen des Einzelnen ebenso Eingang, wie der ursprünglich ökonomische Kontext sichtbar bleibt.

IV. Perspektiven: Interesse als analytisches Konzept

Die zeitgenössische Verwendung des Interessenbegriffs im diplomatischen Kontext zeigt, dass Interesse (1) der Beschreibung menschlichen Verhaltens und (2) der Verortung der eigenen Position sowie der von Dritten zueinander diente. Als Element politischer Sprache erfüllte Interesse eine integrative bzw. exkludierende Funktion, das heißt es wurde genutzt, um zu werten, war aber nicht per se wertend.

Diese Aspekte aufgreifend nutzt ein kulturgeschichtlich-fundiertes Interessenkonzept den beschreibenden Charakter des Begriffs, mit Hilfe dessen sich relationale Verhältnisse zwischen Akteurinnen bzw. Akteuren und Bezugspunkt erfassen lassen.[125] Dieses Verhältnis wird in seiner Beschaffenheit geprägt durch den jeweiligen Normen- und Wertehorizont, der sich u. a. in der spezifischen Rollenvielfalt der Akteurinnen und Akteure manifestiert. Aus unterschiedlichen Rollen ergeben sich unterschiedliche Interessen. Die Einbindung des Rollenkonzepts ermöglicht es erstens, Interesse als normbasiert zu beschreiben, und zweitens, potenzielle interne Interessenkonflikte als strukturell bedingt zu erfassen. Zur weiteren Charakterisierung des Interesses und seines Stellenwertes ist der Faktor Zeit zu berücksichtigen, das heißt, welche Dringlichkeit hat das Interesse? Ist es kurz- oder langfristiger Natur? Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis zwischen Akteur und Bezugspunkt, nicht Akteur und Bezugspunkt an sich.

Ausgangspunkt einer solchen Analyse kann die zeitgenössische Eigendefinition des Interesses sein. Im vorliegenden Fall eignen sich die diplomatischen Instruktionen für eine solche erste Untersuchung, da die Akteurinnen und Akteure hier ausdifferenzieren, worin sie ihre Interessen sehen und wie sie diese erreichen wollen. Dabei wird nicht immer der Begriff selbst verwendet, aber es wird ein relationales Verhältnis beschrieben zwischen Akteurin bzw. Akteur und begehrtem Bezugspunkt. Dies bildet die Grundlage für die weitere Analyse, die über die Selbstdefinition der Interessenlagen der Akteurinnen und Akteure hinausgeht. Wer will was wie und mit welcher Priorität? Besonders klar treten Interessen in Konfliktfällen hervor, wenn die Akteurinnen und Akteure das Bezugsobjekt nicht haben können, darum konkurrieren müssen oder die eigenen Interessen in Widerspruch zueinanderstehen.

Dabei ist der kommunikative Kontext zu beachten: Gegenüber wem wird welches Interesse wie artikuliert? Wie wird die eigene Interessenformulierung als strategisches Mittel in Verhandlungen eingesetzt? Inwieweit kann das Spiel mit den Rollen bei der Durchsetzung der Interessen helfen? Ebenso ist nach den Grundlagen der Interessenbildung zu fragen. Interesse ist keine feste Kategorie, sondern unterliegt gesellschaftlichen Normen und Werten und damit dem Wandel. Was definiert eine Gesellschaft als erstrebenswert? Im Kontext der Außenbeziehungen des 17. Jahrhunderts spielen Religion, Dynastie, Tradition, Reputation und Ehre eine zentrale Rolle, aber auch Sicherheitsdenken oder ökonomische Faktoren. Eine Analyse der internen Interessengewichtungen innerhalb von Entscheidungsfindungsprozessen kann somit auch Auskunft über die Gewichtung verschiedener Normen und Werten und Rollendynamiken geben.

Ein solches Verständnis von Interesse ermöglicht es erstens, Mikro- und Makroebene frühneuzeitlicher Außenbeziehung zu verklammern, da es sich weder auf die Untersuchung von Staatsinteressen noch auf Interessen von Individuen beschränkt. Vielmehr lassen sich diese im Wechselspiel zueinander untersuchen. Zweitens ist es nicht auf den hier im Fokus stehenden Bereich der Außenbeziehungen beschränkt. Ebenso können, wie bereits die Zeitgenossen erkannten, innenpolitische oder verfassungsrechtliche Konstellationen untersucht werden. Hierzu wäre zunächst eine Betrachtung der jeweiligen zeitgenössischen Diskurse vonnöten.

Der Gebrauch von Interesse in der diplomatischen Praxis des 17. Jahrhunderts und in den modernen Wissenschaften weisen Ähnlichkeiten auf. In beiden Fällen ist „[the] concept of interest a way of talking and thinking about the way that people have come to pursue fundamental goals and values”.[126] Es geht um die „Eigenpositionierung in der Umwelt, der Gestaltung der Beziehungen zur Umwelt“.[127] Thomas Nicklas forderte, den zeitgenössischen Interessenbegriff als Inspiration für die Analyse von Machtverhältnissen zu verwenden. Allerdings ging er von einem klassischen Interessenbegriff aus, der Interesse als rationale und objektive Kategorie beschreibt[128], was aber das analytische Potenzial, das dem Begriff innewohnt, verschenkt. Vielmehr ist Interesse im dargelegten Sinne als eine beschreibende, relationale Kategorie zu verstehen, die helfen kann Akteurs-Bezugsobjekt-Konstellationen zu analysieren – im 17. wie im 21. Jahrhundert.

Zusammenfassung

Seit dem 17. Jahrhundert gilt Interesse als „Schlüsselkategorie“ der politischen Sprache (Herfried Münkler). Auch heute ist der Begriff in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen präsent: in den Internationalen Beziehungen, den Politikwissenschaften, der Soziologie, den Wirtschaftswissenschaften, der Anthropologie oder den Geschichtswissenschaften. Häufig erscheint Interesse dabei als wertneutrale, feststehende und vielfältig einsetzbare Kategorie. Dabei beschreibt es zunächst ein relationales Verhältnis zwischen Akteur und Bezugsobjekt. Was als Interesse definiert wird, unterliegt gesellschaftlichen Normen und Werten und damit dem Wandel.

Dieser Beitrag untersucht diesen prominenten, aber oft unscharf bleibenden Terminus, indem er zunächst einen Überblick über seinen Stellenwert in verschiedenen modernen Wissenschaftsdisziplinen gibt, um dann den frühneuzeitlichen Gebrauch im politiktheoretischen Diskurs und in der diplomatischen Praxis zu betrachten. Als Fallstudie dient die diplomatische Kommunikation auf dem Westfälischen Friedenskongress.

Die zeitgenössische Verwendung des Begriffs im diplomatischen Kontext zeigt, dass Interesse (1) der Beschreibung menschlichen Verhaltens und (2) der Verortung der eigenen Position sowie der von Dritten zueinander diente. Als Element politischer Sprache erfüllte Interesse eine integrative bzw. exkludierende Funktion. In diesem Sinne kann ein kulturgeschichtlich-fundierter Ansatz den beschreibenden Charakter des Begriffs aufgreifen. Interesse ist somit eine beschreibende, relationale Kategorie, die helfen kann, Akteurs-Bezugsobjekt-Konstellationen zu analysieren – im 17. wie im 21. Jahrhundert.

Widmung

Der Aufsatz präsentiert erste Ergebnisse meines vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Österreich mit einem Elise-Richter-Stipendium geförderten Habilitationsprojektes „Im Geflecht der Interessen. Kaiserliche und reichsständische Gesandte auf dem Westfälischen Friedenskongress (1643–1649)“ (FWF V 748-G), https://www.oeaw.ac.at/ihb/forschungsbereiche/geschichte-der-habsburgermonarchie/forschung/westfaelischer-friedenskongress (29.11.2021).

Published Online: 2022-06-01
Published in Print: 2022-06-01

© 2022 Walter de Gruyter, Berlin/Boston

This work is licensed under the Creative Commons Attribution 4.0 International License.

Articles in the same Issue

  1. Frontmatter
  2. Aufsätze
  3. Interesse als Kategorie zur Erforschung frühneuzeitlicher Außenbeziehungen. Überlegungen am Beispiel der Westfälischen Friedensverhandlungen
  4. „Auf dass wieder Ruhe und Ordnung herrscht“ Proklamationen im deutschen Feldzug gegen die OvaHerero (1904/05)
  5. Chilenische Reaktionen auf die Colonia Dignidad vor dem Militärputsch
  6. Die Wahrheit schadet nie. Zum Tod des Rechtshistorikers Michael Stolleis (1941–2021)
  7. Rechtsstaat ohne Juristen? Eine neue Studie zum Recht im klassischen Athen
  8. Rezensionen
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  76. Bernhard von Zech-Kleber, Eine Sommerfrische ersten Ranges. Geschichte des Tourismus in Berchtesgaden, Oberstaufen und Schliersee (1890–1970). (Miscellanea Bavarica Monacensia, Bd. 190.) München, Utz 2020
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  85. Katharina Fuchs, Zum Verhältnis des NS-Studentenbundes zu den studentischen Korporationen an der TH Stuttgart zwischen Republik und Diktatur (1928–1935). Unter besonderer Berücksichtigung der Stuttgarter Burschenschaft Ghibellinia. (Stuttgarter Beiträge zur Wissenschafts- und Technikgeschichte, Bd. 16.) Berlin, Logos 2021
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  87. Florian Schwinger, Schicksale jüdischer Rechtsanwälte in Bayerisch-Schwaben zur Zeit des Nationalsozialismus. (Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte, Bd. 40.) Münster, Lit 2021
  88. Maximilian Strnad, Privileg Mischehe? Handlungsräume „jüdisch versippter“ Familien 1933–1949. (Hamburger Beiträge zur Geschichte der deutschen Juden, Bd. 54.) Göttingen, Wallstein 2021
  89. Heinz Wewer, Spuren der Vernichtung. Stationen der „Endlösung“ im Zeugnis postalischer Dokumente. Berlin, Hentrich & Hentrich 2021
  90. Stefan Kurt Treiber, Helden oder Feiglinge? Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. (Krieg und Konflikt, Bd. 13.) Frankfurt am Main, Campus 2021
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  93. Anne M. N. Sokoll, Die schreibenden Arbeiter der DDR. Zur Geschichte, Ästhetik und Kulturpraxis einer „Literatur von unten“. (Düsseldorfer Schriften zur Literatur- und Kulturwissenschaft, Bd. 15.) Bielefeld, Transcript 2021
  94. Lu Seegers (Hrsg.), 1968. Gesellschaftliche Nachwirkungen auf dem Lande. (Kulturlandschaft Schaumburg, Bd. 23.) Göttingen, Wallstein 2020
  95. Gina Fuhrich, Humanisierung oder Rationalisierung? Arbeiter als Akteure im Bundesprogramm „Humanisierung des Arbeitslebens“ bei der VW AG. (Perspektiven der Wirtschaftsgeschichte, Bd. 8.) Stuttgart, Steiner 2020
  96. Birgit Aschmann / Christian Waldhoff (Hrsg.), Die spanische Verfassung von 1978. Entstehung – Praxis – Krise? (Spanische Forschungen der Görresgesellschaft, Bd. 44.) Münster, Aschendorff 2020
  97. Kerstin Brückweh / Clemens Villinger / Kathrin Zöller (Hrsg.), Die lange Geschichte der „Wende“. Geschichtswissenschaft im Dialog. Berlin, Ch. Links 2020
  98. Boris Böhm, Fundstücke. Eine Forschungsbilanz aus Anlass des zwanzigjährigen Bestehens der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein. (Zeitfenster. Beiträge der Stiftung sächsischer Gedenkstätten zur Zeitgeschichte, Bd. 12.) Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2020
  99. Eingegangene Bücher
  100. Eingegangene Bücher
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