Die Abtretbarkeit von Darlehensforderungen durch eine Bank bzw. Sparkasse vor dem Hintergrund des Bankgeheimnisses und der §§ 134 BGB, 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB
Die Abtretung von Forderungen im bankrechtlichen Bereich ist in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung erheblich unter Beschuss geraten und zu einem der meist diskutieren Problembereich im Bankensektor geworden. Zum einen werden immer wieder Angriffe gegen die Sicherheitenbestellung, die im Zusammenhang mit einer Abtretung stehen, geführt. Es sei bloß an die Globalzession als überragend wichtige Kreditsicherheit für den Mittelstand erinnert, deren Überlebensfähigkeit spätestens seit den 1960er Jahren in sehr umfangreichen Diskussionen immer wieder in Zweifel gezogen wird. Im Jahre 2003 ist dann die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken vor dem Hintergrund des Bankgeheimnisses ins Visier der obergerichtlichen Rechtsprechung geraten. So hat das OLG Frankfurt a. M. die Abtretung an einem aus dem Bankgeheimnis abgeleiteten Abtretungsverbot scheitern lassen. Die Entscheidung hat zu einer breiten Erörterung in der Literatur geführt und ist dabei überwiegend auf Ablehnung gestoßen. Mit Urteil vom 27.2.2007 bereitete der BGH der Diskussion dann, zumindest für die Bankpraxis, ein Ende und folgte der in der Literatur vorherrschenden Ansicht, dass der Abtretung das Bankgeheimnis nicht entgegenstehe. In der Folgezeit ist dann die Abtretung von Darlehensforderungen durch öffentlich-rechtlich organisierte Sparkassen im Hinblick auf §§ 134 BGB, 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB in den Mittelpunkt der Erörterung geraten. Auch hier entschied sich der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 27.10.2009 mit einer lapidaren Begründung gegen die Unwirksamkeit der Abtretung.
Im Folgenden soll zunächst untersucht werden, ob die herrschende Ansicht in der Literatur und der Rechtsprechung dem Bankgeheimnis einen zu geringen Wert beimessen. In einem zweiten Schritt werden dann die Besonderheiten der Abtretung durch öffentlich-rechtlich organisierte Sparkassen und hierbei die neue Entscheidung des BGH vom 27.10 2009 beleuchtet.
Artikel in diesem Heft
- Die zur Sicherheit abgetretene Forderung in der Insolvenz des Zedenten
- Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in der Insolvenz von Kleinstgenossenschaften ohne Aufsichtsrat
- Die Abtretbarkeit von Darlehensforderungen durch eine Bank bzw. Sparkasse vor dem Hintergrund des Bankgeheimnisses und der §§ 134 BGB, 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB
- Verfassungsgerichtsbarkeit. BVerfG, Beschluss vom 26.11.2009 – 1 BvR 339/09, Stimmrechtsentscheidung im Insolvenzverfahren
- Verwaltungsgerichtsbarkeit. BVerwG, Urteil vom 28.10.2009 – 8 C 11.09, Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung für Rechtsnachfolger
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 23.4.2009 – IX ZR 19/08, Sicherungszession bei Insolvenz
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 23.4.2009 – IX ZR 65/08, Einziehung und Verwertung von sicherungshalber abgetretenen Forderungen
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 27.10.2009 – XI ZR 225/08, Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 19.11.2009 – IX ZR 9/08, Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten Forderung des Anfechtungsgegners
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 19.11.2009 – IX ZB 261/08, Berichtigung der Kosten bei Einstellungsreife mangels Masse
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 3.12.2009 – IX ZR 189/08, Berufsunfähigkeitsrente im Insolvenzverfahren
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 3.12.2009 – IX ZB 280/08, Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 3.12.2009 – IX ZB 89/09, Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag nach Ablauf der Sperrfrist
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 7.12.2009 – II ZR 229/08, Unternehmensfortführung im Sinne von § 25 Abs. 1 HGB
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 8.12.2009 – XI ZR 181/08, Vorauszahlungsbürgschaft bei Insolvenz des Bauträgers
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 10.12.2009 – IX ZR 128/08, Anfechtbarkeit von Teilzahlungen
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 14.1.2010 – IX ZB 257/09 Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag nach Ablauf der Sperrfrist
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 21.1.2010 – IX ZB 174/09 Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag nach Ablauf der Sperrfrist
- Jan Roth/Jürgen Pfeuffer, Praxishandbuch für Nachlassinsolvenzverfahren
Artikel in diesem Heft
- Die zur Sicherheit abgetretene Forderung in der Insolvenz des Zedenten
- Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in der Insolvenz von Kleinstgenossenschaften ohne Aufsichtsrat
- Die Abtretbarkeit von Darlehensforderungen durch eine Bank bzw. Sparkasse vor dem Hintergrund des Bankgeheimnisses und der §§ 134 BGB, 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB
- Verfassungsgerichtsbarkeit. BVerfG, Beschluss vom 26.11.2009 – 1 BvR 339/09, Stimmrechtsentscheidung im Insolvenzverfahren
- Verwaltungsgerichtsbarkeit. BVerwG, Urteil vom 28.10.2009 – 8 C 11.09, Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung für Rechtsnachfolger
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 23.4.2009 – IX ZR 19/08, Sicherungszession bei Insolvenz
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 23.4.2009 – IX ZR 65/08, Einziehung und Verwertung von sicherungshalber abgetretenen Forderungen
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 27.10.2009 – XI ZR 225/08, Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 19.11.2009 – IX ZR 9/08, Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten Forderung des Anfechtungsgegners
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 19.11.2009 – IX ZB 261/08, Berichtigung der Kosten bei Einstellungsreife mangels Masse
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 3.12.2009 – IX ZR 189/08, Berufsunfähigkeitsrente im Insolvenzverfahren
- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Beschluss vom 3.12.2009 – IX ZB 280/08, Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
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- Zivilgerichtsbarkeit. BGH, Urteil vom 8.12.2009 – XI ZR 181/08, Vorauszahlungsbürgschaft bei Insolvenz des Bauträgers
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