Bücher öffnen Welten für Menschen hinter Gittern
Zusammenfassung
Der Beitrag gibt Einblick in die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Deutschland auf verschiedenen Ebenen: von örtlichen Best-Praxis-Beispielen (z. B. in Berlin, Bremen, Dortmund, Würzburg) über regionale Erfahrungen – schwerpunktmäßig aus langjähriger Praxiserfahrung in Nordrhein-Westfalen und hier mit der Besonderheit der ehemaligen Gefangenenbücherei Münster, die mit dem nationalen Bibliothekspreis als Deutschlands „Bibliothek des Jahres 2007“ ausgezeichnet worden ist – über bundesweite Themen bis zu gewachsener Internationalität auf der Basis langjähriger Integration in die bibliothekarische Fachöffentlichkeit. Dabei wird sowohl auf grundlegende Themen wie Geschichte und Gesetzesgrundlage der Gefangenenbüchereien eingegangen als auch von Praxiserfahrungen auf verschiedenen Zuständigkeitsebenen aus dem vielfältigen Aufgabenspektrum berichtet wie z. B. Bestandsaufbau, Datenverarbeitung, Raumgestaltung, Veranstaltungen, Kooperation mit Stadtbibliotheken. Der Blick in die Zukunft skizziert den Sachstand und die Herausforderung der Digitalisierung für die Entwicklung von Gefangenenbüchereien. Schließlich hält der Traum des Verfassers vom Bücherbaum auf der Gefängnismauer, der international Resonanz gefunden hat, die Vision von Dialog und Toleranz über trennende Mauern hinweg wach und lädt ein, ihn zu teilen.
Abstract
The article gives an insight into library services in correctional facilities in Germany at different levels, ranging from local best practice examples (e.g. Berlin, Bremen, Dortmund, Würzburg), to regional experiences – with a view to long-term experiences in North Rhine-Westphalia and the outstanding former Münster prison library in particular, which won the German national Library Prize “Library of the Year 2007” – to national issues and a growth in internationalization based on long-term integration into the library community. Fundamental issues include the historical development and the legal basis of prison libraries, as well as practical experiences at various levels of responsibility and tasks, such as collection development, data processing, interior design, event management, and cooperation projects with public libraries. The article offers a progress report and points out the challenges of digitalization for the further development of prison libraries. Finally, the author’s idea of a book tree on every prison wall, which has found international resonance, invites readers to share his vision of dialogue and tolerance across the dividing walls.
Vorbemerkung
Dieser Beitrag mag etwas Einblick in die sonst verschlossene Welt von Bibliotheken in Gefängnissen anhand praktischer Beispiele geben. So gilt das Motto „Bücher öffnen Welten“ nicht nur für Gefangene, sondern für alle, die kein Gefängnis von innen kennen als Einblick in diese ihnen bisher fremde Welt. Aus Sicht der Menschen in Haft oder Arrest gilt das Motto „Bücher öffnen Welten“ in besonderer Weise. Sie können durch Bücher sowie audiovisuelle und digitale Medien mit der Welt jenseits des Gefängnisses in Beziehung bleiben und neue Seiten entdecken, die ihnen helfen mögen, die Zeit in Haft sinnvoll zu nutzen und sich nach der Entlassung besser wieder in die Gesellschaft einzufinden.
1 Geschichte der Gefangenenbüchereien als Zeitzeugen[1]
Die Geschichte der Gefangenenbüchereien in Deutschland ist untrennbar verbunden mit der Geschichte des Justizvollzugs und des Bibliothekswesens. Dabei repräsentieren die Gefangenenbüchereien wie Zeitzeugen den jeweiligen Zeitgeist.
Im 19. Jahrhundert haben die Seelsorger die Gefangenenbüchereien betreut, wobei die Buchbestände konfessionell getrennt angeboten wurden. Kriminalliteratur war damals verboten. Das Lesen wurde gezielt gefördert und über die Lektüre gesprochen. Es bestand eine hohe Sensibilität für die Wirkung des Gelesenen auf den Leser.
Bereits 1835 bemerkte der Inspektor des Zentralgefängnisses zu Kaiserslautern – Georg Michael Obermaier – in seiner Anleitung zur vollkommenen Besserung der Verbrecher in den Strafanstalten: „Jede Besserungsanstalt soll mit einer Bibliothek versehen sein. Die Bücher sollen nicht blos religiösen Inhalts, sie sollen vielmehr mitunter unterrichtend, belehrend, bildend, und dem zukünftigen Leben des Büßers, so wie seinem Zustand entsprechend sein“[2].
Seit dem 20. Jahrhundert betreuen i. d. R. Lehrer die Gefangenenbüchereien. So heißt es 1903 in der „Hausordnung für die Zuchthaus-Gefangenen in der Königlichen Strafanstalt zu Münster in Westfalen“ im Kapitel über die Bibliothek: „Aus der Bibliothek wird dem Gefangenen in der Regel einmal wöchentlich durch den Lehrer ein Buch verabreicht“[3]. Im Zusammenhang mit der Leseförderung ist der Beitrag der Lehrer zur Alphabetisierung besonders bemerkenswert[4].
Gelegentlich hat die bibliothekarische Fachöffentlichkeit von außen Einfluss auf das Gefangenenbüchereiwesen genommen. Aber erst seitdem Bibliothekare im Justizvollzug selber angestellt sind, konnte das Gefangenenbüchereiwesen innerhalb des Justizvollzuges fachlich konsequent weiterentwickelt und eigenständig in der Fachöffentlichkeit vertreten werden.
In den meisten Bundesländern wird die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug ohne bibliothekarisches Fachpersonal durchgeführt, so dass ein bibliothekarischer Erfahrungsaustausch kaum möglich ist und nur vereinzelt Informationen zur Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in den anderen Bundesländern vorliegen. Es gibt in Deutschland insgesamt nur in drei von 16 Bundesländern hauptamtlich tätige Bibliotheksfachkräfte für Gefangenenbüchereien: in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Beiträge aus der Fachöffentlichkeit zu diesem Bereich sind selten. Die Bediensteten, die in den Anstalten die Gefangenenbüchereien betreuen, sind oft weitgehend auf sich allein gestellt. Eine regionale bibliothekarische Steuerung fehlt in der Regel. Gelegentlich wird fachliche Beratung von einer Büchereifachstelle oder Stadtbücherei angeboten bzw. vollzuglicherseits in Anspruch genommen[5].
Das Büchereiangebot für die Gefangenen bietet eine Chance zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Gefangenenbüchereien dienen drei Zwecken: der Unterhaltung, der Weiterbildung und der Selbsterfahrung der Gefangenen. Das Lesen von Büchern oder Nutzen anderer Medien erlaubt es dem Gefangenen, sich von seinem Freiheitsentzug abzulenken und eigenen Gedanken oder Gefühlen Raum zu geben. Die Mediennutzung bietet dem Gefangenen eine Chance, sich zu informieren, in speziellen Sachgebieten weiterzubilden, seine Sprachkenntnis zu erweitern und bei bewusstem Umgang mit Medien seine Selbsterfahrung zu vertiefen. So bietet ein benutzerorientiertes Medienangebot Menschen hinter Gittern einen kulturellen Freiraum, der zugleich ein geringes Maß an Intimsphäre gewährt.
2 Gesetzlich verankertes Recht zur Büchereibenutzung für Inhaftierte
Der Strafvollzug in Deutschland liegt seit der Föderalismusreform 2006 in der Verantwortung der einzelnen 16 Bundesländer, die den Vollzug der Untersuchungshaft, des Strafvollzuges, des Jugendvollzuges und des Jugendarrestes nach je eigenen Gesetzen[6] gestalten. An dieser Stelle sei nur kurz Grundsätzliches angemerkt[7].
Nach dem 1977 in Kraft getretenen bundesweiten Strafvollzugsgesetz soll der Gefangene durch die Freiheitsstrafe befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt werden (StVollzG § 2)[8].
Während seiner Haftzeit hat jeder Inhaftierte das Recht, im Rahmen seiner Freizeit eine Bücherei zu benutzen (StVollzG § 67)[9]. Daher gibt es in der Regel in jeder Justizvollzugsanstalt und Jugendarrestanstalt in Deutschland eine Bibliothek. Deren Ausgestaltung und Qualität ist im Gesetz kaum beschrieben.
In den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen (Artikel 28) wird etwas genauer empfohlen: „Jede Anstalt hat eine angemessen ausgestattete Bibliothek einzurichten, die allen Gefangenen zur Verfügung steht. Sie soll über eine Vielfalt von Büchern und sonstigen Medien verfügen, die sowohl für Unterhaltungs- als auch für Bildungszwecke geeignet sind (Art. 28.5). Die Anstaltsbibliothek soll wenn immer möglich in Zusammenarbeit mit öffentlichen Bibliotheken geführt werden (Art. 28.6).“
Um der Sache willen für die betroffenen Menschen wäre es konstruktiv, dass einerseits die Landesverbände der Bibliotheken diese Entwicklung mit aktivem Interesse verfolgen und sich für angemessene Medienangebote für Menschen in Haft und Arrest in den jeweiligen Kommunen engagieren und andererseits die Justizverwaltungen der Länder ihrer Verantwortung hierfür gerecht werden und eine Kooperationsbasis mit der örtlichen Bibliothek aufbauen. Diese beiderseitige Verantwortung für Medienangebote für Menschen in Haft bringt sowohl das 2022 neu erschienene IFLA-UNESCO Manifest für öffentliche Bibliotheken[10] als auch die 2023 neu publizierten IFLA-Richtlinien für Gefängnisbibliotheken[11] zum Ausdruck.
3 Zielgruppenorientierte soziale Bibliotheksarbeit für Menschen in Haft und Arrest
Die Soziale Bibliotheksarbeit richtet sich an Menschen in besonderen Lebenssituationen und an gesellschaftliche Gruppen, die besonderer Hilfe bedürfen. Dazu zählen neben alten Menschen, Krankenhauspatienten, sehbehinderten Menschen auch Menschen in Haft oder Arrest.
Soziale Bibliotheksarbeit versteht sich als Aufgabe der Öffentlichen Bibliotheken, deren Auftrag es ist, allen Bürgern den Zugang zu Informationen und Medien zu gewährleisten und zu sichern[12]. Die UNESCO fasst die Aufgabe der Sozialen Bibliotheksarbeit in einer Empfehlung „über die Teilnahme und Mitwirkung aller Bevölkerungsschichten am kulturellen Leben“[13] zusammen. Allen sozialen Gruppen muss die angemessene Möglichkeit zur Entfaltung und Realisierung ihrer kulturellen Bedürfnisse gewährleistet werden. Daraus ergibt sich die außerordentlich wichtige kulturpolitische Aufgabe der Sozialen Bibliotheksarbeit.
Nur durch spezielle Formen Öffentlicher Bibliotheken für besondere Benutzergruppen wie u. a. Blinden-, Gefangenen- und Patientenbibliotheken kann der Auftrag des Öffentlichen Bibliothekswesens erfüllt werden, allen Menschen der Gesellschaft Zugang zu Medien und Informationen zu gewährleisten. Die menschen- und sachgerechte Bearbeitung dieses Auftrags bleibt eine dauernde Herausforderung und Verantwortung gemäß den wechselnden Zeichen der Zeit. Zu deren Erfüllung bedarf es qualifizierter Fachkräfte, gesellschaftlicher Mitverantwortung und politischer wie wirtschaftlicher Unterstützung.
Grundsätzlich ist ernüchternd festzustellen, dass zur Bibliotheksarbeit im Justizvollzug nur in Ausnahmefällen eine solide finanzielle und personelle Basis existiert, in der Regel jedoch kaum Etat für die materielle Ausstattung der Bibliotheken in den Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten bereitgestellt wird und das zuständige Personal zeitlich, strukturell und kollegial wenig Unterstützung erfährt. Diesbezüglich besteht nach wie vor erheblicher Entwicklungsbedarf.
Welch beachtliche Bedeutung eine Bibliothek im Strafvollzug gleichwohl hat, spiegelt die rege Benutzerquote von benutzerorientiert gestalteten Gefangenenbibliotheken wider. So belegt eine Leserumfrage in der JVA Münster, dass über 80 bis 90 Prozent der Inhaftierten das Bibliotheksangebot der 2007 ausgezeichneten Bibliothek bis zu deren Auslagerung 2016 regelmäßig genutzt haben. Im Jugendarrest nutzen nahezu alle Arrestanten das Büchereiangebot! Mit einer Benutzerquote von nahezu 100 Prozent gehören die unscheinbaren, kleinen Bibliotheken in den Jugendarrestanstalten zu den meinst genutzten Bibliotheken überhaupt. Sie erreichen eine Zielgruppe, die bislang den Weg zur kommunalen Bibliothek nicht gefunden hat. Die hier geleistete Leseförderung ist bemerkenswert. Sowohl die Justizeinrichtungen als auch die örtlichen Bibliotheken sollten erfinderisch werden, um bei diesen jungen Menschen Interesse zu wecken, künftig die Angebote der Stadtbibliotheken zu nutzen.
Seit der Schließung des Deutschen Bibliotheksinstituts und damit der Auflösung der Kommission für besondere Benutzergruppen 1999 ist die soziale Bibliotheksarbeit viele Jahre kaum noch Thema in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit und weitgehend wenigen engagierten Einzelkämpfern überlassen gewesen. Außerdem zwingen die Ressourcenknappheiten Stadtbibliotheken zunehmend zum Kampf um die nötigsten eigenen Mittel, so dass deren Potential zur Kooperation mit speziellen Benutzergruppen immer mehr eingeschränkt worden ist. Unter diesen Zeitzeichen ist jede Einrichtung bereits froh um die Erhaltung des Status Quo. Bei den starken Flüchtlingsbewegungen wie 2015 waren die Bibliotheken wichtige Anlaufstellen; dadurch wurde die Bibliotheksarbeit für besondere Benutzergruppen wieder stärker wahrgenommen und bewusster entwickelt.
Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) sagt in einer Stellungnahme vom 22.05.2019[14]: „Bibliotheken sind Orte gelebter Demokratie: Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet die verfassungsrechtliche Grundlage bibliothekarischer Praxis. Indem sie die informationelle Grundversorgung aller Bürger*innen mit ihrem überparteilichen und qualitätsgeprüften Medien-und Informationsangebot fördern, übernehmen Bibliotheken als besucherstärkste Bildungs- und Kultureinrichtungen eine zentrale demokratische und gesellschaftspolitische Funktion.“ Sie fördern die Teilhabe an unserer demokratischen Gesellschaft außerdem durch Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz gegen „Fake News“, als „nichtkommerzielle Orte für alle Bürger*innen“, als „Garanten für Informationsfreiheit“. Bibliotheken sind auch Orte der Begegnung und begleiten den digitalen Wandel der Gesellschaft. Diesen Herausforderungen stellen sich auch die Bibliotheken für besondere Benutzergruppen.
Die Sektion 8 des Deutschen Bibliotheksverbandes vertritt Einrichtungen spezieller Benutzergruppen wie Gefangenenbibliotheken sowie Blindenhörbüchereien, Patientenbibliotheken und Bibliotheken in Seniorenheimen[15].
Beim Internationalen Bibliotheksverband (IFLA) engagiert sich die Sektion Library Services to People with Special Needs (LSN) für diese Zielgruppen[16].
Das IFLA-UNESCO Manifest für öffentliche Bibliotheken bringt deren Mitverantwortung für Medienangebote für Menschen in Haft zum Ausdruck. Darin heißt es: „Die Dienstleistungen der öffentlichen Bibliothek basieren auf der Grundlage des gleichberechtigten Zugangs für alle, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Sprache, sozialem Status oder sonstigen Merkmalen. Für Nutzer*innen, die aus irgendeinem Grund die regulären Dienstleistungen und Medien nicht nutzen können, müssen diese bedarfsgerecht bereitgestellt werden, zum Beispiel für Menschen im Gefängnis.“[17]
4 Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Deutschland
4.1 Zuständigkeit der 16 Bundesländer
Für den Strafvollzug sind in der Bundesrepublik Deutschland die einzelnen Bundesländer zuständig. Rund 72.400 Menschen – darunter rund 68.000 Männer, 4.400 Frauen und 2.800 Insassen im Jugendvollzug – sind laut Statistischem Bundesamt vom Juni 2022 – in 172 Justizvollzugsanstalten[18] in Deutschland inhaftiert. In der Regel gibt es in jeder deutschen Justizvollzugsanstalt eine Bücherei. Die alltägliche Büchereiarbeit wird hier meist von Gefangenen in Kontakt mit einem als Nebentätigkeit hierfür zuständigen Bediensteten geleistet. Bundesweit gibt es nur vier hauptamtlich angestellte Bibliotheksfachkräfte, welche sich um die Belange der Gefangenenbüchereien kümmern: in Bremen und Hamburg sowie (je eine Fachstelle bei der JVA Köln und JVA Münster) in Nordrhein-Westfalen.
Zu Dienstbesprechungen für die Büchereibediensteten der einzelnen Anstalten liegen keine Informationen aus allen Bundesländern vor, so dass hierzu nichts allgemein Gültiges gesagt werden kann. Nach vorliegenden Rückmeldungen schätze ich die Situation so ein, dass je Bundesland nur vereinzelt und meist unregelmäßig solche landesweiten Besprechungen durchgeführt werden. Dazu konnte 2014 z. B. in Bayern angeregt werden. In Rheinland-Pfalz finden Dienstbesprechungen für Büchereibedienstete auf Initiative des Justizministeriums seit etwa 10 Jahren, in Nordreih-Westfalen seit über 30 Jahren statt.
Bundesweite Fortbildungen zur Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Deutschland gibt es erst seit 2010. Damals ergriff nach dem Vorbild einer Konferenz in Argentinien 2009 der Förderverein Gefangenenbüchereien e.V. die Initiative zur ersten bundesweiten Fortbildung für Büchereibedienstete des Justizvollzuges auf der Frankfurter Buchmesse 2010 mit dem Gastland Argentinien. Seither wurden bundesweite Fortbildungen zum Gefangenenbüchereiwesen auf Initiative des Fördervereins Gefangenbüchereien e.V. in Kooperation mit den Buchmessen fünfmal angeboten: 2010 in Frankfurt sowie 2013, 2016, 2019 und 2023 in Leipzig.
Best-Practice-Beispiele ausgezeichneter Gefangenenbüchereien in verschiedenen Bundeländern können hier nur anhand einiger ausgewählter Beispiele erwähnt und nicht ausführlich einzeln beschrieben werden: Die moderne Bibliothek in der erst 2013 eröffneten JVA Heidering in Berlin ist die erste Gefangenenbibliothek in Deutschland mit einem RFID-Selbstverbuchungssystem; die Bücherei der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg wurde als „Arrestantenbücherei des Jahres 2016“ ausgezeichnet und sticht besonders durch ihre Veranstaltungen mit bekannten Persönlichkeiten aus Berlin hervor. Als „Gefangenenbüchereien des Jahres 2016“ wurden durch den Förderverein Gefangenenbüchereien 2017 die Büchereien in den Justizvollzugsanstalten Dortmund (Platz 1), Celle, Hohenleuben und Würzburg (Platz 2) ausgezeichnet. Die Gefangenenbücherei Münster als Deutschlands ehemaliger „Bibliothek des Jahres 2007“ wird am Ende des Kapitels über Nordrhein-Westfalen noch näher beschrieben. 2017 wurde die Bibliothek der JVA Bremen-Oslebshausen von der VGH-Stiftung ausgezeichnet (s. 4.2.3, Ebene III).

Deutschland: drei Bundesläner mit hauptamtlichen Biblliiotheksfachkräften im Justizvollzug, Grafik: Stefanie Gärtner, 2013.

Bücherei der JVA Dortmund, 2017. © Foto: Gerhard Peschers.

Bücherei JVA Bremen-Oslebshausen, 2019. © Foto: Andreas Gebauer.

Bücherei JVA Würzburg, 2016. © Foto: Arnd Bartel.
4.2 Praxis im Alltag auf drei Ebenen
In der Praxis werden drei Zuständigkeitsbereiche unterschieden:
Gefangene leisten praktische Büchereiarbeit vor Ort (I. Ebene),
Bedienstete verschiedener Berufe betreuen die Bücherei der jeweiligen Anstalt (II. Ebene) und
Bibliotheksfachkräfte koordinieren in drei Bundesländern das Gefangenenbüchereiwesen (III. Ebene).
4.2.1 I. Ebene: Büchereiarbeiter in den Gefangenenbüchereien
Die in den Gefangenenbüchereien tätigen Inhaftierten – so genannte Büchereiarbeiter – verwalten die Medien mittels der ihnen begrenzt zugänglichen Informationstechnik zu Bestandsaufbau, Inventarisierung, Katalogisierung, Erschließung, Ausleihe sowie Statistik.
Sie können den Computer in der Bücherei in der Regel ausschließlich ein- oder ausschalten und haben nur Zugang zum Büchereiprogramm. Darin bearbeiten sie sowohl die Daten der einzelnen Medien als auch die der Entleiher. In einigen Büchereien steht ergänzend ein Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung, um z. B. Bestellvorschläge aufzulisten, bei Buchausstellungen zu aktuellen Themen Hinweisschilder zu erstellen oder andere ergänzende Dokumente zur Büchereiarbeit zu erstellen.
Die Büchereiarbeiter organisieren die Ausleihe in Absprache mit dem Büchereibediensteten: In der Regel wird im offenen Vollzug Freihandausleihe, im geschlossenen Vollzug Magazinausleihe durchgeführt. Soweit möglich sollte in allen Anstalten Freihandausleihe praktiziert werden.
Die Magazinausleihe erfordert von den Gefangenen schriftliche Anträge auf Bereitstellung der gewünschten Medien. Überwiegend können sie zur Auswahl auf ihren Abteilungen einen Büchereikatalog mit Kurzbesprechungen zu den einzelnen Titeln nutzen – meist in Form eines relativ umfangreichen Ordners mit mehreren hundert ausgedruckten Seiten. Wann wird die Zeit reif sein, dass diese Praxis durch effektivere digitale Katalogrecherche auf vollzuglich geeigneter Hardware ersetzt werden kann?
Die Büchereiarbeiter pflegen die Medien, reparieren sie bei Bedarf oder bereiten Schadensmeldungen vor. Die Medien unterliegen einem hohen Verschleiß. Sowohl sorgfältiger Umgang mit den Medien als auch Schadensersatz muss eingefordert werden, um Fahrlässigkeit entgegen zu wirken.
Die Büchereiarbeiter wirken bei Leserwerbung und Ermittlung von Benutzerinteressen mit: vor allem durch Mund-zu-Mund-Propaganda und durch Vorschläge zu Neuanschaffungen und Entwicklungen in der Bücherei. Sie sorgen zudem für die nötige Raumpflege.
4.2.2 II. Ebene: Büchereibedienstete der Anstalten des Justizvollzuges und Jugendarrests
Die Büchereibediensteten – auch Büchereibetreuerinnen und Büchereibetreuer genannt – koordinieren alle Büchereiangelegenheiten in der Anstalt in Kooperation mit der Anstaltsleitung, der Verwaltung, dem allgemeinen Vollzugsdienst und den Fachdiensten (Sozialarbeiter, Pädagogen, Psychologen, Mediziner, Seelsorger).
Die Büchereibediensteten in den einzelnen Anstalten wählen die in der Bücherei tätigen Gefangenen aus, führen sie in die Arbeit ein und betreuen sie. Es ist oft schwierig, geeignete Gefangene für die Büchereiarbeit zu finden. Diese Problematik ist im Jugendvollzug und in Anstalten mit kurzer Verweildauer und entsprechend hoher Fluktuation besonders groß, so dass die Qualität der Büchereiarbeit je nach der aktuellen Kompetenz und Zuverlässigkeit der Insassen schwankt. Feste Regeln und fachliche Standards sollen dem entgegenwirken.
Die Büchereibediensteten bestimmen die Rahmenbedingungen der Büchereibenutzung und Büchereiarbeit mit. So sind sie allein zugangsberechtigt und entscheidungsbefugt in Bezug auf die Festsetzung der Vorgaben zur Medienverwaltung in der Bibliothekssoftware, wie z. B. Ausleihfristen je Sachgebiet, die Anzahl entleihbarer Medien, Sperrfristen, Hardwareeinstellungen und Aussonderung von Medien.
Die Büchereibediensteten verantworten die Aussonderung, Neuanschaffung und die Inventarisierung der Medien. Die in der Bücherei tätigen Inhaftierten können diesbezüglich Vorschläge machen.
Die Büchereibediensteten beschaffen die notwendigen Arbeitsmaterialien. Sie kooperieren in einigen Bundesländern auch mit der zuständigen Bibliotheksfachkraft. Diese kann die Anliegen der Anstalt direkt unterstützen oder zwischen den Anstalten koordinieren oder zu anderen Einrichtungen wie Stadtbüchereien vermitteln.
4.2.3 III. Ebene: Bibliotheksfachkräfte koordinieren die Praxis des Bibliothekswesens im Justizvollzug
4.2.3.1 Bibliotheksarbeit in Bremens Justizvollzug in Kooperation mit der Stadtbibliothek[19]
Die Stadtbibliothek Bremen engagiert sich seit 1974 in der JVA Bremen. Das Angebot der Stadtbibliothek Bremen in Kooperation mit der JVA Bremen besteht aus einer zentralen Bibliothek mit 7.500 Medieneinheiten, sowie mehreren dezentralen Medienangeboten; diese befinden sich in der separaten U-Haft, im Frauenstrafvollzug, im Bereich für jugendliche Inhaftierte und in der JVA in Bremerhaven für Kurzstrafen. Seit 2017 werden auch über 1.500 DVDs angeboten und laufend aktualisiert.
Die Stadtbibliothek Bremen betreibt die zentrale Bibliothek am Standort Oslebshausen mit 19 Wochenstunden durch qualifiziertes Fachpersonal plus zwei 450-Euro-Kräften mit ehemalig Bediensteten der JVA. Sämtliche Personalkosten, inklusive aller Overheadkosten und Personalentwicklungsaufwand trägt die Stadtbibliothek. Die Arbeit vor Ort wird durch eingearbeitete Inhaftierte unterstützt, die von der JVA bezahlt werden. Insgesamt werden drei Stellen für Insassen für die Bibliothek und eine Stelle für den Frauenstrafvollzug benötigt. Die Aufsicht obliegt dem Fachpersonal der Stadtbibliothek, die Auswahl bei der Stellenbesetzung erfolgt auf Empfehlung der JVA. Damit werden vier qualitätsvolle und nachgefragte Arbeitsplätze für den Strafvollzug angeboten. Der Rahmen der Zusammenarbeit wurde 2011 in der Vereinbarung über den Betrieb einer Bibliothek im Strafvollzug zwischen der Justizvollzugsanstalt Bremen und der Stadtbibliothek Bremen geregelt und ist getragen vom gegenseitigen Wunsch nach kontinuierlicher und enger Kooperation.
2017 ist die Bibliothek mit dem Bibliothekspreis der VGH-Stiftung und einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro ausgezeichnet worden. Das Geld wurde in die Renovierung des Mobiliars und der Räumlichkeiten gesteckt.
4.2.3.2 Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Hamburg – Die Abteilung Justizanstaltsbüchereien (JAB) der Bücherhallen Hamburg[20]
In der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es derzeit sechs Justizvollzugsanstalten (JVA) mit insgesamt ca. 2.600 Haftplätzen. In jeder JVA steht den Häftlingen eine Bücherei zur Verfügung (Gesamtbestand: ca. 18.000 Medien). Hierfür ist bereits seit 1968 die Fachstelle der Bücherhallen Hamburg, Abteilung Justizanstaltsbüchereien (JAB) zuständig.
Als zentrale Servicestelle betreut die JAB-Abteilung derzeit sechs Anstaltsbüchereien in den sechs JVAs mit 1,5 Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI). Die JAB-Mitarbeiter sind für die Entwicklung und Aktualisierung, sowie die ausleihfertige Aufbereitung, Erschließung und Katalogisierung des Medienbestands in den einzelnen Anstaltsbüchereien zuständig. Die Verbuchung in den Büchereien vor Ort geschieht manuell auf Buchkarten. Da die Anstaltsbüchereien keinen Internetzugang haben dürfen, befinden sich dort keine elektronischen Kataloge mit EDV-gestütztem Verbuchungsmodul.
4.2.3.3 Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen – koordiniert durch zwei Fachstellen Bibliothekswesen im Justizvollzug – Geschichte und Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach dem 1986 erschienenen Gutachten des Deutschen Bibliotheksinstituts (DBI) über soziale Bibliotheksarbeit sowie speziell „Bibliotheksarbeit in Justizvollzugsanstalten“[21] zwei Bibliothekarsstellen im Justizvollzug geschaffen. Diese wurden 1986 für das Rheinland in Köln und 1988 für Westfalen-Lippe in Hamm bei den beiden Justizvollzugsämtern besetzt. Daraufhin wurden Bedienstete der einzelnen 37 Justizvollzugsanstalten als Büchereibetreuer eingesetzt, Richtlinien zur Büchereiarbeit in den Anstalten erlassen, Bibliotheksentwicklungspläne erarbeitet und sukzessive die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug weiterentwickelt. Seit 1992 lag ein Schwerpunkt auf der Integration in die Fachöffentlichkeit – z. B. durch die Mitgliedschaft der Bibliotheksfachstellen im Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen (VBNW), in der Sektion 8 des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) und in den letzten Jahren im Kontakt mit dem internationalen Bibliotheksverband (IFLA). 1998 konnte standardgemäße Informationstechnik zur bibliothekarischen Datenverarbeitung eingeführt und diese 2014–2023 professionell erneuert sowie 2023 auf neuesten Stand gebracht werden. Mehrfach wurde Initiative ergriffen für neue Büchereiräume bei Neubaumaßnahmen und Renovierungen[22]. 1994 wurden CDs, 2004 DVDs eingeführt und seither das Angebot an audiovisuellen Medien ausgebaut und standardisiert. Entsprechend der wachsenden Klientel fremdsprachiger Insassen wurde in den Gefangenenbüchereien das Angebot fremdsprachiger Literatur erweitert. Die Wechselbeziehung zwischen der Fachstelle Gefangenenbüchereiwesen und der Gefangenenbücherei der JVA Münster 2003–2016 war die Grundlage für die Auszeichnung der Gefangenenbücherei Münster mit dem Deutschen Bibliothekspreis 2007[23].
Aufgaben der Bibliothekare
Die Bibliothekare koordinieren die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in NRW arbeitsteilig für das Rheinland von der JVA Köln und für Westfalen-Lippe von der JVA Münster aus.
Die Bibliothekare haben gemäß den 2019 erlassenen Richtlinien im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Fortentwicklung der Bibliotheksarbeit im Justizvollzug,
Mitwirkung bei der Planung und Einrichtung neuer Bibliotheksräume,
Mitwirkung bei der Fachaufsicht durch fachliche Voten,
Mitwirkung bei der Qualitätssicherung,
Mitwirkung bei dem fachbezogenen Controlling,
bibliothekarische Kontakt-und Öffentlichkeitsarbeit,
bibliothekarische Anleitung der zur Bibliotheksbetreuung eingesetzten Bediensteten,
Unterstützung bei der Integration der Bibliotheksarbeit in den vollzuglichen Alltag und bei der Förderung des Interesses der Gefangenen an Unterhaltung, Bildung und Selbsterfahrung,
Empfehlungen für die zu beschaffenden Medien,
Mitwirkung bei der Beschaffung fremdsprachiger Literatur,
Unterstützung bei Bestandsaufbau, Auswahl von Buchspenden, Aussonderungen, Bibliotheksrevisionen sowie Beschaffung von Materialien,
Unterstützung bei der Bestandserschließung, Katalogisierung, Präsentation und Ausleihorganisation,
Mitwirkung bei der Fortbildung der Bibliotheksbediensteten,
Durchführung fachbezogener Dienstbesprechungen,
Koordination der bibliothekarischen Datenverarbeitung.
![Abb. 5: Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. © Justiz NRW.Aus: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizvollzugsdirektion/statistik_und_forschung/zahlen_daten_und_fakten/index.php [Zugriff: 10.09.2020].](/document/doi/10.1515/bd-2023-0036/asset/graphic/j_bd-2023-0036_fig_005.jpg)
Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. © Justiz NRW.[24]
5 Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste der 16 Bundesländer in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen sind in 36 selbstständigen Justizvollzugsanstalten mit 5 angeschlossenen Zweiganstalten und 21 Außenstellen bzw. Hafthäusern, rund 18.900 Haftplätzen, davon: rund 17.600 Plätze im Männervollzug, rund 1.300 Plätze im Frauenvollzug, rund 4.200 Plätze im offenen Vollzug – durchschnittlich rund 16.000 Menschen inhaftiert. Außerdem gibt es fünf Jugendarrestanstalten mit 237 Plätzen, davon 27 für weibliche Jugendliche“[25]. Der Anteil der Gefangenen ausländischer Staatsangehörigkeit aus über 100 Herkunftsländern machte 2019 rund 37 Prozent der Gesamtbelegung aus. Der Anteil der Frauen liegt bei etwa 6 Prozent der Gesamtbelegung, 7 Prozent sind im Jugendvollzug, 19 Prozent in Untersuchungshaft, 72 Prozent als Erwachsene in Strafhaft[26].
Die Bibliotheksangebote sind in den Gesetzen für die jeweilige Vollzugsform verankert – z. B. im Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW), Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG NRW), Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG NRW) und Jugendarrestvollzugsgesetz (JAVollzG NRW). Die Integration der Bibliotheken in den Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten in das 2022 in Kraft getretene Kulturgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankert diese als Teil der Kultur des Landes.[27]
Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen[28] war 1970 bis 2007 vom Justizministerium über das Landesjustizvollzugsamt zu den Justizvollzugsanstalten dreistufig gegliedert. 2008 wurde die mittlere Ebene – das Landesjustizvollzugsamt – aufgelöst und die Zweistufigkeit des Justizvollzuges in NRW wieder eingeführt. Die Fachstellen Gefangenenbüchereiwesen in Köln und Münster wurden nun dem Justizministerium als Fachaufsicht zugeordnet.
Die Büchereiarbeit im Justizvollzug in NRW orientiert sich an der Entwicklung des Öffentlichen Bibliothekswesens und integriert diese nach Möglichkeit in die Rahmenbedingungen des Justizvollzuges.
April 2019 traten die „Richtlinien zur Bibliotheksarbeit im Justizvollzug und Jugendarrest in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft. Sie beschreiben, wie die Bibliotheksarbeit auf den jeweiligen Ebenen zwischen dem Ministerium der Justiz, den beiden regionalen Bibliotheksfachstellen und den Bibliotheksbediensteten in den 41 Anstalten organisiert ist.
In Zusammenhang mit der Endredaktion und dem Inkrafttreten der Richtlinien wurden erstmals Dienstbesprechungen mit den Büchereibediensteten aller Anstalten im Ministerium der Justiz durchgeführt. Dadurch erfuhr das zuständige Fachreferat mehr von der Alltagspraxis der Bibliotheksangebote in den verschiedenen Anstalten. Bisher waren solche Dienstbesprechungen von den Bibliotheksfachkräften der Fachstellen organisiert und gelegentlich dezentral in kleinen Gruppen angeboten worden.
Die Verteilung der Haushaltsmittel des Landes im Umfang von insgesamt rund 200.000 Euro pro Jahr erfolgte bis 2016 in Absprache zwischen dem Haushaltsreferat des Ministeriums der Justiz NRW und den beiden Fachstellen für das Gefangenenbibliothekswesen. 2017 wurde durch das Ministerium für Justiz die Finanzverantwortung dezentral weiter auf die Anstalten übertragen und auf Vorgaben zum Büchereietat nach Abstimmung mit den Fachstellen für das Gefangenenbüchereiwesen verzichtet. Seither sind die Anstalten selbst verantwortlich, welchen Etat die jeweilige Bibliothek zur Verfügung hat[29].
In den 36 Vollzugsanstalten, 5 Zweiganstalten und 5 Jugendarrestanstalten in Nordrhein-Westfalen bestehen rund 50 anstaltsinterne Bibliotheken von 1.000 bis 12.000 Medieneinheiten mit einem Gesamtbestand von ca. 240.000 Medieneinheiten.
Der Medienbestand der einzelnen Bibliotheken besteht je nach Größe der Anstalt und Bibliothek mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus Unterhaltungsliteratur, Sachliteratur, fremdsprachiger Literatur, audiovisuellen Medien und Zeitungen oder Zeitschriften. 2019 wurde verstärkt leicht lesbare Literatur eingeführt.
Die Gefangenenbüchereien sind Teil des Freizeitangebotes der jeweiligen Anstalt und dienen der Unterhaltung, individuellen Weiterbildung und persönlichen Selbsterfahrung der Inhaftierten. Mit Hilfe der Bibliotheken sollen die Gefangenen zum Lesen und kreativen Umgang mit Medien sowie zur späteren Nutzung der Öffentlichen Bibliotheken animiert werden.
Die Bibliotheken im Justizvollzug und Jugendarrest gehören zu den Sonderformen der Öffentlichen Bibliotheken und gewährleisten die Grundversorgung mit Medien für Menschen in Haft oder Arrest. Die Verwaltung der Bibliotheken erfolgt nach einheitlichen Regeln entsprechend der Praxis des Öffentlichen Bibliothekswesens unter anderem mittels einer einheitlichen Bibliothekssoftware.
2014–2019 wurde die professionelle Bibliothekssoftware BibliothecaPlus von OCLC[30] landesweit eingeführt. Nachdem Pilotanstalten die Software erprobt und ein Administratorenteam alle erforderlichen Sicherheitseinstellungen vorgenommen hatte, wurden alle anderen 30 Anstalten mit der neuen Software und aktueller Hardware ausgestattet. Die Daten der ehemaligen Medienverwaltung wurden ins neue Programm konvertiert. Die Büchereiarbeiter und Büchereibediensteten erhielten Handbücher zur Anwendung des Programms und wurden darin geschult. Das Administratoren-Team trifft sich seither jährlich zu einem Workshop, um die IT-Erneuerung gemeinsam fortzusetzen, indem es selber über Neuerungen der Softwareentwicklung unterrichtet wird. 2023 wird die Hard- und Software landesweit in allen Bibliotheken der Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten erneuert.
2020–2023 wird ein Zentralkatalog aller Medienbestände der einzelnen rund 50 Bibliotheken eingeführt, der im Intranet von allen Bediensteten des Justizvollzuges landesweit recherchiert werden kann. So entstehen neue Kooperationsmöglichkeiten und kann ein gezielter Austausch von Medien unter den Anstalten landesweit erfolgen[31].
Seit 1994 wurden in Westfalen-Lippe über 20 Büchereiräume in den Justizvollzugseinrichtungen erneuert – teils renoviert, teils gänzlich neu eingerichtet in Neubauten[32]. Dabei hat sich die Kooperation mit Architekten bewährt.
Das Architekturbüro Bolles+Wilson hat mit dem Raumentwurf für die Gefangenenbücherei Münster maßgeblich zu deren Erneuerung und späteren Auszeichnung sowie einer gesteigerten Benutzung beigetragen[33]. In zwei Seminaren zum Entwurf von Raumplänen für Gefangenenbüchereien an der muenster school of architecture auf Initiative von Frau Prof. Julia Bolles-Wilson wurden 2008 für 12 Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Bibliotheksräume geplant und in den kommenden Jahren sieben hiervon (ca. 60 Prozent) realisiert. Die Bibliothek der JVA Dortmund wurde nach einem bundesweiten Wettbewerb für Gefangenenbibliotheken vom Förderverein Gefangenenbüchereien e.V. als „Gefangenenbücherei des Jahres 2016“ ausgezeichnet.
Zwei weitere Büchereiräume wurden auf der Basis von Architekturstudenten realisiert und zwei auf der Basis von Entwürfen durch einen Innenarchitekten der Einkaufszentrale für Bibliotheken (ekz).
Die Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken in Justizvollzugseinrichtungen und Stadtbibliotheken wird vom Ministerkomitee des Europarats, von der IFLA und der UNESCO empfohlen[34]. In Nordrhein-Westfalen sowie bundesweit ist dies jedoch die Ausnahme und nicht die Regel.
In Gelsenkirchen hat die Stadtbibliothek seit über 40 Jahren mit der nahegelegenen Sozialtherapeutischen Anstalt zusammengearbeitet. Früher kamen Bibliotheksbedienstete der Stadtbibliothek in die Anstalt, um Bücher auszuleihen. Später wurde ein kleiner Buchbestand vor Ort eingerichtet; seither ging ein geeigneter Insasse gelegentlich zur Stadtbibliothek, um gewünschte Medien für einzelne Insassen auszuleihen. 2020 wurde die Kooperation beendet, als die Anstalt nach Bochum verlegt wurde. Dort wurde der Kontakt zur Stadtbibliothek aufgenommen und auf drei Vollzugseinrichtungen im Stadtgebiet erweitert[35].
Bei einer Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft der Großstadtbibliotheken des Landes wurde 2018 zu Lesungen beiderseits der Gefängnismauern angeregt. Die Realisierung erweist sich durch ein aufwendiges Verfahren für Projektanträge als umständlich, so dass bislang nur vereinzelte Initiativen realisiert wurden, z. B. 2018 in Gelsenkirchen mit dem Bestsellerautor Sebastian Fitzek.
Die Kulturstiftung des Bundes lud Oktober 2019 überregional zu einem sog. Hochdrei Workshop unter dem Motto „Kooperation verändert“ ein, welcher in der JVA Münster begann und nach zwei weiteren Stationen in der Stadtbücherei Münster abgeschlossen wurde. Hier wurden aus anderen Bundesländern einige praktische Beispiele zur Kooperation vorgestellt und dazu weiter angeregt. Auch bundesweit ist hier noch viel Entwicklungsbedarf.
2022 war die kommissarische Leiterin der Stadtbibliothek Bielefeld zu Gast bei der Leiterin der JVA Bielefeld-Senne. Hier wird gemeinsam ein Treffpunkt Bibliothek im Außenbereich des Haupthauses dieser Anstalt des Offenen Vollzuges geplant. Seit Jahren hat die Stadtbibliothek einen Insassen für eine einfache Tätigkeit beschäftigt und so einen Arbeitsplatz in Kooperation mit der Anstalt ermöglicht.
Bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Klein- und Mittelstädte in Westfalen des vbnw (Verband der Bibliotheken in NRW) AG der Klein- und Mittelstadtbibliotheken in Westfalen am 7. November in der Dörte-Hilleke-Bücherei in Menden brachte der Bibliothekar der Fachstelle Bibliotheksarbeit im Justizvollzug bei der JVA Münster ein Statement ein, bei dem u. a. das IFLA-UNESCO Manifest für öffentliche Bibliotheken und die neuen IFLA-Richtlinien für Gefängnisbibliotheken vorgestellt wurden. Daraufhin hat der Vorstand des Landesverbandes der Bibliotheken NRW den Impuls der Arbeitsgemeinschaft vom Austausch in Menden aufgegriffen, beim Justizministerium das Interesse anzumelden, dass junge Menschen im Arrest angesichts von deren vielfach erstmaligem Erleben einer Bücherei und der Bedeutung des Lesens nach dem Arrest auf die Nutzungsmöglichkeit ihrer je örtlichen Gemeinde- oder Stadtbücherei hingewiesen werden, ihnen deren Adresse mitgeteilt wird und sie dererseits dort willkommen sind.
Die bibliothekarische Öffentlichkeitsarbeit gehört wesentlich mit zur Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen – verankert durch die Mitgliedschaft im Landesverband der Bibliotheken sowie dadurch verbunden mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) und dem internationalen Bibliotheksverband (IFLA). So wird deutlich, dass die Bibliotheken in den Justizvollzugseinrichtungen Teil des Öffentlichen Bibliothekswesens sind und für die Medienangebote für Menschen in Haft und Arrest eine beiderseitige Verantwortung besteht. Es wäre aus Mitverantwortung von bibliothekarischer Seite wünschenswert und für die Entwicklung fachgemäßer Bibliotheksangebote in den Justizvollzugseinrichtungen notwendig, wenn seitens der Stadtbibliotheken und Landesverbände gezielter die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen gefunden würde – zumal auf Zukunft hin für mögliche Online-Verbünde für den Zugang zu digitalen Medien und der Teilnahme an gesellschaftlichen Themen für Menschen in Haft. Seit seiner Gründung 2006 hat der Förderverein Gefangenenbüchereien vielfach zur Sensibilisierung und Kooperation in der Öffentlichkeit beigetragen – z. B. durch Fachkongresse und Publikationen[36].
Das Angebot von Veranstaltungen wie Autorenlesungen bietet Menschen in Haft einerseits eine Gelegenheit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ermöglicht Begegnung nicht nur mit Literatur, sondern auch mit den Verfassern von Literatur[37].
Andererseits sensibilisieren Besprechungen mit bibliothekarischen Fachleuten von Stadtbibliotheken oder Bibliotheksverbänden im Justizvollzug für die Lebenswirklichkeit unter den Rahmenbedingungen des Freiheitsentzugs.
Neben solchen einmaligen Events gibt es gelegentlich auch kontinuierliche Angebote von Literaturgruppen oder Schreibwerkstätten. So hat eine Märchenerzählerin über viele Jahre regelmäßig die JVA Münster aufgesucht und Inhaftierten Märchen erzählt. Aus einer Literaturgruppe in der JVA Werl gingen Texte hervor, die Ende 2020 in einer Publikation herausgegeben wurden[38].

The Prison Library of Münster 2007, Flyer for „Best IFLA 2012 Poster Session“. © Foto: Michael Bönte, 2007.
Ein besonders freudige wie tragische Geschichte ist die der Gefangenenbücherei der JVA Münster. Sie sei hier nur kurz benannt; ausführliche Informationen können diversen Publikationen von 2007, 2013, 2017 und 2019 entnommen werden[39].
Die JVA Münster entstand 1853 als Panoptikum jenseits des ehemaligen Befestigungsrings um die Altstadt; sie ist die älteste Anstalt in Nordrhein-Westfalen. Deren wechselvolle Geschichte dokumentiert dunkle und helle Kapitel der deutschen Geschichte. Die Bücherei als eine Zeitzeugin im Kleinen spiegelt diese Geschichte in den oben genannten Phasen zur Geschichte der Gefangenenbücherei wider: Leitung durch Seelsorger im 19. Jahrhundert, durch Lehrer im 20. Jahrhundert bis in die 1990er Jahre, durch Bedienstete des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes und der Verwaltung bis 2003, von 2003 bis 2019 durch die Bibliotheksfachkraft der Fachstelle Gefangenenbüchereiwesen, seither wieder durch den Allgemeinen Vollzugsdienst.
Um 1900 wurde diskutiert und schließlich erlaubt, moderne Autoren wie Goethe und Schiller zur Lektüre für Gefangene zuzulassen. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Literaturangebot durch dessen Ideologie bestimmt. Nach Ende des zweiten Weltkriegs wurde nationalsozialistische Literatur aus den Büchereien entfernt und die Bestände mit neuen Büchern aufgebaut. In den 1970er Jahren rang man sich in Stadtbibliotheken und Gefangenenbüchereien durch, erotische Literatur in den Bestand aufzunehmen. In den 1980er Jahren wurde für die rund 500 Gefangenen in der JVA Münster die Freihandausleihe eingeführt; nun konnten die Inhaftierten einmal wöchentlich die im Panoptikum zentral gelegene und von allen fünf Flügeln des Sternbaus gut erreichbare Bibliothek aufsuchen. Dies nutzen 70 Prozent der Insassen. 2003 wurde die Fachstelle Gefangenenbüchereiwesen von der aufgelösten Mittelbehörde in Hamm zur JVA Münster verlegt. Deren Bibliotheksfachkraft übernahm nun auch die Leitung der Bücherei. 2005 konnte ein Raumplan des Architekturbüros Bolles+Wilson, welches zuvor die innovative Stadtbücherei Münster entworfen hatten, mit den Werkbetrieben der Anstalt und durch Unterstützung der Bibliotheksfachstelle sowie durch Spender in die Tat umgesetzt werden. Die gänzlich erneuerte Bücherei wurde am Writers-in-prison-day 2005 feierlich eröffnet. Dies brachte auch eine konzeptionelle Erneuerung sowie eine Aktualisierung und Erweiterung des Medienangebotes mit sich. Hierdurch stieg die Benutzerquote zunächst auf 80 Prozent der Inhaftierten, nach Einführung von DVDs und erweiterter fremdsprachiger Literatur auf 90 Prozent. Die Erfahrung der gelungenen Büchereierneuerung und regen Unterstützung dazu gab Anlass, hier im Dezember 2006 den Förderverein Gefangenenbüchereien zu gründen, um überregional die Entwicklung von Medienangeboten für Menschen in Haft zu fördern. Die Büchereierneuerung und Vereinsgründung waren zwei Bausteine, die mit zur Auszeichnung der Gefangenenbücherei Münster als Deutschlands „Bibliothek des Jahres 2007“ beigetragen haben. Die Preisverleihung erfolgte durch den Deutschen Bibliotheksverband und die Zeit-Stiftung in einer Feier am Tag der Bibliotheken, dem 24. Oktober 2007 in der JVA Münster vor rund 200 Gästen. Mit den 30.000 Euro Preisgeld wurden mehrere Projekte realisiert, z. B. eine Lesung mit dem Schriftsteller Erich Loest, ein Treffen zum internationalen Fachaustausch über Gefängnisbibliotheken, die Ausstellung „Lesen verbindet – Alphabetisierung als Menschenrecht“, die Herausgabe des Fachbuchs „Bücher öffnen Welten“ über Gefangenenbibliotheken in Deutschland und international 2013 beim Verlag de Gruyter sowie ein neu eingerichteter Lese- und Entspannungsraum. Die Resonanz in der Presse über diesen nationalen Bibliothekspreis an die Gefangenenbücherei war die größte aller bisherigen ausgezeichneten „Bibliotheken des Jahres“ in Deutschland und wirkt bis heute nach. Viele Gruppen von Fachkollegen aus Deutschland und international kamen zum Fachaustausch und manche Persönlichkeiten zu Besuch oder Veranstaltungen – wie z. B. 2012 der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler.
In Folge der Evakuierung von rund 450 Gefangenen im Juli 2016 aus dem Sternbau der JVA Münster musste die Bücherei ausgelagert werden. Die ehemalige ausgezeichnete Bibliothek ist damit Geschichte; es trat ein uneffektiver Zwischenzustand mit ungewisser Zukunft ein. Nachdem ein Flügel der Anstalt renoviert und Anfang 2018 mit Untersuchungsgefangenen belegt worden war, konnte im Oktober 2019 die Bücherei unter den wesentlich veränderten Rahmenbedingungen der Anstalt wieder in Betrieb genommen und neu eröffnet werden[40]. Die Betreuung der Bücherei erfolgt seit 2019 nicht mehr durch die Bibliotheksfachkraft der Fachstelle Gefangenenbüchereiwesen, sondern durch eine Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Eine neue Benutzungsordnung trat in Kraft, die den Untersuchungsgefangenen im Flügel, welcher an die Bücherei grenzt, die Freihandausleihe erlaubt, während die Strafgefangenen in einem anderen Gebäudeteil der Anstalt nur über einen Antrag Bücher ausleihen und die Bücherei nicht selber besuchen dürfen. Inzwischen ist entschieden, dass eine neue Justizvollzugsanstalt am Stadtrand von Münster gebaut wird und 2026/2027 eröffnet werden soll. Daraufhin wird auch eine neue Bücherei mit geplant. Ein aktueller Höhepunkt während des durch die Corona-Pandemie so geprägten Jahres 2020 war der Besuch des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Biesenbach[41] im August zu einem Besuch der Anstalt und insbesondere der Bücherei zu einem Fachaustausch mit Mitgliedern vom Förderverein Gefangenenbüchereien. So erfuhr die Tragik der jüngsten Geschichte dieser besonderen Bücherei einen überraschenden Höhepunkt. Mag die Geschichte und Erfahrung dieser einzigartigen Bibliothek für Menschen in Haft als ein Vermächtnis auf Zukunft hin bewahrt werden[42].
6 Der Förderverein Gefangenenbüchereien
Am 18. Dezember 2006 wurde in der JVA Münster der Förderverein Gefangenenbüchereien[43] gegründet. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Fürsorge von Menschen in Haft oder Arrest durch Optimierung der Büchereiangebote in Jugendarrest- und Justizvollzugsanstalten z. B. bei Öffentlichkeitsarbeit, Bestandsaufbau, Erschließung, Datenverarbeitung, Raumplanung, Leseförderung, Veranstaltungen. Anlass zur Vereinsgründung gab die gute Erfahrung mit der Neuerung der Gefangenenbücherei der JVA Münster 2005. Diese Erfahrung steht im Kontrast zu der überregional ernüchternden Realität von meist marginalem Etat, mangelndem Personal und unzureichender Unterstützung der Bibliotheksangebote im Jugendarrest und Justizvollzug. Dem möchte der Verein gemäß seinen Zielen begegnen, indem er in Kooperation mit interessierten Anstalten Initiativen und Projekte zur Verbesserung der Medienangebote für Menschen in Haft und Arrest fördert. Nach der Vereinsgründung mit 24 Mitgliedern gehören dem Verein – trotz Sterbefällen und Austritten – heute gut 130 Mitglieder an, z. B. Vertreter des Buchhandels, Bibliothekswesens, Justizvollzuges, ehemalige Inhaftierte, Privatpersonen oder Schriftsteller. Auf die 2010 initiierte Website des Vereins www.fvgb.de sei hingewiesen und hier einige Projekte des Vereins benannt.
Nach einer vom Verein 2007 durchgeführten Recherche über die Situation der neuen Entwürfe der Jugendstrafvollzugsgesetze, für die nun durch die Föderalismusreform in Deutschland die 16 einzelnen Bundesländer zuständig sind, konnte der Deutsche Bibliotheksverband e.V. alle Justizminister mit einem Appell zur Integration der Büchereiangebote in die neuen Vollzugsgesetze anschreiben.
Die Vereinsgründung war mit ein Grund für die Auszeichnung der Gefangenenbücherei der JVA Münster mit dem Deutschen Bibliothekspreis als „Bibliothek des Jahres 2007“. Der Verein verwaltete deren Preisgeld von 30.000 EUR für die damit initiierten Projekte.
Der Traum des Vereinsvorsitzenden 2008 vom Bücherbaum auf der Gefängnismauer als Vision von Dialog und Integration über trennende Mauern hinweg beflügelt bis heute und mag den Schlussakkord dieses Artikels bilden (vgl. Nachwort). Er wurde in über 20 Sprachen übersetzt, über 100 Bildern zum Ausdruck gebracht und seit 2010 als Wanderausstellung sowie auf einer eigenen Homepage unter www.libertree.eu präsentiert. Er mag weiterhin anregen, dass die eine oder der andere Initiative zu mauerübergreifender Kooperation von bibliothekarischer wie vollzuglicher Seite ergriffen wird, ohne zunächst den ersten Schritt vom anderen zu erwarten.
Die Auszeichnung der vom Architekturbüro Bolles+Wilson konzipierten Gefangenenbücherei Münster mit dem Deutschen Bibliothekspreis 2007 nahm Frau Prof. Bolles-Wilson zum Anlass, „BIBLIOTHEKSRÄUME HINTER GITTERN“ als Forschungsthema in die Hochschule einzubringen“[44]. Aus den hier von Studierenden der muenster school of archtecture (msa) in Kooperation mit 12 interessierten Anstalten in NRW entwickelten Raumentwürfen für Gefangenenbüchereien wurden mehrere später realisiert. Die Ergebnisse der Arbeiten aus zwei Semestern wurden 2010 in einer eigenen Broschüre vom Verein publiziert[45].
Mit Unterstützung der Frankfurter Buchmesse konnte 2010 eine erste bundesweite Tagung für Bedienstete von Gefangenenbüchereien sowie Verantwortliche von Landesjustizvollzugsverwaltungen angeboten werden; dazu wurde auch die Wanderausstellung „Libertree – Bücherbäume überbrücken Mauern“ geschaffen und erstmals präsentiert – siehe www.libertree.eu. In Kooperation mit der Leipziger Buchmesse wurden 2013, 2016, 2019 und 2023 entsprechend vier weitere bundesweite Tagungen über Gefangenenbüchereien angeboten. Vereinzelt konnten Dienstbesprechungen für Büchereibedienstete des Justizvollzugs auf Landesebene mit angeregt und gestaltet werden.
Sein zehnjähriges Bestehen feierte der Verein 2017 im Festsaal des historischen Rathauses in Münster. Zuvor hatte er einen Preiswettbewerb an alle Justizvollzugseinrichtungen in Deutschland ausgeschrieben, um einige Best-Practice-Beispiele zu ermitteln und auszuzeichnen. Als „Gefangenenbüchereien des Jahres 2016“ wurden die Büchereien der Justizvollzugsanstalten Dortmund, Celle, Hohenleuben (in Kooperation mit der Stadtbibliothek Greiz) und Würzburg ausgezeichnet und als „Arrestantenbücherei des Jahres 2016“ die Bücherei der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg[46].
2021 initiierte der Förderverein Gefangenenbüchereien einen bundesweiten Schreibwettbewerb für Menschen in Haft und Arrest in Deutschland zu den Themen „Leben, Freiheit, Hoffnung“. Die Teilnahme am Wettbewerb war überwältigend. Fast 400 Beiträge auf rund 900 Seiten von 301 Teilnehmenden von knapp 90 Anstalten aus 10 Bundesländern wurden eingereicht, gesichtet und in zwei Juryrunden bewertet. Statt geplanten fünf wurden aufgrund der sehr großen Beteiligung elf Beiträge von 10 Inhaftierten und einer Arrestantin prämiert: aus den Justizvollzugsanstalten Berlin [Frauen], Brandenburg, Dinslaken, München, Oldenburg, Tonna, Untermaßfeld, Vechta, Weiterstadt, der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum und der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg. Die Preisübergabe fand zum Deutschen Vorlesetag am 19. November der JVA Bochum statt. Die vielen Nicht-Selbstverständlichkeiten, die das Gelingen der Preisfeier trotz Umständen der Corona-Pandemie unter den Rahmenbedingungen des Justizvollzuges mit Insassen und Bediensteten mehrerer Anstalten der Preisträger ermöglicht haben, trugen zu einer einmaligen Veranstaltung in der großen Werkhalle der Druckerei in der JVA Bochum bei. Zur Preisfeier wurde eine Broschüre mit den prämierten Beiträgen verteilt. Sie wurde auch als Hörbuch in Kooperation mit der Westdeutschen Blindenhörbücherei für Menschen mit Leseschwächen erstellt.
Folgende Publikationen wurden geschaffen: 2009 ein erster Flyer zum Verein, welcher mehrfach aktualisiert und überarbeitet worden ist; 2010 die Webseiten zum Verein und Mauerbücherbaumtraum, 2010 die Broschüre „Bibliotheksräume hinter Gittern“ und die Wanderausstellung zum Traum vom Bücherbaum auf der Gefängnismauer; 2013 das Fachbuch beim Verlag de Gruyter über Gefangenenbüchereien in Deutschland und international; 2017 die Broschüre über die Gefangenenbücherei Münster als Deutschlands ehemalige „Bibliothek des Jahres 2007“, 2020 unterstützte der Verein die Herausgabe der UNESCO-Publikation über Gefangenenbüchereien weltweit in einer deutschen Ausgabe. 2021 publizierte der Verein die Broschüre der prämierten Texte zum Schreibwettbewerb „Leben, Freiheit, Hoffnung“ für Menschen in Haft in Deutschland. März 2022 wurde ein Friedensbanner zum Begriff Frieden in den sieben IFLA-Sprachen vor Regenbogenfarben entworfen und zum Download von Lesezeichen über Poster bis Fahne angeboten. 2023 wurde die vom Verein unterstützte deutsche Übersetzung der neuen IFLA-Richtlinien für Gefängnisbibliotheken publiziert; ein Taschenbuch mit 40 Texten vom Schreibwettbewerb ist in Arbeit.
Ehrenmitglied Ruth Weiss wurde Juli 2022 zu ihrem 98. Geburtstag im Gerichtssaal 600 des Nürnberger Justizzentrums, wo nach dem 2. Weltkrieg die Prozesse gegen führende Vertreter des Nationalsozialismus stattgefunden hatten, eine umfangreiche Festschrift überreicht. Zum Holocaustgedenktag am 27. Januar 2023 sprach sie vor dem Landtag NRW in Düsseldorf. Zwei Tage zuvor nahm sie und ihr lange Vertrauter Peter Finkelgruen als neues Ehrenmitglied an der Mitgliederversammlung in der JVA Münster teil, wo sie zuvor auf Vermittlung des Vereins in Kooperation mit der Ruth-Weiss-Gesellschaft und der JVA Münster im Rahmen einer Anne-Frank-Ausstellung zu Gast war.
Bei seiner Mitgliederversammlung 2019 bestätigten die Mitglieder nochmals die internationale Ausrichtung und Wirkungsmöglichkeit des Vereins. Anlass dazu gab die Publikation der UNESCO über Gefangenenbüchereien, deren Autorin Lisa Krolak Mitglied des Vereins ist. Sie ist außerdem zusammen mit dem Vereinsvorsitzenden und einem weiteren Vereinsmitglied in einer Arbeitsgemeinschaft der für Gefangenenbüchereien zuständigen Sektion des Internationalen Bibliotheksverbandes (IFLA), welche die internationalen Richtlinien für Gefängnisbibliotheken 2019 bis 2022 überarbeitet und aktualisiert hat. Beim WLIC 2022 in Dublin (und bei einer Exkursion in Belfast) waren Vereinsmitglieder ebenso beteiligt wie 2023 an der Publikation der neuen Richtlinien für Gefängnisbibliotheken und deren Präsentation auf der Leipziger Buchmesse, dem Deutschen Bibliotheksartag bzw. der BiblioCon in Hannover und schließlich beim WLIC in Rotterdam. So wurde für die Entwicklung von Medienangeboten für Menschen in Haft und Arrest eine neue Internationalität erreicht, die als Chance weiterhin genutzt werden soll.
7 Gewachsene Internationalität
2003 nahm Gerhard Peschers erstmals am internationalen Bibliothekskongress vom Weltverband der Bibliotheken in Berlin teil und referierte dort über die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Deutschland mit praktischen Beispielen aus Nordrhein-Westfalen. Seither wuchs sein Kontakt mit internationalen Fachkollegen. Dezember 2006 wurde in der JVA Münster der Förderverein Gefangenenbüchereien e.V. gegründet, dem heute über 130 Mitglieder aus Deutschland und anderen Ländern angehören; er hat viele Projekte initiiert und unterstützt (s. o.).
2007 wurde die Gefangenenbücherei Münster mit dem Deutschen Bibliothekspreis als Deutschlands „Bibliothek des Jahres 2007“ ausgezeichnet. Dadurch entstanden neue internationale Kontakte und kamen Besucher zum Fachaustausch aus vielen Ländern nach Münster[47]. Die Gefangenenbücherei Münster wurde beim internationalen Bibliothekskongress – der IFLA 2012 in Helsinki – anhand einer Poster Session vorgestellt, welche dort schließlich als „Best IFLA 2012 Poster Session“ ausgezeichnet wurde.
2013 fand eine internationale Besprechung in der JVA Münster über Gefangenenbüchereien statt. Kurz darauf gab der Förderverein Gefangenenbüchereien e.V. 2013 bei de Gruyter das Fachbuch „Bücher öffnen Welten“ über Gefangenenbüchereien in Deutschland und international heraus, in dem Fachbeiträge aus rund 20 Ländern publiziert wurden. Dieses wurde 2015 bei der IFLA in Kapstadt vorgestellt. Seitdem bestand die Überlegung, das Fachbuch in Englisch neu herauszugeben, um den internationalen Fachaustausch zu fördern.
Im Frühjahr 2016 fand das Midyear-Meeting der IFLA-Sektion Library Services to People with Special Needs (LSN) in Berlin statt; daran nahm Gerhard Peschers teil. Seither war er vier Jahre korrespondierendes Mitglied der Sektion, vertrat hier aus langjähriger Erfahrung die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug und plädierte stets für eine Aktualisierung der IFLA-Richtlinien für Gefängnisbibliotheken. In Folge einer plötzlichen Teil-Evakuierung der JVA Münster Anfang Juli 2016 musste die ausgezeichnete Gefangenenbibliothek ausgelagert werden. Deren einmalige Geschichte wurde in einer reich illustrierten Broschüre 2017 publiziert und erstmals beim Deutschen Bibliothekartag in Frankfurt sowie dann bei der IFLA 2017 in Wroclav vorgestellt. Dort konkretisierten sich auch weiter die Überlegungen für eine internationale Publikation über Gefangenenbüchereien und zur Aktualisierung der entsprechenden Richtlinien, um diese später in den Prozess der Sektion zu integrieren.
Beim Midyear-Meeting der Sektion im Frühjahr 2018 in Oslo stellte daraufhin Lisa Krolak, Bibliotheksleiterin am UNESCO-Institut for das Lebenslange Lernen (UIL) einen ersten Entwurf für eine mögliche Publikation über Gefangenenbibliotheken seitens ihres Institutes in Hamburg vor; die Sektion begrüßte diese Initiative. Auf der Basis einer internationalen Umfrage zum Thema wurden vielfältige Rückmeldungen ausgewertet und für die Publikation zusammengefasst.
Auf Einladung von Lisa Krolak fand im Frühjahr 2019 im UNESCO-Institut in Hamburg gemeinsam mit Erland Ra aus Norwegen und Gerhard Peschers eine Arbeitssitzung zur Endredaktion der geplanten Publikation statt, so dass diese rechtzeitig zur IFLA 2019 in Athen fertiggestellt und in der Originalfassung durch Frau Krolak herausgegeben werden konnte: „Books beyond bars: The transformative potential of prison libraries“. Nachdem eine Poster Session angemeldet worden war, entwarf Gerhard Peschers in Absprache mit Frau Krolak hierzu von Münster aus ein Plakat sowie einen Flyer in englischer und deutscher Sprache.
Auf dieser langjährig gewachsenen Basis nahm Gerhard Peschers an der IFLA 2019 „Libraries: dialogue for change“ in Athen mit zwei Schwerpunkten teil: Kooperation mit der IFLA-Sektion LSN zur Aktualisierung der internationalen Richtlinien für Gefängnisbibliotheken und gemeinsam mit Lisa Krolak Präsentation der UNESCO-Publikation über Gefangenenbüchereien weltweit anhand einer Poster Session.
Solche zielgerichtete Bibliotheksarbeit für den speziellen Bereich der Gefangenenbibliotheken kann nur gelingen durch dauerhafte Integration in die Fachöffentlichkeit auf breiterer Basis und einer positiven Resonanz dererseits für dieses Anliegen. Die Kerngruppe dafür ist die IFLA-Sektion LSN, die wiederum in die Gesamtstruktur der IFLA vernetzt ist.

IFLA LSN 2019 in Athen vor dem Megaron International Conference Centre. © Foto: Gerhard Peschers.
Exemplarisch für die Arbeit der IFLA-Sektion LSN sei hier vom Weltkongress (WLIC) 2019 in Athen berichtet.
Die Sektion kam zu zwei Arbeitssitzungen zusammen, um diverse zuvor vereinbarte Tagesordnungspunkte zu behandeln; außerdem lud sie zu einer Vortragsveranstaltung für alle Kongressteilnehmenden mit mehreren Referierenden ein, wobei die Vorträge parallel zur Präsentation simultan übersetzt und auf einem Monitor in großer Schrift für gehörlose Teilnehmende übertragen wurden. Bei der ersten Arbeitssitzung fand ein Wechsel der Vorsitzenden statt: Misako Nomura (Japan) übergab den Vorsitz an Nancy Bolt (USA). Als ständige Mitglieder wurden Samira Zahra (Goethe-Institut Sofia, Bulgarien) und Lisa Krolak (UNESCO-Institut for Lifelong Learning, Hamburg, Deutschland) in die Sektion aufgenommen. Nach vier Jahren lief die Zeit von Gerhard Peschers als korrespondierendes Mitglied aus.

© Foto: Gerhard Peschers, 2019.
Dadurch, dass mit Frau Krolak vom UNESCO-Institut Hamburg und Frau Zahra vom Goethe-Institut Sofia zwei neue Kolleginnen als ständige Mitglieder der Sektion integriert werden konnten, die Bezug zum Thema Gefangenenbibliotheken haben, und andere Projekte abgeschlossen worden waren, war nun die Zeit reif, eine Arbeitsgemeinschaft zur Aktualisierung der internationalen Richtlinien für Gefängnisbibliotheken zu gründen. Diese wirkte federführend durch Frau Krolak in Kooperation mit Frau Zahra und Gerhard Peschers darauf hin, einige weitere erfahrene Mitwirkende aus anderen Ländern zu finden, um arbeitsteilig die Überarbeitung der Richtlinien zu beginnen.
Zur Poster Session auf der IFLA 2019 in Athen waren Lisa Krolak und Gerhard Peschers an zwei Tagen am Poster präsent und standen zahlreichen Besuchern zu Fragen und Gespräch zur Verfügung, die teilweise weitere Impulse und Begegnungen bewirkten. Durch unsere gemeinsame Präsenz am Posterstand konnten sie sich zu zweit bei den vielfältigen Begegnungen gut ergänzen.
Im Herbst 2019 präsentierte Frau Krolak ihre Publikation bei der Mitgliederversammlung des Fördervereins Gefangenenbüchereien in Münster; diese stellte bei der Gelegenheit die über Deutschland hinausgehende internationale Wirkmöglichkeit des Vereins klar. Mit Unterstützung durch den Förderverein Gefangenenbüchereien konnte 2020 eine deutsche Ausgabe der UNESCO-Publikation mit dem Titel „Bücher hinter Gittern: Was Gefängnisbibliotheken bewirken können“ erscheinen. Sie sollte am Welttag des Buches im April 2020 durch den Direktor des UNESCO-Instituts Hamburg gemeinsam mit Frau Krolak an den Justizminister des Landes NRW überreicht werden; dies musste leider in Folge der Corona-Pandemie ausfallen, konnte jedoch beim Besuch des Ministers in der JVA Münster am 10. August 2020 nachgeholt werden[48]. Die UNESCO thematisierte das Thema Gefangenenbibliotheken in verschiedenen Formaten, z. B. auf Social Media, in einem Webinar mit mehreren internationalen Referenten, anhand Interviews und Blogs. Außerdem hat die ekz im Mai bei ihrem Info-Paket an rund 2.000 Bibliotheken den Flyer zur Publikation und zum Förderverein Gefangenenbüchereien mit versandt. Das UNESCO-Institut hat die deutsche Publikation der Justizministerkonferenz sowie allen Vollzugsanstalten in Deutschland und in den deutschsprachigen Nachbarländern zukommen lassen. Derzeit liegt die Publikation bereits in Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch vor, eine Übersetzung ins Portugiesische ist in Arbeit. Außerdem hat das UNESCO-Institut im Mai den „UIL Policy Brief 11: How prison libraries support rehabilitation efforts“ veröffentlicht, der nun auch in Französisch, Spanisch, Portugiesisch sowie in Deutsch als „UIL-Kurzdossier 11“ vorliegt[49].
Durch diese Entwicklung hat das Thema Gefangenenbibliotheken eine neue Internationalität erreicht. Im Zuge dieser Entwicklung wurde die Aktualisierung der IFLA-Richtlinien für Gefängnisbibliotheken bis Frühjahr 2023 fertiggestellt.
Im März 2021 fand sich die international zusammengesetzte Arbeitsgruppe zur Aktualisierung der IFLA-Richtlinien für Gefängnisbibliotheken zu einer ersten gemeinsamen Sitzung zusammen und begann mit der gemeinsamen Überarbeitung der Richtlinien. Dieser Arbeitsprozess wurde durch Jane Garner von der Charles Sturt University in Australien in Kooperation mit Lisa Krolak von der IFLA-Sektion LSN koordiniert. Jane Garner hatte 2015 seitens des Australischen Bibliotheksverbandes dort Richtlinien für Gefängnisbibliotheken mit erstellt und publiziert.
Nach Absage der IFLA 2020 aufgrund der Corona-Pandemie wurde der erste Entwurf bei der IFLA 2021 in Rotterdam durch Gerhard Peschers der IFLA-Präsidentin Barbara Lison überreicht und bei einem gemeinsamen Besuch der neuesten Justizvollzugsanstalt der Niederlande in Zaanstad vorgestellt.

Mitwirkende IFLA LSN und AG Richtlinien Gefängnisbibliotheken zu Besuch und Fachaustausch im Gefängnis in Dublin. © Foto: Gerhard Peschers, 2022.
Bei der IFLA 2022 in Dublin wurde eine ausgereifte Endfassung in einer Session der breiteren Fachöffentlichkeit präsentiert und fand sehr positive Resonanz. Außerdem sprach hier Miguel Ángel Rivera Donoso (Ministerium für Kultur, Kunst und Kulturerbe, Chile) über die Modernisierung von Gefängnisbibliotheken in Chile und Gründung des Iberoamerikanischen Netzwerks für Leseförderung in Gefängnissen. Jayne Finlay[50] (Universität Ulster, UK) berichtete über Gefängnisbibliotheken in Irland.
In Abstimmung mit der IFLA-Zentrale erfolgten noch einige meist formale Anpassungen der in Dublin präsentierten neuen Richtlinien. Frühjahr 2023 stimmte die IFLA den neuen Richtlinien zu und konnten diese in englischer Originalfassung und – dank Unterstützung durch den Förderverein Gefangenenbüchereien – auch in deutscher Übersetzung publiziert werden[51].
Die neuen Richtlinien werden nun bei einer bundesweiten Fortbildung für Bedienstete der Gefangenenbibliotheken auf der Leipziger Buchmesse am 29. April, beim Deutschen Bibliothekartag bzw. der BiblioCon in Hannover am 24. Mai und im August beim World Library and Information Congress in Rotterdam der Fachöffentlichkeit präsentiert. Zugleich wird auch jeweils das IFLA-UNESCO Manifest für öffentliche Bibliotheken vorgestellt und auf die beiderseitige Verantwortung seitens des Justizvollzugs und Öffentlichen Bibliothekswesens hingewiesen sowie für eine Kooperation beiderseits appelliert. Beide neuen internationalen Dokumente geben wegweisende zukunftsorientierte Impulse zur künftigen Entwicklung der Medienangebote für Menschen in Haft und Arrest in Deutschland und international. Mag sich die Umsetzung in die Praxis entsprechend bewähren.
8 Digitalisierung im Justizvollzug als Herausforderung auf Zukunft hin
Dem Blick in die Zukunft, die wesentlich vom Thema Digitalisierung mit geprägt sein wird, seien zwei Zitate des sehr erfahrenen Kommunikationswissenschaftlers Siegfried J. Schmidt (Emeritus des Lehrstuhls für Kommunikationstheorie und Medienkultur am Institut für Kommunikationswissenschaft der Universität Münster) vorangestellt:
Schlüsselwort „Medien“
„… den Medien den Rücken kehren – man kann es nicht. Unser Verhältnis zur Welt ist von den Medien bestimmt, von Zeitung und Hörfunk, von Film, Fernsehen und den elektronischen Medien. Die Medien entwerfen eigene medientypische Wirklichkeiten, sie bilden nicht etwa die Wirklichkeit selbst ab. Sie machen deutlich, dass alles auch anders sein könnte, und dass wir für unsere Wirklichkeiten verantwortlich sind. Wir leben in einer Medienkultur-Gesellschaft, die bald die ganze Welt umfassen wird.“[52]
Zum Thema „Digitale Bibliothek“
„Im Unterschied zu den traditionellen Medien vom Buchdruck bis zum Fernsehen sind die elektronischen Medien für jeden jederzeit verfügbar; und im Prinzip unterstellt jeder, dass jeder Andere ebenfalls über solche Medien verfügt und sie regelmäßig nutzt. Damit werden permanente Zugriffe auf Informationen wie auf Personen weltweit eröffnet, deren Nutzung weitreichende Konsequenzen für Individuen und Gesellschaften eröffnet: … Die Aufgabe einer Gefangenenbibliothek müsste darin bestehen, nicht nur den Umgang mit Büchern zu intensivieren, sondern auch die Nutzung und Bewertung des Umgangs mit elektronischen Medien(angeboten). In der gegenwärtigen Situation ist eine solche gewaltige Bildungs- und Aufklärungsarbeit in einer JVA realistischer Weise wohl weder erwartbar noch leistbar. Sie sollte aber ernsthaft konzipiert werden, um die Chancen auf Wandel und Persönlichkeitsentwicklung der Inhaftierten zu erhöhen. Wir müssen alle sehr viel genauer lernen, was Mediatisierung bedeutet, wie sie wirkt und welche Nutzungschancen der Einzelne hat.“[53]

Gemalt von einer Inhaftierten des Frauengefängnisses in Sao Paulo, 2009. © Foto: Gerhard Peschers.
2013 titelte die überregionale deutsche Tageszeitung taz: „kein Netz im Knast“. Das beschreibt die damalige Situation weitgehend, kann inzwischen jedoch relativiert werden, da erste Ansätze erkennbar sind, Menschen in Haft digitale Medien in begrenztem Umfang zugänglich zu machen – insbesondere die bundesweit eingeführte Lernplattform zum elektronischen Lernen im Strafvollzug (ELIS)[54]. Was im sonstigen Bibliothekswesen längst Standard ist, bleibt unter den Rahmenbedingungen des Justizvollzuges nur eine zögerlich mit viel Sicherheitsbedenken verbundene eingeschränkte Möglichkeit.
Auf Zukunft hin bleibt das Lesen die wesentliche Grundkompetenz im Umgang mit Medien und Voraussetzung für eine Medienkompetenz. Die Stavanger Erklärung[55] zur Zukunft des Lesens in Zeiten der Digitalisierung fasst dazu 2019 eine Stellungnahme von 130 Forschern zusammen. Leseförderung ist somit eine Investition in die Zukunft. Daraufhin bleibt das Bewahren einer Kultur von gedruckten Medien eine Basis, um Angebote digitaler Medien zu entwickeln und deren Benutzung zu lernen bzw. zu lehren.
Die Digitalisierung stellt alle vor große Herausforderungen, z. B. Fake-News zu erkennen, schädliche Einflüsse abzuwehren, Urheberrechte zu wahren und aus der Überfülle von Informationen das aktuell Notwendige und Wesentliche zu selektieren und zu erkennen. Daraufhin ist der Justizvollzug dafür verantwortlich, Menschen in Haft und Arrest zu sensibilisieren und zu schulen. Hierzu müssen entsprechende technische, organisatorische, rechtliche und personelle Voraussetzungen geschaffen werden, um ihnen unter den Rahmenbedingungen des Justizvollzuges und Jugendarrests in verantwortbarem Maße Zugang zu digitalen Medien zu ermöglichen.
Ein Pionier für den Zugang von Gefangenen zu digitalen Medien in Deutschland ist die Stadt- und Kreisbibliothek Greiz in Thüringen. Deren Leiterin Corina Gutmann hatte seit 2012 eine rege Kooperation mit der JVA Hohenleuben aufgebaut und etwas bislang Einzigartiges initiiert: Seit Ende 2013 kann jeder Häftling in seinem Haftraum über seinen Bildschirm den OPAC-Katalog der Greizer Bibliothek abrufen, recherchieren und einige Medien bestellen. Einmal im Monat werden von den Freizeitbeamten die entsprechenden Medien in der Greizer Bibliothek anonym entliehen bzw. zurückgebracht[56].
In Deutschland hat das Dezember 2016 in Berlin begonnene Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ wegweisende Erfahrungen gebracht, auf die inzwischen Pilotprojekte in anderen Bundesländern aufbauen.
Seit Dezember 2019 kooperiert Berlins neueste Justizvollzugsanstalt – die JVA Heidering – mit der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, so dass als Pilotprojekt Inhaftierte einer ausgewählten Abteilung mittels WLAN und Tabletts Zugang zu genehmigten Internetseiten erhalten. Diese werden in einer Whitelist festgelegt. Zum Projekt sagt das Abgeordnetenhaus von Berlin: „Ziel des Pilotprojektes ist es, unter Beachtung der besonderen Sicherheitserfordernisse des Justizvollzuges Gefangene an die Nutzung neuer Medien strukturiert heranzuführen, Arbeitsabläufe in der Anstalt durch auch von Gefangenen genutzte elektronische Medien zu unterstützen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gefangene unter Nutzung von Internet-Diensten zu ermöglichen, auf zugelassene Inhalte aus dem World-Wide-Web zuzugreifen. Insbesondere solche Inhalte aus dem Internet, die der Resozialisierung dienen, wie News-Seiten, Wohnungssuchportale, Fortbildungsangebote, Arbeitsagenturseiten oder Wikipedia sollen durch regelmäßige Spiegelung auf Anstaltsservern den Gefangenen mit leichter Verzögerung zugänglich gemacht werden. Dabei ist auch Augenmerk auf die Entlassungsvorbereitung und das Übergangsmanagement zu legen. Es ist ein Konzept zu entwickeln, bis wann und unter welchen Voraussetzungen ein ggf. auf bestimmte Empfänger begrenzter Emailaustausch ermöglicht werden kann. Die Zulassung von Internettelefonie ist zu prüfen.“[57] Das Projekt hat sich bislang bewährt und wegweisenden Charakter bundesweit. Die Erfahrungen des Projekts sollen 2023 für alle Justizvollzugsanstalten in Berlin in einen Regelbetrieb übertragen werden. Die Kooperation zwischen den Justizvollzuganstalten und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin als Öffentlicher Bibliothek hat ebenfalls Modellcharakter. Sie macht deutlich, welche Chance in der Kooperation zwischen Stadtbibliotheken und Gefangenenbibliotheken in gemeinsamen Online-Verbünden liegen.
Nachwort
Nach vielfältiger sachlicher Behandlung des Themas Bibliotheksarbeit im Justizvollzug stellt Gerhard Peschers seinen Traum vom Bücherbaum auf der Gefängnismauer vom Frühjahr 2008 als Vision von Dialog und Integration über Menschen trennende Mauern hinaus an den Schluss seines Beitrags mit der Einladung zum kreativen Dialog:

Traum vom Bücherbaum.
Article Note
Der folgende vollständig überarbeitete und aktualisierte Artikel basiert auf den entsprechenden früheren Beiträgen von 2011 aus der Zeitschrift Library Trends (vgl. Peschers, Gerhard: Books Open Worlds for People Behind Bars: Library Services in Prison as Exemplified by the Münster Prison Library, Germany’s „Library of the Year 2007“, Translated by Anna Patterson. In: LIBRARY TRENDS, Vol. 59, No. 3, 2011 („Library and Information Services to Incarcerated Persons: Global Perspectives“ edited by Vibeke Lehmann), pp. 520–543. © 2011 The Board of Trustees, University of Illinois) und dem Kapitel 2.3.3 im Fachbuch „Bücher öffnen Welten. Medienangebote für Menschen in Haft in Deutschland und international“. Hrsg. von Gerhard Peschers / Förderverein Gefangenenbüchereien e.V., Berlin/Boston, MA: de Gruyter 2013, S. 66101. Der Artikel erschien in englischer Fassung 2021 in: Exploring the Roles and Practices of Libraries in Prisons: International Perspectives; Advances in Librarianship, Volume 49, edited by Jane Garner; Copyright © 2021 by Emerald Publishing Limited; p 227–257, Chapter 11: Peschers, Gerhard: Books Open Worlds for People Behind Bars: Library Services in Germany’s Prisons Ranging from Local Best Practice Examples and Regional Experiences in North Rhine-Westphalia to Steadily Growing Internationality. Nun wird er erstmals auf Deutsch mit entsprechenden Aktualisierungen publiziert.
Hinweise zum Autor: Diplom-Theologe und Diplom-Bibliothekar; 1992 als Bibliothekar der Fachstelle Bibliothekswesen im Justizvollzug zuständig für rund 30 Bibliotheken in 19 Justizvollzugsanstalten und drei Jugendarrestanstalten in Westfalen-Lippe; seit 1996 Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Gefangenenbüchereien beim Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv), seit 2006 Vorsitzender des Fördervereins Gefangenenbüchereien e.V., 2016–2019 korrespondierendes Mitglied der IFLA Sektion LSN, 2019–2023 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der IFLA LSN zur Aktualisierung der internationalen Richtlinien Gefangenenbüchereien.
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