Article
Licensed
Unlicensed
Requires Authentication
Fortdauer und Beendigung der organschaftlichen Rechtsstellung von Geschäftsleitern beim Formwechsel nach dem UmwG
-
Andreas Hoger
Published/Copyright:
January 18, 2008
Abstract
I. Einleitung
Ein Rechtsformwechsel nach den §§ 190ff UmwG stellt die Organisation einer Gesellschaft auf eine neue gesetzliche Grundlage. Alle rechtsformspezifischen Regelungen der gesetzlichen Verbandsverfassung werden ausgetauscht (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Davon erfasst sind insbesondere Regelungen über die Befugnis zur Geschäftsführung im Innenverhältnis und zur Vertretung im Außenverhältnis sowie sonstige gesellschaftsrechtliche Bestimmungen, die für das organschaftliche Rechtsverhältnis einer Gesellschaft mit ihren Geschäftsleitern maßgeblich sind.
Published Online: 2008-01-18
Published in Print: 2007-12-01
© Walter de Gruyter
You are currently not able to access this content.
You are currently not able to access this content.
Articles in the same Issue
- For Whom the Bell Tolls – Folgen einer Nichtbeachtung englischer Publizitätsgebote durch in Deutschland aktive Limited Companies
- An wen ist beim Gewinnabführungsvertrag Ausgleich zu zahlen?
- Fortdauer und Beendigung der organschaftlichen Rechtsstellung von Geschäftsleitern beim Formwechsel nach dem UmwG
Articles in the same Issue
- For Whom the Bell Tolls – Folgen einer Nichtbeachtung englischer Publizitätsgebote durch in Deutschland aktive Limited Companies
- An wen ist beim Gewinnabführungsvertrag Ausgleich zu zahlen?
- Fortdauer und Beendigung der organschaftlichen Rechtsstellung von Geschäftsleitern beim Formwechsel nach dem UmwG