Die aktuelle Entscheidung Private Krankenversicherung für alle?
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Nina Wowra
Der durch die Gesundheitsreform 2007 eingeführte und seit 1. Januar 2009 geltende »Basistarif« in der privaten Krankenversicherung, der damit einhergehende Kontrahierungszwang und die Einführung einer teilweisen Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen sind nicht verfassungswidrig, ebenso wie die zeitliche Ausdehnung der Jahrsentgeltgrenze auf drei Jahre. Dies entschied jüngst das Bundesverfassungsgericht. Der nachfolgende Beitrag widmet sich ausgewählten materiellrechtlichen Problemen der Entscheidung im Zusammenhang mit der Einführung des Basistarifs, insbesondere der Grenze zwischen Berufsausübungsregelung und Berufswahlregelung im Rahmen der 3-Stufen-Theorie.
© 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
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