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Das Mordmerkmal »heimtückisch«

Published/Copyright: March 5, 2010
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JURA - Juristische Ausbildung
From the journal Volume 31 Issue 10

Unter den Mordmerkmalen des § 211 Abs. 2 StGB, die Mord und Totschlag voneinander abgrenzen und damit in der Praxis zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe entscheiden, ist »Heimtücke « als das am meisten diskutierte und kritisierte anzusehen. Es muss restriktiv ausgelegt werden, damit auch in Grenzfällen keine unverhältnismäßig hohe Strafe verhängt wird. Im Folgenden soll geprüft werden, ob die Rechtsprechung dieser verfassungsrechtlichen Anforderung ausreichend nachkommt.

Online erschienen: 2010-03-05
Erschienen im Druck: 2009-October

© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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