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15. Bedarf es im Falle des § 53 Abs. 2 EheG, eines besonderen Nachweises der Erbgesundheit der Nachkommenschaft
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Chapters in this book
- Frontmatter I
- Inhalt V
- 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines „Beamten", durch das ein Dritter verletzt wird, Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Haftung der öffentlichrechtlichen Körperschaften ist? — Kann die Anspruchsvoraussetzung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. mit der Begründung als erfüllt angenommen werden, daß die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften, die für die Frage der anderweitigen Ersatzmöglichkeit maßgebend sind, dem Verletzten erhebliche Schwierigkeiten biete 1
- 2. Unter welchen Umständen liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor, wenn in einer Fachzeitschrift zu einer zwei Gewerbezweige berührenden Streitfrage von einer dem einen Gewerbezweige nahestehenden Person zugunsten dieses Gewerbezweiges Stellung genommen wird? — Zur Frage der persönlichen und vergleichenden Werbung 14
- 3. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das angedrohte Verhalten erlaubt war, widerrechtlich, wenn der Drohende damit lediglich einen Vorteil erzielt, der eine billige Entschädigung für die Aufgabe von Rechten zugunsten des Leistenden darstellt. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verpflichtete die Zahlung einer als unabänderlich vereinbarten Unterhaltsrente ablehnen 40
- 4. Können die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn diese aus Grund rechtsungültiger Vereinbarungen im Innen- Verhältnis durch besondere gesellschaftliche Einlagen tatsächlich auf eine erweiterte Grundlage gestellt worden ist und sich unter Benutzung dieser Einlagen wirtschaftlich betätigt hat, das von ihnen auf solche Weise Eingebrachte schlechthin zurückfordern 51
- 5. Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Anstiftung zu verbotswidrigem Schießen und der tödlichen Verletzung durch einen wider Willen des Schießenden sich lösenden Schuß 61
- 6. Wie ist eine Sondervergütung zu beurteilet!, die sich die für das Unternehmen maßgebenden, laut Gesellschaftsvertrag bezugsberechtigten Kommanditisten einer zur gemeinsamen Beschaffung von Waren gegründeten Kommanditgesellschaft für ihren Warenbezug bewilligen, wenn die Sondervergütung das Hervortreten von Jahresgewinn verhüten soll, aber einen Verlustabschluß zur Folge hat? Kann die Gesellschaft von den Kommanditisten in Höhe des Verlustes die anteilige Rückzahlung der Sondervergütungen als zu Unrecht vorweggenommener Gewinne verlangen? 65
- 7. Muß der Führer eines schweren Kraftwagens auf einer geraden, übersichtlichen Fernverkehrsstraße innerhalb einer bebauten Ortschaft die Geschwindigkeit unter das sonst zulässige Maß vermindern, weil dort immer einmal ein Hindernis auftreten kann? Ist er verpflichtet, vor einer geringen Abweichung vom rechten Rande der Fahrbahn den Winker zu zeigen oder in den Rückspiegel zu sehen. Wie ist der Streitwert eines Anspruchs auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz zu berechnen, wenn es sich um die Zahlung einer unter §§ 843, 844 BGB. fallenden Geldrente handelt? 74
- 8. Ist nach österreichischem Kraftsahrrecht eine Erfolgshaftung des Fahrschülers zu verneinen? — Hat nach allgemeinen Grundsätzen der Fahrschüler unrichtiges Verhalten insofern zu vertreten, als es nicht auf den Stand seiner Ausbildung zurückzuführen ist 81
- 9. Wie verhalten sich höhere Gewalt und das Verschulden eines Dritten als Gründe für den Wegfall der Haftung nach österreichischem Kraftfahrzeugrecht zueinander? 84
- 10. Ist im Streitverfahren in Ehesachen nach österreichischem Berfahrensrecht die Zurückziehung der Klage im zweiten Rechtsgange zulässig? 87
- 11. Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag in vollem Umfange nichtig oder bleibt er mit verändertem Preise gültig, wenn die Preisbehörde dahin entschieden hat, daß der vereinbarte Preis volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt sei, und wenn sie gleichzeitig einen geringeren Preis angegeben hat, zu dem die Veräußerung genehmigt werden solle? 89
- 12. Welche Prüfungspflicht hat die Bank, wenn sie von einem ihrer Kontoinhaber Schecks erwirbt Welche Prüfungspflicht hat die Bank, wenn sie von einem ihrer Kontoinhaber Schecks erwirbt 98
- 13. Kann dem Träger der Straßenbaulast, der nicht Eigentümer der Straße ist, bei Forderung von Schadensersatz wegen Beschädigung der Straße durch Bergbau entgegengehalten werden, daß der Eigentümer der Straße, der vor Geltung des Gesetzes über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934 zugleich Träger der Straßenbaulast war, in einem zu jener Zeit mit dem Bergwerksbesitzer abgeschlossenen Vertrag auf Ersatz des künftig an der Straße entstehenden Bergschadens verzichtet hat? 105
- 14. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau aus einem mit Mitteln des schuldenden Ehemannes (Wechselmitschuldners) bewirkten Erwerbe von vollstreckbaren Titeln handelt, den eigenen Mitteln des Schuldners die von ihm durch die Ehefrau anfechtbar erlangten Mittel gleich? In welchem Umfange kann die Anfechtbarkeit der Erlangung der Mittel berücksichtigt werden 113
- 15. Bedarf es im Falle des § 53 Abs. 2 EheG, eines besonderen Nachweises der Erbgesundheit der Nachkommenschaft 123
- 16. KjMn sich der Berufungskläger, der in einem Abstammungsrechtsstreite die Amtszustellung des Urteüs nicht beachtet und dadurch die Berufungsfrist versäumt hat, mit Erfolg darauf berufen, daß er vor Bekanntwerden der Entscheidung RGZ. Bd. 165 S. 307 nicht damit habe zu rechnen brauchen, daß die Amtszustellung die Berufungsfrist in Lauf setze? 126
- 17. Zur Frage der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des gegen ein Gesetz, insbesondere gegen § 138 BGB., verstoßenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Unter welchen Voraussetzungen kann die Berufung der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zurückgenommen werden? 129
- 18. Bezieht sich die Einwilligung des Reichswirtschaftsgerichts zur Sperre eines Außenseiters grundsätzlich auch auf laufende Lieferverträge eines Kartellmitglieds mit dem Außenseiter? — Hat, wenn Äefervertrag und Kartellvertrag nebeneinander rechtswirksam sind, der Verkäufer die sich aus der Sperre für die Lieferung ergebenden Schwierigkeiten grundsätzlich selbst zu vertreten? — Bleibt es dem Außenseiter, auch wenn ihm nach der Entscheidung des Reichswirtschaftsgerichts der Beitritt zum Kartell zuzumuten ist, grundsätzlich selbst überlassen, ob er beitritt? Unter welchen Voraussetzungen ist er zum Beitritt verpflichtet? — Hat der Käufer (Gläubiger) das Leistungsunvermögen des Verkäufers (Schuldners) im Sinne des § 324 Abs. 1 BGB. auch dann zu vertreten, wenn er die Sperre durch unlauteren Wettbewerb hervorgerusen hat 134
- 19. Unter welchen Voraussetzungen kann gegen den früheren Verlobten auf Unterlassung der Zusendung von Briefen, Blumen u. dgl. geklagt werden? — Genügt für die vorbeugende Unterlassungsklage der äußere Tatbestand eines Eingriffs in das Rechtsgut der Ehre? 150
- 20. Bedarf es nach österreichischem Recht für Klagen der Kinder auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung eines Nachweises des besonderen rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung 157
- 21. Kann nach der Auflösung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden Innengesellschast, bei der das dem Gesellschaftszwecke gewidmete Vermögen dem einen Gesellschafter allein gehört, während der andere zur Hälfte des Wertes daran beteiligt sein soll, dieser andere Gesellschafter vom Eigentümer des Vermögens dessen Versilberung und die Ausfolgung seines Anteils am Erlöse verlangen? — Bedarf ein solcher Gesellschaftsvertrag, wenn zu dem der Gesellschaft gewidmeten Vermögen Grundstücke gehören, der Form des § 313 BGB. ? 160
- 22. Über die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Wiederholung einer Ehescheidungsklage aus § 55 EheG 166
- 23. Hat nach österreichischem Recht der Besteller eines Baues die Mängel des ihm gehörigen Bauplatzes zu vertreten, wenn diese den gänzlichen oder teilweisen Untergang des Werkes verursacht haben, ohne daß den Besteller wegen der Nichtkenntnis dieser Mängel ein Verschulden trifft? 167
- 24. Zur Frage der Notwendigkeit der Beschwerdesumme bei Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaften und Genossenschaften und bei einer Zwischenfeststellungswiderklage zu einer vom Erfordernis der Beschwerdesumme befreiten Anfechtungsklage. — Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vertreterwahlen der Genossenschaft. — Ist zur Anfechtung ablehnender Beschlüsse einer Haupt- oder Vertreterversammlung ein schutzwürdiges Interesse erforderlich? 175
- 25. Ist die Frage, ob die Aufrechterhaltung oder die Scheidung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, nach § 54 und § 55 Abs. 2 Satz 2 EheG, einheitlich zu beantworten 188
- 26. Verstößt es in jedem Falle gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn der geschästsführende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sowie ein Angestellter der Gesellschaft nach ihrem Ausscheiden bei dieser Verhandlungen mit Schriftstellern über Verlagsverträge, die sie bereits namens der Kommanditgesellschaft geführt hatten, fortsetzen und für ein von ihnen gegründetes neues Verlagsunternehmen zum Abschluß bringen? — Könnten sie, wenn ihr Verhalten wettbewerblich zu beanstanden wäre, verurteilt werden, die Herausgabe und den Vertrieb der von ihnen auf Grund dieser Verträge verlegten Werke zu unterlassen? 193
- 27. Zur Berücksichtigung der Kriegsverhültnisse bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 207
- 28. Zur Bcachtlichkeit des Widerspruchs nach § 55 Abs. 2 EheG 209
- 29. Nach welchem Recht ist über Scheidung oder Trennung der Ehe zu erkennen, wenn die Ehegatten Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren, der Mann tschechischer und die Frau deutscher Volkszugehörigkeit sind und die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist? — Kann die Scheidung der Ehe nach dem Großdeutschen Eherechte, das Verschulden aber nach dem Recht des Protektorats beurteilt werden 215
- 30. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen nur auf Art. 131 WeimBerf. in Verbindung mit § 839 BGB. oder auch auf das öffentlichrechtliche Berwahrungsverhältnis gestützt werden? — Kann der auf das öffentlichrechtliche Verwahrungsverhältnis gestützte Ersatzanspruch im ordentlichen Rechtswege verfolgt werden? — Steht der Ersatzanspruch aus dem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis dem Eigentümer der beschlagnahmten Sachen zu, auch wenn sich die Beschlagnahmeverfügung nicht gegen ihn richtete? 218
- 31. 1. Wann darf ein Unternehmen den FirmenznsaH „Bereinigte" gebranchen? 2. Darf eine Zweigniederlassung als „Zentrale" bezeichnet werden? 240
- 32. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen unabwendbarenzufall am Erscheinen im Verhandümgstermine verhindert war? 246
- 33. Wird durch Unterlassung von Widerspruch gegen den Teilungsplan im Berteilungstermine die Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs aus unrichtiger Aufstellung des Teilungsplanes ausgeschlossen? 249
- 34. Stehen einer Person, die wegen einer im Betriebe der Reichsbahn erlittenen Dienstbeschädigung Versorgungsansprüche nach dem Wehrmachtfürsorge- und -Versorgungsgesetze hat, daneben gegen die Reichsbahn Ansprüche nach bürgerlichem Recht oder nach den Haftpflichtgesetzen zu? 257
- 35. Bezieht sich die Übergangsbestimmung des § 95 Satz 2 EheG, auch auf Fälle, in denen die Scheidung von vornherein gemäß § 58 Abs. 2 EheG, ausgeschlossen wäre, wenn bei Eintritt der Unfruchtbarkeit das Ehegesetz schon gegolten hätte 263
- 36. 1. Zur Besetzung des Gerichts in Bertragshilfesachen nach der Beiordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 2V. April 1940. 2. Welche Rechtsnatur haben die in 8 3 Abs. 1 und 2 das. vorgesehenen Fristen? Gibt es gegen ihre Bersänmung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder sonstige Nachsicht des Gerichts ? 268
- 37. 1. Hängt die Zulässigkeit des Abwicklungsverfahrens nach der Berordnung vom 20. April 1940 davon ab, ob das Bestehen des abzuwickelnden Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist? Welche Bedeutung hat es für den Berlauf des Abwicklungsverfahrens, wenn es insoweit an einem Einverständnis der Parteien fehlt? 2. Inwieweit ist das Bertragshllsegericht im Abwicklungsverfahren an Anträge der Parteien gebunden? 276
- 38. 1. Steht einem Verfahren nach der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 2v.April 1940 entgegen, daß sich die Parteien schon vor Stellung des Antrages über einzelne Punkte der zu regelnden vertraglichen Beziehungen geeinigt haben? 2. Gehört ein Bauvertrag über die Herstellung eines Entwässerungsgrabens zu den in 81 Abs. 2 der Berordnnng genannten Lieferverträgen? 287
- 39. Beginnt der Lauf der Klageausschlußfrist des § 143 Abs. 1 DBG. auch dann 6 Monate nach Zugehen des Antrages des Beamten, wenn der beantragte Vorentscheid während dieses Zeitraums ergangen, aber nicht formgerecht zugestellt worden ist? — Welche Stelle ist in Preußen vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Vereinheitlichung im Behördenaufbau vom 5. Juli 1939 für Lehrpersonen an nichtstaatlichen öffentlichen Schulen oberste Dienstbehörde im Sinne des § 143 DBG. gewesen? 296
- 40. 1. Hat § 96 Satz 1 EheG, die Rechtskraft eines früher ergangenen Unterhaltsnrtells kraft Gesetzes beseitigt? 2. Zur Anwendung des § 323 ZPO. auf den Fall einer Gesetzesänderung 303
- 41. Kann der Wechselschuldner dem Indossatar eines Wechsels Einwendungen aus der Person des Indossanten schon deshalb wirksam entgegenhalten, well der Indossatar vor oder zugleich mit dem Wechsel auch die Forderung aus dem Wechselgrundgeschäft durch Abtretung erworben hat? 306
- 42. 1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt cs gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn ein Gewerbetreibender, dem die Ausübung des Gewerbes nach § 35 GewO, polizeilich untersagt ist, dem Verbote zuwiderhandelt? 2. Kann ein Gewerbetreibender mit der Behauptung, seine Tätigkeit laufe einem gegen ihn erlassenen polizeilichen Verbote zuwider, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Polizeibehörde ein Einschreiten gegen ihn abgclehnt hat, weil die beanstandete Tätigkeit nicht unter das Verbot falle? 315
- 43. Kann ein nach sndetendentschem Recht mit dem Eigentnm einer Liegenschaft zngunsten des jcwelligen Eigentümers verbundenes Mteigentnmsrecht an einer anderen Liegenschaft an einen Dritten übertragen werden, der das Eigentum an der Hanptliegenschast nicht erwirbt? 321
- 44. Welche Bedeutung hat es für den Umfang des Vorbenutzungsrechts, daß der Vorbenutzer sich im Besitz eines allgemeinen, über die vorbenutzte Ausführungsform hinausgehenden Erfindungsgedankens befunden hat, der dann einem anderen durch ein Patent geschützt worden ist? 326
- 45. Müssen die von preußischen Gemeinden oder Gemeindeverbünden errichteten Sparkassen, die gemäß der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 6. Oktober 1981 zu Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit «mgestaltet worden sind, in das Handelsregister eingettagen werden? 334
- 46. Kann gegen eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Ehe mit Erfolg eingewendet werden, daß die Ehe nichtig sei? — Kann der Vertreter der Obrigkeit bei der Trauung, der zur Entgegennahme der Willenserklärung der Brautleute bereit ist, sich auf einen seinem äußeren Verhalten entgegengesetzten, inneren Vorbehalt berufen 341
- 47. Setzt die Scheidung gemäß § 50 EheG, voraus, daß mit einer künftigen Wiederholung des ehewidrigen Verhaltens des beklagten Ehegatten zu rechnen ist? — Zur Anwendung des § 54 EheG 344
- 48. Ist es für die Bewilligung des Armenrechts von Bedeutung, wenn die das Armenrecht nachsuchende Partei deutscher Staatsangehörigkeit im Auslande lebt und die gegen einen Inländer gerichtete streitige Forderung im Ausland ohne die Genehmigung der deutschen Devisenbehörde an eine ausländische Handelsgesellschaft abgetreten, auch den Gegenwert dafür empfangen hat und wenn beide im Auslande diese Abtretung dergestalt als wirksam vollzogen behandeln, daß der Partei an der Forderung keine Rechte mehr zustehen sollen? 348
- 49. Welches Oberlandesgericht hat über den Rekurs gegen den Befchlntz eines Landgerichts zu entscheiden, durch den die Streitanmerkung im Grundbuche bewilligt worden ist? 351
- 50. Äst die Rücknahme der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, die Nach dem 1. Juli 1937, dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes, erklärt wird, nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen, wenn die Versetzung selbst unter altem Recht ausgesprochen war? — Schließt das Deutsche Beamtengesetz die Anfechtung der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in rechtsähnlicher Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts aus 353
- 51. Liegen den mit der Neugestaltung der Städte Berlin und München betrauten Behörden Amtspflichten gegenüber den Hauseigentümern ob, die Ersatzwohnraum für die aus abgerissenen Häusern verdrängten Mieter zur Verfügung halten müssen 360
- 52. Über die Feststellung des Vorhandenseins und der Rechtskraft eines in Spanien gegenüber deutschen Staatsangehörigen ergangenen Scheidungsurteils. — Ist mit Spanien für die Anerkennung von Scheidungsurteilen die Gegenseitigkeit verbürgt? — Welcher Zeitpunkt ist bei Gestaltungsurteilen für die Beurteilung maßgebend, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist 367
- 53. Hat das Reichsgericht das zuständige Gericht zu bestimmen, wenn Gerichte des Altreichs nnd der Ostmark über ihre Inständigkeit in einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit streiten? 377
- 54. Zur Anwendung des § 74 EheG, ans vertraglich geregelte Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten 378
- 55. Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen sind die Rechtsanwaltsgebühren zu berechnen, wenn in Rechtssachen aus den sudetendeutschen Gebieten oder aus dem Land Österreich in der Verhandlung vor dem Reichsgericht eine Vertretung durch beim Reichsgericht zugelassene Rechtsanwälte stattfindet 385
- 56. Zur Richtigkeit letztwilliger Zuwendungen ans Grund von § 48 Abs. 2 TestG., § 138 BGB 395
- 57. Wird die Ausschluß frist zur Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes dadurch gehemmt, daß das Kind unrichtigerweise als unehelich in die Matrik eingetragen ist? 401
- Register 405
- Zusammenstellung 431
- Berichtigung 432
Chapters in this book
- Frontmatter I
- Inhalt V
- 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines „Beamten", durch das ein Dritter verletzt wird, Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Haftung der öffentlichrechtlichen Körperschaften ist? — Kann die Anspruchsvoraussetzung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. mit der Begründung als erfüllt angenommen werden, daß die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften, die für die Frage der anderweitigen Ersatzmöglichkeit maßgebend sind, dem Verletzten erhebliche Schwierigkeiten biete 1
- 2. Unter welchen Umständen liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor, wenn in einer Fachzeitschrift zu einer zwei Gewerbezweige berührenden Streitfrage von einer dem einen Gewerbezweige nahestehenden Person zugunsten dieses Gewerbezweiges Stellung genommen wird? — Zur Frage der persönlichen und vergleichenden Werbung 14
- 3. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das angedrohte Verhalten erlaubt war, widerrechtlich, wenn der Drohende damit lediglich einen Vorteil erzielt, der eine billige Entschädigung für die Aufgabe von Rechten zugunsten des Leistenden darstellt. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verpflichtete die Zahlung einer als unabänderlich vereinbarten Unterhaltsrente ablehnen 40
- 4. Können die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn diese aus Grund rechtsungültiger Vereinbarungen im Innen- Verhältnis durch besondere gesellschaftliche Einlagen tatsächlich auf eine erweiterte Grundlage gestellt worden ist und sich unter Benutzung dieser Einlagen wirtschaftlich betätigt hat, das von ihnen auf solche Weise Eingebrachte schlechthin zurückfordern 51
- 5. Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Anstiftung zu verbotswidrigem Schießen und der tödlichen Verletzung durch einen wider Willen des Schießenden sich lösenden Schuß 61
- 6. Wie ist eine Sondervergütung zu beurteilet!, die sich die für das Unternehmen maßgebenden, laut Gesellschaftsvertrag bezugsberechtigten Kommanditisten einer zur gemeinsamen Beschaffung von Waren gegründeten Kommanditgesellschaft für ihren Warenbezug bewilligen, wenn die Sondervergütung das Hervortreten von Jahresgewinn verhüten soll, aber einen Verlustabschluß zur Folge hat? Kann die Gesellschaft von den Kommanditisten in Höhe des Verlustes die anteilige Rückzahlung der Sondervergütungen als zu Unrecht vorweggenommener Gewinne verlangen? 65
- 7. Muß der Führer eines schweren Kraftwagens auf einer geraden, übersichtlichen Fernverkehrsstraße innerhalb einer bebauten Ortschaft die Geschwindigkeit unter das sonst zulässige Maß vermindern, weil dort immer einmal ein Hindernis auftreten kann? Ist er verpflichtet, vor einer geringen Abweichung vom rechten Rande der Fahrbahn den Winker zu zeigen oder in den Rückspiegel zu sehen. Wie ist der Streitwert eines Anspruchs auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz zu berechnen, wenn es sich um die Zahlung einer unter §§ 843, 844 BGB. fallenden Geldrente handelt? 74
- 8. Ist nach österreichischem Kraftsahrrecht eine Erfolgshaftung des Fahrschülers zu verneinen? — Hat nach allgemeinen Grundsätzen der Fahrschüler unrichtiges Verhalten insofern zu vertreten, als es nicht auf den Stand seiner Ausbildung zurückzuführen ist 81
- 9. Wie verhalten sich höhere Gewalt und das Verschulden eines Dritten als Gründe für den Wegfall der Haftung nach österreichischem Kraftfahrzeugrecht zueinander? 84
- 10. Ist im Streitverfahren in Ehesachen nach österreichischem Berfahrensrecht die Zurückziehung der Klage im zweiten Rechtsgange zulässig? 87
- 11. Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag in vollem Umfange nichtig oder bleibt er mit verändertem Preise gültig, wenn die Preisbehörde dahin entschieden hat, daß der vereinbarte Preis volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt sei, und wenn sie gleichzeitig einen geringeren Preis angegeben hat, zu dem die Veräußerung genehmigt werden solle? 89
- 12. Welche Prüfungspflicht hat die Bank, wenn sie von einem ihrer Kontoinhaber Schecks erwirbt Welche Prüfungspflicht hat die Bank, wenn sie von einem ihrer Kontoinhaber Schecks erwirbt 98
- 13. Kann dem Träger der Straßenbaulast, der nicht Eigentümer der Straße ist, bei Forderung von Schadensersatz wegen Beschädigung der Straße durch Bergbau entgegengehalten werden, daß der Eigentümer der Straße, der vor Geltung des Gesetzes über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934 zugleich Träger der Straßenbaulast war, in einem zu jener Zeit mit dem Bergwerksbesitzer abgeschlossenen Vertrag auf Ersatz des künftig an der Straße entstehenden Bergschadens verzichtet hat? 105
- 14. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau aus einem mit Mitteln des schuldenden Ehemannes (Wechselmitschuldners) bewirkten Erwerbe von vollstreckbaren Titeln handelt, den eigenen Mitteln des Schuldners die von ihm durch die Ehefrau anfechtbar erlangten Mittel gleich? In welchem Umfange kann die Anfechtbarkeit der Erlangung der Mittel berücksichtigt werden 113
- 15. Bedarf es im Falle des § 53 Abs. 2 EheG, eines besonderen Nachweises der Erbgesundheit der Nachkommenschaft 123
- 16. KjMn sich der Berufungskläger, der in einem Abstammungsrechtsstreite die Amtszustellung des Urteüs nicht beachtet und dadurch die Berufungsfrist versäumt hat, mit Erfolg darauf berufen, daß er vor Bekanntwerden der Entscheidung RGZ. Bd. 165 S. 307 nicht damit habe zu rechnen brauchen, daß die Amtszustellung die Berufungsfrist in Lauf setze? 126
- 17. Zur Frage der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des gegen ein Gesetz, insbesondere gegen § 138 BGB., verstoßenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Unter welchen Voraussetzungen kann die Berufung der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zurückgenommen werden? 129
- 18. Bezieht sich die Einwilligung des Reichswirtschaftsgerichts zur Sperre eines Außenseiters grundsätzlich auch auf laufende Lieferverträge eines Kartellmitglieds mit dem Außenseiter? — Hat, wenn Äefervertrag und Kartellvertrag nebeneinander rechtswirksam sind, der Verkäufer die sich aus der Sperre für die Lieferung ergebenden Schwierigkeiten grundsätzlich selbst zu vertreten? — Bleibt es dem Außenseiter, auch wenn ihm nach der Entscheidung des Reichswirtschaftsgerichts der Beitritt zum Kartell zuzumuten ist, grundsätzlich selbst überlassen, ob er beitritt? Unter welchen Voraussetzungen ist er zum Beitritt verpflichtet? — Hat der Käufer (Gläubiger) das Leistungsunvermögen des Verkäufers (Schuldners) im Sinne des § 324 Abs. 1 BGB. auch dann zu vertreten, wenn er die Sperre durch unlauteren Wettbewerb hervorgerusen hat 134
- 19. Unter welchen Voraussetzungen kann gegen den früheren Verlobten auf Unterlassung der Zusendung von Briefen, Blumen u. dgl. geklagt werden? — Genügt für die vorbeugende Unterlassungsklage der äußere Tatbestand eines Eingriffs in das Rechtsgut der Ehre? 150
- 20. Bedarf es nach österreichischem Recht für Klagen der Kinder auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung eines Nachweises des besonderen rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung 157
- 21. Kann nach der Auflösung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden Innengesellschast, bei der das dem Gesellschaftszwecke gewidmete Vermögen dem einen Gesellschafter allein gehört, während der andere zur Hälfte des Wertes daran beteiligt sein soll, dieser andere Gesellschafter vom Eigentümer des Vermögens dessen Versilberung und die Ausfolgung seines Anteils am Erlöse verlangen? — Bedarf ein solcher Gesellschaftsvertrag, wenn zu dem der Gesellschaft gewidmeten Vermögen Grundstücke gehören, der Form des § 313 BGB. ? 160
- 22. Über die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Wiederholung einer Ehescheidungsklage aus § 55 EheG 166
- 23. Hat nach österreichischem Recht der Besteller eines Baues die Mängel des ihm gehörigen Bauplatzes zu vertreten, wenn diese den gänzlichen oder teilweisen Untergang des Werkes verursacht haben, ohne daß den Besteller wegen der Nichtkenntnis dieser Mängel ein Verschulden trifft? 167
- 24. Zur Frage der Notwendigkeit der Beschwerdesumme bei Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaften und Genossenschaften und bei einer Zwischenfeststellungswiderklage zu einer vom Erfordernis der Beschwerdesumme befreiten Anfechtungsklage. — Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vertreterwahlen der Genossenschaft. — Ist zur Anfechtung ablehnender Beschlüsse einer Haupt- oder Vertreterversammlung ein schutzwürdiges Interesse erforderlich? 175
- 25. Ist die Frage, ob die Aufrechterhaltung oder die Scheidung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, nach § 54 und § 55 Abs. 2 Satz 2 EheG, einheitlich zu beantworten 188
- 26. Verstößt es in jedem Falle gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn der geschästsführende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sowie ein Angestellter der Gesellschaft nach ihrem Ausscheiden bei dieser Verhandlungen mit Schriftstellern über Verlagsverträge, die sie bereits namens der Kommanditgesellschaft geführt hatten, fortsetzen und für ein von ihnen gegründetes neues Verlagsunternehmen zum Abschluß bringen? — Könnten sie, wenn ihr Verhalten wettbewerblich zu beanstanden wäre, verurteilt werden, die Herausgabe und den Vertrieb der von ihnen auf Grund dieser Verträge verlegten Werke zu unterlassen? 193
- 27. Zur Berücksichtigung der Kriegsverhültnisse bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 207
- 28. Zur Bcachtlichkeit des Widerspruchs nach § 55 Abs. 2 EheG 209
- 29. Nach welchem Recht ist über Scheidung oder Trennung der Ehe zu erkennen, wenn die Ehegatten Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren, der Mann tschechischer und die Frau deutscher Volkszugehörigkeit sind und die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist? — Kann die Scheidung der Ehe nach dem Großdeutschen Eherechte, das Verschulden aber nach dem Recht des Protektorats beurteilt werden 215
- 30. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen nur auf Art. 131 WeimBerf. in Verbindung mit § 839 BGB. oder auch auf das öffentlichrechtliche Berwahrungsverhältnis gestützt werden? — Kann der auf das öffentlichrechtliche Verwahrungsverhältnis gestützte Ersatzanspruch im ordentlichen Rechtswege verfolgt werden? — Steht der Ersatzanspruch aus dem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis dem Eigentümer der beschlagnahmten Sachen zu, auch wenn sich die Beschlagnahmeverfügung nicht gegen ihn richtete? 218
- 31. 1. Wann darf ein Unternehmen den FirmenznsaH „Bereinigte" gebranchen? 2. Darf eine Zweigniederlassung als „Zentrale" bezeichnet werden? 240
- 32. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen unabwendbarenzufall am Erscheinen im Verhandümgstermine verhindert war? 246
- 33. Wird durch Unterlassung von Widerspruch gegen den Teilungsplan im Berteilungstermine die Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs aus unrichtiger Aufstellung des Teilungsplanes ausgeschlossen? 249
- 34. Stehen einer Person, die wegen einer im Betriebe der Reichsbahn erlittenen Dienstbeschädigung Versorgungsansprüche nach dem Wehrmachtfürsorge- und -Versorgungsgesetze hat, daneben gegen die Reichsbahn Ansprüche nach bürgerlichem Recht oder nach den Haftpflichtgesetzen zu? 257
- 35. Bezieht sich die Übergangsbestimmung des § 95 Satz 2 EheG, auch auf Fälle, in denen die Scheidung von vornherein gemäß § 58 Abs. 2 EheG, ausgeschlossen wäre, wenn bei Eintritt der Unfruchtbarkeit das Ehegesetz schon gegolten hätte 263
- 36. 1. Zur Besetzung des Gerichts in Bertragshilfesachen nach der Beiordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 2V. April 1940. 2. Welche Rechtsnatur haben die in 8 3 Abs. 1 und 2 das. vorgesehenen Fristen? Gibt es gegen ihre Bersänmung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder sonstige Nachsicht des Gerichts ? 268
- 37. 1. Hängt die Zulässigkeit des Abwicklungsverfahrens nach der Berordnung vom 20. April 1940 davon ab, ob das Bestehen des abzuwickelnden Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist? Welche Bedeutung hat es für den Berlauf des Abwicklungsverfahrens, wenn es insoweit an einem Einverständnis der Parteien fehlt? 2. Inwieweit ist das Bertragshllsegericht im Abwicklungsverfahren an Anträge der Parteien gebunden? 276
- 38. 1. Steht einem Verfahren nach der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 2v.April 1940 entgegen, daß sich die Parteien schon vor Stellung des Antrages über einzelne Punkte der zu regelnden vertraglichen Beziehungen geeinigt haben? 2. Gehört ein Bauvertrag über die Herstellung eines Entwässerungsgrabens zu den in 81 Abs. 2 der Berordnnng genannten Lieferverträgen? 287
- 39. Beginnt der Lauf der Klageausschlußfrist des § 143 Abs. 1 DBG. auch dann 6 Monate nach Zugehen des Antrages des Beamten, wenn der beantragte Vorentscheid während dieses Zeitraums ergangen, aber nicht formgerecht zugestellt worden ist? — Welche Stelle ist in Preußen vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Vereinheitlichung im Behördenaufbau vom 5. Juli 1939 für Lehrpersonen an nichtstaatlichen öffentlichen Schulen oberste Dienstbehörde im Sinne des § 143 DBG. gewesen? 296
- 40. 1. Hat § 96 Satz 1 EheG, die Rechtskraft eines früher ergangenen Unterhaltsnrtells kraft Gesetzes beseitigt? 2. Zur Anwendung des § 323 ZPO. auf den Fall einer Gesetzesänderung 303
- 41. Kann der Wechselschuldner dem Indossatar eines Wechsels Einwendungen aus der Person des Indossanten schon deshalb wirksam entgegenhalten, well der Indossatar vor oder zugleich mit dem Wechsel auch die Forderung aus dem Wechselgrundgeschäft durch Abtretung erworben hat? 306
- 42. 1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt cs gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn ein Gewerbetreibender, dem die Ausübung des Gewerbes nach § 35 GewO, polizeilich untersagt ist, dem Verbote zuwiderhandelt? 2. Kann ein Gewerbetreibender mit der Behauptung, seine Tätigkeit laufe einem gegen ihn erlassenen polizeilichen Verbote zuwider, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Polizeibehörde ein Einschreiten gegen ihn abgclehnt hat, weil die beanstandete Tätigkeit nicht unter das Verbot falle? 315
- 43. Kann ein nach sndetendentschem Recht mit dem Eigentnm einer Liegenschaft zngunsten des jcwelligen Eigentümers verbundenes Mteigentnmsrecht an einer anderen Liegenschaft an einen Dritten übertragen werden, der das Eigentum an der Hanptliegenschast nicht erwirbt? 321
- 44. Welche Bedeutung hat es für den Umfang des Vorbenutzungsrechts, daß der Vorbenutzer sich im Besitz eines allgemeinen, über die vorbenutzte Ausführungsform hinausgehenden Erfindungsgedankens befunden hat, der dann einem anderen durch ein Patent geschützt worden ist? 326
- 45. Müssen die von preußischen Gemeinden oder Gemeindeverbünden errichteten Sparkassen, die gemäß der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 6. Oktober 1981 zu Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit «mgestaltet worden sind, in das Handelsregister eingettagen werden? 334
- 46. Kann gegen eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Ehe mit Erfolg eingewendet werden, daß die Ehe nichtig sei? — Kann der Vertreter der Obrigkeit bei der Trauung, der zur Entgegennahme der Willenserklärung der Brautleute bereit ist, sich auf einen seinem äußeren Verhalten entgegengesetzten, inneren Vorbehalt berufen 341
- 47. Setzt die Scheidung gemäß § 50 EheG, voraus, daß mit einer künftigen Wiederholung des ehewidrigen Verhaltens des beklagten Ehegatten zu rechnen ist? — Zur Anwendung des § 54 EheG 344
- 48. Ist es für die Bewilligung des Armenrechts von Bedeutung, wenn die das Armenrecht nachsuchende Partei deutscher Staatsangehörigkeit im Auslande lebt und die gegen einen Inländer gerichtete streitige Forderung im Ausland ohne die Genehmigung der deutschen Devisenbehörde an eine ausländische Handelsgesellschaft abgetreten, auch den Gegenwert dafür empfangen hat und wenn beide im Auslande diese Abtretung dergestalt als wirksam vollzogen behandeln, daß der Partei an der Forderung keine Rechte mehr zustehen sollen? 348
- 49. Welches Oberlandesgericht hat über den Rekurs gegen den Befchlntz eines Landgerichts zu entscheiden, durch den die Streitanmerkung im Grundbuche bewilligt worden ist? 351
- 50. Äst die Rücknahme der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, die Nach dem 1. Juli 1937, dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes, erklärt wird, nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen, wenn die Versetzung selbst unter altem Recht ausgesprochen war? — Schließt das Deutsche Beamtengesetz die Anfechtung der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in rechtsähnlicher Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts aus 353
- 51. Liegen den mit der Neugestaltung der Städte Berlin und München betrauten Behörden Amtspflichten gegenüber den Hauseigentümern ob, die Ersatzwohnraum für die aus abgerissenen Häusern verdrängten Mieter zur Verfügung halten müssen 360
- 52. Über die Feststellung des Vorhandenseins und der Rechtskraft eines in Spanien gegenüber deutschen Staatsangehörigen ergangenen Scheidungsurteils. — Ist mit Spanien für die Anerkennung von Scheidungsurteilen die Gegenseitigkeit verbürgt? — Welcher Zeitpunkt ist bei Gestaltungsurteilen für die Beurteilung maßgebend, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist 367
- 53. Hat das Reichsgericht das zuständige Gericht zu bestimmen, wenn Gerichte des Altreichs nnd der Ostmark über ihre Inständigkeit in einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit streiten? 377
- 54. Zur Anwendung des § 74 EheG, ans vertraglich geregelte Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten 378
- 55. Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen sind die Rechtsanwaltsgebühren zu berechnen, wenn in Rechtssachen aus den sudetendeutschen Gebieten oder aus dem Land Österreich in der Verhandlung vor dem Reichsgericht eine Vertretung durch beim Reichsgericht zugelassene Rechtsanwälte stattfindet 385
- 56. Zur Richtigkeit letztwilliger Zuwendungen ans Grund von § 48 Abs. 2 TestG., § 138 BGB 395
- 57. Wird die Ausschluß frist zur Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes dadurch gehemmt, daß das Kind unrichtigerweise als unehelich in die Matrik eingetragen ist? 401
- Register 405
- Zusammenstellung 431
- Berichtigung 432