Home Law 76. Kanu von einem Polizeibeamten, der im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges x jemand zur Vornahme einer bestimmten Maßregel aufgefordert hat und, da dem nicht Folge geleistet wurde, selbst die Maßregel hat ausführen lasten, aber in einem weiteren Umfange, im Rechtswege Schadensersatz verlangt werden, bevor die Anordnung des Polizeibeamten von der zuständigen Behörde für gesetzwidrig oder unzulässig erklärt ist?
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76. Kanu von einem Polizeibeamten, der im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges x jemand zur Vornahme einer bestimmten Maßregel aufgefordert hat und, da dem nicht Folge geleistet wurde, selbst die Maßregel hat ausführen lasten, aber in einem weiteren Umfange, im Rechtswege Schadensersatz verlangt werden, bevor die Anordnung des Polizeibeamten von der zuständigen Behörde für gesetzwidrig oder unzulässig erklärt ist?

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Band 1
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© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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  1. Frontmatter I
  2. Inhalt V
  3. 1. Umfang und Bedeutung der in § 110 Abs. 2 Ziff. 1 C.P.O. geregelten Befreiung ausländischer Kläger von der Verpflichtung, dem Beklagten auf dessen Verlangen wegen der Prozeßkosten Sicherheit zu leisten 1
  4. 2. Können zu den einer Partei durch Urteil auferlegten „Kosten des Rechtsstreites" auch die durch Ankündigung einer demnächst nicht erhobenen Widerklage verursachten Kosten gerechnet werden, wenn das Urteil über diese Kosten nichts bestimmt? 5
  5. 3. Sind die Gebühren und Auslagen eines für Vertretung einer Partei in einem auswärtigen Beweisaufnahmetermine substituierten Rechtsanwaltes insoweit, als sie die Reisekosten und Tagegelder des Prozeßbevollmächtigten nicht übersteigen, in jedem Falle — gleichviel ob die Beweisaufnahme einfach, oder schwierig ist — von dem in die Prozeßkosten verurteilen Gegner zu erstatten? 11
  6. 4. Zur Auslegung der Tarifstelle 22m des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 17
  7. 5. Haftung des Versicherten gegenüber der Versicherungsanstalt bei Feuerversicherungsvertragen für ein Verschulden seines Vertreters. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vertretungsverhältnis angenommen werden? 20
  8. 6. Besteht zwischen mehreren Ausstellern eines eigenen Wechsels eine Samtschuld (Obligation solidaire) im Sinne der Sätze 1200 flg. 1285 Abs. 1 des badischen Landrechtes (Artt. 1200 flg. 1285 Abs. 1 Code civil)? 23
  9. 7. Feststellung der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht bei einer von einem jugendlichen Thäter begangenen Handlung. Beweislast hierbei 30
  10. 8. 1. Dürfen die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft, wenn diese in das Handelsregister eingetragen war, gegen eine nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft von dem Konkursverwalter auf Einzahlung ihrer noch rückständigen Einlage erhobene Klage geltend machen, daß der Gesellschaftsvertrag nichtig sei? 2. Steht den Kommanditisten gegen eine solche Klage der Einwand zu, daß die von ihnen erforderte Einlage zur Deckung von Schulden, für die sie haften müßten, nicht erforderlich sei? 3. Wieweit werden die Kommanditisten durch Rechtsgeschäfte des persönlich haftenden Gesellschafters verpflichtet? 4. Ist für die Haftung der Kommanditisten die im Konkursverfahren erfolgte Feststellung der Gesellschaftsschulden maßgebend? H.G.B. §§ 171. 172 Abs. 1. K.O. §§ 144 Abs. 1. 145 Abs. 2. 149 flg 33
  11. 9. Kann der Schadensersatzanspruch im Sinne des § 945 C.P.O. im Verfahren über die einstweilige Verfügung gemäß des § 942 Abs. 1 C.P.O. geltend gemacht werden? 41
  12. 10. Bestellung einer Hypothek für eine künftige Forderung. Erwirbt der eingetragene Gläubiger vor der Entstehung der Forderung ein materielles Hypothekenrecht? 43
  13. 11. 1, Ist bei der Versetzung eines aus der Klaffe der Militäranwärter hervorgegangenen Kommunalbeamten in den Ruhestand die von ihm zurückgelegte Militärdienstzeit wie eine im Kommunaldienste zugebrachte Zeit nicht nur bei der Ermittelung der Höhe des nach den allgemeinen Vorschriften unzweifelhaft erdienten Ruhegehaltes, sondern auch schon bei der Feststellung, ob der Beamte die zur Erlangung der Pensionsberechtigung überhaupt erforderliche Mindestdienstzeit zurückgelegt habe, in Anrechnung zu bringen? 2. Einfluß der landesrechtlichen Vorschriften, die den Erwerb des Anspruches auf Ruhegehalt an den Ablauf einer bestimmten Zeit nach Erlangung einer festen Anstellung oder an den Beginn der letzteren knüpfen, auf die Entscheidung dieser Frage 45
  14. 12. In welchem Verhältnisse steht § 3 Ziff. 1 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 zu § 19 des Anhanges bei § 646 preuss. A.L.R 64
  15. 13. Ist ein Verein, welchem seine Satzungen das Recht geben, unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Mitgliedes zu beschließen, zu dieser Ausschließung auch alsdann noch besagt, wenn die Mitgliedschaft des Auszuschließenden zur Zeit der Beschlußfassung bereits erloschen ist? 66
  16. 14. Wonach entscheidet sich die Frage, ob zwischen mehreren Ausstellern eines trockenen Wechsels, von denen einer vom Wechselgläubiger aufs Ganze in Anspruch genommen worden ist, eine Ausgleichspflicht besteht? 69
  17. 15. Liegt in der Zurversügungstellung von Kuren im Sinne des § 130 preuß. Allg. Bergges. eine Erfüllung der Schuldverbindlichkeit (§ 102 Abs. 2 a. a. O.), durch welche der frühere Eigentümer der Kuxe von der ihm nach § 107 a. a. O. der Gewerkschaft gegenüber etwa verbliebenen Verpflichtung befreit wird? B.G.B. §§ 421. 422 73
  18. 16. Welche Bedeutung hat im Falle des § 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 die Thatsache, daß ein Erfüllungsgeschäft vorliegt, in Ansehung des gegen die gesetzliche Vermutung des § 3 Ziff. 2 a. a. O. zu führenden Gegenbeweises? 76
  19. 17. Ungerechtfertigte Bereicherung des Eigentümers oder Erbpächters eines Grundstückes, auf dem ein Geisteskranker eine Aussaat bestellt hat. Ändert sich die Rechtslage des Eigentümers oder Erbpächters dadurch, daß er das Grundstück aus der Konkursmasse des Geisteskranken vom Konkursverwalter zurückerhält? B.G.B. §§ 946. 94. 951. 812. 818 80
  20. 18. 1. Kann eine Lebensversicherungspolice für sich allein Gegenstand eines Faustpfandrechtes oder eines durch Vertrag bestellten dinglichen Retentionsrechtes sein? 2. Rechtliche Bedeutung einer Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Gläubiger desselben, wonach die Police bei dem Gläubiger in dessen Interesse hinterlegt, und letzterer nur gegen Bezahlung seiner Forderung zur Herausgabe der Police verpflichtet sein soll. B.G.B. §§ 952. 985. 986 83
  21. 19. Kann die Generalversammlung einer Genossenschaft rechtswirksam die Ausschließung eines Genossen beschließen, nachdem in einer vorhergehenden, zu gleichem Zwecke berufenen Generalversammlung ein auf denselben Thatbestand gestützter Antrag auf Ausschließung abgelehnt worden war? 89
  22. 20. Inwiefern kann derjenige, welcher einen Vertrag wegen seineseigenen Irrtums wirksam angefochten hat, außer der Rückgabe der Bereicherung auch Ersatz des ihm infolge der Vertragsabschlusses erwachsenen Vermögensschadens fordern? B.G.B. §§ 122. 139. 306. 307. 823 92
  23. 21. Aufnahme des durch Konkurs unterbrochenen Verfahrens. Wirksamkeit der während der Unterbrechung vorgenommenen Prozeßhandlungen. C.P.O. §§ 240. 249. 250. 295. K.O. (a. F.) §§ 126 flg. 134 94
  24. 22. 1. Kann der mit unbeglaubigter schriftlicher Vollmacht versehene Prozeßbevollmächtigte, dessen Antrag wegen Mangels der von dem Gegner verlangten Beglaubigung der Vollmacht zurückgewiesen ist, für die Partei Beschwerde wegen prozeßordnungswidrigen Verfahrens bei Anwendung der §§ 80. 88. 89 C.P.O. erheben? 2. Findet § 567 Abs. 2 C.P O. auf die in Gemäßheit des § 89 C.P.O. getroffenen Kostenentscheidungen Anwendung? 98
  25. 23. Welchem Stempelsteuersatze unterliegen Kaufgeschäfte über Bahneinheiten? 101
  26. 24. 1. Kann die Herausgabe eines Wechsels deswegen verlangt werden, weil der Wechsel auf Grund einer nur mündlich übernommenen Bürgschaft oder zum Zwecke der Verbürgung in Wechselform gegeben worden ist? B.G.B. § 766. 2. Ist eine Einwilligung im Sinne des § 527 C.P.O. anzunehmen, wenn der Beklagte, ohne der Änderung der Klage zu widersprechen, sich in der Berufungsverhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen hat? C.P.O. §§ 527. 523. 269 110
  27. 25. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann eine sog. Höchstbetragshypothek von Gläubigern des Grundstückseigentümers als dessen Eigentümergrundschuld gepfändet werden? 2. Können die persönlichen Rechte des Grundstückseigentümers aus dem der Höchstbetragshypothek zu Grunde liegenden Kreditverträge gepfändet werden? B.G.B. §5 1190. 1163. 1177 115
  28. 26. Ist zur Gültigkeit der sog. kumulativen Schuldübernahme die Schriftform erforderlich? 120
  29. 27. Sind im Falle der Tarifstelle 59 (Sicherstellung von Rechten) des Stempelgesetzes vom 31. Juli 1895 die in der Urkunde mitsichergestellten zukünftigen Zinsen bei der Berechnung des für die Stempelhöhe maßgeblichen Wertes der sichergestellten Rechte zu berücksichtigen? 123
  30. 28. 1. Ist die Vorschrift des § 929 Abs. 2 C.P.O. auch auf mittels Urteiles erlassene einstweilige Verfügungen, welche ein Verbot enthalten, anwendbar? 2. Ist ein derartiges Urteil erster Instanz dann, wenn die Vollziehung der einstweiligen Verfügung gemäß § 929 Abs. 2 a. a. O. unstatthaft geworden ist, in der Berufungsinstanz aufzuheben? 129
  31. 29. Liegen die Voraussetzungen des § 328 Abs. 1 Ziff. 1 C.P.O. auch dann vor, wenn nach deutschem Rechte bei dem ausländischen Gerichte zwar nicht der von diesem zugelassene Gerichtsstand, wohl aber ein anderer begründet ist? 135
  32. 30. 1. Welche rechtliche Wirkung haben Bedingungen, die der Patentinhaber den Abnehmern der durch sein Patent geschützten Erzeugnisse bezüglich der Art des weiteren Verkehres mit diesen Erzeugnissen auferlegt? 2. Gelangen patentierte Erzeugnisse dadurch in den inländischen Verkehr, daß sie der Patentinhaber von dem inländischen Produktionsorte ans nach dem Auslande ausführt? 3. Enthält die ohne Genehmigung des Patentinhabers erfolgte Wiedereinfuhr von durch ihn ausgeführten patentierten Erzeugnissen eine Patentverletzung? 139
  33. 31. Ist eine ans einem Gebrauchsgegenstande angebrachte Anweisung zu seinem Gebrauche dem Musterschutze zugänglich? 142
  34. 32. Ist weitere Beschwerde gegen einen Beschluß zulässig, durch den eine Fristbestimmung auf Grund des § 109 Abs. 1 C.P.O. erst in der Beschwerdeinstanz erfolgt ist? 144
  35. 33. Muß bei einem durch den Handlungsagenten (welcher zum Vertragsabschlusse nicht ermächtigt war) vermittelten Geschäfte der Geschäftsherr — Verkäufer — für die über die Qualität der zu liefernden Ware von dem Agenten gegenüber dem Kunden abgegebenen Erklärungen einstehen und die Auffassung des Agenten von dem Inhalte der Offerte gegen sich gelten lassen? 147
  36. 34. Wird nach der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 der Gemeindevorsteher in Behinderungsfällen durch einen, oder durch die sämtlichen Schöffen in Gemeindeangelegenheiten vertreten? 153
  37. 35. Erzeugt ein Auftrag zum Spielen oder Wetten klagbare Ansprüche? B.G.B. § 762 156
  38. 36. Sind in das Vereinsregister — §§ 21. 55 flg. B.G.B. — nicht eingetragene Vereine, die bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes gegründet waren und als erlaubte Privatgesellschaften im Sinne der §§ 2. 11 slg. A.L.R. II. 6 anzusehen sind, nach diesen Vorschriften auch noch nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beurteilen? 160
  39. 37. Zustellung von Anwalt zu Anwalt; Versehen bei der Datierung des Empfangsbekenntnisses. 2. Begriff des Vermögens in § 23 C.P.O. 163
  40. 38. Zur Auslegung des § 2231 Ziff. 2 B.G.B. mit Bezug auf das Erfordernis der Datierung f„unter Angabe des Ortes und Tages") 166
  41. 39. 1. Kann der aus gegenseitigem Verträge zur Vorleistung Verpflichtete das wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des anderen Teiles ihm nach § 321 B.G.B. zustehende Recht, die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung zu verweigern, durch Einrede gegenüber der Klage auf Leistung geltend machen? 2. Ist die Einrede auch gegenüber dem Cessionar zulässig? 170
  42. 40. Findet in Ansehung des 8 567. Abs. 2 C.P.O. eine Zusammenrechnung der Beschwerdesummen statt, wenn gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes von den beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten Beschwerde eingelegt wird? 173
  43. 41.Ist der Gerichtsstand ans § 603 Abs. 2 C.P.O. gegen den Wechselverpflichteten, der bei dem angegangenen Gerichte seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht hat, begründet, wenn die Wechselklage gegen den mitverklagten Wechselverpflichteten, der seinen allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gerichte hat, nur zum Schein erhoben, und über sie nicht verhandelt ist? 175
  44. 42. Sind 8 367 Ziff. 14 S1.G.B. und § 909 B.G.B. im Sinne de- § 823 Abs. 2 B.G.B. den Schutz eines Anderen bezweckende Gesetze? 177
  45. 43. Inwieweit sind Änderungen eines obligatorischen Vertrages, durch de« sich der eine Teil verpflichtet hat, das Eigentum an einem Grundstücke zu übertragen, an gerichtliche oder notarielle Beurkundung gebunden? B.G.B. § 313 Satz 1 179
  46. 44. Kann das Begehren des Ehemannes, daß seine getrennt von ihm lebende Ehefrau sich zur Herstellung ihrer Gesundheit in eine Heilanstalt begebe, im Wege einer Klage ans Herstellung des ehelichen Lebens zur Geltung gebracht werden? 182
  47. 45. Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Gerichtsvollzieher, welcher die Versteigerung gepfändeter Gegenstände mit Rücksicht auf ein Vorzugsrecht des Vermieters weiter ausgedehnt hat, als zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers und zur Deckung der Kosten erforderlich war. B.G.B. § 839. C.P.O. § 818 186
  48. 46. Gehören gewerbliche Streitigkeiten über die Leistungen ans dem Arbeitsverhältnisse vor die ordentlichen Gerichte, wenn die Streitteile zu einander nicht zu dem Verhältnisse von Arbeiter und Arbeitgeber stehen oder gestanden haben? 193
  49. 47. Ist, wenn das Berufungsgericht annimmt, daß der Fall der Versäumung Vorgelegen Halle, die nach § 513 Abs. 2 C.P.O. eingelegte Berufung als unbegründet zurückzuweisen, oder als unzulässig zu verwerfen? 197
  50. 48. Unter welchen Voraussetzungen liegt die Bestellung eines Anderen zu einer Verrichtung im Sinne des § 831 B.G.B. vor? 199
  51. 49. Wie bestimmt sich der Stempel im Falle der Tarifstelle 22c des Stempelsteuergesetze» vom 31. Juli 1895 (Erlaubniserteilung zum Betriebe der Gastwirtschaft x), wenn der Konzessionsinhaber noch ein anderes Gewerbe betreibt und einheitlich für seinen gesamten Gewerbebetrieb zur Gewerbesteuer veranlagt ist? 202
  52. 50. Kann der Mieter eine Wohnung, deren Benutzung mit erheblicher Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, gemäß § 544 B.G.B. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er den gegesundheitsgefährdenden Zustand während der Dauer des Mietvertrages durch eigenes Verschulden herbeigeführt hat? 210
  53. 51. Zur Feststellung des Begriffes „Uferbesitzer" im Sinne des Gesetzes vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse. Wird der Zusammenhang eines Grundstückes in Ansehung des durch dieses Gesetz geregelten Wasserbenutzungsrechtes auch durch einen öffentlichen Weg (Chaussee) ausgehoben? 213
  54. 52. Nach welchem Rechte bestimmen sich, wenn Gläubiger und Schuldner verschiedenen Rechtsgebieten angehören, die Folgen des Verzuges des Schuldners? Ist nach dem Rechte des letzteren zu entscheiden, ob der Gläubiger vom Vertrage abgehen kann? 218
  55. 53. Haftet der Staat für den Verlust von Gegenständen (Karten, Urkunden x), welche im Prozeß eine Partei ans Anordnung des Richters auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt hat? 219
  56. 54. Haben im Falle der Enteignung eines Hausgrundstückes die sog. Nebenberechtigten (Mieter x) dann dem Unternehmer gegenüber einen Anspruch, wenn die Entschädigung für den Eigentümer unter der Fiktion festgestellt ist, daß ein Neubau stattgefunden hat? Enteignungsgesetz vom 11. Juni 1874 § 11 222
  57. 55. 1. Innerhalb welcher Frist verjährt eine Stempelsteuerforderung, wenn die Verjährung vor Eintritt der Geltung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 begonnen hat, aber nicht vollendet ist? 2. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Stiftungs- und des Schenkungsftempels in Ansehung der Beschaffenheit der Willenserklärung Kabinettsorder vom 18. Juli 1845. Erbschaftssteuergesetz vom 30. Mai 1873 § 4 224
  58. 56. Ist für die Klage auf Löschung einer Hypothekpfändung (oder -Verpfändung) das Gericht der belegenen Sache ausschließlich zuständig? C.P.O. § 24 231
  59. 57. 1. Unzuständigkeit der deutschen Strandbehörden zur Festsetzung des Hilfslohnes in Rettungsfällen, welche mit dm deutschen Küste« in keiner räumlichen Beziehung stehen. 2. Hat die Anfechtung eines noch während der Gefahr über die Höhe des Hilfslohnes geschlossenen Vertrages wegen erheblichen Übermaßes der zugesicherten Vergütung (§ 741 H.G.B.) Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 142 B.G.B. zur Folge? 3. Berechnung des den Umständen entsprechenden Maßes der Vergütung. Sind dabei, wenn die Hilfe eines Bergungsdampfers in Anspruch genommen worden ist, auch die aus dem Gewerbebetriebe eines solchen Dampfers sich ergebenden Generalunkosten zu berücksichtigen? 235
  60. 58. Umfaßt die im § 259 C.P.O. ausgesprochene Zulassung einer Klage auf künftige Leistung auch den Fall, daß die Verurteilung zu einer bedingten Leistung verlangt wird? 243
  61. 59. Kann der Anlieger (Eigentümer) eines Privatflusses gegen den Oberlieger, wenn dieser beim Fischfang ans seiner Flußstrecke fischereipolizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, wegen Eigentumsstörung klagen? 244
  62. 60. Ist es zulässig, einen von mehreren in einer Klage auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Mitbeschädigern durch ein Teilurteil dem Grunde nach für den vollen Schaden für verantwortlich zu erklären, weil nach Lage der Sache der Anteil der einzelnen Mitbeschädiger an der Schadenszufügung sich nicht ermitteln lasse? A.L.R. I. 6 §§ 31. 32. C.P.O. § 287 248
  63. 61. Ist dem Straßenanlieger durch § 907 B.G.B. eine Entschädigungsklage gegen die Gemeinde wegen der von ihr vorgenommenen Erhöhung einer Ortsstraße gegeben? 251
  64. 62. Voraussetzungen des Gerichtsstandes des Klagegegenstandes. C.P.O. § 23 256
  65. 63. 1. Iuwieweit haftet der Gerichtsvollzieher, der bei der Zustellung einer Klage dem Gegner eine Abschrift übergeben hat, ans die die Terminsnote nicht übertragen war, für den dem Kläger erwachsenen Schaden? 2. Kann er, wenn ihm nur Fahrlässigkeit zur Last fällt, und der Gerichtsschreiber wegen fahrlässiger Verletzung einer Amtspflicht bereits rechtskräftig zum Ersatze dieses Schadens verurteilt ist, nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte von dem Gerichtsschreiber nicht Ersatz erlangen kann? 258
  66. 64. 1. Steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 des Warenbezeichnungsgesetzes auf eine lediglich das Inland betreffende Übertragung beim Inlande eingetragenen Auslandzeichens entgegen, daß im Heimatsstaate des Anslandzeichens die unbeschränkte Übertragbarkeit der Warenzeichen zugelassen ist? 2. Findet der Rechtsgrundsatz, daß das Zeichenrecht keinen besonderen Schutz in Ansehung der Verträge über den weiteren Vertrieb der in objektiv rechtmäßiger Weise mit dem Zeichen versehenen und in den Verkehr gesetzten Waren gewährt, auch dann Anwendung, wenn im Heimatsstaate des im Inlande eingetragenen Auslandzeichens solche Verträge auch zeichenrechtlichen Schutz genießen, und die im Heimatsstaate mit solchen Beschränkungen in den Verkehr gesetzte Ware unter Verletzung jener Beschränkungen ins Inland eingeführt worden ist? 3. Kann ein Mangel der Übertragung eines Warenzeichens aus § 7 Abs. 1 a. a. O. gegen den in die Zeichenrolle eingetragenen Erwerber im Eingriffsstreite nach § 12 des Warenbezeichnungsgesetzes geltend gemacht werden? 263
  67. 65. Von welchen Voraussetzungen ist die Zubehöreigenschaft einer Sache abhängig? Räumliches Verhältnis. B.G.B. §§ 97. 98 272
  68. 66. 1. Finden die Bestimmungen der §§ 254. 846 B.G.B. in dem Falle des § 833 B.G.B. Anwendung, insbesondere auch soweit der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes in Frage kommt? 2. Ist auf die Frage wegen eigenen Verschuldens eines jugendlichen Beschädigten, bezw. Verletzten im Sinne des § 254, bezw. § 846 B.G.B. die Vorschrift des § 828 Abs. 2 das. entsprechend anzuwenden? 275
  69. 67. Bedarf es für die Gültigkeit eines auf länger als ein Jahr geschlossenen Jagdpachtvertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche der schriftlichen Beurkundung? 279
  70. 68. Unterschied zwischen dem Irrtum über den Inhalt einer Erklärung und über die Rechtsfolgen einer solchen. B.G.B. § 119 281
  71. 69. Steht die Vorschrift des § 878 B.G.B. einer aus die §§ 29 flg. K.O. gestützten Anfechtung entgegen? 284
  72. 70. Kann in einem gemeinrechtlichen Bezirke des Königreichs Preußen neben der Vorschrift in § 5 des Gesetzes vom 12. Juli 1875, betr. die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, wonach ein Minderjähriger zum selbständigen Betriebe eines Erwerbsgeschäftes der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf und nur unter dieser Voraussetzung zum selbständigen abschlusse der in den Betrieb des Erwerbsgeschäftes fallenden Rechtsgeschäfte fähig ist, noch der Satz des gemeinen Rechtes zur Anwendung gelangen, wonach ans dem ohne vormundschastliche Genehmigung abgeschlossenen Geschäfte eines Minderjährigen wenigstens eine beschränkt wirksame natürliche Verbindlichkeit (naturalis obligatio) verbleibt? 288
  73. 71. 1. Bedeutung der Leistung des Diensteides: a) für die Annahme des Beginnes der Dienstzeit eines Staatsbeamten; b) für die Ausschließung von Zweifeln darüber, ob der begonnene Dienst der eines Staatsbeamten gewesen ist. 2. Ist das mit der Leistung des Diensteides als begründet geltende Staatsbeamtenverhältnis auch vor der Anstellung in einer bestimmten Stelle als ein fortdauerndes, einheitliches Dienstverhältnis anzusehen? 3. Bedeutung der Leistung von Diensten für den Staat vor der Vereidigung. Gesetz, betr. die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten x, vom 27. März 1872 §§ 1. 2. 13. 14. 19. 33. 34. Pensionsreglement vom 30. April 1825 §§ 9. 10 290
  74. 72. Ist, wenn durch Vertrag die Verpflichtung zu einem Unterlassen übernommen wird, für die Klage auf Unterlassung der Zuwiderhandlung das Gericht des Ortes zuständig, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte? C.P.O. § 29. B.G.B. § 269 Abs. 1 311
  75. 73. Ist der ordentliche Rechtsweg für die Geltendmachung der Teilnahmeberechtigung am sog. Bürgervermögen zulässig, falls über den Umfang gestritten wird, und man sich klägerischerseits aus einen zwischen den nutzungsberechtigten Bürgern und der Kämmereikasse geschlossenen, in den Separationsreceß aufgenommenen Vergleich beruft? Zuständigkeitsgesetz vom 1. August 1883 § 18 316
  76. 74. 1. Gilt die Fristvorschrift des § 878 C.P.O. (§ 115 des Reichsgesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 20. Mai 1898) auch für Widersprüche, die im Verteilungstermine gegen die Bildung der Teilungsmasse erhoben werden? 2. Besonderheit der Widerklage bei Verteilungsstreitigkeiten. Inwieweit kann die Erhebung einer Widerklage schon in dem Anträge ans Klagabweisung gesunden werden? 318
  77. 75. Kann derjenige, der eine städtische Straße aus feine Kosten angelegt hat, von den an dieselbe angrenzenden Eigentümern, welche Gebäude an der neuen Straße errichtet haben, die Kosten der Straßenanlage auf Grund nützlicher Verwendung anteilsweise ersetzt verlangen, wenn in dem Ortsstatute der Stadt die Sttaßenanlieger zur Tragnng der Kosten der Straßenanlagen auch für dm Fall der Anlegung der Straße durch einen Unternehmer für verpflichtet erklärt sind, und die Stadt mit dem Unternehmer vereinbart hat, daß sie die betreffenden Kosten von den Anliegern einziehen und an den Unternehmer abführen solle? 322
  78. 76. Kanu von einem Polizeibeamten, der im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges x jemand zur Vornahme einer bestimmten Maßregel aufgefordert hat und, da dem nicht Folge geleistet wurde, selbst die Maßregel hat ausführen lasten, aber in einem weiteren Umfange, im Rechtswege Schadensersatz verlangt werden, bevor die Anordnung des Polizeibeamten von der zuständigen Behörde für gesetzwidrig oder unzulässig erklärt ist? 327
  79. 77. Sind Bagger und Baggerschuten Schiffe im Sinne des Binnenschiffahrtsgesetzes? Mit welchem oder welchen von mehreren unter der Führung eines Schiffers stehenden Schiffen haftet der Schiffseigner für einen durch Verschulden des Schiffers entstandenen Schaden? B.Sch.G. §§ 1. 4 Ziff. 3 330
  80. 78. 1. Zeitliche Grenze für die Zuständigkeit der Generalkommission in Auseinandersetzungssachen. 2. Inwieweit wird der Rechtsweg ansgeschlossen durch Bestellung eines Vertreters und Verwalters für gemeinschaftliche, durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründete Angelegenheiten nach den 88 1. 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. April 1887? 336
  81. 79. Kann ein Ehescheidungsgrund im Sinne des § 1568 B.G.B. ans einer schon vor der Eheschließung begangenen, aber erst später zur Aburteilung gekommenen Straftat des einen Ehegatten hergeleitet werden? 340
  82. 80. 1. Kann bei der Aufhebung einer Gemeinschaft ein Teilhaber Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die er zum Besten der Gemeinschaft gemacht hat, auch gegen den Sondernachfolger des anderen Teilhabers geltend machen? 2. Inwieweit macht es hierbei einen Unterschied, ob die Aufwendung in der Leistung von Zuschüssen zum Gemeinschaftsfonds, oder in sonstiger Kreditgewährung bestanden hat? 343
  83. 81. 1. Wann ist ein Lieferungskauf als ein Fixgeschäft nach § 376 H.G.G. (§ 361 B.G.B.) anzusehen? 2. Bedarf es zum Eintritte der in § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. bestimmten Rechtsfolgen noch der daselbst vorgesehenen Fristbestimmung, wenn der im Verzug befindliche Teil Vertragserfüllung ernsthaft weigert, und der andere Teil daraufhin Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt? 347
  84. 82. Unterliegt neben dem Reichsstempel für die Ausreichung von Aktien von seiten der Aktiengesellschaft an den ersten Erwerber ans der Tarifnummer 4a Ziff. 2 Abs. 2 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 (jetzt des Reichsgesetzes vom 14. Juni 1900 Tarifnummer 4a Ziff. 4 Abs. 2) das Einbringen von Wertpapieren der in dem Gesetze vom 27. April 1894 in Tarifnummer 4a Ziff. 2 Abs. 1 (jetzt Tarifnummer 4a Ziff. 2 und 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 1900) bezeichneten Art in eine bestehende Aktiengesellschaft dem dort bestimmten Reichsstempel, und schließt im Falle der Bejahung dies nach § 18 des Reichsgesetzes die landesrechtliche Besteuerung jenes Einbringens aus? 351
  85. 83. 1. Ist in der Begebung eines Wechsels, wenn sie erfolgt, um dem Wechselschuldner die Einrede aus § 66 des Börsengesetzes abzuschneiden, eine Handlung zu finden, durch die in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem Anderen vorsätzlich Schade zugefügt wird? 2. Steht dem Acceptanten, der wegen einer nach § 66 Abs. 1 des Börsengesetzes unwirksamen Forderung des Remittenten einen von letzterem an eigene Order auf ihn gezogenen Wechsel acceptiert hat, das Recht zu, die Herausgabe des Wechsels zu verlangen? 3. Ist in solchem Falle der Remittent, wenn er den Wechsel begeben hatte, und der Acceptant infolgedessen dem Indossatar Zahlung leisten muß, verpflichtet, dem Acceptanten Schadensersatz zu gewähren? B.G.B. §§ 826. 812 357
  86. 84. Kann der Rheder (Schiffseigner), der zugleich Ladungseigentümer ist, beim Zusammenstöße von Schiffen infolge Verschuldens der beiderseitigen Schiffsbesatzungen Ersatz des Ladungsschadens voll, oder nur anteilsweise verlangen? 362
  87. 85. Ist eine Verurteilung „Zug um Zug" auch dann geboten, wenn ans einem Tauschvertrage, der noch von keiner Seite erfüllt ist, nur auf Zahlung desjenigen Betrages geklagt wird, zu dessen Entrichtung neben dem Tanschgegenstande sich der eine Teil vertragsmäßig verpflichtet hat? 367
  88. 86. 1. Gehört zu dm „sonstigen Rechten" des § 823 Abs. 1 B.G.B. auch die Ehre, die freie Erwerbstätigkeit? 2. Fällt unter die Bestimmung des § 823 Abs. 2 B.G.B. die Ehrverletzung? 3. Findet in diesem Falle der § 193 S1.G.B. Anwendung? 4. In welchem Verhältnisse stehen zu diesen Gesetzesbestimmungen die des § 824 B.G.B.? 5. Trifft der § 826 B.G.B. zu, wenn bei einem Ausstande der Arbeitgeber an Berufsgenossen die Bitte richtet, die ihnen namhaft gemachten ausständigen Arbeiter nicht einzustellen? 369
  89. 87. A. Ist in dem Falle, wenn bei einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Gesellschafter eine Sacheinlage in Gestalt eines Teiles,eines einheitlichen Ganzen macht und den anderen Teil gegen Geld, Übernahme von Schulden oder sonstiges Entgelt der Gesellschaft überläßt, diese Überlassung nach dem Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 gesondert von der Sacheinlage als Kauf, Tausch re gemäß Tarifstelle 32, oder zusammen mit der Sacheinlage als „Einbringen" im Sinne der Tarifstelle 25c zu verstempeln? B. Ist im Falle der Bejahung des zweiten Teiles dieser Frage der Errichtungsstempel (Tarifstelle 25a) gemäß der Bestimmung in der Tarifstelle 25 c Abs. 2 auch auf den von der Übernahme zu entrichtenden Einbringungsstempel zur Anrechnung zu bringen? 386
  90. 88. Ist in einem durch Schiedsrichter zu entscheidenden Streite zwischen einem mit dem Rechte der juristischen Persönlichkeit nicht ausgestatteten Vereine und einem seiner Mitglieder die Ernennung eines anderen Vereinsmitgliedes zum Schiedsrichter von seiten des Bereinsvorstandes dann unzulässig, wenn in den Satzungen des Vereins die Wählbarkeit seiner Mitglieder zu Schiedsrichtern vorgesehen ist? C.P.O. § 1032 392
  91. 89. Kann ein Konkursgläubiger ausrechnen, wenn zwar zur Zeit der Konkurserössnung Forderung und Schuld in seiner Person vereinigt waren, er aber demnächst seine Konkursforderung abgetreten und erst später wieder erworben hat? 394
  92. 90. Welchem Eigentümer steht die unter der Herrschaft de- früheren preußischen Rechtes entstandene nicht valutierte Hypothek als Eigentümergrundschuld zu? Steht sie den Miteigentümern nach Verhältnis ihrer am Grundstücke bestehenden Bruchteile zu? B.G.B. §§ 1163. 1177. Einf.-Ges. zum B.G.B. Art. 192. Preuß. Ausf.-Ges. zum B.G.B. Art. 33 § 1 398
  93. 91. Welche Rechtswirkung hat ein Vertrag, wodurch unter Verletzung des Verbotes in § 270 Preuß. St.G.B.'S von 1851 Einer dem Anderen Vermögensvorteile verspricht, um diesen vom Mitbieten bei einer öffentlichen Versteigerung abzuhalten? B.G.B. § 134 401
  94. 92. 1. Hat ein Dritter, zu dessen Gunsten ein Lebensversicherungsvertrag auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen ist, vor dem Tode des letzteren aus dem Versicherungsverträge ein Recht? 2. Kann in solchem Falle der tu dem Konkurse über den Nachlaß des Versicherungsnehmers bestellte Verwalter die Zuwendung dem Dritten gegenüber unter den Voraussetzungen der §§ 30—32 K.O. anfechten? B.G.B. §§ 330. 331 403
  95. 93. Erfordemisse der die Zustellung des Schiedsspruches an die Parteien betreffenden Beurkundung, welche der Niederlegung des Spruches auf der Gerichtsschreiberei des zuständigen Gerichtes beizufügen ist. C.P.O. § 1039 406
  96. 94. 1. Inwieweit finden in Elsaß-Lothringen auf den Tagebau aus Eisenerz die bergrechtlichen Vorschriften Anwendung? 2. Unterliegt der Anspruch des Eigentümers auf Beseitigung der Beeinträchtigung seines Eigentumes (§ 1004 B.G.B.) der Einschränkung des Schadensersatzanspruches ans § 251 Abs. 2 B.G.B. ? 408
  97. 95. 1. Wie ist der dem Ansechtungsbeklagten auferlegte Eid über seine Kenntnis von der Zahlungseinstellung des Schuldners zu fassen? 2. Inwiefern ist die Zahlung einer fremden Schuld als unentgeltliche Verfügung anfechtbar? 412
  98. 96. Besteht im Falle des § 21 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 20. April 1892 eine Verpflichtung der Gesellschaft, sei es dem säumigen Gesellschafter, sei es Dritten gegenüber, den Ausschluß auszusprechen? 416
  99. 97. 1. Rechtliche Natur und Voraussetzungen der Klage aus Berichtigung des Grundbuches. B.G.B. § 894. 2. Findet dieselbe statt gegenüber einer nach früherem Rechte legal erfolgten Eintragung eines dinglichen Rechtes (§§ 12 flg. des Gesetzes über den Eigentumserwerb x), dem ein materieller Rechtsgrund (causa) nicht zu Grunde liegt? 3. Konkurrenz dieser Klage mit der Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung 417
  100. 98. Wann ist die von dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit seinem Gläubiger getroffene Verabredung, daß dieser die Gesellschaft statt seiner als Schuldnerin annehme, nichtig? 422
  101. Register 428
  102. Zusammenstellung 467
  103. Berichtigungen 468
Downloaded on 25.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783112359808-076/html
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